Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?
Wussten Sie das knapp 40 Prozent unseres Gesamtenergieverbrauchs auf die Wärmeerzeugung in Wohnbauten zurückzuführen sind? Eine tragende Rolle um hier Energie zu sparen, den Klimaschutz voran zu treiben und unsere Klimaziele zu erreichen ist hier die Energetische Sanierung von Gebäuden. Um diese Maßnahmen attraktiver zu gestalten und Hausbesitzer beim Umbau zu unterstützen, stellt der Staat spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Krediten, Vergünstigungen oder Zuschüssen zur Verfügung.
Energetische Sanierung: Fördermittel-Übersicht
Um den von der EU beschlossenen Klimazielen nachzukommen und die Treibhausemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, hat die Bundesregierung bereits 2021 eine Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG verabschiedet. Die Förderprogramme werden stetig angepasst und haben erst in diesem Jahr weitere Überarbeitungen erfahren, die die energetische Sanierung weiter vereinfachen und attraktiver gestalten.
Mit den Fördermöglichkeiten sollen Anreize geschaffen werden, damit möglichst viele Hausbesitzer sich für eine energetische Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen oder einer Komplettsanierung entsprechend des Energiehaus-Standards entscheiden.
Ganz grundsätzlich, sind zwei Stellen für die Vergabe der Fördermittel auf Bundeebene zuständig. Zum einen wäre da die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, zum anderen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.
Einzelmaßnahmen der Sanierung des Wohngebäudes:
- Diese Regelungen betreffen Effizienzmaßnahmen betreffend Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung
- Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Förderung: Zuschüsse von bis zu 20 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik/ Zuschüsse von bis zu 50 % für Heizungsoptimierung
- Zuständige Stelle: BAFA
Heizungsaustausch:
- Betrifft den Kauf, - und Einbau bzw. die Nachrüstung eines klimafreundlichen Heizsystems bei Bestandsgebäuden
- Programm: Heizungsförderung für Privatpersonen-Wohngebäude
- Förderung: Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten. Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro
- Zuständige Stelle: KfW
Komplettsanierung zum KfW- Effizienzhaus:
- Betrifft die Sanierung eines bereits bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus Standard
- Programm: Wohngebäude Kredit (261)
- Förderung: Kredit von bis zu 150.000 Euro, sowie ein Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro
- Zuständige Stelle: KfW
Förderung bei Energieberatung:
- Energetische Fachplanungen werden bezuschusst
- Programm: Unterschiedlich, hängt vom gewählten Förderprogramm ab
- Förderung: Zuschüsse, Kredite oder Tilgungszuschüsse
- Zuständige Stelle: KfW und BAFA
Förderung der erneuerbaren Energie:
- Anlagen zur Stromgewinnung aus Solar, Wind, - und Wasserkraft werden gefördert
- Programm: Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270)
- Förderung: Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten
- Zuständige Stelle: KfW
Neuerungen ab 2024
Die aktuellen Fördermittel, - und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst und überarbeitet. Erst in diesem Jahr wurden Neuerungen ins Leben gerufen:
- Der Förderhöchstsatz für den Heizungsaustausch wurde auf 70 % angehoben.
- Förderfähige Investitionskosten wurden auf 30.000 € gesenkt.
- Für Einzelmaßnahmen stellt die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € zur Verfügung.
- Förderantrage die sich auf Einzelmaßnehmen beziehen können zukünftig erst dann unterschrieben werden, wenn ein passendes Handwerkerangebot unterzeichnet wurde.
- Der Heizungsaustausch wird von der KfW als Einzelmaßnahme vom BAFA übernommen.
KfW Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt diverse Programme zur Verfügung, die in der letzten Zeit teils erneuert, ersetzt oder zusammengefasst wurden. Seit dem Jahr 2021 können Interessenten das Programm KfW 261 zur Förderung von Sanierungen nach Effizienthaus-Standard in Anspruch nehmen. Diese umfasst einen Kredit mit Tilgungszuschuss, wobei sie zwischen einem Annuitätendarlehn und einem endfälligen Darlehen wählen können.
Mit dem KfW Programm 297 werden klimafreundliche Neubauten mit Effizienzhaus Stufe 40 mit einem Kredit von maximal 150.000 Euro gefördert. Bei beiden Varianten handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite für die ersten 10 Jahre.
Energetische Sanierung: Förderung im Überblick
Es ist unmöglich pauschal zu sagen, wie hoch die Förderung für eine energetische Sanierung im einzelnen ausfallen wird, da viele Faktoren mit hinein spielen. Gewisse Richtlinien und Grundlagen gibt es natürlich trotzdem.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern und Außentüren, werden vom BAFA gefördert. Die Höher der Förderung ist unterschiedlich und setzt sich aus einer Basisförderung von 15 % sowie einem iSFP-Bonus von 5 % zusammen. Letzteres steht Ihnen zu, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Die förderungsfähigen Investitionskosten liegen hier bei 30.000 € bzw. 60.000 € mit einem iSFP.
Wenn es um den Tausch von Heizungsanlagen geht, findet der individuelle Sanierungsfahrplan jedoch keine Anwendung mehr. Durch die Kombination der Förderung für den Heizungsaustausch sowie weiteren Einzelmaßnahmen können Sie die maximal förderfähigen Kosten allerdings auf bis zu 90.000 Euro anheben.
Förderung beim Heizungsaustausch
Spätestens nach dem neuen Heizgesetzt ist der Heizungsaustausch ein viel diskutiertes Thema. Grundsätzlich zählt auch dieser Schritt zu den Einzelmaßnahmen, hat durch die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz allerdings eine Sonderrolle zugewiesen bekommen. Der Heizungsaustausch wird durch das Programm: Heizungsförderung für Privatpersonen-Wohngebäude (Zuschuss 458) gefördert und betrifft den Einbau von Heizungen in Bestandsgebäuden die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderungen dieser Art stehen jeder Wohneinheit einmal alle 10 Jahre zu.
Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses, sowie als zinsverbilligter Kredit. Seit diesem Jahr liegt der höchst mögliche Zuschuss bei 70 % der Investitionskosten. Diese beschränken sich auf 30.000 Euro, was wiederum bedeutet, dass die Zuschüsse bei maximal 21.000 Euro liegen. Ihnen steht grundsätzlich und immer eine Grundförderung von 30 % zu.
Entscheiden Sie sich für eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizsystem können Sie sich über den Effizienzbonus für Wärmepumpen freuen. Dieser liegt derzeit bei 5 %.
Förderung Heizungsoptimierung
Wollen Sie Ihr Heizsystem nicht gleich austauschen, sondern lediglich optimieren erhalten sie eine BAFA-Förderung von 50 % zur Emissionsminderung und eine von 15 bis 20 % zur Effizienzverbesserung. Beachten Sie hierbei, dass derartige Anträge seit Januar 2024 erst gestellt werden können, wenn vorab ein Handwerkerangebot eingeholt wurde. Dieses muss einen auflösenden/aufschiebenden Zusatz enthalten, der sicherstellt, dass der unterschriebene Vertrag erst dann seine Gültigkeit erlangt, wenn die Förderung gewährleistet wurde.
Der Klimabonus
Der Klimabonus bzw. Geschwindigkeitsbonus liegt bei 20 % und ersetzt den sogenannten Heizungstausch Bonus. Entscheiden Sie sich dafür Ihr altes Heizsystem gegen eines auf Basis von erneuerbaren Energien auszutauschen, profitieren Sie von diesem Bonus. Für feste Biomasseheizungen gilt dies nur, wenn das Warmwasser über eine PV-Anlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird.
Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass der Bonus nicht für vermietet Gebäude gilt und seine Höhe auf fünf Jahre begrenzt ist. Das bedeutet, dass sich seine Höhe ab 2029 und von dort an alle 2 Jahre um 3 % reduziert.
Förderung der energetischen Komplettsanierung
Neben verschiedenen energetischen Einzelmaßnahmen, gibt es die energetische Komplettsanierung. Hierbei handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus, mit dem Zuständigen Förderprogramm: Wohngebäude-Kredit 26.
Von der Förderung, bei der es sich um einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 150.000 € mit Tilgungszuschuss von 5 bis 45 % handelt, gedeckt sind Sanierungen bestehender Objekte zu einer Effizienzhaus-Stufe von mindestens 85.
Fördermittel bei der Energieberatung
Wenn es um die energetische Sanierung von Gebäuden geht, ist die Planung und Abnahme von einem fachspezifischen Experten dringen anzuraten und teils sogar verpflichtend um überhaupt auf die Fördermittel zugreifen zu können.
Bei der Energieberatung von Wohngebäuden können sie ich über einen Zuschuss von bis zu 80 % (maximal 1.300 Euro) bei Ein- oder Zweifamilienhäusern freuen. Die Fachplanung bzw. Bauleitung von energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik, werden mit bis zu 50 % (maximal 5.000 Euro) bezuschusst.
Geht es um die Heizungserneuerung belaufen sich sie staatlichen Zuschüsse auf 30 bis 70 %, wobei in diesem Fall im Rahmen der Heizungsförderung nicht mit Extra-Zuschüssen zu rechnen ist.
Auch bei der energetischen Fachplanung von Komplettsanierungen sowie dem Bau klimafreundlicher Neubauten sind Förderungen zu erwarten. Hier bekommen Sie einen zusätzlichen Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro sowie einen Tilgungszuschuss von 50 % bis 5.000 €.
Fördermöglichkeiten erneuerbare Energien
Auch der Umstieg auf erneuerbare Energien soll attraktiver gestaltet und entsprechend gefördert werden. Das hierbei greifende Programm ist der erneuerbare Energien Standard bzw. Kredit 270. Der Kredit kann bis zu 100 % der Investitionskosten betragen und betrifft unter anderem Photovoltaik, Biogas, Wind und Wasser.
Energetische Sanierung: Förderungen richtig beantragen
Fördermittel für die energetische Sanierung werden in erster Linie als Kredit oder direkter Zuschuss ausgezahlt. Je nach Methode gibt es entsprechende Unterschiede bei der Beantragung.
Förderung als direkter Zuschuss:
1. Kontaktieren Sie einen Energieberater: Die Mitarbeit eines Energieberaters ist im Rahmen aller Maßnahmen der energetischen Sanierung vorgeschrieben. Einzige Ausnahme ist hier die Heizungsförderung. Der Berater muss dabei auf der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes gelistet werden und befähigt sein einen Antrag zu stellen.
2. Kümmern Sie sich vor der Antragsstellung um einen unterschriebenen Handwerkervertrag: Achten Sie hier darauf, dass dieser erst in Kraft tritt, wenn es tatsächlich zu einer Förderzusage kommt.
3. Antrag stellen: Der Antrag wird vom Bauherr bei der Zuständigen Stelle also der BAFA oder KfW gestellt. Unterstützung erfolgt durch den Energieberater mit den entsprechenden Dokumenten.
4. Verwendungsnachweise einreichen: Nach Abschluss der energetischen Sanierung, wird der Verwendungsnachweise fällig. Dieser belegt, dass die beantragten Fördermittel wie geplant eingesetzt wurden.
5. Prüfung der Dokumente und Auszahlung: Im letzten Schritt wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei positivem Befund ein Festsetzungsbescheid verschickt. Anschließend kommt es zur Auszahlung der Fördergelder.
Förderung als Kredit
1. Kontaktieren Sie einen Energieberater: Wie auch bei den direkten Zuschüssen, muss bei der Förderung als Kredit ein befähigter Energieberater konsultiert werden.
2. Suchen Sie einen Finanzierungspartner und beantragen Sie den Kredit: Ein Kreditantrag wird nicht bei der KfW selbst gestellt, sondern läuft über einen Finanzierungspartner wie eine Bausparkasse. Nehmen Sie hier Kontakt auf, ihr Partner wird den Kredit dann für Sie beantragen.
3. Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie einen Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab um dann einen Handwerksbetrieb mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes zu beauftragen.
4. Bestätigung einreichen für einen Tilgungszuschuss: Ist die Sanierung beendet, wird Ihr Energieberater Ihnen eine sogenannte “Bestätigung der Durchführung” ausstellen, die Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen können um den Tilgungszuschuss zu erhalten.
Fazit
Das Thema der energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist von zentraler Bedeutung, um den Energieverbrauch zu senken und die Klimaziele der EU zu erreichen. Verschiedene staatliche Förderprogramme, , bieten finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer, um Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Von Einzelmaßnahmen bis hin zur Komplettsanierung werden zahlreiche Optionen gefördert, wobei sowohl Zuschüsse als auch zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung stehen. Ein gut durchdachter und geplanter Sanierungsprozess, oft in Zusammenarbeit mit einem Energieberater, ist entscheidend, um von diesen Förderungen zu profitieren. Die staatlichen Maßnahmen sollen Anreize schaffen, um die energetische Sanierung voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.