Max Nestler
October 5, 2026
Lesezeit
12
Minuten
Energetische Sanierung
Förderung & Service

Energiewende 2026: Stand in Zahlen und Folgen für Hausbesitzende

Im 1. Halbjahr 2026 stammten rund 57 % des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien, bei der Wärme waren es 2025 nur 19 %. Der Gebäudesektor lag 2025 mit 103,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten über dem Pfad des Klimaschutzgesetzes. Für Hausbesitzende wird das vor allem über den CO2-Preis auf Gas und Heizöl spürbar.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erneuerbare deckten 2025 55,1 % des Bruttostromverbrauchs, im 1. Halbjahr 2026 rund 57 % (Ziel 2030: mind. 80 %).
  • Bei der Wärme lag der Anteil erneuerbarer Energien 2025 erst bei 19,0 %.
  • Gebäude verursachten 2025 103,4 Mio. t CO2-Äq., erlaubt waren laut Klimaschutzgesetz 92 Mio. t, 2030 sind es 67 Mio. t.
  • CO2-Preis 2026: Korridor 55–65 €/t, 1. Versteigerung am 01.07.2026 bei 65 €; für 2027 gleicher Korridor geplant.
  • Der EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude und Verkehr startet 2028, ohne festen Preiskorridor.
  • 42watt-Rechenbeispiel: 20.000 kWh Gas kosten bei 65 €/t rund 282 € CO2-Aufschlag im Jahr, 2.000 l Heizöl rund 410 €.
  • Seit 29.07.2026 gilt das GModG: keine 65-%-Pflicht, Bio-Treppe nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
  • Förderung seit 21.07.2026: KfW 458 ab 30 % für den Heizungstausch, BAFA 15 % für Dämmung und Fenster, iSFP-Bonus +5 % auf Kosten über 30.000 €.

Wie steht die Energiewende 2026 in Zahlen?

Die Energiewende ist im Stromsektor weit fortgeschritten, im Wärmesektor und bei Gebäuden deutlich weniger. Die Energiewende bezeichnet den Umbau der Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien. Die Wärmewende ist ihr Teilbereich für Heizung und Warmwasser. Die folgende Tabelle fasst zentrale Kennzahlen mit Quelle und Stand zusammen.

KennzahlWertZielQuelle, Stand
Erneuerbare am Bruttostromverbrauch 202555,1 %mind. 80 % bis 2030UBA/AGEE-Stat, 03/2026
Erneuerbare am Stromverbrauch 1. Hj. 2026rund 57 %mind. 80 % bis 2030AGEE-Stat, 07/2026
Erneuerbare am Wärmeverbrauch 202519,0 %–UBA/AGEE-Stat, 03/2026
Emissionen Gebäude 2025103,4 Mio. t CO2-Äq.92 Mio. t (2025), 67 Mio. t (2030)UBA 03/2026, KSG Anlage 2a
CO2-Preis Gas und Öl 202655–65 €/tKorridor laut BEHGDEHSt, 07/2026

Kurz eingeordnet: Beim Strom fehlen bis 2030 noch rund 23 Prozentpunkte zum Ziel von 80 %. Bei der Wärme decken erneuerbare Energien erst knapp jede 5. Kilowattstunde. Über alle Sektoren lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 2025 bei 23,8 %, das Ziel für 2030 sind 41 %. Die Treibhausgasemissionen insgesamt lagen 2025 bei 649 Mio. Tonnen, das sind 48 % weniger als 1990.

Warum gibt es für 2026 2 Werte, 57 % und 58 %?

Die Werte stammen von 2 Stellen mit unterschiedlichem Datenstand. Der Branchenverband BDEW und das Forschungsinstitut ZSW meldeten am 01.07.2026 eine Hochrechnung von 58 %. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt nannte am 16.07.2026 rund 57 %. Nach BDEW-Daten lieferten Wind an Land 52,9 TWh und Photovoltaik 52,4 TWh. Beide Quellen zeigen denselben Trend: Der Anteil liegt rund 3 Prozentpunkte über dem 1. Halbjahr 2025.

Wie weit ist die Wärmewende im Gebäudesektor?

Die Wärmewende kommt langsamer voran als die Stromwende, Wärmepumpen wachsen aber stark. 2025 erzeugten erneuerbare Energien 210 TWh Wärme, 5,8 % mehr als im Vorjahr. Die Wärmepumpe hat 2025 die Gasheizung als meistverkaufte Heizung überholt, mit 299.000 Geräten und einem Plus von 55 %. Im 1. Halbjahr 2026 setzte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) 194.500 Wärmepumpen ab, 40 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gasheizungen kamen auf 134.000 Geräte.

Im Bestand dominieren fossile Heizungen weiter. Laut KfW-Energiewendebarometer 2026 heizen 63 % der Haushalte mit Gas oder Öl. 9 % nutzen eine Wärmepumpe, 18 % eine Photovoltaikanlage. Von den Haushalten im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus nutzen 59 % mindestens 1 Energiewende-Technologie, in Mietwohnungen sind es 15 %.

Erreicht der Gebäudesektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes?

Nein, der Gebäudesektor lag 2025 rund 11,4 Mio. Tonnen über seiner Jahresemissionsmenge. Das Klimaschutzgesetz (KSG) legt in Anlage 2a für Gebäude 92 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente für 2025 fest. Tatsächlich waren es 103,4 Mio. Tonnen, 3,4 Mio. Tonnen mehr als 2024. Das Umweltbundesamt (UBA) nennt als Hauptgrund die kühlere Heizperiode. Bis 2030 sinkt die zulässige Menge auf 67 Mio. Tonnen, das sind 35 % weniger als der Wert von 2025.

Auch die Projektionen zeigen eine Lücke. Das UBA schreibt in den Projektionsdaten 2026: „Die Sektoren Gebäude und Verkehr verfehlen ihre kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 erneut.“ Für Gebäude beträgt die Lücke rund 110 Mio. Tonnen. Insgesamt erwartet das UBA bis 2030 eine Minderung um 62,6 % gegenüber 1990, das Ziel sind 65 %. Das Klimaschutzprogramm 2026 vom 25.03.2026 enthält 67 Maßnahmen und soll bis 2030 rund 25 Mio. Tonnen einsparen.

Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung?

72 von 83 Großstädten haben ihren Wärmeplan fristgerecht bis zum 30.06.2026 vorgelegt. Das meldet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 04.08.2026. Ein Wärmeplan zeigt, wo künftig Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder Einzelheizungen vorgesehen sind. Inzwischen leben 56 % der Bevölkerung in Kommunen mit fertigem Plan. Kommunen bis 100.000 Einwohnende haben Zeit bis zum 30.06.2028. Eine Vereinfachung für kleine Kommunen ist in einer separaten Novelle des Wärmeplanungsgesetzes geplant, die Anhörung im Bundestag fand am 08.09.2026 statt. Was der Plan Ihrer Gemeinde für Ihr Haus bedeutet, erklärt der Beitrag kommunale Wärmeplanung.

Wie teuer wird der CO2-Preis für Gas und Öl?

Der CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne, die 1. Versteigerung am 01.07.2026 endete bei 65 €. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es verteuert fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Strom ist nicht erfasst, Kraftwerke fallen unter den europäischen Emissionshandel ETS 1. Bis 2025 galten Festpreise.

JahrCO2-Preis nach BEHGStatus
202125 €/tFestpreis
2022–202330 €/tFestpreis
202445 €/tFestpreis
202555 €/tFestpreis
202655–65 €/tVersteigerung im Korridor
202755–65 €/tGesetzentwurf, 1. Lesung 24.09.2026

Kurz eingeordnet: Der Preis hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Für 2027 plant die Bundesregierung denselben Korridor wie 2026. Der Bundestag hat die BEHG-Änderung am 24.09.2026 an den Umweltausschuss überwiesen, beschlossen ist sie noch nicht. Ohne Gesetz würde sich der Preis 2027 aus dem Durchschnittspreis der Versteigerungen im EU-ETS 1 ableiten. Weitere Details zu Tarifen und Entlastungen stehen im Beitrag CO2-Steuer.

Was ändert der EU-Emissionshandel ETS 2 ab 2028?

Ab 2028 ersetzt der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen CO2-Preis für Gebäude und Verkehr, ohne festen Preiskorridor. Ursprünglich war der Start für 2027 geplant. Mit der Änderung des EU-Klimagesetzes haben Europäisches Parlament und Rat den Start um 1 Jahr verschoben. Der Rat stimmte am 05.03.2026 zu. Laut Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) müssen Unternehmen die Zertifikate für 2028 bis zum 31.05.2029 abgeben. Erste Versteigerungen sind ab Januar 2027 vorgesehen.

Im ETS 2 sind laut DEHSt „keine Festpreise und kein Preiskorridor im Versteigerungsverfahren vorgesehen“. Eine Marktstabilitätsreserve soll starke Preisspitzen dämpfen. Wie hoch der Preis ab 2028 liegt, lässt sich heute nicht belegen. Das Rechenbeispiel unten nutzt deshalb offen gekennzeichnete Annahmen.

42watt-Rechenbeispiel: Wie viel CO2-Aufschlag zahlt ein Einfamilienhaus?

Ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt 2026 bei 65 € pro Tonne rund 282 € CO2-Kosten im Jahr, mit 2.000 Litern Heizöl rund 410 €. Annahmen: Der Gasverbrauch ist in kWh Brennwert angegeben, wie auf der Gasrechnung. Der Emissionsfaktor beträgt 0,182 kg CO2 pro kWh, abgeleitet aus der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030). Für Heizöl gelten rund 2,65 kg CO2 pro Liter. Alle Werte enthalten 19 % Mehrwertsteuer, der Verbrauch bleibt konstant.

CO2-PreisGas (3,64 t CO2)Heizöl (5,30 t CO2)Aufschlag GasAufschlag Öl
55 €/t238 €/Jahr347 €/Jahr1,19 ct/kWh17,3 ct/l
65 €/t282 €/Jahr410 €/Jahr1,41 ct/kWh20,5 ct/l
100 €/t (Annahme)433 €/Jahr631 €/Jahr2,17 ct/kWh31,5 ct/l
150 €/t (Annahme)650 €/Jahr946 €/Jahr3,25 ct/kWh47,3 ct/l

Kurz eingeordnet: Über 10 Jahre von 2026 bis 2035 summieren sich die CO2-Kosten beim Gas auf 2.816 €, wenn der Preis bei 65 € bleibt. Steigt er ab 2028 auf 100 €, sind es 4.028 €, bei 150 € 5.761 €. Beim Heizöl liegen die Summen bei 4.100 €, 5.866 € und 8.388 €. Viele Rechner nutzen für Gas einen gerundeten Faktor von 0,2 kg pro kWh. Dieser Wert bezieht sich auf den Heizwert und überzeichnet die Kosten pro abgerechneter kWh um rund 10 %.

Zum Vergleich eine Wärmepumpe im selben Haus: Bei 90 % Nutzungsgrad des Gaskessels braucht das Haus 18.000 kWh Wärme. Mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4 sind dafür rund 5.300 kWh Strom nötig. Die JAZ gibt an, wie viel Wärme pro kWh Strom im Jahr entsteht. Auf Strom fällt kein BEHG-Aufschlag an. Mit dem Strommix 2025 von 344 g pro kWh verursacht die Wärmepumpe rund 1,8 Tonnen CO2 statt 3,6 Tonnen.

Was gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Das GModG ist das umbenannte und umfassend geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Für Hausbesitzende sind 4 Regeln zentral:

  • Bestandsheizungen: Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
  • Bio-Treppe: Nach dem 29.07.2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen brauchen steigende Anteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff, ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % (§ 43 GModG).
  • Grüngasquote: Ein separates Gesetz soll bis zum 01.12.2026 eine Quote für Lieferanten einführen (§ 42a GModG).
  • 2045: Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 vollständig klimaneutral sein, die Pflicht richtet sich an die Lieferanten.

Ein Verbot, bestehende Kessel ab 2045 zu betreiben, enthält das GModG nicht. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, trägt aber das Kostenrisiko von Bio-Anteil und CO2-Preis. Alle Änderungen im Detail fasst der Beitrag GEG und GModG zusammen.

Welche Rolle spielen Wärmepumpe, Photovoltaik und Dämmung?

Wärmepumpe, Photovoltaik und Dämmung senken zusammen den Verbrauch fossiler Energie und damit die CO2-Kosten. Jede Maßnahme wirkt an einer anderen Stelle. Die Reihenfolge entscheidet mit darüber, wie gut sie zusammenspielen.

Wie viel CO2 spart eine Wärmepumpe?

Wärmepumpen im Bestand verursachten laut Fraunhofer ISE 2024 rund 64 % weniger CO2 als Gasheizungen. Das Institut hat 77 Anlagen in Bestandsgebäuden gemessen. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine JAZ von 3,4. Der Wert beruht auf zeitlich variablen Emissionsfaktoren für Strom, mit dem statischen Strommix nennt das Institut 68 %. Das 42watt-Rechenbeispiel oben kommt mit anderen Faktoren auf rund 50 %, die Werte sind daher nicht direkt vergleichbar. Mit wachsendem Anteil erneuerbaren Stroms sinken die Emissionen weiter.

Was bringt Photovoltaik in Kombination mit der Wärmepumpe?

Eine Photovoltaikanlage deckt einen Teil des Wärmepumpenstroms selbst, ohne Batterie laut Fraunhofer-Messungen 25 bis 40 %. Mit Batteriespeicher steigt der Anteil auf 32 bis 62 %. Der Autarkiegrad beschreibt, welcher Teil des Stroms aus der eigenen Anlage stammt. Im Winter liefert die Anlage wenig, im Sommer viel für Warmwasser. Wie sich das rechnet, zeigt der Beitrag Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Warum ist Dämmung für die Energiewende im Haus wichtig?

Dämmung senkt den Wärmebedarf und damit die Leistung, die eine Heizung erbringen muss. Eine geringere Heizlast erlaubt niedrigere Vorlauftemperaturen. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das in die Heizkörper fließt. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, beschreibt der Beitrag Sanierungsreihenfolge.

Welche Förderung gibt es 2026 für Hausbesitzende?

Für den Heizungstausch gibt es über die KfW 30 % Grundförderung, für Dämmung und Fenster 15 % über das BAFA. Die Konditionen gelten seit dem 21.07.2026 nach der neuen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

ProgrammMaßnahmeFördersatzFörderfähige Kosten
KfW 458Heizungstausch30 % + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis 40 % Einkommensbonus, max. 70 % (80 % bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 €)28.000 € 1. Wohneinheit
BAFA BEG EMDämmung, Fenster, Türen15 %, mit iSFP +5 % auf den Teil über 30.000 €30.000 €, mit iSFP 60.000 €
BAFA EnergieberatungSanierungsfahrplan50 %max. 650 € Zuschuss (EFH/ZFH)

Kurz eingeordnet: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus gelten nur für Selbstnutzende. Ab dem 1. Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken. In der EU gefertigte Geräte erhalten dann 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus. Ab dem 01.02.2027 sinken außerdem der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten der 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ordnet alle Maßnahmen für Ihr Haus in eine sinnvolle Reihenfolge. Was er kostet und wann der Bonus greift, steht im Beitrag individueller Sanierungsfahrplan.

Häufige Fragen zur Energiewende

Muss ich wegen der Energiewende meine Heizung tauschen?

Nein, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf nach dem GModG weiterlaufen. Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Steigende CO2-Kosten betreffen aber alle fossilen Heizungen.

Wann kommt der EU-Emissionshandel ETS 2?

Der ETS 2 startet 2028, 1 Jahr später als ursprünglich geplant. Für 2026 gilt der nationale Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne. Für 2027 ist derselbe Korridor im Gesetzentwurf vorgesehen.

Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien am Strom?

2025 lag der Anteil bei 55,1 % des Bruttostromverbrauchs, im 1. Halbjahr 2026 bei rund 57 %. Das gesetzliche Ziel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind mindestens 80 % im Jahr 2030. Die geplante EEG-Novelle behält dieses Ziel bei.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mein Haus?

Der Wärmeplan zeigt, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist, eine Anschlusspflicht ergibt sich aus ihm allein nicht. Seit dem GModG ist die Heizungspflicht nicht mehr an den Wärmeplan gekoppelt. Kommunen bis 100.000 Einwohnende legen ihre Pläne bis zum 30.06.2028 vor.

Quellen & Belege

Umweltbundesamt/AGEE-Stat (Erneuerbare Energien in Deutschland 2025, 05.03.2026; 1. Halbjahr 2026, 16.07.2026); BDEW und ZSW (Pressemitteilung 01.07.2026); Umweltbundesamt (Treibhausgasdaten 2025, 14.03.2026; Treibhausgas-Projektionen 2026, Stand 15.06.2026); Bundes-Klimaschutzgesetz Anlage 2a; Bundesregierung (Klimaschutzprogramm 2026, 25.03.2026); Brennstoffemissionshandelsgesetz § 10; DEHSt (1. nEHS-Versteigerung 01.07.2026; EU-ETS 2 Ausblick, Stand 24.06.2026); Deutscher Bundestag (BEHG-Änderung, 1. Lesung 24.09.2026; Anhörung Wärmeplanungsgesetz 08.09.2026); Europäisches Parlament und Rat der EU (Änderung EU-Klimagesetz, 2026); EBeV 2030 Anlage 2; Erneuerbare-Energien-Gesetz § 1; BMWE (EEG-Novelle, Kabinett 29.07.2026); BBSR (Stand kommunale Wärmeplanung, 04.08.2026); BDH (Heizungsmarkt 1. Halbjahr 2026, 11.08.2026); KfW-Energiewendebarometer 2026 (27.08.2026); Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 42a, 43 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Fraunhofer ISE (Wärmepumpen im Bestand, 11/2025); BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, KfW Merkblatt 458 (09/2026), BAFA (Gebäudehülle, Energieberatung, Stand 09/2026).