BEG Förderung 2026: Programme, Fördersätze und Anträge im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Förderprogramm des Bundes für die Sanierung bestehender Gebäude. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Richtlinien mit geänderten Konditionen für Heizung, Gebäudehülle und Effizienzhaus. Zuständig sind 2 Stellen: das BAFA für Einzelmaßnahmen an Hülle und Technik, die KfW für Heizung und Kredite.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue BEG-Richtlinien vom Juli 2026 (Einzelmaßnahmen: 17.07.2026), Konditionen gelten seit 21.07.2026.
- BAFA: Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (nur bis 5 WE) mit 15 %, Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %.
- iSFP-Bonus +5 % nur ab 30.000 € Kosten je Antrag (EFH) und nur auf den Betrag darüber.
- KfW 458: 30 % Grundförderung, Selbstnutzende mit Boni bis 70 % bzw. 80 %, förderfähig max. 28.000 € für die 1. WE.
- KfW 261: nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder NH-Klasse, bis 150.000 € Kredit und 0–15 % Tilgungszuschuss plus Boni.
- BEG WG und BEG EM nicht kombinierbar, 3 Jahre Sperrfrist in beide Richtungen.
- Neubau (KfW 297/298) ist kein Teil der BEG, sondern ein eigenes Programm des Bundesbauministeriums.
- Ab Q1 2027 geplant: Wärmepumpen 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU.
Welche Programme gehören 2026 zur BEG?
Die BEG besteht 2026 aus 3 Teilen: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Grundlage sind neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums vom Juli 2026. Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 ersetzt die Fassung vom 21.12.2023. Die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan ist ein eigenes BAFA-Programm, aber Voraussetzung für den iSFP-Bonus und die höheren förderfähigen Kosten bei Hülle und Technik.
| Programm | Träger | Satz | Förderfähige Kosten (1. WE) | Antragsweg |
|---|---|---|---|---|
| BEG EM Gebäudehülle | BAFA | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) | BAFA-Portal, mit Experte |
| BEG EM Anlagentechnik | BAFA | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) | BAFA-Portal, mit Experte |
| BEG EM Heizungsoptimierung | BAFA | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 € (60.000 € mit iSFP), nur bis 5 WE | BAFA-Portal, mit Experte oder Fachbetrieb |
| Fachplanung und Baubegleitung | BAFA | 50 % | 5.000 € (EFH/ZFH) | BAFA-Portal |
| KfW 458 Heizungsförderung | KfW | 30 % + Boni, max. 70 % bzw. 80 % | 28.000 € | Portal „Meine KfW“ |
| KfW 358/359 Ergänzungskredit | KfW | zinsgünstiger Kredit | bis 120.000 € | Hausbank |
| KfW 261 Effizienzhaus | KfW | Kredit + 0–15 % Tilgungszuschuss + Boni | bis 150.000 € Kredit | Hausbank, mit Experte |
| KfW 263 Nichtwohngebäude | KfW | Kredit + Tilgungszuschuss | bis 2.000 €/m² | Hausbank, mit Experte |
| Energieberatung (iSFP) | BAFA | 50 % | max. 650 € Zuschuss (EFH/ZFH) | BAFA-Portal, über Berater |
Kurz eingeordnet: WE steht für Wohneinheit. Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes ist bei Hülle, Anlagentechnik und Effizienzhaus Pflicht. Für die Zuschüsse der BEG EM gilt: Antrag vor Beginn der Arbeiten, mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der eine Bedingung zur Förderzusage enthält. Umsetzen müssen Sie innerhalb von 36 Monaten nach Zusage. Förderungen der Länder und steuerliche Wege ergänzt der Beitrag Förderungen für die energetische Sanierung.
Was gehört nicht zur BEG?
Der Neubau gehört nicht zur BEG: Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) ist seit dem 01.03.2023 eigenständig. Auftraggeber ist das Bundesbauministerium. Es vergibt nur zinsverbilligte Kredite bis 100.000 € je Wohneinheit, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bis 150.000 €. Eine Kombination mit der BEG schließt das Merkblatt (gültig ab 30.07.2026) aus. Auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme nicht mit BEG-Zuschüssen kombinierbar.
Was fördert das BAFA in der BEG EM?
Das BAFA fördert Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung mit 15 % der förderfähigen Kosten. Heizungen fördert die KfW, das BAFA nur noch Gebäudenetze, also kleine Wärmenetze für mehrere Gebäude.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus seit dem 21.07.2026?
Der iSFP-Bonus von 5 % gilt seit dem 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten je Antrag und nur für den Betrag darüber. Das gilt im Einfamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern steigt die Schwelle. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Plan eines Energieberaters mit allen Sanierungsschritten. Die Maßnahme muss im iSFP stehen und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt werden. Für Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus.
Laut Bundeswirtschaftsministerium bringen 60.000 € Hüllkosten im Einfamilienhaus 10.500 € Zuschuss, also 17,5 % statt früher 20 %. Wie sich der Bonus in weiteren Fällen rechnet, zeigt der Beitrag iSFP-Förderung.
Was zählt zu Anlagentechnik und Heizungsoptimierung?
Anlagentechnik umfasst vor allem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Für die Heizungsoptimierung nennt das BAFA unter anderem 7 Maßnahmen:
- Abgleich: hydraulischer Abgleich des Heizsystems
- Pumpe: Austausch der Heizungspumpe
- Leitungen: Dämmung von Rohrleitungen
- Speicher: Einbau eines Pufferspeichers
- Flächenheizung: erstmaliger Einbau von Fußboden- oder Wandheizung
- Heizkörper: Tausch gegen Niedertemperaturheizkörper
- Regelung: Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Die Heizungsoptimierung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten begrenzt.
Was bringt die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung?
Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf höchstens 5.000 € Kosten. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €. Für den Heizungstausch gibt es diese Förderung nicht.
Wie hoch ist die Heizungsförderung der KfW 2026?
Die KfW 458 zahlt seit dem 21.07.2026 mindestens 30 % Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung, Selbstnutzende erhalten mit Boni bis zu 70 % bzw. 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die 1. Wohneinheit. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
| Baustein | Satz | Für wen | Stand |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragstellenden | seit 21.07.2026 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzende, Tausch bestimmter alter Heizungen | bis 31.01.2027, dann je Halbjahr −4 Punkte |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Selbstnutzende bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zvE | seit 21.07.2026 |
| Obergrenze | 70 % (80 % bis 30.000 € zvE) | Selbstnutzende | seit 21.07.2026 |
Kurz eingeordnet: zvE steht für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens 1 Kind im Haushalt steigen alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Die 80 % gelten dann bis 40.000 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen jeden Alters sowie für Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren. Bei Anträgen ab dem 01.08.2028 entfällt er. Der Höchstbetrag von 28.000 € sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €, bis auf 22.000 € ab dem 01.08.2030. Vermietende erhalten nur die 30 % Grundförderung.
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen seit dem 01.01.2026 laut Bundesverband Wärmepumpe für die Förderung mit dem Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Details zu Antrag und Boni erklärt der Beitrag Förderung für Wärmepumpen.
Was leistet der Ergänzungskredit 358/359?
Der Ergänzungskredit finanziert bis zu 120.000 € je Wohneinheit zusätzlich zu einem bewilligten BEG-Zuschuss. Das aktuelle Merkblatt gilt seit dem 24.09.2026. Die zinsverbilligte Variante 358 erhalten nur Selbstnutzende mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze. Voraussetzung ist eine noch nicht ausgezahlte Zusage von KfW oder BAFA, die höchstens 12 Monate alt ist. Was aus dem früheren Ergänzungskredit wurde, zeigt der Beitrag KfW-Förderung 167.
Was fördert die BEG WG bei der Sanierung zum Effizienzhaus?
Die BEG WG fördert über die KfW 261 die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss. Die Zahl der Effizienzhaus-Stufe nennt den Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude, ein Effizienzhaus 55 braucht also höchstens 55 %. Laut Merkblatt (gültig ab 24.09.2026) fördert die KfW nur noch Stufen mit EE- oder NH-Klasse. EE heißt: Mindestens 65 % der Wärme stammen aus erneuerbaren Energien. NH steht für ein Nachhaltigkeitszertifikat nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS).
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss EE-Klasse | Tilgungszuschuss NH-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 55 | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 70 / 85 | 0 % | 5 % |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % | 10 % |
Kurz eingeordnet: Die KfW hat die Tilgungszuschüsse zum 21.07.2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Für ein Worst Performing Building (WPB), also ein besonders ineffizientes Gebäude, kommen 10 Prozentpunkte hinzu. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es zusätzlich 50 % Tilgungszuschuss auf bis zu 10.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus.
Wichtig ist eine Sperrfrist. BEG WG und BEG EM lassen sich nicht kombinieren. Laut Merkblatt 261 ist ein Antrag in der BEG EM „frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG WG geförderten Vorhabens möglich“. Das gilt auch umgekehrt. Konditionen und Ablauf beschreibt der Beitrag KfW 261 und 262.
Was gilt für Nichtwohngebäude?
Die BEG NWG fördert Büros, Hallen oder Schulen über die KfW 263 mit bis zu 2.000 € Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche. Der Kredit ist auf 10 Mio. € je Vorhaben begrenzt, die Tilgungszuschüsse entsprechen für die Stufen 40, 55, 70 und Denkmal denen der KfW 261. Für Kommunen gibt es eine Zuschussvariante (KfW 463).
42watt-Rechenbeispiel: Wie viel Förderung bringen Heizung, Fenster und iSFP?
Im 42watt-Rechenbeispiel erhält ein Einfamilienhaus für Wärmepumpe, neue Fenster und Sanierungsfahrplan 20.630 € Zuschuss, das sind 27,2 % der Gesamtkosten. Annahmen: Selbstnutzende tauschen eine funktionierende Ölheizung. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 65.000 €, also ohne Einkommensbonus. Der Antrag erfolgt im Oktober 2026. Die Fenster stehen im iSFP. Alle Preise sind brutto und angenommen.
| Maßnahme | Kosten | Förderung | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (KfW 458) | 34.000 € | 46 % auf 28.000 € | 12.880 € |
| 12 Fenster (BAFA) | 38.000 € | 15 % + 5 % auf 8.000 € | 6.100 € |
| Baubegleitung Fenster (BAFA) | 2.000 € | 50 % | 1.000 € |
| iSFP (BAFA) | 1.800 € | 50 %, max. 650 € | 650 € |
| Summe | 75.800 € | 27,2 % | 20.630 € |
Kurz eingeordnet: Der Eigenanteil liegt bei 55.170 €. Für die Wärmepumpe allein beträgt die Förderung effektiv 37,9 %, weil der Höchstbetrag von 28.000 € greift. Mit 45.000 € Einkommen stiege der Heizungszuschuss auf 56 % oder 15.680 €. Mit 38.000 € Einkommen und 1 Kind wären es gedeckelte 80 % oder 22.400 €. Den Ablauf beim Fenstertausch beschreibt der Beitrag Fenster-Förderung.
Rechnet sich der iSFP-Bonus bei den Fenstern?
Im Rechenbeispiel bringt der iSFP-Bonus selbst nur 400 €, der Sanierungsfahrplan hebt aber zusätzlich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €. Ohne iSFP gäbe es für die Fenster nur 15 % auf 30.000 €, also 4.500 €. Mit iSFP sind es 6.100 €, also 1.600 € mehr. Das deckt den Eigenanteil für den Fahrplan von 1.150 € und lässt 450 € übrig. Im Einfamilienhaus gleicht der iSFP seinen Eigenanteil so schon ab rund 35.750 € Hüllkosten aus, weil jeder Euro über 30.000 € dann mit 20 % statt gar nicht gefördert wird. Der Bonus allein beträgt höchstens 1.500 €, bei 60.000 € Kosten. Ab dem 1. Quartal 2027 kommt ein weiterer Grund hinzu: Der WPB-Bonus von 5 % für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude setzt einen geförderten iSFP voraus.
Was ändert sich ab 2027 an der BEG?
Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, dazu kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Geräte aus der EU. Die KfW kündigte das am 08.07.2026 an: „Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent.“ Die Richtlinie vom 17.07.2026 enthält beide Regeln bereits. Ein genaues Startdatum steht noch nicht fest (Stand 30.09.2026).
| Änderung | ab | Wirkung |
|---|---|---|
| Wärmepumpe Grundförderung | Q1 2027 (geplant) | 15 % statt 30 % |
| Wertschöpfungsbonus | Q1 2027 (geplant) | +15 % für Wärmepumpen aus der EU |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 01.02.2027 | 12 % statt 16 % |
| Höchstbetrag Heizung 1. WE | 01.02.2027 | 27.250 € statt 28.000 € |
| WPB-Bonus Dämmung (BAFA) | Q1 2027 (geplant) | +5 % für besonders ineffiziente Gebäude |
Kurz eingeordnet: Gilt die neue Grundförderung bei einem Antrag ab dem 01.02.2027 bereits, sinkt der Heizungszuschuss im Rechenbeispiel deutlich. Eine Wärmepumpe von außerhalb der EU brächte 27 % auf 27.250 €, also 7.357,50 €. Eine Wärmepumpe aus der EU brächte 42 % oder 11.445 €. Heute sind es 12.880 €. Andere Heizungsarten wie Biomasse oder Wärmenetzanschluss bleiben nach dem Wortlaut der Richtlinie bei 30 %.
Welche Rolle spielt das GModG für die BEG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt seit dem 29.07.2026 die Pflichten, die BEG regelt die Förderung. Das GModG ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226). Es hat die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie beim Heizungstausch gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen dafür ab 2029 steigende Bio-Anteile nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§ 43 GModG).
Die BEG fördert trotzdem nur klimafreundliche Heizungen. Beim Effizienzhaus ist die EE-Klasse mit 65 % erneuerbarer Wärme sogar Pflicht geworden.
Häufige Fragen zur BEG Förderung
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Ja, Sie können BAFA und KfW für verschiedene Maßnahmen kombinieren, etwa Fenster beim BAFA und Heizung bei der KfW. Für dieselben Kosten ist nur 1 Antrag erlaubt. Ausgeschlossen ist die Kombination von BEG EM mit einer Effizienzhaus-Förderung.
Wann darf ich mit den Arbeiten beginnen?
Sie dürfen erst beginnen, wenn der Förderantrag gestellt ist. Die Richtlinie verlangt den Antrag vor Vorhabenbeginn, nicht die Zusage. Wer vor der Zusage beginnt, trägt das Risiko einer Ablehnung. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt.
Wie viel Förderung gibt es maximal für ein Einfamilienhaus?
Für die Heizung sind 2026 höchstens 22.400 € möglich, für Hülle und Technik mit iSFP höchstens 10.500 €. Das entspricht 80 % von 28.000 € bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) sowie 15 % von 60.000 € Hüllkosten plus 5 % iSFP-Bonus auf 30.000 €.
Lassen sich Landesprogramme mit der BEG kombinieren?
Ja, zusätzliche öffentliche Mittel sind erlaubt, solange die Förderquote insgesamt 60 % nicht übersteigt. Die Grenze nennen die BEG-Richtlinie und das Merkblatt 458.
BMWE, Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026; BMWE, FAQ A.3.2 zum iSFP-Bonus (Stand 07/2026); KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026; KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026); KfW Merkblätter 261, 263 und 358/359 (gültig ab 24.09.2026); KfW Merkblatt 297/298 (gültig ab 30.07.2026); BAFA, Programmseiten Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung (Stand 09/2026); BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (Stand 09/2026); BMWSB, Klimafreundlicher Neubau; Bundesverband Wärmepumpe (Schallanforderungen, 15.12.2025); Gebäudemodernisierungsgesetz § 43 (BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29.07.2026).


