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03
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2025
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Lesezeit:
10
Minuten
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Hannah Wirtz

CDU will Heizungsgesetz rückgängig machen: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Nach dem Regierungswechsel fragen sich viele Hauseigentümer, ob die CDU das Heizungsgesetz tatsächlich rückgängig machen wird, wie im Wahlkampf versprochen. Während die Union wiederholt angekündigt hatte, das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) "zurücknehmen" zu wollen, plädiert die SPD als Koalitionspartner für moderate Anpassungen. Doch welche konkreten Änderungen sind zu erwarten, und wie realistisch ist es, dass die CDU das Heizungsgesetz komplett rückgängig macht? Unser Artikel liefert Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Zukunft des Heizungsgesetzes.

CDU will Heizungsgesetz rückgängig machen: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?
Inhaltsverzeichnis
Wärmepumpe planen

Die aktuelle Situation: Was das Heizungsgesetz derzeit vorschreibt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Form ist seit Januar 2024 in Kraft. Bevor wir analysieren, wie realistisch es ist, dass die CDU das Heizungsgesetz rückgängig macht, schauen wir uns an, was das umstrittene Gesetz überhaupt regelt. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Stufenweise Einführung: Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude greift sie erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Kommunale Wärmeplanung: Großstädte müssen bis Mitte 2026, alle übrigen Kommunen bis Mitte 2028 ihre Wärmeplanung vorlegen.
  • Übergangsfristen: Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden. Selbst bei defekten Heizungen gibt es eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren.
  • Förderung: Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen gibt es aktuell Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Die bisherige Ampel-Koalition setzte mit diesem Gesetz auf eine Kombination aus Vorgaben und finanziellen Anreizen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten. Doch schon während der Gesetzgebung gab es heftige Kritik – nicht nur von der Opposition, sondern auch innerhalb der Regierungsparteien und von Verbänden.

CDU Heizungsgesetz rückgängig machen: Was bedeutet das konkret?

Im Wahlkampf hat die CDU wiederholt angekündigt, das Heizungsgesetz rückgängig machen zu wollen. Doch was genau bedeutet diese Aussage? Eine vollständige Abschaffung oder lediglich eine grundlegende Reform? CDU-Chef Friedrich Merz formulierte es in der ARD-Sendung "Maischberger" so: "Das Heizungsgesetz werden wir auf den ursprünglichen Bestand zurückbringen."

Konkret scheint die Union damit vor allem folgende Aspekte anzustreben:

  1. Abkehr von der 65-Prozent-Regel: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, könnte gelockert oder anders gestaltet werden.
  2. Stärkere Technologieoffenheit: Statt einer vermeintlichen Fokussierung auf Wärmepumpen sollen auch andere Technologien wie Biogas, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff stärker berücksichtigt werden.
  3. CO₂-Preis als Steuerungsinstrument: Die CDU möchte weniger auf Verbote und Vorschriften setzen, sondern den CO₂-Preis als zentrales Instrument nutzen, um die Wärmewende voranzutreiben.
  4. Reform der Förderung: Die bisherige umfangreiche Förderung soll vereinfacht und eventuell reduziert werden.

Eine komplette Rückabwicklung des Gesetzes ist jedoch unwahrscheinlich, nicht zuletzt wegen europäischer Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Die Frage ist daher nicht ob, sondern wie die Wärmewende gestaltet wird.

CDU und SPD: Unterschiedliche Positionen zum Heizungsgesetz

Die neue Regierungskoalition bringt unterschiedliche Sichtweisen zum Heizungsgesetz mit. Während der neue Bundeskanzler Friedrich Merz im Wahlkampf betonte, das Gesetz "zurücknehmen" zu wollen, zeigt sich die SPD offener für den Erhalt der Grundstruktur bei gleichzeitiger Vereinfachung.

Die Position der CDU

Die Union hat das Heizungsgesetz im Wahlkampf scharf kritisiert. CDU-Chef Friedrich Merz erklärte beispielsweise in der ARD-Sendung "Maischberger": "Das Heizungsgesetz werden wir auf den ursprünglichen Bestand zurückbringen." CDU-Fraktionsvize Jens Spahn ging noch weiter und kündigte an, das "Habeck'sche Heizungsgesetz zurücknehmen" zu wollen.

Interessanterweise positionierte sich Merz an anderer Stelle differenzierter. Bei einer Veranstaltung des Energieunternehmens Enpal bezeichnete er die Wärmepumpe als "faszinierende Technologie" und bekannte sich grundsätzlich zur Wärmewende. Er machte aber deutlich: "Das wird das Aus für Öl- und Gasheizungen bedeuten. Aber eben in einer überschaubaren Zeit und in einer Zeit, in der die Menschen sich das auch leisten können."

Die Union möchte vor allem:

  • Stärkere Technologieoffenheit statt Fokussierung auf Wärmepumpen
  • CO₂-Bepreisung als zentrales Steuerungsinstrument statt detaillierter Vorgaben
  • Weniger Bürokratie und einfachere Regelungen
  • Eine sozial ausgewogene, aber weniger umfangreiche Förderung

Die Position der SPD

Die SPD, die das Gesetz in der Ampel-Koalition mitgetragen hat, steht weiterhin hinter den Grundprinzipien, sieht aber ebenfalls Reformbedarf. Verena Hubertz, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, kündigte an, das GEG einem "Praxischeck" unterziehen zu wollen. Auch die bisherige Bauministerin Klara Geywitz sprach sich für eine Vereinfachung aus: Das Gesetz müsse "viel, viel" einfacher werden.

Die SPD strebt folgende Anpassungen an:

  • Entbürokratisierung der Verfahren
  • Vereinfachung der Formulierungen und Anforderungen
  • Beibehaltung der kommunalen Wärmeplanung
  • Erhalt der sozialen Ausgewogenheit durch angemessene Förderung

Mögliche Änderungen: Diese Anpassungen könnten kommen

Basierend auf den Positionen beider Parteien und ersten Signalen aus den Koalitionsverhandlungen zeichnen sich folgende mögliche Änderungen ab:

1. Stärkere Betonung der CO₂-Bepreisung

Die CDU favorisiert einen marktwirtschaftlichen Ansatz, bei dem der steigende CO₂-Preis als Hauptinstrument zur Steuerung des Heizungswechsels dienen soll. Ab 2027 tritt ohnehin der europäische Emissionshandel ETS 2 in Kraft, bei dem die CO₂-Preise nicht mehr staatlich festgelegt, sondern am Markt gebildet werden – ähnlich wie Aktienpreise an der Börse.

Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas mittelfristig so teuer werden, dass sich ein Umstieg auf erneuerbare Energien auch ohne gesetzlichen Zwang wirtschaftlich lohnt.

2. Ausweitung der Technologieoffenheit

Ein zentraler Kritikpunkt der Union am bisherigen Gesetz war die vermeintliche Fokussierung auf Wärmepumpen. Tatsächlich lässt das GEG bereits heute verschiedene Technologien zu, solange sie die 65-Prozent-Regel erfüllen. Dennoch könnte die neue Regierung die Regelungen für alternative Energieträger erweitern:

  • Erleichterte Nutzung von Biogas und Biomethan in Gasheizungen
  • Klarer definierte Regeln für den Einsatz von grünem Wasserstoff
  • Flexiblere Möglichkeiten für Hybrid-Heizungssysteme
  • Weniger strenge Anforderungen an Holz- und Pelletheizungen

3. Vereinfachung der Förderrichtlinien

Das aktuelle Fördersystem mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ist komplex und für viele Hausbesitzer schwer durchschaubar. Eine mögliche Reform könnte beinhalten:

  • Einfachere, transparentere Förderstrukturen
  • Möglicherweise niedrigere Fördersätze, aber dafür übersichtlichere Verfahren
  • Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
  • Fokussierung auf zinsgünstige Kredite statt direkter Zuschüsse

4. Anpassung der 65-Prozent-Regel

Die von der Union angestrebte "Rücknahme" des Gesetzes könnte sich vor allem auf die 65-Prozent-Regel beziehen. Mögliche Änderungen:

  • Aufweichung der strikten 65-Prozent-Vorgabe
  • Längere Übergangsfristen für Bestandsgebäude
  • Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen oder ältere Eigentümer
  • Flexiblere Nachweispflichten für die Einhaltung der Regelung

5. Beibehaltung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung dürfte als wesentliches Element des GEG erhalten bleiben, da sie sowohl für Kommunen als auch für Hausbesitzer wichtige Planungssicherheit bietet:

  • Weiterer Ausbau der Fernwärmenetze in städtischen Gebieten
  • Klare Vorgaben für die langfristige Wärmeversorgung
  • Bessere Koordination zwischen kommunaler Planung und individuellen Heizungsentscheidungen

Zeitplan: Wann sind Änderungen zu erwarten?

Der Weg zu einer Gesetzesänderung ist komplex und zeitaufwändig. Folgende Schritte sind zu erwarten:

  1. Koalitionsverhandlungen: Zunächst müssen sich CDU und SPD auf konkrete Änderungen einigen, was voraussichtlich bis Ostern 2025 dauern wird.
  2. Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs: Nach der Einigung müssen die geplanten Änderungen in einen konkreten Gesetzentwurf gegossen werden.
  3. Parlamentarisches Verfahren: Der Entwurf durchläuft dann das übliche Gesetzgebungsverfahren mit Beratungen in Bundestag und Bundesrat.
  4. Übergangsregelungen: Bei Verabschiedung werden voraussichtlich Übergangsregelungen festgelegt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Angesichts dieser Schritte ist mit konkreten Änderungen frühestens Anfang 2026 zu rechnen. Bis dahin gilt das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form weiter.

Förderungen: Lohnt sich ein schneller Heizungstausch?

Angesichts möglicher Änderungen an den Förderrichtlinien stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage: Sollte ich jetzt noch schnell handeln, um die großzügigen Förderungen zu sichern?

Aktuell können Hausbesitzer beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen von folgenden Förderungen profitieren:

  • Grundförderung: 30 Prozent der Anschaffungskosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird
  • Einkommensbonus: weitere 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro

Insgesamt sind so bis zu 70 Prozent Förderung möglich, maximal jedoch 21.000 Euro bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Es gibt gute Gründe für einen zeitnahen Heizungstausch:

  1. Die aktuelle Förderung ist historisch gesehen außergewöhnlich großzügig
  2. Die neue Regierung hat Änderungen an der Förderung angekündigt
  3. Die KfW verzeichnet bereits einen Anstieg der Förderanträge – vermutlich aus Sorge vor künftigen Einschränkungen

Allerdings sollten Hausbesitzer auch nicht überstürzt handeln. Eine fundierte Beratung und sorgfältige Planung sind unerlässlich, um das optimale Heizsystem für die individuelle Situation zu finden.

Experten-Prognose: Drei Szenarien für die Zukunft des Heizungsgesetzes

Wie könnte sich das Heizungsgesetz unter der neuen Regierung entwickeln? Experten skizzieren drei mögliche Szenarien:

Szenario 1: Weitreichende Rücknahme (Wahrscheinlichkeit: 20 Prozent)

In diesem Szenario würde die Regierung die 65-Prozent-Regel aufheben und auf einen rein marktwirtschaftlichen Ansatz über die CO₂-Bepreisung umstellen. Die Förderung würde deutlich reduziert werden.

Auswirkungen für Hausbesitzer: Weniger Vorgaben, aber auch weniger finanzielle Unterstützung. Der Umstieg auf erneuerbare Energien würde durch steigende CO₂-Preise dennoch mittelfristig wirtschaftlich attraktiv.

Szenario 2: Kompromisslösung (Wahrscheinlichkeit: 70 Prozent)

Die wahrscheinlichste Variante ist ein Kompromiss zwischen den Positionen von CDU und SPD. Die 65-Prozent-Regel bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber flexibler gestaltet. Die Technologieoffenheit wird erhöht, während die Förderung vereinfacht und möglicherweise etwas reduziert wird.

Auswirkungen für Hausbesitzer: Mehr Wahlmöglichkeiten bei der Heizungstechnologie, vereinfachte Verfahren, aber eventuell geringere finanzielle Förderung.

Szenario 3: Minimale Anpassungen (Wahrscheinlichkeit: 10 Prozent)

In diesem Szenario würde das Heizungsgesetz in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Änderungen beschränken sich auf Vereinfachungen der Bürokratie und flexiblere Übergangsregelungen.

Auswirkungen für Hausbesitzer: Kaum Änderungen gegenüber der aktuellen Situation, aber vereinfachte Verfahren und mehr Rechtssicherheit.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Hausbesitzer

Angesichts der unklaren zukünftigen Entwicklung des Heizungsgesetzes stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage nach dem richtigen Handeln. Unsere Empfehlungen:

  1. Kein Aktionismus, aber informiert bleiben: Verfolgen Sie die politischen Entwicklungen, aber treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen.
  2. Individuelle Situation analysieren: Lassen Sie Ihre aktuelle Heizung und die energetische Situation Ihres Hauses von einem Fachmann begutachten. Häufig sind zunächst andere Maßnahmen wie eine bessere Dämmung sinnvoller als ein sofortiger Heizungstausch.
  3. Förderung nutzen, wenn ohnehin ein Tausch ansteht: Wenn Ihre Heizung alt ist oder bereits Probleme macht, kann es sinnvoll sein, die aktuell großzügige Förderung noch zu nutzen. Auch wenn es Änderungen gibt, wird es voraussichtlich Übergangsregelungen geben.
  4. Kommunale Wärmeplanung beachten: Informieren Sie sich, ob Ihre Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat oder wann diese vorliegen wird. Dies gibt wichtige Hinweise, ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich sein könnte.
  5. Langfristig denken: Unabhängig von politischen Änderungen werden fossile Brennstoffe durch steigende CO₂-Preise teurer werden. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien wird langfristig in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll sein.

Die Wärmewende wird kommen – mit oder ohne strenges Heizungsgesetz. Der Unterschied liegt vor allem im Tempo und in der Ausgestaltung der Förderung. Eine fundierte Beratung durch Energieberater und Heizungsfachleute ist in jedem Fall empfehlenswert, um die individuell beste Lösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Kann die CDU das Heizungsgesetz tatsächlich komplett rückgängig machen?

Eine vollständige Abschaffung des Heizungsgesetzes ist aufgrund der EU-Klimavorgaben unwahrscheinlich. Selbst die CDU, die im Wahlkampf versprochen hat, das Heizungsgesetz rückgängig zu machen, wird vermutlich eher substanzielle Anpassungen vornehmen als das Gesetz komplett zu streichen. Realistischer ist ein Kompromiss, bei dem die Grundrichtung erhalten bleibt, aber Technologieoffenheit, Förderstrukturen und Übergangsfristen angepasst werden.

Was passiert mit bereits gestellten Förderanträgen bei einer Gesetzesänderung?

Bereits bewilligte Förderungen haben in der Regel Bestandsschutz. Auch bei einer Änderung des Heizungsgesetzes dürften laufende Anträge nach den bisherigen Regeln bearbeitet werden.

Lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe noch?

Wärmepumpen bleiben auch unter einer neuen Regierung eine zukunftssichere Option. Durch steigende CO₂-Preise werden fossile Heizsysteme mittelfristig teurer im Betrieb. Für Neubauten ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen bereits jetzt die wirtschaftlichste Lösung.

Was ist mit der kommunalen Wärmeplanung – wird diese fortgesetzt?

Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich auch unter der neuen Regierung fortgeführt. Sie bietet sowohl für Kommunen als auch für Hausbesitzer wichtige Planungssicherheit und ist ein zentrales Element für eine effiziente Wärmewende.

Werden Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt?

Selbst unter einer CDU/SPD-Regierung ist eine Renaissance fossiler Heizungen unwahrscheinlich. Zwar könnte die 65-Prozent-Regel flexibler gestaltet werden, doch der langfristige Trend geht klar in Richtung erneuerbarer Energien – nicht zuletzt wegen der steigenden CO₂-Preise.

Wie wirkt sich die europäische Gebäuderichtlinie auf das deutsche Heizungsgesetz aus?

Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt verbindliche Ziele für die Energieeffizienz von Gebäuden vor. Deutschland muss diese Vorgaben umsetzen, was einer vollständigen Abschaffung des Heizungsgesetzes enge Grenzen setzt.

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