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2025
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Lesezeit:
6
Minuten
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Hannah Wirtz

BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, unterstützt Sie bei der Umsetzung diverser Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs. Als Förderinstrument des Staats für Heizungs- und Gebäudesanierung können Sie Ihre Kosten für Effizienzsteigernde Maßnahmen stark reduzieren. Auch nach den Neuwahlen bleibt die Heizungsförderung zunächst bestehen, Änderungen sind allerdings im Laufe der Zeit zu erwarten, weshalb Sie sich bei Interesse am besten jetzt schon Ihre Förderung sichern.

Egal ob Umsetzung von Einzelmaßnahmen, umfassender Gebäudesanierung oder Heizungstausch - dank BEG Förderung können Sie kräftig sparen. In diesem Artikel erfahren Sie welche Begünstigungen derzeit gelten und wie Sie diese am besten beantragen!

BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Was ist das eigentlich?

Erneuerbare Energien werden schon seit einigen Jahren vom Bund gefördert. Bis 2020 sah das ganze allerdings ziemlich unübersichtlich aus und war in diverse Förderungsprogramme geteilt. Die BEG - oder wie sie ausgeschrieben heißt Bundesförderung für effiziente Gebäude- wurde 2021 eingeführt und führt die bis dato gültigen Förderprogramme zusammen. Erst seit 2023 ist das BEG gänzlich umgesetzt, wobei es Anfang 2024 zu umfangreichen Änderungen kam.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Abhängig davon, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, eine Komplettsanierung oder Neubau vorsehen, greifen verschiedene Förderoptionen und Richtlinien.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM):

Wie der Name schon sagt, wird hier die Realisation verschiedener Einzelmaßnahmen gefördert. Darunter fallen:

  • Heizungstausch: vor allem der Austausch herkömmlicher Gas-,Öl-, sowie Nachtspeicherheizungen gegen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wie eine Wärmepumpe
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle: Die Dämmung von Komponenten wie Fassade, Dach oder Kellerdecke sowie den Austausch alter Fenster wird gefördert
  • Anlagentechnik einbauen: Anlagen - ausgenommen Heizungen- die zur Steigerung der Effizienz beitragen wie eine Lüftungsanlage
  • Heizungsoptimierung: Nicht nur der Austausch, auch die Optimierung wie der Austausch ineffizienter Heizkörper oder der Einbau einer Fußbodenheizung profitiert von Förderungen

Bei den BEG Einzelmaßnahmen bestehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Zum einen besteht eine Zuschussförderung für den Heizungstausch und die Umsetzung energetischer Maßnahmen. Zum anderen, bestehen Zinsvergünstigte Einzelkredite der KfW-Bank. Diese gelten als optionale Finanzierung jener Maßnahmen, die als Förderfähig gelten. Förderkredite werden nur in Kombination mit der Zuschussförderung gewährt.

BEG Sanierungen (BEG WG/NWG)

Dieser Baustein umfasst die Sanierung eines Bestandgebäudes - egal ob Wohnhaus oder nicht- hin zu einem Effizienzhaus. Die Förderung umfasst einen zinsverbilligten Kredit der KfW-Bank inklusive Tilgungszuschuss. Wie hoch dieser Ausfällt, hängt in erster Linie von der nach Umsetzung der Maßnahmen erreichten Effizienzhaus-Stufe ab.

Für die umfassende Renovierung von Wohnimmobilien greift die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Nutzt ein Gebäude weniger als 50 Prozent seiner beheizten oder klimatisierten Fläche für Wohnzwecke, kommt stattdessen die Fördermaßnahme für Nichtwohngebäude (BEG NWG) zum Einsatz.

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN):

Nicht nur Bestandsgebäude werden gefördert. Streben Sie den Bau eines Gebäudes mit Effizienzhaus-Stufe 40 an, dass ausschließlich auf erneuerbare Energien setzt profitieren Sie ebenfalls von zinsvergünstigten Förderkrediten der KfW-Bank. Je nachdem wie nachhaltig gebaut wird, variiert auch die Fördersumme.

BEG - Was gilt seit 2024 beim Heizungstausch?

Anfang 2024 ist die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Die Förderung von Wärmepumpen sowie weiteren klimafreundlichen Heizsystemen wird darin geregelt. Demnach setzt sich die Förderung (KfW Programm 458) derzeit aus verschiedenen Komponenten zusammen, welche die Höhe der Fördermittel beeinflussen:

  • Grundförderung
  • Geschwindigkeitsbonus
  • Effizienzbonus
  • Einkommensbonus

Grundförderung: 30%

Die Grundförderung einer Wärmepumpe liegt aktuell bei 30%. Diese werden Ihnen unabhängig von Einkommen und Zeitpunkt ausgezahlt und beziehen sich auf die maximal Förderfähigen Kosten. Liegen Ihre Ausgaben unter dieser Grenze von 30.000 € gilt die Förderung für die gesamten Kosten. Diese Basisförderung gilt sowohl für Wärmepumpen, als auch Solarthermie, sowie Pellet-, oder Wasserstoffheizungen.

Geschwindigkeitsbonus: 20%

Der Geschwindigkeitsbonus wird bis Ende des Jahres 2028 ausgezahlt und bezieht sich auf den Austausch einer Gas-, Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicherheizung, die bereits älter als 20 Jahre ist. Nach dem Austausch ist es untersagt das Gebäude mit fossilen Brennstoffen im Haus bzw. in dessen nähe zu beheizen. Ab 2029 sinkt der Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3%, bis er 2037 vollständig ausläuft.

Effizienzbonus: 5%

Setzen Sie auf eine Wärmepumpe, die mit natürlichem Kältemittel wie Propan betrieben wird oder eine Erd-, bzw. Wasserwärmepumpe profitieren Sie von einem Effizienzbonus in der Höhe von 5%

Einkommensbonus: 30%

Der Einkommensbonus steht Eigentümern zu, deren versteuertes Haushaltseinkommen jährlich bei maximal 40.000 € liegt. Dies ist über Steuerbescheide des zweiten sowie dritten Jahres vor Antragsstellung nachzuweisen.

Alles in allem ist Ihnen also eine Basisförderung von 30% der förderfähigen Kosten garantiert. Verschiedene Boni sind mit dieser Kombinierbar, was alles in allem zu einer maximalen Förderquote von 70% der förderfähigen Kosten führt. Diese liegen bei einer Wohneinheit bei 30.000 €. Für Wohneinheiten 2 bis 6 betragen sie je 15.000 € und bei Immobilien mit 7 oder mehr Einheiten gelten je 8.000 €.

Höhere Fördersummen dank individuellem Sanierungsfahrplan

Insbesondere bei Bestandsgebäuden lassen sich verschiedene Komponenten identifizieren, die Ineffizienz und Wärmeverluste begünstigen. Gebäudehülle, alte Fenster oder Heizsysteme können derartige Komponenten darstellen, die sich mittels Sanierungsmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch verbessern lassen.

Nicht nur für den Heizungstausch, auch für weitere Effizienzsteigernde Maßnahmen sieht das BEG Zuschüsse vor, die zusätzlich zur Heizungs- bzw. Wärmepumpenförderung beantragt werden können.

Um hier von der höchst möglichen Förderquote zu profitieren lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Dieser wird Ihnen von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt und bezieht, wie schon im Namen steckt, die individuellen Komponenten Ihrer Immobilie mit ein. Auf diese Wiese können Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen schrittweise und in passender Reihenfolge umsetzen.

BEG EM: Förderungen bei Sanierungsmaßnahmen

Grundsätzlich steht Ihnen eine Grundförderung von 15% zu. Dies gilt sowohl mit, als auch ohne Sanierungsfahrplan. Mit iSFP profitieren Sie allerdings von einem zusätzlichen Bonus von 5 %, was zu einer maximalen Förderquote von 20 % statt 15 % führt. Darüber hinaus erhöhen sich auch die maximal förderfähigen Kosten. Während sie bei der regulären Förderung auf 30.000 Euro gedeckelt sind, ist mit Sanierungsfahrplan das doppelte drin, also 60.000 Euro.

Folgende Sanierungsmaßnahmen gelten als förderfähig:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern, Türen-, und Toren
  • Anlagentechnik, die die Effizienz der Immobilie steigert z.B. Lüftungsanlage
  • Integration von Smart-Home-Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs
  • Heizungsoptimierung

BEG WG: Richtlinien für Wohngebäude

Die BEG stellt überwiegend Fördermittel für die ganzheitliche Sanierung von Bestandsimmobilien bereit – bei der sogenannten „systemischen Sanierung“ wird Ihre Immobilie durch eine umfassende Renovierung in ein Effizienzhaus umgewandelt. Maßgeblich dafür ist die BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG). Die Förderung erfolgt dabei in Form eines zinsgünstigen Kredits der KfW-Bank, ergänzt durch einen Tilgungszuschuss.

Das zugrunde liegende Förderprinzip besagt: Je stärker die CO₂-Emissionen durch die Sanierung reduziert werden, desto höher fällt die Förderquote aus. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe variiert die Kreditsumme pro Wohneinheit zwischen 120.000 und 150.000 Euro. Dabei setzt sich die Förderquote – bestehend aus Zinsreduktion und Tilgungszuschuss – auf bis zu 20 Prozent des gesamten Kreditvolumens zusammen.

Die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen spiegeln den Primärenergiebedarf eines Gebäudes nach der Sanierung im Vergleich zu einem definierten Standard wider. Ein niedrigerer Wert bedeutet dabei einen geringeren Energieverbrauch und weniger Treibhausgasemissionen.Besonderes Augenmerk liegt auf der Modernisierung von Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Für etwa 25 Prozent der in Deutschland ineffizientesten Immobilien wird deshalb ein zusätzlicher Sanierungsbonus gewährt. Hierzu zählen beispielsweise Gebäude, die im Jahr 1957 oder früher errichtet wurden und deren Außenwände zu mindestens 75 Prozent noch im Originalzustand sind, oder solche, die laut aktuellem Energieausweis in die Effizienzklasse H eingestuft werden. Erfüllt Ihre Immobilie eines dieser Kriterien, erhalten Sie einen sogenannten Worst Performing Building-Bonus von 10 Prozent.

Eine moderne Methode, um Altbauten in Effizienzhäuser zu verwandeln, ist die serielle Sanierung. Dabei werden Fassadenelemente, Dacheinheiten und Anlagenteile vorgefertigt und passgenau auf der Baustelle montiert. Diese Vorgehensweise verkürzt die Bauzeit erheblich und ist insbesondere bei der Sanierung mehrerer baugleicher Gebäude wirtschaftlich vorteilhaft. Wird durch dieses Verfahren die Effizienzhaus-Stufe 55 oder sogar 40 erreicht, kommt ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozent hinzu.

BEG NWG: Richtlinien für Nichtwohngebäude

Nicht nur Wohngebäude werden mit Fördermitteln bezuschusst, auch Immobilien für die gewerbliche Nutzung profitieren an dieser Stelle. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zählen Immobilien dann als Nichtwohngebäude wenn mindestens 50 % der gewerblichen Nutzung und somit nicht zum wohnen dienen. Deutschlandweit betrifft dies mehr als die Hälfte aller Immobilien, was den Staat dazu veranlasst, an die gewerbliche Nutzung angepasst, hohe Förderungen zu vergeben um den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren.

BEG Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude, werden Einzelmaßnahmen gefördert, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Immobilie durch Verbesserungen an der Gebäudehülle zu steigern. Die Bezeichnung Gebäudehülle umfasst dabei sowohl die Außenwände, als auch Fenster und Türen, Dach bzw. Geschossdecke und Bodenflächen.

Damit Sie von der Förderungen in Höhe von 15% der Investitionskosten profitieren können, müssen Sie mindestens 2.000 € Brutto aufwenden. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit.

Folgende Maßnahmen werden durch das BEG EM gefördert:

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Mit der BEG zur Heizungsoptimierung

Neben dem Austausch alter Heizungsanlagen gegen moderne Heiztechnologien wie eine Wärmepumpe werden auch Maßnahmen der Heizungsoptimierung gefördert. Dazu zählen:

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, sowie Absenkmaßnahmen der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Wärmepumpenoptimierung
  • Dämmung der Rohrleitungen
  • Nachrüsten von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern, sowie Einbau von Wärmespeichern im Gebäude/auf dem Grundstück
  • Integration/Optimierung von Mess-, Steuer,- und Regelungstechnik

Für die Heizungsoptimierung fallen in der Regel nicht so hohe Kosten an, wie bei anderen Maßnahmen. Daher fällt die Mindestfördergrenze auf lediglich 300 € Brutto, wobei der Fördersatz bei 15 % bleibt.

Förderung der Anlagentechnik

Die Förderung der Anlagentechnik bezieht sich auf Komponenten, die die Energieeffizienz einer Immobilie erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Diese speichern die Abwärme beim Luftaustausch, was den Heizwärmebedarf reduziert. Durch die Integration von Mess,- Steuer,- und Regelungstechnik, können Sie den Automatisierungsgrad erhöhen und einzelne Komponenten besser und bedarfsgerechter steuern. Auch hier werden 15 % der förderfähigen Kosten gefördert. Informieren Sie sich beim BEG direkt oder beim Energieberater Ihres Vertrauens, ob Ihre geplante Anlagentechnik förderfähig ist.

Wie wird die BEG Förderung beantragt?

Es ist nicht nur entscheidend, was gefördert wird, sondern auch, wie die BEG-Förderung beantragt wird. Beim Heizungstausch erfolgt die Beantragung über den KfW-Zuschuss 458: Zunächst wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt, bevor Sie den Kaufvertrag abschließen und den Förderantrag stellen können.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen läuft hingegen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Ihnen ein elektronisches Antragsformular auf seiner Webseite bereitstellt. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor der Durchführung der Maßnahme – inklusive der Beauftragung eines Fachbetriebs – gestellt werden muss. Nach Einreichung Ihres Antrags prüft das BAFA die Förderfähigkeit und stellt bei positiver Bewertung einen Zuwendungsbescheid aus. Anschließend haben Sie zwei Jahre Zeit, die Maßnahme umzusetzen, wobei eine Verlängerung der Frist bis zu 48 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich ist. Um den Prozess abzuschließen und tatsächlich von der Förderung zu profitieren, müssen Sie spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis einreichen.

Informieren Sie sich vor Durchführung Ihrer Maßnahmen stets über die aktuell geltenden Regeln. Teils müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Förderung gewährleistet werden kann.

Fördermittel beantragen mit 42watt

Mit unserer professionellen Energieberatung von 42watt profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Ob Heizungstausch oder energetische Sanierung – wir sind Ihr kompetenter, transparenter und unabhängiger Ansprechpartner. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen individuelle, förderfähige Sanierungsfahrpläne, die Ihnen zusätzliche Fördermittel sichern.

Neben der umfassenden Beratung und fachgerechten Projektbegleitung übernehmen wir auch die Beantragung der Fördermittel – so sichern Sie sich die maximale Förderung, ohne sich mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen zu müssen. Innerhalb von nur 7 Tagen reichen wir Ihren BAFA- und KfW-Förderantrag rechtsgültig ein.Fordern Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Anfrage auf unserer Webseite an und profitieren Sie von einer unkomplizierten Antragsstellung für sämtliche Sanierungsmaßnahmen!

Fazit

Dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie von attraktiven Zuschüssen und vergünstigten Krediten profitieren, um Ihr Gebäude energetisch zu sanieren oder klimafreundlich zu modernisieren. Ob Heizungstausch, Dämmmaßnahmen oder der Heizungsoptimierung – die BEG bietet vielfältige Fördermöglichkeiten, die je nach Maßnahme individuell kombiniert werden können. Besonders vorteilhaft sind Boni wie der Einkommensbonus oder der Geschwindigkeitsbonus, die die Förderquote erheblich steigern können. Da sich Förderbedingungen immer wieder ändern, lohnt es sich, frühzeitig zu handeln und sich umfassend zu informieren, um die maximalen Zuschüsse zu sichern.

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