Max Nestler
August 6, 2026
Lesezeit
8
Minuten
Sanierungsfahrplan
Arten & Systemleistung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten & Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem Energieeffizienz-Experten erstellter Stufenplan für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes. Er legt die wirtschaftlich sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen fest und sichert bei deren Umsetzung einen Förderbonus. Das BAFA bezuschusst die Erstellung mit 50 Prozent, je nach Gebäudegröße bis zu 850 Euro.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss Energieberatung: BAFA fördert die iSFP-Erstellung mit 50 % des Honorars
  • Höchstbetrag: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (Mehrfamilienhaus ab 3 WE)
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen, seit 21.07.2026 nur auf den Anteil über 30.000 € je Wohneinheit
  • Bonus-Frist: Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP
  • Eigenanteil: typischerweise 700 bis 1.500 € nach Förderabzug
  • Erstellung: nur durch dena-gelistete Energieeffizienz-Experten für „Energieberatung Wohngebäude"
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 9 Monate bis zum fertigen Sanierungsfahrplan
  • WEG-Zusatzbonus: bis 250 € bei Vorstellung in der Eigentümerversammlung

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Konzept, das die energetische Sanierung eines Wohngebäudes in aufeinander abgestimmten Schritten plant. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt ihn im Rahmen einer geförderten Energieberatung. Das Ergebnis sind zwei Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan" mit dem Ist-Zustand und der Maßnahmenreihenfolge sowie die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" mit technischen Details.

Der iSFP entstand 2017 im Auftrag des damaligen Bundeswirtschaftsministeriums. Ziel war eine einheitliche, verständliche Orientierung für Eigentümer:innen. Ein Ampelsystem von Dunkelrot bis Dunkelgrün zeigt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und den Zielzustand nach der Sanierung. Die Farbskala orientiert sich am spezifischen Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Zur Verbindlichkeit stellt die Verbraucherzentrale klar: „Der iSFP verpflichtet Sie nicht, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen." Sie entscheiden selbst, welche der empfohlenen Schritte Sie wann umsetzen. Genau diese Flexibilität unterscheidet den iSFP von einer einmaligen Energieberatung ohne Fahrplan. Er denkt die gesamte Sanierung von Anfang an als Stufenplan mit optimierter Reihenfolge und Förderlogik.

Auch eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines iSFP besteht nicht: Die energetischen Mindestanforderungen für Sanierung und Neubau regelt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), eine individuelle EU-Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es bislang nicht.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet je nach Gebäudegröße meist 1.350 bis 2.150 Euro brutto. Das BAFA übernimmt davon 50 Prozent des Honorars. Nach Förderabzug bleibt in der Praxis ein Eigenanteil von 700 bis 1.500 Euro.

Der Zuschuss ist nach Gebäudetyp gedeckelt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Höchstgrenze bei 650 Euro, für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bei 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zusätzlich bis zu 250 Euro, wenn der Energieeffizienz-Experte die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorstellt.

MerkmalEin-/ZweifamilienhausMehrfamilienhaus (≥ 3 WE) / WEG
BAFA-Zuschuss zur Energieberatung50 % des Honorars50 % des Honorars
Höchstbetrag Zuschuss650 €850 €
Typischer Eigenanteil nach Förderung700–1.500 €700–1.500 €, oft am oberen Ende
WEG-Zusatzbonus (Vorstellung in Eigentümerversammlung)bis 250 €
Bearbeitungsdauer bis zum fertigen iSFPbis 9 Monatebis 9 Monate

Die Tabelle zeigt: Der Fördersatz bleibt für alle Gebäudetypen gleich. Nur der Höchstbetrag steigt mit der Anzahl der Wohneinheiten, weil auch das Beratungshonorar bei größeren Gebäuden höher ausfällt.

Was ist der iSFP-Bonus – und was ändert sich seit Juli 2026?

Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Fördersatz für energetische Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte, wenn Sie eine im Sanierungsfahrplan empfohlene Maßnahme umsetzen. Er gilt für Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung. Seit dem 21. Juli 2026 zahlt das BAFA den Bonus nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit.

Das BAFA beschreibt die neue Regel so: „Der Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (...) gewährt." Der Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Vor dem 21. Juli 2026 galt der Bonus noch auf die gesamten förderfähigen Kosten, unabhängig von der Investitionshöhe.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung. Eine Komplettmaßnahme an der Gebäudehülle kostet 45.000 Euro förderfähig. Das BAFA zahlt 15 Prozent Grundförderung auf die vollen 45.000 Euro, also 6.750 Euro. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für die 15.000 Euro oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle, das sind 750 Euro. Der Gesamtzuschuss liegt bei 7.500 Euro. Nach altem Recht wären es 9.000 Euro gewesen: 20 Prozent auf die volle Summe. Das sind 1.500 Euro weniger als früher, aber immer noch 750 Euro mehr als ganz ohne iSFP.

ZeitraumBerechnung des iSFP-BonusSchwelle
Bis 20.07.2026+5 Prozentpunkte auf die gesamten förderfähigen Kostenkeine
Ab 21.07.2026+5 Prozentpunkte nur auf den Anteil über 30.000 € (1. Wohneinheit)30.000 € förderfähige Kosten

Kurz gesagt: Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro entfällt der Bonus seit der Reform komplett. Bei größeren, gestaffelten Sanierungen wirkt er weiterhin, nur eben gedeckelt. Zusätzlich verdoppelt ein gültiger iSFP die Förderhöchstgrenze je Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro – unabhängig davon, ob der Bonus selbst greift. Beim Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus: Dort gelten die eigenständigen Fördersätze für Wärmepumpen, etwa der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus. Wer statt einzelner Maßnahmen eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus plant, für den gelten wiederum eigene KfW-Fördermaßstäbe.

Wer erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt ausschließlich ein Energieeffizienz-Experte aus der bundesweiten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Er muss in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet und für das Förderprogramm EBW zugelassen sein. Die passende Fachperson finden Sie über die Energieeffizienz-Expertenliste – unabhängig vom Wohnort, bundesweit abrufbar.

Der Titel „Energieberater" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Nur die dena-Zulassung garantiert, dass die Energieberatung förderfähig ist und Sie den BAFA-Zuschuss erhalten. Wie sich die Honorare einzelner Berater:innen unterscheiden und worauf Sie beim Vergleich achten, zeigt der Beitrag zu Energieberater-Kosten. Mehr zum Ablauf und Nutzen einer Energieberatung insgesamt zeigt der Beitrag zur Energieberatung.

Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans folgt sechs festen Schritten und dauert bis zu neun Monate. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, damit die Förderung am Ende nicht gefährdet ist.

1. Sie beauftragen eine:n zugelassene:n Energieeffizienz-Experten:in und stellen den Zuschussantrag beim BAFA.

2. Der oder die Experte:in prüft vor Ort Gebäudehülle, Heizung und Lüftung.

3. Sie besprechen gemeinsam mögliche Sanierungsszenarien und Ihr Budget.

4. Der oder die Experte:in erstellt „Mein Sanierungsfahrplan" und die Umsetzungshilfe.

5. Sie unterzeichnen abschließend die Verwendungsnachweiserklärung.

6. Das BAFA prüft den Nachweis und zahlt den Zuschuss aus.

Die Frist für die Erstellung beträgt maximal neun Monate ab Bewilligung. Danach müssen Sie den Verwendungsnachweis innerhalb weiterer sechs Monate einreichen, sonst entfällt der Anspruch auf die Auszahlung.

Was steht in der Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen?

Die Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen enthält die technischen Details zu jeder im iSFP empfohlenen Sanierungsmaßnahme. Sie liefert Werte wie Wärmeleitfähigkeitsgruppe, Wärmeleitfähigkeitsstufe und empfohlene Dämmstoffdicken. Damit können Sie Angebote von Fachbetrieben gezielt einholen und vergleichen, statt nur eine grobe Empfehlung zu erhalten.

Zusammen mit „Mein Sanierungsfahrplan" bildet die Umsetzungshilfe die Grundlage jedes Förderantrags für eine spätere Einzelmaßnahme. Ohne sie akzeptiert das BAFA den iSFP-Bonus nicht.

Wie lange ist ein individueller Sanierungsfahrplan gültig?

Der individuelle Sanierungsfahrplan selbst hat kein Ablaufdatum wie ein Energieausweis. Der daran gekoppelte iSFP-Bonus lässt sich jedoch nur innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung nutzen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Bonusanspruch für noch nicht umgesetzte Maßnahmen, die Grundförderung von 15 Prozent bleibt davon unberührt.

Diese Unterscheidung wird häufig übersehen. Ein Energieausweis ist gesetzlich maximal 10 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Der iSFP kennt diese Pflicht nicht: Als Planungsdokument bleibt er zeitlich unbegrenzt lesbar und nutzbar, nur die Bonusförderung ist an das 15-Jahres-Fenster gebunden. Wer eine Maßnahme erst nach 15 Jahren umsetzt, benötigt für den Bonus einen neuen iSFP.

Lohnt sich ein iSFP auch im Mehrfamilienhaus oder für die WEG?

Ja, ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften – die Förderbeträge und Schwellenwerte skalieren mit der Anzahl der Wohneinheiten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt ohne Bonus bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro hinzu, ab der siebten je 8.000 Euro. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Werte auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

Daraus folgt ein Rechenpunkt, der bei Mehrfamilienhäusern oft übersehen wird: Auch die 30.000-Euro-Schwelle für den Bonus wächst mit jeder Wohneinheit. Ein Gebäude mit drei Wohneinheiten braucht dafür mindestens 60.000 Euro förderfähige Kosten. Das ergibt sich aus 30.000 Euro für die erste Wohneinheit plus je 15.000 Euro für die zweite und dritte. Kleinere Einzelmaßnahmen bleiben deshalb auch im Mehrfamilienhaus oft unter der Bonusschwelle. Die absolute Fördersumme wirkt zwar höher als beim Einfamilienhaus, der Bonus greift aber seltener.

Für eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsrechnung speziell beim Mehrfamilienhaus lesen Sie den Beitrag Individueller Sanierungsfahrplan im Mehrfamilienhaus. Einen Überblick über die komplette energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses – nicht nur den Fahrplan – bietet Energetische Sanierung im Mehrfamilienhaus. Wie sich der iSFP über alle Gebäudetypen hinweg finanziell rechnet, vertieft Wann lohnt sich ein iSFP?

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein maßgeschneiderter Stufenplan für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, erstellt von einem Energieeffizienz-Experten. Er zeigt Ist-Zustand, Zielzustand und die sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Meist 1.350 bis 2.150 Euro brutto. Das BAFA übernimmt 50 Prozent, sodass der Eigenanteil in der Praxis bei 700 bis 1.500 Euro liegt.

Wer erstellt einen Sanierungsfahrplan?

Nur ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte aus der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude". Der ungeschützte Titel „Energieberater" allein reicht für die Förderung nicht aus.

Wie lange ist ein Sanierungsfahrplan gültig?

Der iSFP selbst läuft nicht ab. Der iSFP-Bonus lässt sich aber nur innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung für Sanierungsmaßnahmen nutzen.

Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?

Nein. Der iSFP verpflichtet Sie zu keiner Maßnahme. Er zeigt nur die energetisch und wirtschaftlich sinnvollste Reihenfolge, wenn Sie sanieren möchten.

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und ist maximal 10 Jahre gültig. Der iSFP plant zusätzlich konkrete Sanierungsschritte und Förderwege, ohne eigene Ablauffrist.

Gibt es einen individuellen Sanierungsfahrplan auch für Mehrfamilienhäuser?

Ja. Er ist für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Zuschuss-Höchstbetrag und Kostenschwellen steigen dabei mit der Anzahl der Wohneinheiten.

Was ist der iSFP-Bonus?

Ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen aus dem iSFP. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur für Kosten oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit.

Fazit: Der iSFP lohnt sich – aber rechnen Sie die neue Bonus-Schwelle mit

Der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt ein wirtschaftlich sinnvoller erster Schritt vor jeder Sanierung. Die Erstellung kostet nach Förderung meist 700 bis 1.500 Euro und amortisiert sich oft schon über die erste Maßnahme. Seit dem 21. Juli 2026 lohnt sich der iSFP-Bonus vor allem bei größeren, gestaffelten Vorhaben ab 30.000 Euro je Wohneinheit – bei kleinen Einzelmaßnahmen entfällt er. Der Fahrplan selbst bleibt davon unberührt und läuft, anders als ein Energieausweis, nicht automatisch ab.

Quellen & Belege

BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026 (Stand Juli 2026); Verbraucherzentrale – Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Modernisieren mit Köpfchen (Stand 28.10.2025); dena – Energieeffizienz-Expertenliste; Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).