Gebäudedämmung 2026: Bauteile, Kosten, Pflichten und Förderung
Gebäudedämmung senkt die Wärmeverluste über Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenster. Welches Bauteil Sie zuerst angehen, entscheidet über Kosten und Wirkung. Seit dem 29.07.2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz, die Anforderungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst lohnt meist die oberste Geschossdecke: im 42watt-Rechenbeispiel rund 2 ct je eingesparter kWh, Fassade rund 12 ct, Fenster rund 20 ct.
- Kosten pro m² laut co2online: WDVS 160–200 €, oberste Geschossdecke 20–80 €, Kellerdecke 20–50 €.
- GModG (seit 29.07.2026), Anlage 7: bei Erneuerung Außenwand, Steildach und oberste Geschossdecke max. 0,24 W/(m²K), Flachdach 0,20, Kellerdecke 0,30, Fenster 1,3.
- Anforderungen greifen erst ab mehr als 10 % der Fläche einer Bauteilgruppe (§ 36 GModG).
- Nachrüstpflicht nur für die oberste Geschossdecke (U ≤ 0,24, § 35 GModG), in Häusern mit max. 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer am 01.02.2002 eine selbst bewohnte, erst nach Eigentümerwechsel mit 2 Jahren Frist.
- BAFA fördert die Gebäudehülle mit 15 %, der iSFP-Bonus von 5 % gilt seit 21.07.2026 nur auf den Betrag über 30.000 € förderfähige Ausgaben (1 Wohneinheit).
- Steuerbonus § 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je Objekt, nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme.
- Wärmepumpe braucht keine Komplettdämmung vorab, günstige Decken-Dämmung vor der Heizlastberechnung senkt Vorlauf und Gerätegröße.
Welche Bauteile sollten Sie bei der Gebäudedämmung zuerst dämmen?
Zuerst lohnt sich meist die oberste Geschossdecke, danach die Kellerdecke, Fassade und Fenster vor allem dann, wenn sie ohnehin erneuert werden. Die oberste Geschossdecke ist die Decke zum unbeheizten Dachboden. Sie ist günstig zu dämmen und verliert in vielen Altbauten viel Wärme. Die Fassade spart absolut oft mehr, Fassade und Fenster kosten aber ein Vielfaches. Die Tabelle zeigt Richtwerte nach Umweltbundesamt (UBA) und co2online.
| Bauteil | Anteil am Wärmeverlust (UBA) | Kosten pro m² | Einsparung laut co2online |
|---|---|---|---|
| Außenwand/Fassade | 20–35 % | 160–200 € (WDVS), 25–60 € (Kerndämmung) | bis 19 % |
| Dach/oberste Geschossdecke | 20–30 % | 70–120 € (Zwischensparren), 20–80 € (Geschossdecke) | 13 % Dach, 7 % Geschossdecke |
| Kellerdecke/Boden | ca. 10 % | 20–50 € | ca. 5 % |
| Fenster | 20–40 % (unsaniert) | rund 300–600 € laut Fachportalen | bis 15 % |
Kurz eingeordnet: Die Anteile sind Spannen für verschiedene Häuser und lassen sich nicht addieren. Die co2online-Werte sind Durchschnittswerte für Einfamilienhäuser und stammen nicht aus einer gemeinsamen Rechnung. In schlechter gedämmten Altbauten können die Einsparungen höher liegen. WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem, also Dämmplatten mit Putz direkt auf der Außenwand. Welcher Dämmstoff zu welchem Bauteil passt, zeigt der Überblick zu Dämmstoffen für die energetische Sanierung.
Warum unterscheiden sich die Einsparwerte so stark?
Die Einsparung hängt vor allem vom Ausgangszustand des Bauteils ab, also vom U-Wert vor der Sanierung. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro m² und Grad Temperaturunterschied durch ein Bauteil fließt. Je niedriger, desto besser. Eine ungedämmte Massivwand aus den 1960er-Jahren hat pauschal einen U-Wert von 1,4 W/(m²K). Bei einer Wand aus den 1980er-Jahren ist er deutlich geringer. Hinzu kommen Wärmebrücken, etwa an Balkonplatten oder Rollladenkästen. Sie können laut UBA auch bei gedämmten Wänden noch 20 % der Wärmeverluste ausmachen.
42watt-Rechenbeispiel: Was kostet jede eingesparte Kilowattstunde?
Im 42watt-Rechenbeispiel kostet eine eingesparte Kilowattstunde bei der obersten Geschossdecke rund 2 Cent, bei der Fassade rund 12 Cent und bei den Fenstern rund 20 Cent. Dieser Wert macht vergleichbar, wie wirtschaftlich jedes Bauteil als reine Energiemaßnahme ist. Annahmen: Einfamilienhaus Baujahr 1958 bis 1968, 130 m² Wohnfläche, unbeheizter Dachboden und Keller. Die Flächen betragen 170 m² Außenwand, je 80 m² Geschossdecke und Kellerdecke sowie 28 m² Fenster.
| Bauteil (Maßnahme) | Kosten | Einsparung pro Jahr | Ersparnis Gasheizung | Kosten je eingesparte kWh |
|---|---|---|---|---|
| Oberste Geschossdecke (240 mm) | 3.200 € | ca. 5.400 kWh | ca. 715 € | 2,0 ct |
| Kellerdecke (120 mm) | 3.200 € | ca. 1.600 kWh | ca. 210 € | 6,7 ct |
| Fassade (WDVS 160 mm) | 30.600 € | ca. 8.800 kWh | ca. 1.170 € | 11,6 ct |
| Fenster (Uw 0,95) | 12.600 € | ca. 2.100 kWh | ca. 280 € | 20,0 ct |
Kurz eingeordnet: Eine Kilowattstunde Wärme kostet mit Gas-Brennwertkessel rund 13,3 Cent. Mit einer Wärmepumpe im Bestand sind es rund 7,1 Cent. Die Geschossdecke liegt weit darunter und lohnt sich im Rechenbeispiel deshalb auch mit Wärmepumpe. Die Kellerdecke bleibt auch mit Wärmepumpe knapp wirtschaftlich. Fassade und Fenster rechnen sich als reine Energiemaßnahme mit Wärmepumpe kaum. Anders sieht es aus, wenn Putz oder Fenster ohnehin erneuert werden müssen. Dann zählen nur die Mehrkosten für die Dämmung. Fachleute nennen das Kopplungsprinzip.
Welche Annahmen stecken in der Rechnung?
Die Rechnung nutzt amtliche Pauschalwerte für Altbauten und korrigiert sie um 35 %, weil Altbauten real weniger verbrauchen als berechnet. Die alten U-Werte stammen aus den Regeln zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand: Wand 1,4, Geschossdecke 2,1, Kellerdecke 1,0, Fenster 2,7 W/(m²K). Nach der Sanierung liegen sie bei 0,19, 0,14, 0,23 und 0,95. Gerechnet ist mit 66.000 Heizgradstunden pro Jahr und Abschlägen für Bauteile an unbeheizten Räumen. Der Abschlag von 35 % folgt dem sogenannten Prebound-Effekt. Laut einem UBA-Papier liegt der gemessene Verbrauch bei einem Kennwert von 300 kWh/m² pro Jahr rund 35 bis 40 % unter dem Bedarf.
Die Kosten basieren auf co2online-Spannen: 180 €/m² Fassade, 40 €/m² für Geschossdecke und Kellerdecke. Für Fenster sind 450 €/m² inkl. Einbau angenommen. Der Gaspreis beträgt 11,93 ct/kWh (BDEW, 08/2026) bei 90 % Nutzungsgrad. Für die Wärmepumpe sind eine JAZ von 3,4 und ein Wärmepumpentarif von 24 ct/kWh angesetzt. Die Kosten je kWh verteilen sich auf 30 Jahre, ohne Zinsen und Förderung. Die Einsparungen der 4 Bauteile lassen sich nicht einfach addieren, weil sich die Maßnahmen gegenseitig beeinflussen.
Welche U-Werte gelten 2026 für die Dämmung im Bestand?
Erneuern Sie ein Bauteil, muss die Außenwand nach Anlage 7 GModG einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen, Fenster 1,3 und die Kellerdecke 0,30. Für die Förderung gelten strengere technische Mindestanforderungen. Die gleichen Werte verlangt die Verordnung zum Steuerbonus nach § 35c EStG.
| Bauteil | Pflicht bei Erneuerung (GModG) | Förderung und Steuerbonus |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,24 | 0,20 |
| Steildach, oberste Geschossdecke | 0,24 | 0,14 |
| Flachdach | 0,20 | 0,14 |
| Kellerdecke, Decken gegen unbeheizt | 0,30 | 0,25 |
| Fenster, Fenstertüren (Uw) | 1,3 | 0,95 |
Kurz eingeordnet: Alle Werte sind Höchstwerte in W/(m²K) für Wohngebäude. Die Pflichtwerte gelten nur, wenn Sie das Bauteil tatsächlich erneuern. Ist die Dämmdicke technisch begrenzt, genügt die höchstmögliche Dicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK). Bei Einblasdämmung und nachwachsenden Dämmstoffen reichen 0,045 W/(mK).
Wann greifen die Anforderungen bei einer Sanierung?
Die Anforderungen greifen erst, wenn Sie mehr als 10 % der Fläche einer Bauteilgruppe ändern (§ 36 GModG). Wer nur eine kleine Putzfläche ausbessert, muss also nicht dämmen. Eine weitere Ausnahme steht in den Fußnoten zu Anlage 7: Erneuern Sie den Außenputz einer Wand, die nach dem 31.12.1983 nach den damaligen Energiesparvorschriften errichtet wurde, gilt keine Dämmanforderung. Gleiches gilt für eine neue Dachdeckung auf einem solchen Dach. Details zur Fassade erklärt der Beitrag Fassadendämmung.
Welche Dämmpflichten gibt es für Hausbesitzende?
Eine echte Nachrüstpflicht gibt es nur für die oberste Geschossdecke: Sie muss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt (§ 35 GModG). Der Mindestwärmeschutz ist in der Norm DIN 4108-2 festgelegt. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn stattdessen das Dach darüber gedämmt ist. Für Fassade, Kellerdecke und Fenster gibt es keine Pflicht ohne Anlass.
Für selbst genutzte Häuser mit höchstens 2 Wohnungen gilt eine Sonderregel. Haben Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt, entsteht die Pflicht erst beim Eigentümerwechsel. Neue Eigentümer haben dann 2 Jahre Zeit. Die Pflicht entfällt in diesen Fällen, wenn sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch Einsparungen erwirtschaften lassen. Die Varianten von der Geschossdecke bis zur Aufsparrendämmung zeigt der Beitrag Dachdämmung.
Welche Förderung gibt es 2026 für die Gebäudedämmung?
Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Türen mit 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan seit dem 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben mit 5 % mehr auf den Betrag darüber. Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Förderfähig sind bei 1 Wohneinheit höchstens 30.000 €, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 60.000 €. Kosten aus mehreren Anträgen werden für die Schwelle des iSFP-Bonus nicht zusammengerechnet. Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto.
3 Punkte sollten Sie beachten:
- Energieeffizienz-Experte: Für den Antrag brauchen Sie eine Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Fachplanung und Baubegleitung fördert das BAFA mit 50 %, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 € förderfähige Kosten.
- Zeitpunkt: Stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe.
- Ausblick 2027: Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Bonus für besonders ineffiziente Gebäude angekündigt (WPB-Bonus, Worst Performing Building). Laut Fachmeldungen soll er ab dem 1. Quartal 2027 bei 5 % liegen und nur für Dämmmaßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan gelten, nicht für Fenster. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Antrag.
Was ein Sanierungsfahrplan kostet und enthält, erklärt der Beitrag individueller Sanierungsfahrplan.
Was ist günstiger: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c?
Für selbst genutzte Häuser bringt der Steuerbonus mit 20 % meist mehr als der BAFA-Zuschuss mit 15 % plus iSFP-Bonus. Nach § 35c EStG ziehen Sie 20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer ab, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Haus muss älter als 10 Jahre sein, ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht beides nutzen.
| 42watt-Rechenbeispiel | Kosten | BAFA ohne iSFP | BAFA mit iSFP | § 35c EStG |
|---|---|---|---|---|
| Nur oberste Geschossdecke | 3.200 € | 480 € | 480 € | 640 € |
| Nur Fassade | 30.600 € | 4.500 € | 4.620 € | 6.120 € |
| Alle 4 Bauteile in 1 Antrag | 49.600 € | 4.500 € | 8.420 € | 9.920 € |
Kurz eingeordnet: Ohne Sanierungsfahrplan begrenzt der Deckel von 30.000 € den Zuschuss auf 4.500 €. Mit iSFP steigt er beim Paket auf 8.420 €, das sind 17 %. Der Steuerbonus mindert Ihre Einkommensteuer um 9.920 €, verteilt auf 3 Jahre. Er setzt voraus, dass Sie genug Einkommensteuer zahlen. Beim BAFA kommen Kosten für den Energieeffizienz-Experten hinzu, die zur Hälfte gefördert werden. Vermietende können § 35c nicht nutzen.
Sollten Sie erst dämmen oder zuerst die Wärmepumpe einbauen?
Sie müssen nicht erst komplett dämmen, sollten aber günstige Maßnahmen wie Geschossdecke und Kellerdecke vor der Auslegung der Wärmepumpe festlegen und möglichst vorher umsetzen. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen in Bestandsgebäuden laut Fraunhofer ISE im Mittel eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4. Die JAZ gibt an, wie viel Wärme pro kWh Strom entsteht. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schreibt keine feste Reihenfolge vor. Sie rät: „Jede Modernisierungsmaßnahme sollte mit einer Energiesparmaßnahme verknüpft werden.“
Die Reihenfolge wirkt sich auf 3 Punkte aus:
- Vorlauftemperatur: Nach einer Dämmung sinkt die nötige Heizleistung. Die Heizkörper kommen mit niedrigerer Temperatur aus. Jedes Grad weniger macht die Wärmepumpe laut Verbraucherzentrale 2 bis 3 % effizienter.
- Gerätegröße: Im Rechenbeispiel entfallen rund 37 % der Wärmeverluste über die Außenflächen auf Geschoss- und Kellerdecke. Die Dämmung beider Decken senkt diese Verluste um rund ein Drittel. Weil die Lüftungsverluste bleiben, sinkt die Heizlast etwas weniger, die Wärmepumpe kann aber kleiner ausfallen.
- Übergang: Planen Sie die Fassade erst in einigen Jahren, kann die Wärmepumpe etwas knapper ausgelegt werden. Ein Heizstab übernimmt dann an sehr kalten Tagen die Spitzenlast.
Lassen Sie die Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen, nachdem die günstigen Dämmmaßnahmen geplant sind. Wie die Wärmepumpe im unsanierten Haus arbeitet, zeigt der Beitrag Wärmepumpe im Altbau. Die Detailrechnung für den Keller finden Sie im Beitrag Kellerdeckendämmung.
Häufige Fragen zur Gebäudedämmung
Was kostet die Dämmung eines Einfamilienhauses insgesamt?
Im 42watt-Rechenbeispiel kosten Fassade, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und neue Fenster zusammen rund 50.000 €. Gerechnet sind 49.600 € für ein Haus mit 130 m² Wohnfläche. Davon entfallen rund 30.000 € auf die Fassade, der Rest auf Decken und Fenster.
Müssen Sie die Fassade nach dem GModG dämmen?
Nein, eine Pflicht zur Fassadendämmung ohne Anlass gibt es nicht. Erneuern Sie aber mehr als 10 % der Außenwandfläche, darf der U-Wert der Wand höchstens 0,24 W/(m²K) betragen. Eine Ausnahme gilt bei der Putzerneuerung für Wände, die nach dem 31.12.1983 nach den damaligen Energiesparvorschriften errichtet oder erneuert wurden.
Lohnt sich Dämmung noch, wenn Sie eine Wärmepumpe haben?
Ja, vor allem bei oberster Geschossdecke und Kellerdecke. Mit Wärmepumpe kostet eine kWh Wärme rund 7 Cent. Die Geschossdecke spart im Rechenbeispiel für rund 2 Cent je kWh. Bei der Fassade lohnt sich die Dämmung vor allem, wenn der Putz ohnehin erneuert wird.
Können Sie BAFA-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht, für verschiedene Maßnahmen schon. Sie können zum Beispiel die Fassade über das BAFA fördern lassen und die Kellerdecke über § 35c absetzen. Lassen Sie die Aufteilung von Ihrer Steuerberatung prüfen.
Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 35, 36 und Anlage 7 (in Kraft seit 29.07.2026); BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (Stand 10/2026); BMWE, FAQ zum iSFP-Bonus und Reform der Gebäudeförderung (07/2026); Öko-Zentrum NRW, Zusammenfassung BEG-Reform (18.08.2026); Einkommensteuergesetz § 35c; Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, Anlagen 1 bis 4; Umweltbundesamt, Weniger Wärmeverluste – Wände und Fenster (08/2024); Umweltbundesamt, Realitätsnahe Berechnung des Energiebedarfs (09/2023); co2online, Fassadendämmung, Dachdämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke (09/2025), Kellerdeckendämmung (01/2024), Fenster tauschen (03/2026); BMWi/BMI, Regeln zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand (2020); Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Faktencheck Wärmepumpe (02/2026); Fraunhofer ISE, Feldtest Wärmepumpen im Bestand (11/2025); BDEW-Gaspreisanalyse (08/2026); Verbraucherzentrale NRW, Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (02/2026); IWU, Kurzgutachten Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 (2015).


