Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“) der Enovato GmbH (im Folgenden „Gesellschaft“) regeln den Verkauf der durch die Gesellschaft angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
b) Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
c) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem zwischen der Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (zusammenfassend der „Auftrag“); (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch überlassener Bedienungsanleitungen und der technischen Spezifikationen für die Produkte; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen (zusammenfassend der „Vertrag“).
d) Die AGBs gelten auch für künftige Verträge, sofern der Kunde bereits auf der Plattform der Gesellschaft registriert ist und wenn nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder verwiesen wird.
e) Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Gesellschaft ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn die Gesellschaft auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen eines Nutzers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.
f) Der Kunde bestätigt diese AGB mit der Registrierung oder der Annahme eines etwaigen Angebotes. Die ABG können jederzeit unter dem Link www.42watt.de/legal/agb aufgerufen werden. Der Vertragstext wird durch die Gesellschaft nicht gespeichert. Vertragssprache ist deutsch.
2) Vertragsschluss
Nutzungsverhältnis und unentgeltliche Dienstleistungen
a) Durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform der Gesellschaft kommt es zu einem Nutzungsverhältnis zwischen Kunde und Gesellschaft. Der Registrierungsprozess kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Pflichtangaben gemacht werden.
b) Ein Konto können nur Kunden anlegen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Nutzerkonto vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen.
c) Die Registrierung für ein Unternehmen darf nur eine vertretungsberechtigte und als Ansprechpartner des Unternehmens namentlich genannte natürliche Person vornehmen. Die Betreiberin kann zu jeder Zeit einen Identitäts- oder Vollmachtsnachweis verlangen.Kostenpflichtiger Verträge
d) Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen, z.B. Energieberatungs-Dienstleistungen kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft bzw. konkludent durch Zurverfügungstellung der Leistung nachdem der Kunde Annahme eines unverbindlichen Angebotes durch den Kunden oder durch Zusendung einer verbindlichen Auftrags-E-Mail, oder digitalen Unterzeichnung des Angebots, oder durch Erklären einer explizierten Willensäußerung im Gespräch mit dem Kundenbetreuer, und der darauffolgenden . Dies gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist (z.B. durch produktspezifische AGB der Wärmepumpe)
e) Sämtliche Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich, wenn sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt.
3) Leistungen
Erbringung unentgeltlicher Leistungen
a) Die Gesellschaft kann dem Kunden die Möglichkeit einer unentgeltlichen Ersteinschätzung zu den Bedarfen, Anforderungen und möglichen Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen sowie deren Förderfähigkeit auf Basis der durch den Kunden bereitgestellten Daten geben. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne die Einwilligung der Gesellschaft ist untersagt.
b) Auf die Haftungsbeschränkung unter (12.f.) wird ausdrücklich hingewiesen
Durchführung von Energieberatung & Förderanträgen, sowie Planung und Umsetzung von Projekten durch die Gesellschaft
c) Soweit es sich bei den von der Gesellschaft angebotenen Leistungen um Leistungen, für welche die Qualifikation als Energieeffizienz Experte notwendig ist, handelt, werden diese durch das Team der Energieberater/innen mit entsprechender Qualifikation und Unabhängigkeit durchgeführt. Diese treten nach außen, insbesondere auch gegenüber den Förderinstitutionen, als verantwortliche Energieeffizienz Experten auf. Die zertifizierten Personen sind entweder über die Firma oder für sich selbst gegen etwaige Schäden berufshaftpflichtversichert.
d) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, seine Leistungspflichten gegenüber dem Nutzer durch einen Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
e) Der für die Konditionen einer Förderung relevante Stichtag ist der Tag der ersten Übergabe des Sanierungsfahrplans (iSFP) oder bei Beantragung von Einzelmaßnahmen der Tag der Antragstellung (BAFA und KFW). Eine Anpassung bei sich danach ändernden Förderrichtlinien erfolgt nicht. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche Änderungen in der Zukunft oder Einfluss auf lokale Förderungen hinzuweisen.f) Wird ein durch die Gesellschaft gestellter Förderantrag nicht genehmigt, wird dem Kunden die für die Leistung des Förderantrages geleistete Vergütung zurückerstattet. Von der Rückerstattung nicht erfasst sind entstandene Kosten. Sollte die Förderung nicht genehmigt werden, weil der Kunde oder der Handwerker die Förderkriterien im Rahmen der Umsetzung nicht einhält, so entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Genehmigung eines Förderantrages.
g) Die Gesellschaft tritt im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zwischen dem Kunden und dem Externen als reiner Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet. Die für die Vermittlung erhobene Provision schuldet allein der Externe, nicht der Kunde. Die Externen sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen der Gesellschaft. Der externe Vertragspartner unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Verträge keinen Weisungen durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft übernimmt für die Ordnungsgemäßheit der Leistungserbringung keine Verantwortung. Jeder Externe ist unabhängig und handelt auf eigene Rechnung.
h) Ein Vertrag zwischen Kunde und Externem kommt erst zustande, wenn diese sich ausdrücklich auf einen solchen einigen. Die Dokumentation darüber obliegt dem Kunden und dem Externen.
4) Pflichten des Käufers/ Nutzers
a) Der Käufer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben und Informationen der Wahrheit entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Person (Klarnamen, Unternehmensdaten) sowie zum Gebäude und zum jeweiligen Projekt. Der Kunde wird die Gesellschaft rechtzeitig und unaufgefordert über Änderungen seiner Daten (insbesondere Namens- oder Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform und Anschrift) mindestens in Textform (E-Mail) informieren.
b) Hat der Kunde mit der Gesellschaft und/oder einem von der Gesellschaft vermittelten Externen einen Vertrag über die Beratung und/ oder Planung und/oder Umsetzung des Sanierungsvorhaben geschlossen, ist er verpflichtet, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, insbesondere das Vorhaben durch unverzügliche, richtige und wahrheitsgemäße Angaben sowie durch erforderliche zeitnahe Terminabsprachen zu fördern. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche benötigten Unterlagen, Informationen und Vollmachten für die Durchführung der Dienstleistung (z.B. Beratung, Fördermittelbeantragung) innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen.
c) Im Rahmen der Leistungserbringung können Vor-Ort-Termine nötig sein. Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft und deren Erfüllungsgehilfen den für die Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor den Vor-Ort-Termin durch Dritte durchführen zu lassen, sofern diese den gesetzten Standards der Gesellschaft genügen.
d) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die Gesellschaft rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren.
5) Pflichten des Käufers/ Nutzers
a) Der Kunde räumt der Gesellschaft an den von ihm mit der Gesellschaft geteilten Informationen und Unterlagen (z.B. Bilder, Texte, Planunterlagen) sowie an anderen geschützten Inhalten im Zeitpunkt des Informationsüberganges unentgeltlich das nicht ausschließliche, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung ein. Das Recht umfasst alle bekannten sowie solche Nutzungsarten, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Der Kunde behält das Recht nach Beendigung der Geschäftsbeziehung durch Kündigung die Löschung persönlicher Daten durch eindeutige schriftliche Erklärung zu fordern. In dem Fall verbleiben alle nicht persönlichen Daten anonymisiert bei der Gesellschaft.
b) Der Kunde räumt der Gesellschaft ausdrücklich das Recht ein, geteilte Informationen, Daten und Unterlagen auszuwerten und an externe Kooperationspartner weiterzugeben, sofern dies der Leistungserbringung, dem vom Kunden vorgebrachten Bau-/ Sanierungsvorhaben oder Verbesserung des Leistungsspektrum dienlich ist.
6) Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Nimmt der Kunde kostenpflichtige Leistungen in Anspruch, ist er zur Entrichtung der hierfür anfallenden Kosten verpflichtet. Über die Kostenpflicht wird der Nutzer mindestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistung informiert.
b) Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Die Gesellschaft behält sich vor, einzelne Zahlungsarten (z.B. Barzahlung) auszuschließen. Die Rechnungsstellung dem Nutzer gegenüber erfolgt in elektronischer Form (pdf) per E-Mail oder über das Benutzerkonto, soweit nichts anderes vereinbart ist.
c) Rechnungsstellung erfolgt nach Erstellung und Zusendung aller Dokumente in digitaler Form. Im Fall der Erstellung von Sanierungsfahrplänen und Förderanträgen erfolgt die volle Rechnungsstellung nach Erbringung der Hauptleistung (Erstmalige Zusendung iSFP oder Antrag auf Förderung (z.B. BzA, Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen)).
d) Rechnungsbeträge sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen zahlbar auf ein von der Gesellschaft benanntes Konto. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Der Kunde muss Einwendungen gegen die Höhe in Rechnung gestellter Entgelte regelmäßig innerhalb eines Monates nach Erhalt der beanstandeten Rechnung bzw. nach Abbuchung der beanstandeten Kosten schriftlich erheben. Der Anspruch auf Rückzahlung verfällt nach Ablauf dieser Frist.
e) Grundsätzlich schuldet der Kunde der Gesellschaft den vollen Rechnungsbruttobetrag. Ist die Auszahlung der Förderung der Energieberatung an die Gesellschaft vereinbart ist der geschuldete Betrag um diesen Förderungsbetrag zu reduzieren, jedoch behält sich die Gesellschaft vor die Fördersumme dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, sofern dieser seine Mitwirkungspflichten verletzt und keine abschließende Bearbeitung der Dienstleistung oder keine Erstellung des Verwendungsnachweises möglich ist. Insbesondere gilt dies, wenn 4 Wochen nach Aufforderung durch die Gesellschaft keine abschließendes Beratungsgespräch möglich war und/ oder nötige Unterlagen und Vollmachten nicht durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Ermächtigung der Auszahlung, Erklärung nach Durchführung).
f) Die Gesellschaft ist berechtigt, vor der Leistungserbringung vom Nutzer eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
g) Für zusätzliche Änderungs- oder Wiederholungsleistungen einigen sich die Vertragspartner auf ein Zusatzhonorar von 120€/ Stunde inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies gilt insbesondere, wenn dies durch Verschulden des Kunden nötig ist (z.B. durch Nicht- oder Falschangabe von Informationen und Kundenwünschen).
h) Leistungen, die nicht Gegenstand des Angebots sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die Gesellschaft bekannt gegebenen Bedingungen abgerechnet.
i) Vergütungen für Externe werden unmittelbar mit jenen abgewickelt. Die Gesellschaft ist weder für die Einziehung noch für die Entgegennahme etwaiger Vergütungen für Externe verantwortlich.
j) Im Übrigen können Zahlungsbedingungen im jeweiligen Angebot konkretisiert und abgeändert werden.
7) Lieferbedingungen
a) Lieferfristen und Liefertermine, die in der Bestellung oder in der Öffentlichkeit genannt werden (z.B. Website) sind unverbindlich.
b) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der gegenseitigen Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist.
c) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Gesellschaft die Lieferung veranlasst hat.
d) Die Gesellschaft ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
e) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Gesellschaft berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen.
8) Vertragsdauer, vorzeitige Beendigung des Vertrages, Rücktritt
Vertragsdauer
a) Der Vertrag beginnt mit erstmaliger Registrierung des Nutzers auf der Plattform oder kongruenter Annahme eines Angebotes und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Kündigungen bedürfen der Textform.
c) Die Kündigung lässt etwaig abgeschlossene Verträge zwischen dem Kunden und der Gesellschaft oder durch die Gesellschaft vermittelte Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Externen unberührt.Vorzeitige Beendigung
d) Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß § 648 BGB, erhält die Gesellschaft für die bis dahin beauftragten Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 60% des Honorars bewertet, sofern nicht aus dem konkreten Angebot anderes hervorgeht (z.B. durch erbrachte Meilenstein/ Teilleistungen). Beiden Vertragspartnern steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere bzw. höhere Aufwendungen erspart werden.
e) Die Gesellschaft hat einen wichtigen Grund der Kündigung, insbesondere wenn der Kunde ihm obligene Pflichten unterlässt und dadurch die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich behindert oder mit einer Zahlung oder anderen Vertragspflicht in Verzug gerät.
Rücktritt
a) Die Gesellschaft hat das Recht, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn:
I) bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen oder zwischen Vertragsschluss und Erfüllung eintreten, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines berechtigten Interesses der Gesellschaft rechtfertigen, z.B. Änderung der Förderrichtlinien/ Fördersituation, höhere Gewalt.
II) Die Gesellschaft aus unvorhergesehenen Gründen nicht über ausreichend Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen bzw. die vereinbarten Termine verfügt. Sie hat in diesem Falle unverzüglich zu informieren und bereits geleistete Gegenleistungen zurückzuerstatten.
9) Bewertungen & Verhaltenskodex
a) Texte, Kommunikationsverläufe und Bewertungen sind nach dem Gebot der Fairness sachlich zu verfassen und dürfen keinen beleidigenden, schmähenden, anzüglichen oder sexuell geprägten, strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben (z.B. gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen). Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfachbewertungen sind nicht gestattet.
b) Bewertungen und Kommunikationsverläufe stellen immer Äußerungen des Nutzers und keine Äußerungen der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft macht sich diese Äußerungen nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung für sie.
c) Der Nutzer räumt der Gesellschaft mit Mitteilung der Bewertung unentgeltlich die räumlich und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte an seinem Bewertungstext ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen und sie insbesondere für weitere Bewertungsdienste zu verarbeiten und zu verwenden, an Dritte weiterzugeben und sie zu veröffentlichen.
10) Eigentumsvorbehalt
Tritt die Gesellschaft in Vorleistung, behält sie sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Eigentum an den gelieferten Produkten/ Dienstleistung vor.
11) Eigentumsvorbehalt
Die Gesellschaft und deren Kooperationspartner bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die Gesellschaft angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der Gesellschaft Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die Gesellschaft sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
12) Gewährleistung und Haftung
a) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Handelt der Kunde als Unternehmer, hat er der kaufmännischen Untersuchungs-und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt das Produkt als genehmigt.
c) Im Fall eines Mangels wird die Gesellschaft die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung, sofern möglich. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt. Im Fall einer Ersatzlieferung bei Mängelbeseitigung beginnt die Verjährung nicht erneut.
d) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die Gesellschaft die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
e) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Gesellschaft die Nacherfüllung verweigert hat.
f) Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden bei unentgeltlicher Dienstleistung (z.B. initiale Ersteinschätzung)
g) Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Eine Pflicht zur Überprüfung der Angaben durch den Kunden durch die Gesellschaft besteht nicht. Soweit vom Kunden zur Ergänzung der Leistungen der Gesellschaft Dritte eingeschaltet waren/ werden, ist die Gesellschaft für deren Leistungen nicht verantwortlich.
h) Die Gesellschaft haftet nicht für die Gewährung und Auszahlung von Fördermitteln des BAFA, der KFW oder sonstiger Fördergeber.
i) Die Gesellschaft haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der Gesellschaft durch den Kunden zurückzuführen ist.
j) Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern sowie deren gesetzlichen Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13) Abtretung und Aufrechnung
a) Die Gesellschaft ist berechtigt, entgeltliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.
b) Die Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft gestattet.
c) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt davon unberührt.
14) Kommunikationskanäle
a) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der Gesellschaft und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnden Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
b) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, analoge Kommunikation (z.B. in Papierform), sowie die Kommunikation mittels Telefon jederzeit unter Wahrung der Informationspflichten vollständig auf elektronische Kommunikation via E-Mail umzustellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
c) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
d) Die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform ist nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und die Gesellschaft hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.e) Der Kunde kann den Kundenservice jederzeit unter kundenservice@42watt.de erreichen und Anliegen oder Beschwerden vortragen
15) Widerrufsrecht
Schließt der Kunde mit der Gesellschaft den Vertrag online (z.B. über die Website), am Telefon oder bei sich zuhause zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für den Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) die folgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht:
a) Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an: Enovato GmbH, Nymphenburger Straße 86, 80636 München, Tel.: +49 (0) 89 2152509 0, Email: Kundenservice@42watt.de
Widerrufsfolgen
b) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Gesellschaft alle diesbezüglichen Zahlungen, die vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und bis spätestens 30 Tage ab dem Eingang der Mitteilung über den Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden die Gesellschaft dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde muss im Falle des Widerrufs alle Leistungen, die er bis zum Widerruf durch die Gesellschaft erhalten hat, unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückgeben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Materialien nicht ohne Zerstörung entfernen, muss der Kunde Wertersatz dafür bezahlen.
Erhaltene Dienstleistungen
c) Soweit die Gesellschaft aufgrund des Kundenwunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, hat der Kunde hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Gesellschaft von der Ausübung seines Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ausschluss und erlöschen des Widerrufrechts
d) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung allein durch durch die Gesellschaft verliert.
17) Alternative Streitbeilegung
a) Die Gesellschaft nimmt nicht an Streitschlichtungsverfahren teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
18) Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
b) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gesellschaft den Kunden vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft.
e) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Gerichtsstands.
f) Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen worden sind, ganz oder teilweise nicht Rechtswirksamkeit erlangen oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bedingung tritt dann eine solche, die der Intention der Vertragspartner am nächsten kommt.