Max Nestler
March 16, 2026
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4
Minuten
Sanierungsfahrplan
Planungshilfen & Weiterführendes

Wann lohnt sich ein iSFP? Vorteile, Kosten, Förderung

Ein iSFP lohnt sich finanziell vor allem dann, wenn eine einzelne Sanierungsmaßnahme mehr als 30.000 Euro kostet – darunter bringt der iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026 keinen zusätzlichen Zuschuss mehr. Diese neue Schwelle hat die Rechnung gegenüber den Vorjahren spürbar verändert: Bis zum 20. Juli 2026 griff der Bonus auf die vollen förderfähigen Kosten, seither nur noch auf den Anteil oberhalb der Grenze. Wer eine größere oder gestaffelte Sanierung plant, profitiert weiterhin deutlich vom Bonus. Bei kleineren Einzelmaßnahmen entscheidet dagegen meist die Förderung der Beratung selbst über die Wirtschaftlichkeit, nicht der Bonus.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich zur BEG-Grundförderung von 15 %
  • Schwellenwert: Bonus erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen (1. Wohneinheit), seit 21.07.2026
  • Einzelmaßnahmen unter 30.000 €: Bonus entfällt vollständig
  • Kostendeckel mit iSFP: verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € (1. Wohneinheit)
  • Beratungsförderung für die iSFP-Erstellung: 50 % des Honorars, gedeckelt auf 650 € (1–2 WE) bzw. 850 € (ab 3 WE)
  • Bonus-Frist: 15 Jahre nach Erstellung des iSFP
  • Mehrfamilienhaus: Schwelle wächst je Wohneinheit, z. B. 60.000 € bei 3 Wohneinheiten
  • Break-even: Bonus deckt die eigenen iSFP-Kosten ab rund 34.000–39.000 € Maßnahmenvolumen

Ab welcher Maßnahmengröße lohnt sich der iSFP-Bonus finanziell?

Der iSFP-Bonus lohnt sich rechnerisch erst ab einer förderfähigen Einzelmaßnahme von mehr als 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu dieser Schwelle zahlt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur den Grundfördersatz von 15 Prozent, mit oder ohne Sanierungsfahrplan. Erst der Kostenanteil oberhalb der 30.000 Euro erhält die zusätzlichen 5 Prozentpunkte.

Vier Szenarien zeigen den Unterschied:

SzenarioMaßnahmenkostenBonus greift?Effektiver FördersatzZuschuss
Kleine Einzelmaßnahme, z. B. Kellerdeckendämmung18.000 €Nein, unter der Schwelle15 %2.700 €
Große Einzelmaßnahme, z. B. Dachsanierung45.000 €Ja, auf 15.000 € Anteil16,7 %7.500 €
Gestaffelte Sanierung am Kostendeckel60.000 €Ja, auf 30.000 € Anteil17,5 %10.500 €
Mehrfamilienhaus, 3 Wohneinheiten75.000 €Ja, auf 15.000 € Anteil (Schwelle 60.000 €)16 %12.000 €

Unter 30.000 Euro bringt der Bonus keinen einzigen Cent zusätzlich. Über der Schwelle wächst er mit jedem weiteren Euro Maßnahmenvolumen. Eine Mindestüberschreitung der Schwelle ist dabei nicht nötig – jeder Euro oberhalb von 30.000 Euro zählt sofort für den Bonus.

Wie prüfen Sie in drei Schritten, ob sich der Bonus für Ihre Sanierung lohnt?

Die Entscheidung lässt sich mit drei kurzen Rechenschritten treffen, bevor Sie einen iSFP beauftragen.

1. Kosten der geplanten Einzelmaßnahme ermitteln. Holen Sie ein realistisches Angebot ein, bevor Sie die Förderung kalkulieren. Schätzungen aus Katalogpreisen führen häufig zu falschen Erwartungen.

2. Kosten mit der 30.000-Euro-Schwelle vergleichen. Liegt die Maßnahme darunter, entfällt der Bonus vollständig – unabhängig davon, wie gut der iSFP sonst ist.

3. Bonus-Vorteil dem iSFP-Eigenanteil gegenüberstellen. Ziehen Sie von der zusätzlichen Fördersumme den Eigenanteil für den iSFP ab (rund 850 bis 1.850 Euro). Bleibt ein positiver Betrag übrig, rechnet sich der iSFP bereits über diese eine Maßnahme.

Bei mehreren geplanten Maßnahmen zählt die Summe aus Schritt 1, sofern sie in einem Antrag gebündelt werden – nicht die einzelne, kleinste Position.

Was hat sich am 21. Juli 2026 bei der iSFP-Bonus-Regel geändert?

Bis zum 20. Juli 2026 zahlte die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den iSFP-Bonus auf die vollen förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Schwellenregel: Der Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Wohneinheit gewährt – und dann ausschließlich auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.

Der Unterschied lässt sich an einer 50.000-Euro-Dachsanierung zeigen:

  • Alte Regel (bis 20.07.2026): 15 % Grundförderung plus 5 % Bonus auf die vollen 50.000 Euro = 20 % × 50.000 € = 10.000 €.
  • Neue Regel (ab 21.07.2026): 15 % Grundförderung auf 50.000 € (7.500 €) plus 5 % Bonus nur auf die 20.000 € oberhalb der Schwelle (1.000 €) = 8.500 €.

Der Unterschied beträgt 1.500 Euro weniger Förderung für dieselbe Maßnahme. Wer die alte Rechnung noch aus älteren Artikeln oder Beratungsgesprächen kennt, rechnet damit zu optimistisch. Für die Budgetplanung bedeutet das: Kalkulieren Sie ab sofort mit der gestaffelten Formel aus Grundförderung plus Bonus-Anteil, nicht mit der alten Pauschale auf die vollen Kosten.

Wie rechnet sich der Bonus bei einer 45.000-Euro-Sanierung?

Bei einer förderfähigen Maßnahme von 45.000 Euro zahlt die BEG 15 Prozent Grundförderung auf die vollen 45.000 Euro und zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus auf die 15.000 Euro oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle. Das ergibt einen Gesamtzuschuss von 7.500 Euro.

Die Rechnung im Detail:

  • Grundförderung: 15 % × 45.000 € = 6.750 €
  • iSFP-Bonus: 5 % × 15.000 € (Anteil über der Schwelle) = 750 €
  • Gesamtzuschuss: 7.500 € (entspricht 16,7 % der Kosten)
  • Ohne iSFP wäre die Förderung beim alten Kostendeckel von 30.000 € gekappt: 15 % × 30.000 € = 4.500 €
  • Vorteil durch den iSFP: 3.000 € zusätzlicher Zuschuss

Der Vorteil entsteht aus zwei Effekten gleichzeitig: Der iSFP verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 Euro, und er schaltet den Bonus für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro frei. Ohne iSFP zählen bei dieser Maßnahme nur die ersten 30.000 Euro für die Förderung – der Rest bleibt unbezuschusst.

Wie verändert sich die Rechnung im Mehrfamilienhaus?

Bei mehreren Wohneinheiten wächst die Mindestinvestition für den Bonus mit jeder weiteren Einheit. Für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten liegt die Schwelle bei 60.000 Euro: 30.000 Euro für die erste Einheit plus je 15.000 Euro für die zweite und dritte. Erst der Betrag oberhalb dieser Summe erhält die zusätzlichen 5 Prozentpunkte.

Bei sieben oder mehr Wohneinheiten sinkt der Zuwachs je Einheit weiter auf 8.000 Euro, sodass die Schwelle langsamer wächst als die Anzahl der Einheiten. Größere Mehrfamilienhäuser erreichen die Bonus-Schwelle damit rechnerisch oft leichter als ein einzelnes Einfamilienhaus mit einer kleinen Maßnahme, weil die gesamten Maßnahmenkosten in der Regel mit der Zahl der Wohneinheiten steigen. Eine ausführliche Rechnung mit WEG-Sonderfällen liefert unser Beitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan im Mehrfamilienhaus.

Welche Gebäude und Anträge sind überhaupt förderfähig?

Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung gilt nur für Bestandsgebäude. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das allgemeine Mindestinvestitionsvolumen für eine Einzelmaßnahme liegt bei 300 Euro brutto – deutlich unter der 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus.

Wichtig für die Schwellenberechnung: Die Mindestinvestitionskosten müssen innerhalb eines einzelnen Antrags erreicht werden. Mehrere separate Anträge aus demselben Kalenderjahr werden nicht zusammengerechnet. Wer die Schwelle erreichen will, bündelt Maßnahmen deshalb am besten in einem Antrag statt sie über das Jahr zu verteilen.

Was kostet der iSFP selbst – und wann amortisiert er sich über den Bonus?

Ein iSFP kostet marktüblich 1.500 bis 2.500 Euro brutto für Ein- und Zweifamilienhäuser. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, gedeckelt auf 650 Euro bei ein bis zwei Wohneinheiten und auf 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 850 bis 1.850 Euro.

Nach eigener Berechnung auf Basis der BAFA-Fördersätze rechnet sich diese Investition allein über den Bonus einer einzelnen Maßnahme ab einem Maßnahmenvolumen von rund 34.000 bis 39.000 Euro – je nachdem, wie hoch das tatsächliche iSFP-Honorar ausfällt. Unterhalb dieser Marke übersteigt der Eigenanteil für den iSFP den zusätzlichen Bonus-Zuschuss aus dieser einen Maßnahme. Das schließt weitere Vorteile des iSFP nicht aus, etwa die geförderte Beratung selbst oder die Planung späterer Schritte. Einen vollständigen Überblick über Honorare und Fördersätze in der Energieberatung liefert unser Beitrag zu Energieberater-Kosten.

Wann lohnt sich ein iSFP trotzdem, auch unterhalb der Bonus-Schwelle?

Auch unterhalb der 30.000-Euro-Schwelle kann sich ein individueller Sanierungsfahrplan lohnen. Der Grund liegt dann nicht im Bonus für eine einzelne Maßnahme, sondern in drei anderen Effekten:

  • Spätere Maßnahmen zählen mit. Der iSFP-Bonus gilt bis zu 15 Jahre nach Erstellung. Wer heute eine kleine Maßnahme plant und in den Folgejahren weitere umsetzt, kann bei einer größeren Einzelmaßnahme später von der Schwelle profitieren.
  • Der WPB-Bonus kommt ohne Mindestinvestition. Ab voraussichtlich Q1 2027 führt das BAFA einen zusätzlichen Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude (Worst Performing Buildings) bei Dämmmaßnahmen ein. Voraussetzung ist ein im Rahmen der Energieberatung geförderter iSFP – ein Mindestinvestitionsvolumen ist dafür nicht nötig.
  • Die Beratungsförderung steht unabhängig vom Bonus. Die 50-prozentige Förderung des iSFP-Honorars gilt unabhängig davon, ob eine einzelne Maßnahme später die 30.000-Euro-Schwelle erreicht.

Wie die Erstellung eines iSFP im Detail abläuft und welche Inhalte er liefert, erklären wir im individuellen Sanierungsfahrplan.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die neue 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus?

Die Schwellenregel gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 griff der Bonus noch auf die vollen förderfähigen Kosten der Maßnahme.

Kann ich mehrere kleine Maßnahmen kombinieren, um die 30.000-Euro-Schwelle zu erreichen?

Ja, wenn sie Teil desselben Antrags sind. Die Mindestinvestitionskosten müssen im jeweiligen Antrag erreicht werden. Eine Summierung über mehrere separate Anträge aus demselben Kalenderjahr erfolgt dagegen nicht.

Was passiert, wenn meine Maßnahme knapp über 30.000 Euro liegt?

Der Bonus greift bereits auf den Anteil oberhalb von 30.000 Euro, auch wenn die Maßnahme den neuen Kostendeckel von 60.000 Euro bei Weitem nicht ausschöpft. Eine Mindestüberschreitung der Schwelle ist nicht nötig – jeder Euro darüber zählt sofort.

Wie lange kann ich den iSFP-Bonus nutzen?

Der iSFP-Bonus gilt bis zu 15 Jahre nach Erstellung des Sanierungsfahrplans. Danach ist für neue Anträge ein neuer iSFP erforderlich.

Für welche Gebäude gilt die BEG-Einzelmaßnahmenförderung überhaupt?

Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.

Gilt die Schwelle nur für die Gebäudehülle oder für alle BEG-Einzelmaßnahmen?

Die Regel gilt für Einzelmaßnahmen nach BEG EM allgemein, nicht nur für Dämmung und Fenster. Sie betrifft grundsätzlich auch Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sobald dafür der iSFP-Bonus beantragt wird.

Was ist der WPB-Bonus und wie hängt er mit dem iSFP zusammen?

Der Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) soll voraussichtlich ab Q1 2027 für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden. Voraussetzung ist ein im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude geförderter iSFP. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist dafür nicht erforderlich, der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Lohnt sich der iSFP, wenn meine erste Maßnahme unter 30.000 Euro bleibt?

Ja, wenn im 15-Jahres-Zeitraum weitere Maßnahmen folgen. Bei der ersten kleinen Maßnahme bleibt der Bonus zwar aus. Eine spätere größere Maßnahme, etwa eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch im ganzen Haus, kann die Schwelle dann erreichen.

Quellen & Belege

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Merkblatt zur Antragstellung (Stand Juli 2026); BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude, Richtlinienänderung vom 6. August 2024; eigene Berechnung auf Basis der BAFA-Fördersätze.