Kältemittel für Wärmepumpen 2026: Übersicht, GWP-Tabelle und Verbote
In Wärmepumpen arbeiten heute 3 Gruppen von Kältemitteln: teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), Hydrofluorolefine (HFO) und natürliche Kältemittel wie Propan. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW laut EU-F-Gase-Verordnung grundsätzlich kein fluoriertes Kältemittel mit einem GWP ab 150 mehr enthalten. Dieser Ratgeber zeigt alle relevanten Kältemittel mit GWP-Wert, die Fristen bis 2035 und was für bestehende Anlagen gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- GWP nach F-Gase-Verordnung (UBA, 03/2026): R410A 2.088, R32 675, R454B 465, R454C 146, R290 0,02, R744 1.
- Ab 01.01.2027: Neue Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen grundsätzlich kein F-Gas mit GWP ab 150 mehr enthalten – damit auch kein R32 (Ausnahme nur bei Sicherheitsvorschriften am Aufstellort).
- Ab 2032 (Monoblock) bzw. 2035 (Split) sind in neuen Geräten bis 12 kW grundsätzlich keine F-Gase mehr erlaubt, auch nicht R454C oder HFO.
- Bestehende Wärmepumpen mit R410A oder R32 dürfen weiter betrieben und nachgefüllt werden: Das Wartungsverbot ab 2026 gilt erst ab GWP 2.500, R410A liegt bei 2.088.
- Tausch von Innen- oder Außengerät einer Split-Anlage gilt laut UBA als neues System und muss die neuen Grenzen einhalten.
- Dichtheitsprüfung ab 5 t CO₂-Äquivalent: bei R410A ab rund 2,4 kg Füllmenge, bei R32 ab rund 7,4 kg (42watt-Rechenbeispiel).
- Seit 21.07.2026 kein Effizienzbonus mehr; ab 01.01.2028 fördert die BEG laut BWP nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Welche Kältemittel gibt es für Wärmepumpen und wie hoch ist ihr GWP?
Die Tabelle zeigt 11 gängige Kältemittel und Gemische, ihr GWP reicht von 0,02 bei Propan bis 2.088 bei R410A. Der GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotenzial) gibt an, wie stark 1 kg eines Gases das Klima im Vergleich zu 1 kg CO₂ erwärmt. Die Tabelle nennt die Werte nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, wie sie das Umweltbundesamt ausweist (Stand 03/2026). Die Sicherheitsgruppe folgt der Norm ISO 817: A steht für geringe Giftigkeit, 1 für nicht brennbar, 2L für schwer entzündlich, 3 für hoch entzündlich.
| Kältemittel | Typ | GWP (F-Gase-VO) | Sicherheitsgruppe | Neue Wärmepumpe bis 12 kW |
|---|---|---|---|---|
| R410A | HFKW-Gemisch | 2.088 | A1 | ab 01.01.2027 verboten |
| R407C | HFKW-Gemisch | 1.774 | A1 | ab 01.01.2027 verboten |
| R134a | HFKW | 1.430 | A1 | ab 01.01.2027 verboten |
| R452B | HFKW-HFO-Gemisch | 697 | A2L | ab 01.01.2027 verboten |
| R32 | HFKW | 675 | A2L | ab 01.01.2027 verboten |
| R454B | HFKW-HFO-Gemisch | 465 | A2L | ab 01.01.2027 verboten |
| R454C | HFKW-HFO-Gemisch | 146 | A2L | Monoblock bis 2031, Split bis 2034 |
| R1234ze(E) | HFO | 1,37 | A2L | Monoblock bis 2031, Split bis 2034 |
| R1234yf | HFO | 0,501 | A2L | Monoblock bis 2031, Split bis 2034 |
| R290 (Propan) | natürlich | 0,02 | A3 | keine Frist |
| R744 (CO₂) | natürlich | 1 | A1 | keine Frist |
Kurz eingeordnet: Die Grenze von GWP 150 teilt die Tabelle in 2 Hälften. Alle Kältemittel oberhalb dürfen ab 2027 nicht mehr in neuen Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW stecken. Darunter liegen R454C, die HFO und die natürlichen Kältemittel. R454C und HFO sind aber ebenfalls fluorierte Gase. In neuen Geräten bis 12 kW sind sie nur bis Ende 2031 (Monoblock) bzw. Ende 2034 (Split) zulässig. Für Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Füllmenge gilt für R410A, R407C und R134a schon seit 2025 ein Verbot. Alle Fristen gelten nur für neue Geräte, nicht für Anlagen, die bereits in Ihrem Keller oder Garten stehen.
Warum steht für R454B mal 465 und mal 466 im Datenblatt?
Die Abweichung entsteht, weil die F-Gase-Verordnung für HFO neuere Klimawerte nutzt als ältere Datenblätter. R454B ist ein Gemisch aus dem HFKW R32 und dem HFO R1234yf. Für HFKW gilt in der Verordnung weiter der 4. Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC von 2007. Für HFO gilt laut Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik der 6. Sachstandsbericht. Der GWP von R1234yf sank dadurch von 4 auf 0,501. Für die Gemische ergeben sich so leicht andere Werte: R454B 465 statt 466, R454C 146 statt 148, R452B 697 statt 698. Auch der Wert für Propan sank von rund 3 auf 0,02. Für alle Fristen der Verordnung zählt der Wert nach Verordnung.
Was ist ein Kältemittel und wie wirkt es in der Wärmepumpe?
Ein Kältemittel ist der Arbeitsstoff, der im geschlossenen Kreislauf der Wärmepumpe Umweltwärme aufnimmt und als Heizwärme wieder abgibt. Es siedet schon bei sehr niedrigen Temperaturen. Der Kreislauf hat 4 Stationen:
1. Verdampfen: Im Verdampfer nimmt das flüssige Kältemittel Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf und wird gasförmig.
2. Verdichten: Der Verdichter presst das Gas zusammen, Druck und Temperatur steigen.
3. Verflüssigen: Im Verflüssiger gibt das heiße Gas seine Wärme an das Heizungswasser ab und wird wieder flüssig.
4. Entspannen: Das Expansionsventil senkt den Druck, das Kältemittel kühlt ab und der Kreislauf beginnt neu.
Das Kältemittel verbraucht sich dabei nicht. Klimaschädlich wird ein fluoriertes Kältemittel erst, wenn es durch ein Leck oder bei der Entsorgung entweicht.
Welche Arten von Kältemitteln gibt es?
Kältemittel für Wärmepumpen lassen sich in 3 Gruppen einteilen: HFKW, HFO und natürliche Kältemittel. Dazu kommen Gemische aus HFKW und HFO:
- HFKW: Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe wie R32, R134a, R410A und R407C sind synthetisch hergestellt. Sie schädigen die Ozonschicht nicht, haben aber ein GWP von mehreren Hundert bis über 2.000.
- HFO: Hydrofluorolefine wie R1234yf und R1234ze sind neuere synthetische Stoffe. Sie zerfallen in der Atmosphäre schnell und haben ein GWP um 1.
- Gemische: R454B und R454C kombinieren R32 mit dem HFO R1234yf, R452B enthält zusätzlich das HFKW R125. Ihr GWP liegt je nach HFO-Anteil zwischen 146 und 697.
- Natürliche Kältemittel: Propan (R290) und CO₂ (R744) kommen in der Natur vor und enthalten kein Fluor. Ihr GWP liegt bei höchstens 1.
Das HFO R1234yf hat einen Nachteil: Das Umweltbundesamt nennt Trifluoressigsäure (TFA) „ein Abbauprodukt von R1234yf“. TFA ist laut UBA extrem wasserlöslich, algengiftig und schwer abbaubar.
Was bedeuten GWP und ODP bei Kältemitteln?
Der GWP beschreibt die Treibhauswirkung eines Kältemittels, der ODP seine schädigende Wirkung auf die Ozonschicht. Beide beziehen sich auf einen Referenzstoff:
- GWP: Bezugsgröße ist CO₂ mit dem Wert 1, betrachtet über 100 Jahre. 1 kg R410A wirkt so stark wie 2.088 kg CO₂. Entweichen 3 kg R410A, entspricht das rund 6,3 Tonnen CO₂.
- ODP (Ozone Depletion Potential): Bezugsgröße ist der Fluorchlorkohlenwasserstoff R11 mit dem Wert 1. Alle Kältemittel in der Tabelle oben haben einen ODP von 0.
Einen ODP über 0 haben nur ältere Stoffe wie R22 (H-FCKW), laut Schweizer Bundesamt für Umwelt mit 0,055. Seit dem 1. Januar 2015 darf R22 EU-weit nicht mehr zur Wartung verwendet werden. Das gilt laut Umweltbundesamt auch für recyceltes R22 und jeden Eingriff in den Kältekreis.
Welche Kältemittel werden für Wärmepumpen verboten?
Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 legt fest, ab wann neue Wärmepumpen bestimmte fluorierte Kältemittel nicht mehr enthalten dürfen. Sie gilt seit dem 11. März 2024 und ersetzt die alte Verordnung 517/2014. Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen, also das erstmalige Bereitstellen eines Geräts auf dem EU-Markt. Die Fristen stehen in Anhang IV, Nummer 8 für Monoblock- und andere Kompaktgeräte und Nummer 9 für Split-Systeme.
| Ab | Gerätetyp | Verboten bei |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Mono-Split mit weniger als 3 kg Füllmenge | GWP ab 750 |
| 01.01.2027 | Monoblock bis 12 kW | GWP ab 150 |
| 01.01.2027 | Monoblock über 12 bis 50 kW | GWP ab 150 |
| 01.01.2027 | Luft-Wasser-Split bis 12 kW | GWP ab 150 |
| 01.01.2029 | Luft-Luft-Split bis 12 kW (Klimageräte, Luft-Luft-Wärmepumpen) | GWP ab 150 |
| 01.01.2029 | Split über 12 kW | GWP ab 750 |
| 01.01.2030 | Monoblock über 50 kW | GWP ab 150 |
| 01.01.2032 | Monoblock bis 12 kW | alle F-Gase |
| 01.01.2033 | Split über 12 kW | GWP ab 150 |
| 01.01.2035 | Split bis 12 kW | alle F-Gase |
Kurz eingeordnet: Für ein Einfamilienhaus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 12 kW ist 2027 das entscheidende Jahr. Das gilt für Monoblock- und Split-Geräte gleichermaßen. Die oft genannte Frist 2029 betrifft Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW und Split-Anlagen über 12 kW (dort GWP ab 750). Ab 2032 bzw. 2035 bleiben für kleine Geräte nur Kältemittel ohne Fluor. Für alle Stufen ab 2027 gibt es Ausnahmen, wenn Sicherheitsvorschriften am Aufstellort ein Kältemittel mit niedrigerem GWP ausschließen. Solche Geräte müssen nach Artikel 12 einen Hinweis auf diese Vorschriften tragen. Wie sich die Bauarten unterscheiden, erklären die Beiträge Monoblock-Wärmepumpe und Split-Wärmepumpen.
Ist R32 ab 2027 in Wärmepumpen verboten?
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW kein R32 mehr enthalten. Der GWP von 675 liegt über der Grenze von 150. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sicherheitsvorschriften am Aufstellort ein Kältemittel unter GWP 150 ausschließen, dann liegt die Grenze bei 750. Bei Monoblock-Geräten bis 50 kW gilt dieselbe Frist. In Split-Anlagen über 12 kW bleibt R32 bis Ende 2032 möglich, weil dort erst ab 2033 die Grenze von 150 gilt. Eigenschaften und Alternativen beschreibt der Beitrag R32-Kältemittel.
Was regelt der Phase-down?
Der Phase-down begrenzt die Menge an HFKW, die jährlich auf den EU-Markt kommen darf. Hersteller und Importeure brauchen dafür Quoten, die stufenweise sinken. Laut EU-Kommission laufen HFKW in der EU bis 2050 vollständig aus.
Was gilt für bestehende Wärmepumpen mit R410A oder R32?
Bestehende Wärmepumpen mit R410A, R407C, R134a oder R32 dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen. Die Verbote aus Anhang IV betreffen nur neue Geräte. Ein Wartungsverbot nach F-Gase-Verordnung gibt es für Wärmepumpen seit dem 1. Januar 2026 nur für F-Gase mit einem GWP ab 2.500 (Artikel 13 Absatz 4). Recycelte oder aufbereitete Ware dieser Stoffe bleibt bis Ende 2031 erlaubt. Das Umweltbundesamt stellt klar: „Das Treibhauspotenzial von R-410A beträgt 2088. Demnach greift dieses Verbot ab dem 01.01.2026 nicht.“ R410A, R407C, R134a und R32 dürfen also weiter nachgefüllt werden. Das strengere Nachfüllverbot ab 2032 für Stoffe mit GWP ab 750 gilt laut Verordnungstext nur für ortsfeste Kälteanlagen, nicht für Wärmepumpen.
3 Einschränkungen gelten trotzdem:
- Split-Tausch: Ersetzt ein Fachbetrieb das Innen- oder Außengerät einer Split-Anlage, gilt das laut Umweltbundesamt nach Auffassung der EU-Kommission als neues System. Ein Außengerät mit R410A darf nach den Verbotsterminen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Fachbetrieb: Arbeiten am Kältekreis von Anlagen mit F-Gasen dürfen nur zertifizierte Personen ausführen. Das gilt für Wartung, Reparatur, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung.
- R22: Für Anlagen mit R22 ist keine Wartung am Kältekreis mehr erlaubt. Planen Sie hier den Austausch.
Was neben dem Kältekreis zur Wartung der Wärmepumpe gehört und was sie kostet, lesen Sie im verlinkten Ratgeber.
Ab welcher Füllmenge ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
Eine Dichtheitsprüfung ist Pflicht, sobald eine Wärmepumpe 5 Tonnen CO₂-Äquivalent oder mehr an HFKW enthält. Das regelt Artikel 5 der F-Gase-Verordnung ausdrücklich auch für Wärmepumpen. Verantwortlich ist der Betreiber, also in der Regel Sie als Eigentümerin oder Eigentümer. Die Prüfung ist mindestens alle 12 Monate fällig, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Hermetisch geschlossene und so gekennzeichnete Geräte sind erst ab 10 Tonnen prüfpflichtig. Bei reinen HFO liegt die Schwelle bei 1 kg, hermetisch geschlossen bei 2 kg. Für Propan und CO₂ gilt Artikel 5 nicht.
| Kältemittel | GWP | Prüfpflicht ab rund | Hermetisch geschlossen ab rund |
|---|---|---|---|
| R410A | 2.088 | 2,39 kg | 4,79 kg |
| R407C | 1.774 | 2,82 kg | 5,64 kg |
| R134a | 1.430 | 3,50 kg | 6,99 kg |
| R32 | 675 | 7,41 kg | 14,81 kg |
| R454B | 465 | 10,75 kg | 21,51 kg |
Kurz eingeordnet: Das 42watt-Rechenbeispiel teilt 5.000 kg CO₂-Äquivalent durch den GWP. Eine Split-Wärmepumpe mit angenommen 3 kg R410A enthält so 6,26 Tonnen CO₂-Äquivalent und muss jährlich geprüft werden. Mit 3 kg R32 wären es 2,03 Tonnen, eine Prüfpflicht besteht dann nicht. Die tatsächliche Füllmenge steht auf dem Typenschild. Über jede Prüfung führen Betreiber Aufzeichnungen.
Spielt das Kältemittel für die Förderung eine Rolle?
Für die Höhe der KfW-Förderung spielt das Kältemittel seit dem 21. Juli 2026 keine Rolle mehr, für die Förderfähigkeit ab 2028 aber schon. Der frühere Effizienzbonus von 5 %, unter anderem für natürliche Kältemittel, ist entfallen. Das KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) nennt 30 % Grundförderung sowie für Selbstnutzende 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027: 12 %) und bis zu 40 % Einkommensbonus. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) bis 80 %. Einen Kältemittel-Aufschlag gibt es nicht. Laut Bundesverband Wärmepumpe (18.07.2026) sind bis zum 31. Dezember 2027 grundsätzlich auch Geräte mit anderen Kältemitteln förderfähig. Danach gilt: „Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.“ Das Umweltbundesamt bestätigt diese Regel (Stand 22.07.2026). Eine Wärmepumpe mit R454C wäre danach ab 2028 nicht mehr förderfähig, obwohl sie die EU-Grenze von GWP 150 einhält. Ob dabei das Datum des Antrags oder ein anderer Zeitpunkt zählt, nennen beide Quellen nicht.
Welches Kältemittel ist zukunftssicher?
Zukunftssicher im Sinne von F-Gase-Verordnung und Förderung sind nur natürliche Kältemittel wie Propan (R290) und CO₂ (R744). Sie unterliegen keiner Frist aus Anhang IV und erfüllen die Förderregel ab 2028. R454C und HFO sind für neue Kleingeräte bis 2031 bzw. 2034 zulässig, ab 2028 aber nicht mehr förderfähig. Die Tabelle ordnet 5 typische Situationen ein:
| Ihre Situation | Passendes Kältemittel | Grund |
|---|---|---|
| Neue Wärmepumpe mit Förderung ab 2028 | R290 oder R744 | BEG fördert nur noch natürliche Kältemittel |
| Neue Wärmepumpe bis 12 kW ab 2027 | GWP unter 150, z. B. R290, R744, R454C | Anhang IV Nr. 8 und 9 |
| Aufstellung im Gebäude | Aufstellregeln des Herstellers prüfen | R290 ist hoch entzündlich (A3) |
| Bestehende Anlage mit R410A oder R32 | weiter betreiben und warten | kein Wartungsverbot unter GWP 2.500 |
| Anlage mit R22 | Austausch planen | keine Wartung am Kältekreis erlaubt |
Kurz eingeordnet: Wer 2026 im Bestand eine neue Wärmepumpe plant, ist mit einem natürlichen Kältemittel bei Verboten und Förderung auf der sicheren Seite. Als Monoblock oder Luft-Wasser-Split bis 12 kW dürfen Geräte mit R32 oder R454B nur noch bis Ende 2026 neu in Verkehr gebracht werden und bleiben danach wartbar. Gefördert werden sie laut Bundesverband Wärmepumpe ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr. Für bestehende Anlagen mit HFKW wie R410A oder R32 besteht kein Handlungsdruck, solange sie dicht sind und, wo vorgeschrieben, regelmäßig geprüft werden.
Was unterscheidet Propan und CO₂ als Kältemittel?
Unter den natürlichen Kältemitteln kommen in Wärmepumpen für Wohngebäude vor allem Propan (R290) und CO₂ (R744) vor, Propan ist deutlich verbreiteter. Propan hat nach Verordnung einen GWP von 0,02, ist aber hoch entzündlich (Sicherheitsgruppe A3). Für Aufstellung und Abstände gelten deshalb besondere Regeln. CO₂ ist nicht brennbar (A1) und arbeitet mit sehr hohen Drücken. Wie sich beide in Effizienz, Vorlauftemperatur und Sicherheit unterscheiden, zeigt der Beitrag natürliche Kältemittel in der Wärmepumpe.
Häufige Fragen zu Kältemitteln in Wärmepumpen
Müssen Sie eine Wärmepumpe mit R410A austauschen?
Nein, eine Austauschpflicht für Wärmepumpen mit R410A gibt es nicht. Das Wartungsverbot ab 2026 greift erst ab einem GWP von 2.500, R410A liegt bei 2.088. Prüfen Sie aber, ob Ihre Füllmenge eine jährliche Dichtheitsprüfung erfordert.
Welches Kältemittel hat das niedrigste GWP?
Unter den Kältemitteln der GWP-Tabelle oben hat Propan (R290) mit 0,02 das niedrigste GWP. Dahinter folgen R1234yf mit 0,501, CO₂ mit 1 und R1234ze mit 1,37. Alle Werte gelten nach F-Gase-Verordnung laut Umweltbundesamt.
Haben Kältemittel heute noch ein Ozonabbaupotenzial?
Nein, alle Kältemittel in neuen Wärmepumpen haben einen ODP von 0. Ozonschädliche H-FCKW wie R22 stecken nur noch in sehr alten Anlagen. Sie dürfen seit 2015 nicht mehr zur Wartung verwendet werden.
Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (Art. 3, 5, 7, 10–13, Anhang IV); Europäische Kommission, DG Climate Action (F-gas legislation; Stationary air conditioning and heat pumps, abgerufen 10/2026); Umweltbundesamt (Treibhauspotentiale GWP nach AR4, AR5 und VO 2024/573, Stand 03/2026; FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 9, Stand 14.09.2026; HFCKW-Kältemittel ab 1. Januar 2015 verboten, 16.12.2014; Schlagwort HFO-1234yf, 05.01.2022); Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (Die novellierte F-Gase-Verordnung, 12/2024; Treibhauspotentiale); VDI/DKV Bezirksverein Karlsruhe (Die neue EU F-Gas-Verordnung 2024/573, 04/2024); Schweizer Bundesamt für Umwelt BAFU (Übersicht über die wichtigsten Kältemittel, 02/2025); Westfalen AG (Produktübersicht Kältemittel, abgerufen 10/2026); KfW (Merkblatt 458, Stand 09/2026); Bundesverband Wärmepumpe (BEG: Das ändert sich, 18.07.2026); Bundesanzeiger (Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026).


