Max Nestler
October 5, 2026
Lesezeit
10
Minuten
Energetische Sanierung
Arten & Systemleistung

Energieberatung Förderung 2026: Was nach der Kürzung bleibt

Seit dem 07.08.2024 zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur noch 50 % des Honorars für eine Energieberatung. Der Höchstzuschuss hat sich auf 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus halbiert. An diesen Konditionen hat sich bis Oktober 2026 nichts geändert.

Inhaltsverzeichnis
Sanierungsfahrplan

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Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Energieberatung (EBW) 2026: 50 % des Honorars, max. 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, 850 € ab 3 Wohneinheiten, +250 € je WEG.
  • Die Kürzung gilt für Anträge seit 07.08.2024, vorher 80 % und max. 1.300 € bzw. 1.700 €.
  • Bis Oktober 2026 ist keine weitere Kürzung angekündigt, ab 01.12.2026 ist die iSFP-Software 2.7.x Pflicht.
  • Energieberatung mit iSFP im Einfamilienhaus: ca. 1.500–2.500 €, Eigenanteil nach Zuschuss 850–1.850 €.
  • iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte seit 21.07.2026 im Einfamilienhaus nur auf den Investitionsbetrag über 30.000 € je Antrag, Höchstgrenze verdoppelt auf 60.000 €.
  • 42watt-Rechenbeispiel: Im Einfamilienhaus rechnet sich der iSFP bei 2.000 € Honorar ab 36.750 € Investition in die Gebäudehülle.
  • § 35c EStG: 50 % der Kosten für Planung und Begleitung durch Energieberatende mindern die Steuer, nicht doppelt mit BAFA-Zuschuss.
  • Verbraucherzentrale: Beratung telefonisch und online kostenlos, zu Hause max. 40 €, aber ohne förderfähigen iSFP.

Wie hoch ist die Förderung für Energieberatung 2026?

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) 2026 mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab 3 Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einmalig 250 € zusätzlich. Diese Werte gelten für alle Anträge seit dem 07.08.2024. Die folgende Tabelle stellt die Konditionen vor und nach der Kürzung gegenüber.

PostenAnträge bis 06.08.2024Anträge ab 07.08.2024 (Stand 10/2026)Änderung
Fördersatz80 %50 %−30 Prozentpunkte
Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus1.300 €650 €−50 %
Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten1.700 €850 €−50 %
Zuschlag WEG-Erläuterung500 €250 €−50 %

Kurz eingeordnet: 3 der 4 Werte haben sich 2024 halbiert, der Fördersatz sank von 80 % auf 50 %. Für ein typisches Einfamilienhaus bedeutet das 550 bis 650 € mehr Eigenanteil. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) wurde im gleichen Schritt von 80 % auf 50 % gesenkt. Der Zuschuss setzt voraus, dass die Beratung von einer Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) stammt. Sie muss dort in der Rubrik Wohngebäude geführt sein.

Gibt es 2026 weitere Änderungen an der Energieberatungsförderung?

Fördersatz und Höchstbeträge der EBW bleiben 2026 unverändert, neue Kürzungen sind nicht angekündigt (Stand 05.10.2026). Geändert hat sich das Umfeld. Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie schwächt den Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ab. Der iSFP ist ein Sanierungskonzept in mehreren Schritten, das Energieberatende im Rahmen der EBW erstellen.

Dazu kommen 2 technische und förderrechtliche Termine. Vom 07.10. bis 30.11.2026 laufen 2 Versionen der iSFP-Software parallel, ab dem 01.12.2026 ist die Version 2.7.x Pflicht. Ab voraussichtlich dem 1. Quartal 2027 sieht die Richtlinie einen Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings (WPB) vor. Das sind Gebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz. Bei Wohngebäuden muss die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP sein, ein Mindestvolumen gibt es nicht.

Wie kam es zur Kürzung der Energieberatungsförderung?

Das damalige Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) kürzte die Förderung im August 2024 wegen hoher Nachfrage und der haushaltspolitischen Gesamtlage. Bis Anfang Juli 2024 gingen laut Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) mehr als 80.000 Anträge für Wohngebäude ein. Nach der kurzfristigen Ankündigung folgten innerhalb von 3 Tagen mehr als 11.000 weitere Anträge. Die Chronologie umfasst 5 Schritte:

1. 01.02.2020: Anhebung von 60 % auf 80 %, Höchstzuschuss von 800 € auf 1.300 € (Ein-/Zweifamilienhaus) und von 1.100 € auf 1.700 € (größere Gebäude).

2. 01.07.2023: Den Antrag stellen seitdem die Beratenen selbst, Energieberatende können per Vollmacht handeln.

3. 07.08.2024: Kürzung auf 50 %, 650 € und 850 €, WEG-Zuschlag 250 €.

4. 21.07.2026: Neue BEG-EM-Richtlinie, iSFP-Bonus im Einfamilienhaus nur noch auf den Betrag über 30.000 € Investition.

5. 01.12.2026: iSFP-Software 2.7.x wird Pflicht.

Das Ministerium begründete den Schritt so: „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.“ Verbände kritisierten vor allem den fehlenden Vorlauf. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler erklärte: „Mit nun nur noch 850 Euro für die Energieberatung wird sich keine Klimawende im Gebäudebereich einleiten lassen.“ Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) verwies auf die Sanierungsquote von rund 0,7 % pro Jahr, das politische Ziel liegt bei 2 %.

Was kostet eine Energieberatung nach der Kürzung netto?

Eine Energieberatung mit iSFP für ein Einfamilienhaus kostet 2026 etwa 1.500 bis 2.500 € und nach Abzug des BAFA-Zuschusses 850 bis 1.850 €. Die Spanne nennt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (Stand 30.09.2026). Der Zuschuss erreicht schon ab 1.300 € Honorar den Deckel von 650 €. Jeden Euro darüber zahlen Sie vollständig selbst.

Honorar EinfamilienhausZuschuss 2026Eigenanteil 2026Eigenanteil bis 06.08.2024
1.500 €650 €850 €300 €
2.000 €650 €1.350 €700 €
2.500 €650 €1.850 €1.200 €

Kurz eingeordnet: Der Eigenanteil liegt heute 550 bis 650 € höher als vor der Kürzung. Bei 2.000 € Honorar hat er sich fast verdoppelt. Vergleichen Sie deshalb 2 bis 3 Angebote. Details zu Preisbestandteilen finden Sie im Beitrag iSFP-Kosten.

Was kostet die Energieberatung im Mehrfamilienhaus?

Für ein Mehrfamilienhaus mit 7 bis 12 Wohneinheiten liegt das iSFP-Honorar laut Anbieterangaben bei 3.500 bis 5.000 €, der Zuschuss bei höchstens 850 € plus 250 € für eine WEG. Im 42watt-Rechenbeispiel kostet die Beratung für eine WEG mit 8 Wohnungen 4.000 €. Der Zuschuss beträgt 1.100 €, der Eigenanteil 2.900 € oder rund 363 € je Wohnung. Vor der Kürzung lag der Eigenanteil bei 1.800 €. Mehr zu Ablauf und Beschlüssen in der Eigentümergemeinschaft steht im Beitrag Sanierungsfahrplan im Mehrfamilienhaus.

Warum rechnet sich die Energieberatung trotzdem?

Im Einfamilienhaus rechnet sich die Energieberatung mit iSFP bei 2.000 € Honorar, sobald Sie an Dach, Fassade, Fenstern oder Lüftung mehr als rund 37.000 € pro Antrag investieren. Der Grund ist eine Doppelwirkung des iSFP in der BAFA-Förderung. Erstens verdoppelt er die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalenderjahr. Zweitens erhöht er den Fördersatz von 15 % auf 20 %, seit dem 21.07.2026 aber nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 €. Beide Vorteile gelten nur für Maßnahmen aus dem iSFP, umgesetzt innerhalb von 15 Jahren.

Investition Gebäudehülle (1 Wohneinheit)Förderung ohne iSFPFörderung mit iSFPPlus nach iSFP-Eigenanteil
25.000 €3.750 €3.750 €−1.350 €
38.000 €4.500 €6.100 €+250 €
60.000 €4.500 €10.500 €+4.650 €

Kurz eingeordnet: Das 42watt-Rechenbeispiel setzt 2.000 € Honorar an, also 1.350 € Eigenanteil. Grundlage sind 15 % BAFA-Förderung, Antrag ab 21.07.2026 und ein selbst genutztes Einfamilienhaus. Unter 30.000 € je Antrag bringt der iSFP finanziell kein Förderplus. Zwischen 30.000 € und 60.000 € steigt die Förderung mit iSFP um 20 % jedes zusätzlichen Euros. Daraus ergibt sich ein Break-even bei 36.750 € (30.000 € + 1.350 € ÷ 20 %). Die volle Mehrförderung von 6.000 € erreichen Sie bei 60.000 €. Weitere Beispiele zeigt der Beitrag iSFP-Förderung.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?

Nein, die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) erhält keinen iSFP-Bonus. Wärmepumpen und andere Heizungen fördert die KfW seit dem 21.07.2026 mit 30 % Grundförderung plus Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %. Ein iSFP ändert daran nichts. Er hilft aber bei der Reihenfolge der Maßnahmen, etwa ob vor dem Heizungstausch gedämmt werden sollte.

Lohnt sich der iSFP im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus ist der iSFP-Vorteil in Euro größer, weil die Höchstgrenzen mit der Zahl der Wohnungen wachsen. Bei 8 Wohneinheiten liegt die Grenze ohne iSFP bei 121.000 €, mit iSFP bei 240.000 €. Die Schwelle für den Bonus entspricht der Summe der Standard-Höchstgrenzen, hier also 121.000 €. Investiert die WEG 200.000 € in Fassade und Fenster, steigt die BAFA-Förderung von 18.150 € auf 33.950 €. Nach Abzug von 2.900 € Eigenanteil bleiben 12.900 € Vorteil. Ob sich der Fahrplan für Ihr Haus lohnt, beantwortet der Beitrag Wann lohnt sich ein iSFP.

Welche Rolle spielt die Steuerermäßigung nach § 35c EStG?

Nach § 35c EStG senken 50 % der Kosten für Energieberatende Ihre Einkommensteuer, wenn sie eine steuerlich geförderte Sanierung planen oder begleiten. Das Gesetz spricht von der „planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen“. Die Beratenden müssen vom BAFA als fachlich qualifiziert gelistet sein. Die Maßnahmen selbst fördert § 35c mit 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzungen sind ein selbst genutztes Gebäude älter als 10 Jahre und ein Abschluss vor dem 01.01.2030.

Für § 35c gelten 2 Grenzen. Für dieselben Maßnahmen dürfen Sie keinen öffentlichen Zuschuss und keinen zinsverbilligten Kredit nutzen. Beraterkosten lassen sich laut BMF-Schreiben zu § 35c nur einmal fördern, ein über die EBW bezuschusstes Honorar setzen Sie also nicht zusätzlich ab. Nach gängiger Auslegung sperrt ein EBW-Zuschuss allein § 35c für die späteren Maßnahmen nicht. Lassen Sie die Kombination steuerlich prüfen. Details erklärt der Beitrag Steuerbonus § 35c für den iSFP.

Welche Alternativen gibt es zur geförderten Energieberatung?

Die Verbraucherzentrale bietet 2026 telefonische und Online-Beratung kostenlos und Beratung zu Hause für höchstens 40 € an. Für Haushalte mit geringem Einkommen sind alle Angebote kostenfrei. Die Hotline lautet 0800 809 802 400. Diese Beratung ersetzt keinen iSFP. Sie schaltet deshalb weder den iSFP-Bonus noch die verdoppelten Höchstgrenzen frei.

Kommunen ergänzen das Angebot in 2 Formen:

  • Erstberatung: Das Bauzentrum München berät bis zu 30 Minuten kostenfrei, telefonisch oder persönlich. Intensiv- und Vor-Ort-Beratungen sind dort kostenpflichtig.
  • Zuschüsse für Planung: Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG, Richtlinie ab 02.07.2026) fördert Fachplanung und Baubegleitung als Bonusmaßnahme. Den iSFP selbst verweist die Stadt an die BAFA-Förderung.

Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach aktuellen Programmen. Auf Bundesebene gibt es zusätzlich die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. Das BAFA übernimmt 50 %, im Einfamilienhaus bis 2.500 € Zuschuss.

Wie läuft der Antrag für die Energieberatung ab?

Sie stellen den Antrag im BAFA-Portal vor Abschluss des Beratungsvertrags, Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater kann das per Vollmacht übernehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter. Mieter und Pächter brauchen eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers. Der Ablauf hat 6 Schritte:

1. Beratende auswählen: Suchen Sie eine Person aus der dena-Energieeffizienz-Expertenliste, Rubrik Wohngebäude.

2. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal ein. Die Bearbeitung dauert laut BAFA aktuell etwa 2 Wochen.

3. Gebäude aufnehmen: Die Energieberatung besichtigt das Haus und berechnet den Ist-Zustand.

4. iSFP erhalten: Sie bekommen den Sanierungsfahrplan und ein Erläuterungsgespräch.

5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach der Beratung laden Sie Rechnung und Bericht im BAFA-Portal hoch. Die Prüfung dauert ebenfalls etwa 2 Wochen.

6. Zuschuss erhalten: Sie zahlen zunächst das volle Honorar, das BAFA erstattet den Zuschuss nach der Prüfung.

Planen Sie danach Maßnahmen an der Gebäudehülle, brauchen Sie für den BEG-Antrag erneut einen Energieeffizienz-Experten. Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht bietet der Beitrag iSFP-Ablauf.

Häufige Fragen zur Energieberatung-Förderung

Wird die Energieberatungsförderung 2027 weiter gekürzt?

Eine weitere Kürzung der EBW ist bis Oktober 2026 nicht angekündigt. Das BAFA nennt auf seiner Programmseite nur die Umstellung der iSFP-Software zum 01.12.2026. Für 2027 ist mit dem Bonus für Worst Performing Buildings eher eine zusätzliche Förderung für Dämmmaßnahmen aus einem iSFP geplant.

Lohnt sich ein iSFP, wenn ich nur die Fenster tausche?

Im Einfamilienhaus bringt der iSFP bei Fenstern unter 30.000 € seit dem 21.07.2026 kein Förderplus. Der Bonus gilt nur auf den Betrag über 30.000 € je Antrag. Sinnvoll bleibt er, wenn weitere Maßnahmen folgen und Sie diese in einem Antrag bündeln.

Gibt es eine kostenlose Energieberatung?

Ja, die Verbraucherzentrale berät telefonisch und online kostenlos. Vor Ort kostet die Beratung höchstens 40 €, für Haushalte mit geringem Einkommen nichts. Einen förderfähigen iSFP erhalten Sie dort nicht.

Kann ich die Energieberatung von der Steuer absetzen?

Teilweise: 50 % der Kosten für Energieberatende, die eine nach § 35c geförderte Sanierung planerisch begleiten oder beaufsichtigen, mindern Ihre Steuer. Voraussetzung ist ein selbst genutztes Gebäude, das älter als 10 Jahre ist. Ein bereits vom BAFA bezuschusstes Honorar können Sie nicht zusätzlich absetzen.

Quellen & Belege

BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (Programmseite, Stand 10/2026); BAFA, BEG EM Gebäudehülle (Stand 21.07.2026); Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026; KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026); Einkommensteuergesetz § 35c; BMF-Schreiben zu § 35c EStG vom 14.01.2021; Öko-Zentrum NRW (EBW-Änderungen 07.08.2024); VDIV (Pressemitteilung 07.08.2024, Meldung 20.08.2024); Deutsche Handwerks Zeitung (06.08.2024); co2online (Energieberatung, Stand 30.09.2026); Bausparkasse Schwäbisch Hall (Energieberater-Kosten, Stand 17.07.2026); Verbraucherzentrale Energieberatung (Stand 2026); Landeshauptstadt München, Bauzentrum und FKG-Richtlinie (Stand 02.07.2026); solarserver (Richtlinie EBW 2020).