Brauche ich schon ein Handwerker-Angebot?

Ja. Seit 2024 ist es verpflichtend, dass beauftragte Handwerkerangebote mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Antragstellung vorliegen. Wichtig ist, dass Sie vor Antragstellung keine Zahlungen leisten. Andernfalls kann der Anspruch auf Förderung vollständig entfallen.

Frage nicht beantwortet?

Hier geht es direkt zu unserem Kontaktformular.