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2024
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Lesezeit:
7
Minuten
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Hannah Wirtz

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: Ein Überblick über das Heiz-Gesetz

Zum 01.01.2024 hat die Bundesregierung neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlassen. Im Volksmund wird dieses Gesetz oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, da es vor allem die Nutzung von Öl- und Gasheizungen einschränkt. Aber was bedeutet das konkret für Hauseigentümer? Und welche alternativen Heizmethoden kommen in Frage?

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: Ein Überblick über das Heiz-Gesetz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verfolgt es primär drei Ziele:

  • Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
  • Erstellung und Nutzung von Energieausweisen

Kurz gesagt: Das GEG regelt die Standards für beheizbare und klimatisierbare Gebäude und zielt darauf ab, die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Rund 70 % des Energieverbrauchs privater Haushalte entfallen laut Statistischem Bundesamt auf das Heizen. Um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 40 % gesenkt werden. Um dieses Ziel zu unterstützen, wurden in den vergangenen Jahren strengere energetische Anforderungen an Neubauten und sanierte Gebäude eingeführt. Besonders im Fokus stehen dabei die Einschränkungen für Öl- und Gasheizungen.

Wichtige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz 2024

Das GEG wurde erstmals 2020 vom Bundesrat verabschiedet und seither weiterentwickelt. Zum 01.01.2024 trat die neueste Novelle in Kraft. Die zentralen Änderungen betreffen vor allem Neubauten und sanierte Gebäude. Laut dem Bundesministerium umfassen die neuen Regelungen Folgendes:

  • Jede neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden (nachzulesen in § 71 GEG).
  • Von der Nachweispflicht ausgenommen sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärmeheizungen und Biomasseheizungen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde ein Übergangszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Zunächst gilt die Nutzungspflicht nur für Neubauten in Neubaugebieten, deren Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt wurde.

Modernisierungen: Was Hauseigentümer beachten müssen

Bei Modernisierungen geht es primär um die Anpassung an technische Standards, insbesondere durch Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese Maßnahmen fallen unter den Begriff der „energetischen Modernisierung“. Eigentümer müssen ab dem 01.01.2024 folgende Vorgaben erfüllen:

  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und keinen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel haben, müssen ausgetauscht werden.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  • Unbeheizte Dachräume müssen gedämmt werden.

Eine Ausnahme gilt für Besitzer von Einfamilienhäusern, die vor Februar 2002 bezogen wurden. Diese Eigentümer sind von den neuen Regelungen ausgenommen.

Mögliche Mieterhöhungen durch Modernisierungen

Durch Modernisierungen erhöht sich der Wert eines Gebäudes, was Eigentümern die Möglichkeit bietet, Mieterhöhungen vorzunehmen. Abhängig von der Fördermittelnutzung können 8-10 % der Investitionskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden.

Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Mit der neuen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten für Eigentümer von Immobilien neue Fristen in Kraft. Diese regeln die Pflicht zum Einbau von Heizungen, die einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien nutzen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • In Neubaugebieten: Ab dem 01.01.2024 müssen neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie haben.
  • In Altbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt diese Verpflichtung ab dem 01.07.2026.
  • In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern treten die Anforderungen ab dem 01.07.2028 in Kraft.

Einfluss der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung kann die Fristen zusätzlich beeinflussen. Kommunen sind verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen, der möglicherweise vor den genannten Stichtagen abgeschlossen wird. Sollte dies der Fall sein, gelten die neuen GEG-Anforderungen bereits früher.

Zusätzliche Fristen für Heizsysteme

Weitere wichtige Fristen für Immobilieneigentümer betreffen den Betrieb und die Reparatur bestehender Heizsysteme:

  • Der Betrieb und die Reparatur von Öl- und Gasheizungen sind generell bis 2044 erlaubt.
  • Bei irreparablen Heizungen kann eine Mietheizung für einen Zeitraum von 5 Jahren genutzt werden.
  • Gasetagenheizungen dürfen bis zu 13 Jahre weiterbetrieben werden. Falls ein Wärmenetz vorhanden ist, verkürzt sich dieser Zeitraum auf maximal 10 Jahre.

Ausnahme für den Einbau neuer Heizungen

Wenn Eigentümer zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 (in Kommunen über 100.000 Einwohner) bzw. zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2028 (in Kommunen unter 100.000 Einwohner) eine neue Heizung einbauen müssen, können weiterhin Gas- oder Ölheizungen genutzt werden. Diese müssen jedoch mit steigendem Anteil an Wasserstoff oder Biogas kompatibel sein.

Alternative Heizsysteme im Überblick

Die Energiewende und die neuen Vorschriften des GEG führen dazu, dass traditionelle Öl- und Gasheizungen zunehmend durch moderne, umweltfreundliche Technologien ersetzt werden. Hier sind die wichtigsten Alternativen:

1. Elektrische Wärmepumpen

Elektrische Wärmepumpen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Diese Anlagen nutzen Umweltwärme und wandeln sie in Heizwärme um. Damit erfüllen sie die Anforderungen des GEG und sind besonders klimafreundlich.

2. Wärmenetze

Wärmenetze nutzen erneuerbare Energien sowie Abwärme aus Industriebetrieben. Ob Eigentümer Zugang zu einem solchen Netz haben, hängt von der kommunalen Wärmeplanung und der räumlichen Nähe zu wärmeerzeugenden Betrieben ab.

3. Hybridheizungen

Hybridheizungen kombinieren verschiedene Technologien. Wichtig ist, dass mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammt. Beispielsweise kann eine Solarthermieanlage mit einer Gas-, Wasserstoff- oder Ölheizung kombiniert werden. Die fossilen Brennstoffe müssen dabei aus Biomethan, grünem Wasserstoff oder erneuerbarer flüssiger Biomasse stammen.

4. Biomasseheizungen

Biomasseheizungen nutzen Bio-Abfälle wie Holz oder Pellets. Die bei der Verbrennung freigesetzte CO2-Menge entspricht der Menge, die die Pflanze während ihres Wachstums aufgenommen hat. Daher gelten diese Heizungen als klimaneutral.

5. Stromdirektheizungen

Stromdirektheizungen kommen nur für Gebäude mit guter Dämmung und einem Stromanschluss mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien infrage.

Weitere Optionen

Andere Alternativen sind beispielsweise Solarthermie-Anlagen oder H2-Ready-Gasheizungen. Die Wahl des passenden Heizsystems hängt von individuellen Faktoren wie der Gebäudegröße, der Isolierung und dem Energieverbrauch ab. Eigentümer sollten sorgfältig abwägen, welche Technologie am besten zu ihrer Situation passt.

Staatliche Förderungen

Im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen” sind staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizalternativen vorgesehen. Die Deckelung liegt dabei bei 70% der Kosten die für den Einbau der Heizung anfallen.

Grundsätzlich besteht eine Förderung von 30% für jeden. Einkommensschwache können zudem von weiteren 30% profitieren. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% betrifft Selbstnutzer, aber Achtung, dieser Bonus wird ab 2028 reduziert. Wer natürliche Kältemittel in einer Wärmepumpe nutzt kann sich zusätzlich über einen Innovationsbonus von 5% freuen.

Fazit

Seit Anfang des Jahres 2024 sind wichtige Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten. Besonders betroffen sind Neubauten und Gebäude, die saniert werden. In der Novelle finden sich Regelungen, Pflichten, Fristen und Ausnahmen. Daher ist es unerlässlich, dass sich Eigentümer genau darüber informieren welche Regelungen in ihrem Individuellen Fall greifen. Auf lange Sicht liegt die Zukunft der Heizsysteme in erneuerbaren Energien, daher sollten Sie sich, auch wenn noch kein akuter Handlungsbedarf besteht frühzeitig informieren. Eine staatliche Förderung für klimafreundliche Heizalternativen ist ebenfalls vorgesehen.

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