iSFP-Förderung 2026: Bonus, BEG-Rechenbeispiele & Kombination
Die iSFP-Förderung 2026 besteht aus einem Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen, den Eigentümer:innen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan zusätzlich zur 15-prozentigen Grundförderung erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 zahlt das BAFA diesen Bonus nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit. Dieser Artikel rechnet vier unterschiedliche Investitionshöhen durch und zeigt, ab wann sich der Bonus noch lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen (außer Heizungstausch)
- Bonusschwelle seit 21.07.2026: 30.000 € je Wohneinheit
- Kostendeckel mit iSFP: 60.000 € statt 30.000 € (1. Wohneinheit)
- Grundförderung BEG-Einzelmaßnahmen: 15 %
- Bonus-Frist: 15 Jahre ab iSFP-Erstellung
- Heizungsförderung BEG 458: kein iSFP-Bonus, eigene Sätze bis 80 %
- Kombination mit §35c EStG: ausgeschlossen, keine Doppelförderung
Was regelt der iSFP-Bonus 2026 – kurz erklärt?
Der iSFP-Bonus erhöht die BAFA-Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte, wenn eine Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Er gilt für Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung, nicht für den Heizungstausch selbst. Die Grundlagen zu Kosten, Ablauf und Gültigkeit des iSFP erklärt der Grundlagenartikel zum individuellen Sanierungsfahrplan ausführlich.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Einschränkung. Das BAFA gewährt den Bonus laut eigener Beschreibung „erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro" (BAFA, Stand Juli 2026). Bei mehreren Wohneinheiten wächst diese Schwelle mit. Wie stark sich das je nach Investitionshöhe auswirkt, zeigen die folgenden vier Rechenbeispiele.
Vier Rechenbeispiele: Wo der iSFP-Bonus 2026 greift
Der iSFP-Bonus wirkt bei kleinen Maßnahmen unter 30.000 Euro gar nicht, bei großen Sanierungen dagegen deutlich stärker als ein bloßer Fünf-Prozentpunkte-Aufschlag. Die folgende Tabelle vergleicht vier Investitionshöhen mit iSFP-Bonus nach aktueller Regel.
| Investition | Gebäudetyp | Förderfähige Kosten | Grundförderung (15 %) | iSFP-Bonus | Gesamtförderung |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | EFH, Fenstertausch | 20.000 € | 3.000 € | 0 € (unter Schwelle) | 3.000 € |
| 45.000 € | EFH, Gebäudehülle komplett | 45.000 € | 6.750 € | 750 € | 7.500 € |
| 80.000 € | EFH, Dämmung + Fenster + Lüftung | 60.000 € (Deckel) | 9.000 € | 1.500 € | 10.500 € |
| 150.000 € | MFH, 5 Wohneinheiten, Dämmung | 150.000 € | 22.500 € | 3.000 € | 25.500 € |
20.000 Euro: Warum der Bonus hier vollständig entfällt
Bei einer 20.000-Euro-Maßnahme greift der iSFP-Bonus 2026 überhaupt nicht, weil die Investition unter der 30.000-Euro-Schwelle liegt. Ein Fenstertausch für 20.000 Euro förderfähige Kosten erhält nur die Grundförderung von 15 Prozent, das sind 3.000 Euro. Der Bonus bleibt bei 0 Euro, unabhängig davon, ob ein gültiger iSFP vorliegt.
Vor dem 21. Juli 2026 hätte derselbe Eigentümer den Bonus auf die volle Summe erhalten: 20 Prozent von 20.000 Euro, also 4.000 Euro. Die Reform kostet diesen Haushalt 1.000 Euro Förderung, ein Viertel weniger als zuvor, bei identischer Maßnahme.
45.000 Euro: die Schwelle greift teilweise
Bei 45.000 Euro förderfähigen Kosten wirkt der Bonus nur noch auf die 15.000 Euro oberhalb der Schwelle. Der eingangs verlinkte Grundlagenartikel zum iSFP rechnet dieses Beispiel im Detail vor: 6.750 Euro Grundförderung plus 750 Euro Bonus, macht 7.500 Euro Gesamtförderung statt 9.000 Euro nach altem Recht.
80.000 Euro: wenn der Kostendeckel die Rechnung verändert
Bei 80.000 Euro Investition begrenzt nicht die Bonusschwelle die Förderung, sondern der Kostendeckel selbst. Ohne iSFP liegt der Deckel für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Mit einem gültigen iSFP verdoppelt sich dieser Deckel auf 60.000 Euro. Von den tatsächlichen 80.000 Euro Kosten sind deshalb nur 60.000 Euro förderfähig.
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent von 60.000 Euro, das sind 9.000 Euro. Der Bonus greift auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 Euro, also auf 30.000 Euro, macht 1.500 Euro. Die Gesamtförderung liegt bei 10.500 Euro.
Ohne iSFP bleibt der Deckel bei 30.000 Euro, kein Bonus möglich. Die Förderung beträgt dann nur 4.500 Euro. Der iSFP verdoppelt die Förderung in diesem Beispiel auf mehr als das Doppelte, ein Plus von 6.000 Euro, obwohl die Maßnahme identisch bleibt.
150.000 Euro im Mehrfamilienhaus: fünf Wohneinheiten rechnen anders
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten wächst sowohl der Kostendeckel als auch die Bonusschwelle mit jeder Wohneinheit. Der Deckel ohne iSFP-Bonus beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit plus 15.000 Euro je weitere Einheit, macht 90.000 Euro für 5 Wohneinheiten. Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich dieser Wert auf 180.000 Euro.
Eine Investition von 150.000 Euro bleibt damit vollständig förderfähig. Die Bonusschwelle entspricht dem Deckel ohne Bonuswirkung, hier also 90.000 Euro. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent von 150.000 Euro, das sind 22.500 Euro. Der Bonus greift auf 60.000 Euro oberhalb der Schwelle, macht 3.000 Euro. Gesamtförderung: 25.500 Euro.
Ohne iSFP bleiben nur 90.000 Euro der Kosten förderfähig, kein Bonus. Die Förderung sinkt auf 13.500 Euro. Der iSFP bringt diesem Mehrfamilienhaus 12.000 Euro zusätzliche Förderung, mehr als bei jedem der drei anderen Beispiele. Eine vertiefte Wirtschaftlichkeitsrechnung für Mehrfamilienhäuser liefert der Beitrag iSFP im Mehrfamilienhaus.
Wie stark hat die Reform vom 21. Juli 2026 den Bonus geschwächt?
Die Reform vom 21. Juli 2026 senkt die Förderung in allen vier Beispielen, am stärksten prozentual bei der kleinsten Investition. Die folgende Tabelle stellt altes und neues Recht direkt gegenüber.
| Investition | Förderung bis 20.07.2026 | Förderung ab 21.07.2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 4.000 € | 3.000 € | −1.000 € |
| 45.000 € | 9.000 € | 7.500 € | −1.500 € |
| 80.000 € (Deckel 60.000 €) | 12.000 € | 10.500 € | −1.500 € |
| 150.000 € (5 WE) | 30.000 € | 25.500 € | −4.500 € |
Bis zum 20. Juli 2026 galt der Bonus auf die gesamten förderfähigen Kosten, ohne Mindestschwelle. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur auf den Anteil oberhalb der Schwelle. Der absolute Verlust wächst mit der Investitionshöhe, der relative Verlust trifft kleine Maßnahmen am härtesten, weil dort der Bonus komplett wegfällt.
Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizungsförderung (BEG 458)?
Nein, beim Heizungstausch über das Programm BEG 458 gibt es keinen iSFP-Bonus. Die Heizungsförderung folgt eigenen Fördersätzen, unabhängig davon, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Beide Programme sind Bausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Details zu den Heizungs-Fördersätzen zeigt der Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2026.
| Merkmal | BEG-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle) | BEG 458 (Heizungstausch) |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | BAFA | KfW |
| Grundförderung | 15 % | 30 % |
| iSFP-Bonus | +5 Pp. über 30.000 € je WE | entfällt, kein iSFP-Bonus |
| Weitere Boni | – | Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus bis 40 % |
| Förderobergrenze | 20 % effektiv (15 % + Bonusanteil) | 70 %, bei Einkommen bis 40.000 € 80 % |
Die beiden Programme laufen also parallel, mit unterschiedlicher Logik. Eine energetische Komplettsanierung kombiniert deshalb häufig beide Bausteine: BEG-Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus für die Gebäudehülle, BEG 458 ohne iSFP-Bonus für die neue Heizung.
Wie kombinieren Sie iSFP-Bonus, KfW-Kredit und Steuerbonus richtig?
Der BEG-EM-Zuschuss mit iSFP-Bonus lässt sich mit einem KfW-Ergänzungskredit kombinieren, nicht aber mit dem Steuerbonus nach §35c EStG. Ein Zuschuss und ein zinsgünstiger Kredit sind unterschiedliche Förderarten und schließen sich nicht gegenseitig aus. Details zum passenden Kreditprogramm für Komplettsanierungen liefert der Beitrag zu KfW 261 und 262.
Zwei Ausschlüsse sind wichtig. Erstens: Wer eine Sanierung über KfW 261 zum Effizienzhaus fördern lässt, muss 3 Jahre warten, bevor er für dasselbe Gebäude einen BEG-EM-Zuschuss beantragt, und umgekehrt. Zweitens: Der Steuerbonus nach §35c EStG schließt eine Doppelförderung gesetzlich aus. Sie entscheiden sich pro Maßnahme entweder für den BAFA-Zuschuss inklusive iSFP-Bonus oder für die Steuerermäßigung von 20 Prozent über drei Jahre, gedeckelt auf 40.000 Euro. Wann sich die steuerliche Variante gegenüber der Förderung lohnt, erklärt der Beitrag energetische Sanierung steuerlich optimieren.
Für die Praxis bedeutet das: Planen Sie vor Antragstellung, welche Maßnahme über welchen Förderweg läuft. Eine nachträgliche Umstellung zwischen Zuschuss und Steuerbonus ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich.
Ab welcher Investitionssumme lohnt sich der iSFP-Bonus noch?
Der iSFP-Bonus lohnt sich rechnerisch erst deutlich oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle je Wohneinheit, nicht knapp darüber. Bei einer Investition genau an der Schwelle bringt der Bonus 0 Euro zusätzlich. Je weiter die Investition über die Schwelle hinausgeht, desto größer der absolute Vorteil, bis der Kostendeckel selbst greift.
Aus den vier Beispielen ergibt sich eine einfache Handlungsregel. Bei Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro je Wohneinheit deckt allein die Grundförderung von 15 Prozent die Wirtschaftlichkeit, der iSFP-Bonus spielt keine Rolle. Bei Maßnahmen zwischen 30.000 und 60.000 Euro steigt der Bonuswert mit jedem zusätzlichen Euro linear an. Oberhalb des Kostendeckels bringt zusätzliches Investitionsvolumen keine weitere Förderung mehr, unabhängig vom Bonus.
Für die Planung folgt daraus: Bündeln Sie Einzelmaßnahmen so, dass die förderfähigen Kosten je Wohneinheit spürbar über 30.000 Euro liegen, wenn ein iSFP bereits vorliegt. Bei Mehrfamilienhäusern wächst dieser Zielwert mit jeder Wohneinheit um 15.000 Euro, wie das Beispiel mit 5 Wohneinheiten zeigt.
Häufige Fragen zum iSFP-Bonus 2026
Was ist der iSFP-Bonus 2026?
Ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten auf die BAFA-Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur für Kosten oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit.
Ab welcher Investitionssumme lohnt sich der iSFP-Bonus?
Spürbar erst deutlich oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit. An der Schwelle selbst bringt der Bonus keine zusätzliche Förderung.
Gilt der iSFP-Bonus auch beim Heizungstausch?
Nein. Die Heizungsförderung über BEG 458 nutzt eigene Fördersätze aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, ohne iSFP-Bonus.
Kann ich den iSFP-Bonus mit dem Steuerbonus nach §35c EStG kombinieren?
Nein. Eine Doppelförderung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie wählen pro Maßnahme entweder den BAFA-Zuschuss mit iSFP-Bonus oder die Steuerermäßigung.
Wie lange kann ich den iSFP-Bonus nutzen?
Bis zu 15 Jahre nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans. Danach benötigen Sie für den Bonus einen neuen iSFP.
Was passiert bei einer BEG-Einzelmaßnahme unter 30.000 Euro?
Sie erhalten weiterhin die Grundförderung von 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt seit dem 21. Juli 2026 vollständig.
BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Investitionsvolumen und Höhe der Förderung (Stand Juli 2026); KfW-Information für Multiplikatoren zur BEG-458-Reform vom 09.07.2026; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 zu den Anpassungen der BEG-Förderprodukte; §35c Einkommensteuergesetz (EStG); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).


