Max Nestler
October 27, 2026
Lesezeit
13
Minuten
Sanierungsfahrplan
Grundlagen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026: Ablauf, Förderung, Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisierter Plan für die schrittweise energetische Sanierung eines Wohngebäudes. Das BAFA bezuschusst die Erstellung mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 bzw. 850 Euro. Seit dem 21.07.2026 bringt der iSFP-Bonus nur noch bei förderfähigen Kosten über 30.000 Euro zusätzliches Geld.

Inhaltsverzeichnis
Sanierungsfahrplan

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition iSFP: standardisierter Sanierungsplan aus 2 Dokumenten, bundesweit einheitlich seit 2017
  • BAFA-Zuschuss (EBW): 50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € ab 3 Wohneinheiten, WEG +250 €
  • Eigenanteil: in der Regel 700–1.500 € nach Förderung (Verbraucherzentrale 2025)
  • iSFP-Bonus seit 21.07.2026: +5 Prozentpunkte nur auf förderfähige Kosten über 30.000 € (1. Wohneinheit)
  • Kostengrenze mit iSFP: 60.000 € statt 30.000 € für die 1. Wohneinheit, max. Zuschuss 10.500 €
  • Bonus-Frist: Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP
  • Heizungstausch (KfW 458): kein iSFP-Bonus, Grundförderung 30 % seit 21.07.2026
  • EBW-Förderrichtlinie: befristet bis 31.12.2026, Nachfolge Stand Oktober 2026 offen

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisierter Beratungsbericht, der die energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes in sinnvoller Reihenfolge plant. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt ihn im Rahmen einer geförderten Energieberatung. Die Verbraucherzentrale beschreibt den iSFP als „eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren“. Die Tabelle fasst die wichtigsten Eckdaten mit Stand Oktober 2026 zusammen.

MerkmalWertStand / Grundlage
WasSanierungsplan aus 2 DokumentenBundesweit einheitlich seit 2017
Wer erstelltEnergieeffizienz-Expert:innen der dena-ListePflicht seit 01.01.2024
Dauerhöchstens 9 Monate ab BewilligungBAFA, Richtlinie EBW
Kosten Ein-/Zweifamilienhausrund 1.350–2.150 € Honorarabgeleitet aus Verbraucherzentrale 2025
BAFA-Zuschuss50 %, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE)seit 07.08.2024
Eigenanteilin der Regel 700–1.500 €Verbraucherzentrale 2025
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte über 30.000 € förderfähige Kostenseit 21.07.2026
Gültigkeit Bonus15 Jahre ab ErstellungRichtlinie BEG EM, Nr. 8.4.2

Der iSFP kostet Sie nach Förderung meist 700 bis 1.500 Euro. Er ermöglicht 15 Jahre lang einen Bonus auf spätere Maßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik, sofern diese mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten erreichen (Stand Oktober 2026).

Das damalige Bundeswirtschaftsministerium führte den iSFP 2017 ein. Entwickelt haben ihn die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und das Passivhaus Institut. Der iSFP gilt für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser im Bestand.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für den Sanierungsfahrplan?

Das BAFA übernimmt seit dem 07.08.2024 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro ab 3 Wohneinheiten. Das Förderprogramm heißt „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW). Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zusätzlich bis zu 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Expertin oder der Experte den iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert.

GebäudeHonorar (Beispiel)ZuschussEigenanteil
Einfamilienhaus1.350 €650 €700 €
Einfamilienhaus1.800 €650 €1.150 €
Zweifamilienhaus2.150 €650 €1.500 €
Mehrfamilienhaus, 6 WE3.200 €850 €2.350 €

Ab einem Honorar von 1.300 Euro greift beim Einfamilienhaus der Deckel von 650 Euro. Jeder weitere Euro Honorar erhöht dann nur Ihren Eigenanteil.

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter:innen und Pächter:innen mit schriftlicher Erlaubnis. Das Gebäude steht in Deutschland. Der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück. Eine erneute geförderte Beratung für dasselbe Gebäude ist frühestens nach 4 Jahren möglich, außer bei einem Eigentümerwechsel.

Die Auszahlung geht seit dem 01.04.2025 ausschließlich an die Antragstellenden. Sie zahlen das Honorar also zuerst vollständig. Das BAFA erstattet den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Nachfrage war hoch: 2023 gingen 130.600 Anträge für die Energieberatung ein (Haufe, 08/2024).

Läuft die BAFA-Förderung für den iSFP 2027 weiter?

Die EBW-Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2026, ein Nachfolgeprogramm war bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Die Richtlinie vom 31.05.2023 ist seit dem 01.07.2023 in Kraft. Maßgeblich für den Zuschuss ist der Antrag vor Vorhabenbeginn. Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Beratungsvertrags.

Diese Frist hat eine zweite Wirkung. Der iSFP-Bonus setzt laut Richtlinie BEG EM einen iSFP voraus, der im Programm EBW gefördert wurde. Wer den Bonus für spätere Maßnahmen nutzen will, stellt den EBW-Antrag deshalb am sichersten noch 2026.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet für ein Ein- oder Zweifamilienhaus meist rund 1.350 bis 2.150 Euro Honorar, nach BAFA-Zuschuss bleiben in der Regel 700 bis 1.500 Euro. Die Spanne für den Eigenanteil nennt die Verbraucherzentrale (Stand 28.10.2025). Das Honorar ergibt sich daraus, weil der Zuschuss bei 650 Euro gedeckelt ist. Mehrfamilienhäuser kosten mehr, weil mehr Wohneinheiten und Bauteile zu erfassen sind.

Preistreiber sind Baujahr, Wohnfläche und Zusatzleistungen wie Thermografie. Preisspannen nach Gebäudetyp und Region zeigt der Beitrag zu iSFP-Kosten 2026.

Was ist der iSFP-Bonus und was gilt seit dem 21.07.2026?

Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Fördersatz für Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan um 5 Prozentpunkte, seit dem 21.07.2026 aber nur für förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 Euro. Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Das BAFA formuliert die Regel so: „Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.“ Bis zum 20.07.2026 galt der Bonus auf die gesamten förderfähigen Kosten.

Der Bonus gilt für 3 Maßnahmengruppen:

  • Die Gebäudehülle umfasst Dämmung, Fenster und Außentüren.
  • Die Anlagentechnik umfasst zum Beispiel Lüftungsanlagen, aber keine Heizung.
  • Die Heizungsoptimierung umfasst zum Beispiel den hydraulischen Abgleich.

Vier Bedingungen gelten zusätzlich. Die Maßnahme steht im geförderten iSFP. Der iSFP liegt bereits bei Antragstellung vor. Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Die Schwelle wird in einem einzigen Antrag erreicht, denn das BAFA summiert mehrere Anträge eines Kalenderjahres nicht. Fachplanung und Baubegleitung erhalten keinen Bonus.

Wie viel bringt der iSFP-Bonus in Euro?

Bei einem Einfamilienhaus bringt der iSFP seit dem 21.07.2026 erst oberhalb von 30.000 Euro förderfähigen Kosten mehr Zuschuss, maximal 6.000 Euro mehr als ohne iSFP. Der Mehrwert entsteht aus 2 Effekten: dem Bonus von bis zu 1.500 Euro und der verdoppelten Kostengrenze. Ohne iSFP fördert das BAFA höchstens 30.000 Euro, also maximal 4.500 Euro Zuschuss.

Förderfähige KostenOhne iSFPMit iSFP ab 21.07.2026Mit iSFP bis 20.07.2026Mehrwert iSFP heute
25.000 €3.750 €3.750 €5.000 €0 €
30.000 €4.500 €4.500 €6.000 €0 €
45.000 €4.500 €7.500 €9.000 €3.000 €
60.000 €4.500 €10.500 €12.000 €6.000 €
80.000 €4.500 €10.500 €12.000 €6.000 €

Ein Beispiel verdeutlicht die Rechnung. Eine Sanierung der Gebäudehülle kostet 45.000 Euro förderfähig. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent von 45.000 Euro, also 6.750 Euro. Der Bonus von 5 Prozent gilt nur für die 15.000 Euro über der Schwelle, das sind 750 Euro. Der Zuschuss liegt bei 7.500 Euro. Ohne iSFP wären nur 30.000 Euro förderfähig, also 4.500 Euro Zuschuss.

Der effektive Fördersatz mit iSFP erreicht damit höchstens 17,5 Prozent bei 60.000 Euro Kosten. Weitere Rechenbeispiele und die Kombination mit Kredit und Steuerbonus zeigt der Beitrag zur iSFP-Förderung 2026.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?

Nein, beim Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus, die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) folgt eigenen Fördersätzen. Die Grundförderung beträgt seit dem 21.07.2026 30 Prozent. Für Wärmepumpen sinkt der Grundfördersatz laut Richtlinie ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 Prozent. Für in der EU produzierte Geräte soll ein Wertschöpfungsbonus weiterhin 30 Prozent ermöglichen (KfW, Stand Oktober 2026). Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Selbstnutzende erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent.

Die Förderung ist auf 70 Prozent gedeckelt. Bis zu 80 Prozent erhalten nur Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit betragen 28.000 Euro, ab dem 01.02.2027 noch 27.250 Euro.

Heizung und Gebäudehülle laufen über getrennte Kostengrenzen. Für die erste Wohneinheit ergeben sich mit iSFP bis zum 31.01.2027 bis zu 88.000 Euro förderfähige Kosten: 60.000 Euro für Effizienzmaßnahmen und 28.000 Euro für die Heizung. Wie der Fahrplan die Planung einer Wärmepumpe unterstützt, zeigt der Beitrag zu iSFP und Wärmepumpe.

Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?

Die Erstellung eines iSFP folgt 6 Schritten vom BAFA-Antrag bis zur Auszahlung und dauert höchstens 9 Monate ab Bewilligung. Den Antrag stellen Sie selbst im BAFA-Portal. Alternativ stellt ihn die Energieberatung mit Ihrer Vollmacht.

1. Sie wählen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus und stellen vor Vertragsschluss den Zuschussantrag.

2. Die Fachperson nimmt Gebäudehülle, Heizung und Lüftung vor Ort auf.

3. Sie besprechen gemeinsam Sanierungsvarianten und Ihr Budget.

4. Die Fachperson erstellt „Mein Sanierungsfahrplan“ und die Umsetzungshilfe.

5. Sie erhalten die Dokumente und unterzeichnen die Verwendungsnachweiserklärung.

6. Das BAFA prüft den Nachweis und zahlt den Zuschuss aus.

Die Antragsbearbeitung dauert laut BAFA aktuell etwa 2 Wochen. Den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein. Ohne fristgerechten Nachweis wird der Bescheid unwirksam. Eine einmalige Verlängerung um 6 Monate ist möglich, wenn Sie sie vor Fristablauf beantragen.

Für den Vor-Ort-Termin bereiten Sie 5 Unterlagen vor: Grundrisse oder Baupläne, einen vorhandenen Energieausweis, die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre, das Protokoll der Heizungswartung und eine Liste bisheriger Sanierungen. Vollständige Daten verkürzen die Aufnahme und verbessern die Kostenschätzung im Fahrplan.

Die Fachperson erzeugt den iSFP mit der bundeseinheitlichen iSFP-Druckapplikation. Ab dem 01.12.2026 sind neue iSFP mit der Version 2.7.x auszustellen. Den Ablauf mit Unterlagen und Terminen im Detail beschreibt der Beitrag zum iSFP-Ablauf.

Wer erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen seit dem 01.01.2024 nur Energieeffizienz-Expert:innen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführt sind. Die Liste ist bundesweit öffentlich einsehbar. Die Fachperson ist dort für die Energieberatung von Wohngebäuden eingetragen.

Die Listung schützt Sie vor ungeeigneten Angeboten. Die Deutsche Handwerks Zeitung stellt klar: „Der Begriff ‚Energieberater‘ ist keine geschützte Berufsbezeichnung.“ Förderfähig ist nur eine Beratung durch eine Fachperson aus der dena-Liste.

Was steht im Sanierungsfahrplan und in der Umsetzungshilfe?

Der iSFP besteht aus 2 Dokumenten: „Mein Sanierungsfahrplan“ zeigt Ist-Zustand und Maßnahmenfolge, die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ liefert die technischen Details. Der Fahrplan ordnet die Maßnahmen in Pakete. Er nennt je Paket Zeitpunkt, Investitionskosten und Einsparpotenzial.

Eine Farbskala mit 7 Stufen zeigt den energetischen Zustand. Grundlage ist der spezifische Primärenergiebedarf von bis zu 30 bis über 230 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Dunkelgrün steht für einen niedrigen Bedarf, Dunkelrot für einen hohen Bedarf. Typische Maßnahmen sind Dach- und Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungstausch und Lüftung.

Die Umsetzungshilfe beschreibt jede empfohlene Maßnahme technisch. Mit diesen Angaben holen Sie Angebote von Fachbetrieben gezielt ein. Wie ein vollständiger Fahrplan für ein Einfamilienhaus aussieht, zeigt das iSFP-Beispiel.

Wie lange ist ein individueller Sanierungsfahrplan gültig?

Der individuelle Sanierungsfahrplan selbst hat kein Ablaufdatum, der iSFP-Bonus gilt jedoch nur für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Das legt die Richtlinie BEG EM in Nummer 8.4.2 fest. Nach Ablauf erhalten Sie weiterhin die Grundförderung von 15 Prozent (Stand 21.07.2026). Für den Bonus benötigen Sie dann einen neuen iSFP.

Ein Energieausweis ist dagegen 10 Jahre gültig. Das regelt § 79 Absatz 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz genannt. Die Unterschiede beider Dokumente erklärt der Vergleich iSFP vs. Energieausweis.

Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?

Nein, ein individueller Sanierungsfahrplan verpflichtet Sie zu keiner Maßnahme. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Der iSFP verpflichtet Sie nicht, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen.“ Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie wann angehen.

Auch die Erstellung ist freiwillig. Kein Gesetz schreibt Hausbesitzenden einen iSFP vor. Gesetzliche Pflichten zur Nachrüstung ergeben sich aus dem GModG, etwa für die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Gibt es den iSFP auch für Mehrfamilienhaus und WEG?

Ja, den individuellen Sanierungsfahrplan gibt es auch für Mehrfamilienhäuser und WEG, mit bis zu 850 Euro Zuschuss plus 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Die Bewilligung für diese Erläuterung gilt bis zu 2 Jahre. Beim iSFP-Bonus wächst die Schwelle mit der Zahl der Wohneinheiten. Sie entspricht der Höchstgrenze ohne iSFP.

WohneinheitenBonus-SchwelleHöchstgrenze mit iSFP
130.000 €60.000 €
245.000 €90.000 €
360.000 €120.000 €
590.000 €180.000 €
8121.000 €240.000 €

Ab der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit steigt die Schwelle um je 15.000 Euro, ab der siebten um je 8.000 Euro. Ein Haus mit 3 Wohneinheiten und 90.000 Euro Dämmkosten erhält 13.500 Euro Grundförderung und 1.500 Euro Bonus. Ohne iSFP wären es 9.000 Euro. Die Wirtschaftlichkeit im Mehrfamilienhaus vertieft der Beitrag zum iSFP im Mehrfamilienhaus.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan 2026?

Finanziell lohnt sich ein iSFP 2026, wenn Sie Maßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik mit deutlich mehr als 30.000 Euro förderfähigen Kosten je Antrag planen. Bei 45.000 Euro bringt der iSFP 3.000 Euro mehr Zuschuss. Ab 60.000 Euro sind es 6.000 Euro. Dem steht ein Eigenanteil von meist 700 bis 1.500 Euro gegenüber.

Bis 30.000 Euro bringt der iSFP keinen Förder-Mehrwert. Er bleibt dann ein Planungsinstrument. Er klärt die Reihenfolge der Maßnahmen und vermeidet doppelte Arbeiten, etwa einen Fenstertausch vor der Fassadendämmung. Ab voraussichtlich dem 1. Quartal 2027 kommt der WPB-Bonus hinzu. Er gilt für Gebäude mit sehr hohem Energiebedarf und setzt ebenfalls einen geförderten iSFP voraus. Eine ausführliche Entscheidungshilfe bietet der Beitrag Wann lohnt sich ein iSFP?

Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Wer stellt den Antrag für die iSFP-Förderung beim BAFA?

Den Antrag stellen Sie als Beratungsempfänger:in selbst im BAFA-Portal oder Ihre Energieberatung mit Vollmacht. Sie stellen den Antrag vor dem Abschluss des Beratungsvertrags. Ein nachträglicher Antrag ist nicht förderfähig.

Kann ich mehrere Maßnahmen für die 30.000-Euro-Schwelle zusammenrechnen?

Ja, aber nur innerhalb eines einzigen Antrags. Das BAFA summiert Investitionskosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres nicht. Bündeln Sie Maßnahmen wie Dach und Fassade deshalb in einem Antrag.

Gilt ein iSFP von vor dem 21.07.2026 weiter?

Ja, ein vorhandener iSFP bleibt nutzbar, für neue BAFA-Anträge gilt aber die Bonusregel seit dem 21.07.2026. Maßgeblich ist das Datum Ihres Förderantrags für die Einzelmaßnahme, nicht das Erstellungsdatum des Fahrplans. Bereits zugesagte Anträge nach altem Recht sind von der Reform nicht betroffen. Die 15-Jahres-Frist für den Bonus läuft unverändert ab Erstellung des iSFP.

Was ist der WPB-Bonus ab 2027?

Der WPB-Bonus ist ein geplanter Zuschlag von 5 Prozent für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit sehr hohem Energiebedarf, voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027. WPB steht für Worst Performing Buildings. Voraussetzung sind ein Endenergiebedarf ab 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr oder die Energieausweis-Klasse H sowie ein geförderter iSFP. Ein Mindestinvestitionsvolumen gilt nicht, der Bonus ist auf 3 Anträge begrenzt.

Wann kann ich erneut eine geförderte Energieberatung beantragen?

Eine erneute geförderte Energieberatung für dasselbe Gebäude ist frühestens 4 Jahre nach der letzten Förderung möglich. Bei einem Eigentümerwechsel entfällt diese Sperrfrist. Neue Eigentümer:innen können dann sofort einen eigenen iSFP beantragen.

Bekommt die Energieberatung den Zuschuss direkt?

Nein, das BAFA zahlt den Zuschuss seit dem 01.04.2025 nur noch an die Antragstellenden aus. Sie begleichen das Honorar zuerst vollständig. Die Erstattung folgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Quellen & Belege

BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (Stand Oktober 2026); BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Stand 2026); Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1); Richtlinie Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom 31.05.2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1); KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (458); Verbraucherzentrale NRW – Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Modernisieren mit Köpfchen (Stand 28.10.2025); Gebäudeforum klimaneutral – iSFP-Infosheet Aktuelles (Stand 16.10.2026); Öko-Zentrum NRW – Zusammenfassung BEG-Reform (18.08.2026); Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) § 79; BauNetz Wissen – Individueller Sanierungsfahrplan; Deutsche Handwerks Zeitung (10.02.2015); Haufe (06.08.2024).