Max Nestler
October 1, 2026
Lesezeit
11
Minuten
Wärmepumpe
Arten & Systemleistung

Erdwärme-Tiefenbohrung 2026: Kosten, Genehmigung, Ablauf, Risiken

Eine Erdwärme-Tiefenbohrung kostet 2026 laut Anbieterangaben meist 50 bis 100 Euro pro Bohrmeter. Für ein Einfamilienhaus nennt der ADAC rund 8.000 bis 16.000 Euro. Vor dem ersten Meter stehen Anzeigen bei Wasserbehörde und geologischem Landesdienst, bei mehr als 100 Metern auch bei der Bergbehörde.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten laut Anbieterangaben: 50–100 € pro Bohrmeter, EFH-Bohrung rund 8.000–16.000 € (ADAC).
  • Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde 1 Monat vor Beginn (§ 49 WHG), meist plus wasserrechtliche Erlaubnis.
  • Geologischer Landesdienst: Anzeige 2 Wochen vor Beginn (§ 8 GeolDG).
  • Ab mehr als 100 m Anzeige bei der Bergbehörde, bis 400 m keine Bergbauberechtigung nötig.
  • Staufen 2007: über 270 Gebäude beschädigt, Schaden über 50 Mio. €.
  • Verschuldensunabhängige Bohrrisikoversicherung ab rund 250 €, abgeschlossen durch die Bauherrschaft.
  • Bohrfirma nach DVGW W 120-2 in passender Gruppe (G 100, G 200, G 400).
  • KfW 458 seit 21.07.2026: Bohrung förderfähig, Deckel 28.000 € für Wärmepumpe und Bohrung zusammen.

Was kostet eine Erdwärme-Tiefenbohrung 2026?

Eine Erdwärme-Tiefenbohrung kostet meist 50 bis 100 Euro pro Bohrmeter, für ein Einfamilienhaus also rund 8.000 bis 16.000 Euro. Im Meterpreis stecken in der Regel Bohren, Sondeneinbau und Verfüllen. Die Erdwärmesonde ist das Rohrsystem im Bohrloch, in dem eine frostsichere Flüssigkeit (Sole) zirkuliert. Hinzu kommen eine Bohrrisikoversicherung und Gebühren der Behörden.

PostenTypische Spanne 2026Quelle
Bohrmeter inkl. Sonde und Verfüllung50–100 €Bosch, thermondo (Anbieterangaben)
Bohrung Einfamilienhaus gesamt8.000–16.000 €ADAC (Stand 21.07.2026)
Bohrrisikoversicherungca. 1 € je Bohrmeter zzgl. 19 % Versicherungsteuer, Mindestprämie rund 250 € inkl. SteuerVersicherungsmakler Hörtkorn
Gebühren Wasserbehördeje nach Landkreis und HeizleistungLandratsämter

Kurz eingeordnet: Die Spanne ist breit, weil Geologie und Baustelle den Preis bestimmen. Ratgeberportale nennen für Stadtgebiete bis 130 Euro pro Meter. Die Versicherung fällt kaum ins Gewicht, ist laut Bundesverband Wärmepumpe aber Voraussetzung dafür, dass die Bohrkosten gefördert werden. Was Wärmepumpe, Verteiler und Einbau zusätzlich kosten, zeigt der Beitrag Erdwärmeheizung: Kosten im Überblick.

Warum schwanken die Meterpreise so stark?

Die Meterpreise schwanken vor allem wegen 4 Faktoren: Gestein, Bohrtiefe, Zufahrt und Entsorgung. Hartes Festgestein bremst den Bohrfortschritt. Bohrungen über 100 Meter brauchen Geräte und Personal einer höheren Qualifikationsgruppe. Enge Zufahrten verlangen kleinere Bohrgeräte. Der Bohrschlamm muss abgefahren werden. Fordern Sie deshalb ein Angebot mit Preis je Meter und einer Regel für Mehrmeter an.

Wie läuft eine Erdwärme-Tiefenbohrung ab?

Eine Erdwärme-Tiefenbohrung läuft in 6 Schritten ab und dauert auf der Baustelle meist nur wenige Tage. Die Planung vorher dauert deutlich länger. Rechnen Sie für Auslegung und Behörden mit mindestens 1 Monat, oft mit bis zu 3 Monaten.

1. Vorprüfung: Ein Fachbetrieb prüft geologische Karten des Landesdienstes und Schutzgebiete. Er legt die Sondenlänge nach der Richtlinie VDI 4640 aus. Wie die Auslegung funktioniert, erklärt der Beitrag Erdwärmesonde: Aufbau und Auslegung.

2. Anzeigen und Erlaubnis: Die Bohrung wird bei Wasserbehörde, geologischem Dienst und bei mehr als 100 Metern bei der Bergbehörde angezeigt.

3. Baustelle einrichten: Das Bohrgerät braucht laut Bohrunternehmen eine Stellfläche von rund 3 × 8,5 Metern.

4. Bohren: Ein Bohrteam schafft laut Bohrunternehmen rund 100 bis 140 Meter pro Arbeitstag, inklusive Sondeneinbau.

5. Sonde einbauen und prüfen: Die Sonde wird eingelassen und einer Druckprüfung unterzogen.

6. Verpressen: Das Bohrloch wird von unten nach oben mit einer Bentonit-Zement-Suspension verfüllt. Fachleute nennen das Kontraktorverfahren.

Die Verpressung ist ein zentraler Schritt für den Grundwasserschutz. Sie dichtet getrennte Grundwasserschichten gegeneinander ab. Danach verlegt der Fachbetrieb die Leitungen zum Haus. Wie Sonde und Wärmepumpe zusammenarbeiten, zeigt der Beitrag Erdsonde-Wärmepumpe: Funktion und Effizienz.

Welche Genehmigung braucht eine Erdwärme-Tiefenbohrung?

Jede Erdwärme-Tiefenbohrung braucht eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde, meist zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis ist nötig, sobald die Sonde Grundwasser berührt. Das ist bei Tiefenbohrungen häufig der Fall. Zuständig ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

StelleWasFristRechtsgrundlage
Untere WasserbehördeAnzeige der Bohrung1 Monat vor Beginn§ 49 Abs. 1 WHG
Untere WasserbehördeErlaubnis bei Grundwasserberührungvor Beginn, Dauer je Land§§ 8, 9 WHG, Landeswassergesetz
Geologischer LandesdienstAnzeige der Untersuchung2 Wochen vor Beginn§ 8 GeolDG
BergbehördeAnzeige bei mehr als 100 m2 Wochen vor Beginn§ 127 BBergG

Kurz eingeordnet: Die längste Frist bestimmt Ihren Zeitplan. Das Landratsamt München etwa nennt eine Bearbeitung von höchstens 3 Monaten. Die Anzeige beim geologischen Dienst übernimmt meist die Bohrfirma. Fragen Sie trotzdem nach, wer welche Anzeige abgibt. In Nordrhein-Westfalen sind Erdwärmesonden in Trinkwasserschutzzonen I und II laut Geologischem Dienst NRW generell unzulässig.

Was ändert sich bei mehr als 100 Metern Bohrtiefe?

Bei mehr als 100 Metern muss die Bohrung zusätzlich der Bergbehörde angezeigt werden, eine Bergbauberechtigung ist bis 400 Meter aber nicht nötig. Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gilt oberflächennahe Erdwärme bis 400 Meter nicht als bergfreier Bodenschatz. Ein Betriebsplan ist laut Bundesverband Geothermie grundsätzlich nicht erforderlich. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz vom Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) sieht für Erdwärmebohrungen bis 400 Meter eine Prüffrist von 4 Wochen vor. Äußert sich die Behörde nicht, ist kein Betriebsplan nötig. Die 100-Meter-Grenze ist also keine große Hürde mehr. Die wasserrechtlichen Regeln der Länder gelten unabhängig davon weiter.

Welche Landesregeln gelten für Tiefenbohrungen?

Die Länder regeln Tiefenbohrungen unterschiedlich streng, 5 Beispiele zeigen die Spannbreite.

  • Baden-Württemberg: Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS, Stand 12/2018) verlangen zertifizierte Bohrfirmen und eine automatische Überwachung der Verpressung. Erreicht die Bohrung den sogenannten Gipsspiegel, muss sie abgebrochen werden. Darunter liegen quellfähiger Gips oder Anhydrit.
  • Bayern: Bis 50 kW gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). In der Münchner Schotterebene ist die zulässige Bohrtiefe teils stark begrenzt.
  • Hessen: Der Landesleitfaden (6. Auflage 2019) schließt die Schutzzonen I bis IIIA aus. Er nennt 5 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze und 10 Meter zu Sonden der Nachbaranlage.
  • Nordrhein-Westfalen: Die Anzeige geht an die Untere Wasserbehörde, bei mehr als 100 Metern zusätzlich an die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
  • Berlin: Seit dem 17.11.2025 sind Sonden tiefer als 100 Meter möglich, nach wasserbehördlicher Zulassung. Die Bohrung darf die Oberkante der Tonschicht Rupelton aber nicht durchstoßen.

Fragen Sie bei Ihrer Wasserbehörde früh nach Bohrtiefenbegrenzungen. Diese Grenzen entscheiden, ob 1 tiefe oder mehrere kurze Sonden möglich sind.

Welche Risiken hat eine Erdwärme-Tiefenbohrung?

Die Hauptrisiken einer Tiefenbohrung sind 4 geologische Effekte: Bodenhebung, Bodensenkung, Wasser unter Druck und verbundene Grundwasserschichten. Gefährlich wird es, wenn Wasser in quellfähigen Anhydrit gelangt. Anhydrit ist ein Gestein, das bei Wasserkontakt zu Gips wird und sein Volumen vergrößert. Gespanntes Grundwasser kann unkontrolliert austreten, Fachleute nennen das Arteser. Eine undichte Verfüllung kann außerdem getrennte Grundwasserstockwerke verbinden.

Was ist in Staufen und Böblingen passiert?

In Staufen und Böblingen haben fehlerhafte Bohrungen in quellfähigen Gesteinsschichten Hunderte Gebäude beschädigt. Beide Fälle liegen in Baden-Württemberg und vor den Qualitätsleitlinien des Landes.

OrtBohrungenUrsacheFolgen
Staufen im Breisgau09/2007, 7 Sonden bis 140 mundichte Sonden, Wasser im Anhydritüber 270 Gebäude beschädigt, Schaden über 50 Mio. €, bis 62 cm Hebung
Böblingen2006–2008, 17 fehlerhafte BohrungenWasser im Gipskeuperrund 200 Häuser beschädigt, Bohrfirma insolvent

Kurz eingeordnet: In Staufen muss die Stadt dauerhaft Grundwasser abpumpen, damit sich der Boden nicht weiter hebt. Von den beteiligten Firmen erhielt sie laut ZfK (2017) rund 1,175 Millionen Euro. In Böblingen stellten die Versicherer nur 140.000 Euro für Gutachten und Akutmaßnahmen bereit. Ein Hausbesitzer verklagte dort seinen Nachbarn als Auftraggeber der Bohrung. Schadensfälle sind selten. Die in den Leitlinien des Landes genannten Fälle stammen alle aus der Zeit vor den ersten Leitlinien von 2011.

Welche Versicherung brauchen Sie für die Bohrung?

Für die Bohrung brauchen Sie eine verschuldensunabhängige Bohrrisikoversicherung, die Sie als Bauherrschaft abschließen. Die Haftpflicht der Bohrfirma zahlt nur, wenn die Firma ein Verschulden trifft. Bei geologischen Überraschungen hilft sie oft nicht. Nach § 89 WHG haftet zudem auch ohne Verschulden, wer die Beschaffenheit des Grundwassers nachteilig verändert.

Für ein Angebot dieser Art hat der Bundesverband Wärmepumpe einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsmakler geschlossen. Es deckt nach Anbieterangabe bis 1 Million Euro für Eigen- und Drittschäden ab. Versichert sind etwa Erdhebung, Erdsenkung, Arteser, Gasaustritt und der hydraulische Kurzschluss von Grundwasserschichten. Die Nachhaftung beträgt 24 Monate nach Bohrende. Baden-Württemberg verlangt mindestens 1 Million Euro Deckung und 4 Jahre Nachhaftung. Schließen Sie die Versicherung vor Bohrbeginn ab und lassen Sie sich das Zertifikat geben.

Woran erkennen Sie eine geeignete Bohrfirma?

Eine geeignete Bohrfirma ist nach dem Arbeitsblatt DVGW W 120-2 in der Gruppe zertifiziert, die zu Ihrer Bohrtiefe passt. Das Arbeitsblatt (Ausgabe 07/2013) regelt die Qualifikation für Erdwärmesonden bis 400 Meter. Prüfen Sie vor der Vergabe 5 Punkte:

1. Gruppe: G 100 gilt bis 100 Meter, G 200 bis 200 Meter, G 400 bis 400 Meter.

2. Gültigkeit: Das Zertifikat gilt 5 Jahre. Das Verzeichnis der DVGW CERT GmbH zeigt aktuelle Fachunternehmen.

3. Versicherung: Die Firma unterstützt die verschuldensunabhängige Versicherung oder weist sie nach.

4. Angebot: Es nennt Meterpreis, Mehrmeter, Entsorgung und eine Regel für Bohrabbruch.

5. Dokumentation: Sie erhalten Schichtenverzeichnis, Druckprüfung und Verpressprotokoll.

Regionale Erfahrung mit der örtlichen Geologie ist ein Plus. Werbeaussagen wie „Festpreis ohne Risiko“ ersetzen keine Versicherung.

Wie wird eine Erdwärme-Tiefenbohrung gefördert?

Die Bohrung zählt zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe in der KfW-Heizungsförderung 458, mit 30 % Grundförderung seit dem 21.07.2026. Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Tausch einer alten fossilen Heizung 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus. Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Je nach Einkommen kommen bis zu 40 Prozentpunkte hinzu. Die Förderung ist auf 70 % begrenzt. 80 % sind nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro möglich, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro.

Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit, Wärmepumpe und Bohrung zusammen. Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro. Laut Bundesverband Wärmepumpe (Stand 10/2025) gelten 2 Bedingungen: eine Bohrfirma nach DVGW W 120-2 und eine verschuldensunabhängige Versicherung. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten. Einen Extra-Bonus für Erdwärme gibt es nicht mehr, der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Mehr dazu erklärt der Vergleich Erdwärmepumpe oder Luftwärmepumpe. Ablauf und Boni der Heizungsförderung beschreibt der Beitrag KfW-Förderung für Wärmepumpen.

Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw Erdwärmesonden mit 30 Euro pro Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Das gilt nur für Bestands-Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten. Die Richtlinie läuft bis zum 30.06.2027.

42watt-Rechenbeispiel: Was kostet die Bohrung nach Förderung?

Im 42watt-Rechenbeispiel kostet die Erdwärmeanlage 35.255 Euro, nach Förderung bleiben bei 30 bis 70 % Fördersatz 15.655 bis 26.855 Euro. Annahmen: Einfamilienhaus, Auslegung ergibt 200 Bohrmeter, Bohrpreis 75 Euro pro Meter. Wärmepumpe mit Einbau kostet 20.000 Euro. Die Versicherung kostet die Mindestprämie von rund 255 Euro.

RechenschrittGrundförderung 30 %mit Klimabonus 46 %Obergrenze 70 %
Bohrung 200 m × 75 €15.000 €15.000 €15.000 €
Wärmepumpe, Versicherung20.255 €20.255 €20.255 €
Förderfähig (Deckel)28.000 €28.000 €28.000 €
Zuschuss8.400 €12.880 €19.600 €
Eigenanteil26.855 €22.375 €15.655 €

Kurz eingeordnet: Der Deckel von 28.000 Euro schneidet 7.255 Euro ab. Der effektive Fördersatz sinkt dadurch auf 24 bis 56 %. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro gilt die Obergrenze von 80 %: Der Zuschuss steigt dann auf 22.400 Euro, der Eigenanteil sinkt auf 12.855 Euro. Ob Sie 2 Sonden mit je 100 Metern oder 1 Sonde mit 200 Metern bohren, ändert die Förderung nicht. Die tiefe Variante braucht weniger Fläche, aber eine Anzeige bei der Bergbehörde und eine Firma der Gruppe G 200. Bei 50 Euro pro Meter sinkt die Bohrung auf 10.000 Euro, bei 100 Euro steigt sie auf 20.000 Euro. Weil der Deckel von 28.000 Euro in beiden Fällen greift, bleibt der Zuschuss gleich und nur der Eigenanteil ändert sich um 5.000 Euro.

Häufige Fragen zur Erdwärme-Tiefenbohrung

Wie lange dauert eine Erdwärme-Tiefenbohrung?

Die Bohrung selbst dauert für ein Einfamilienhaus meist 1 bis 3 Arbeitstage. Laut Bohrunternehmen schafft ein Team rund 100 bis 140 Meter pro Tag. Planung, Anzeigen und Erlaubnis brauchen vorher oft 1 bis 3 Monate.

Wer haftet, wenn die Bohrung das Nachbarhaus beschädigt?

Bei Schäden haften Bohrfirma und Auftraggebende, je nach Verschulden und Wasserrecht. Ohne Verschulden der Firma bleibt der Schaden schnell bei der Bauherrschaft hängen. Eine verschuldensunabhängige Bohrrisikoversicherung schließt diese Lücke.

Kann die Behörde eine Tiefenbohrung ablehnen?

Ja, in Trinkwasserschutzzonen und Gebieten mit kritischer Geologie kann die Behörde die Bohrung ablehnen oder die Tiefe begrenzen. Manche Länder schließen auch die Zone III aus. Eine flache Alternative ist der Erdkollektor, der im Garten in geringer Tiefe verlegt wird.

Wer zeigt die Bohrung bei den Behörden an?

Die Anzeige beim geologischen Landesdienst übernimmt meist die Bohrfirma, den Antrag bei der Wasserbehörde stellen in der Regel Sie als Bauherrschaft. Nach § 8 GeolDG ist die Anzeige spätestens 2 Wochen vor Beginn fällig. Pflichtig ist, wer die Bohrung durchführt oder durchführen lässt. Legen Sie im Vertrag fest, wer welche Anzeige abgibt.

Quellen & Belege

ADAC (Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung, Stand 21.07.2026); Bosch Home Comfort (Erdwärmepumpe Kosten, 2026); Ehlen Erdbohrungen (Erdwärme-FAQ); leospardo.de (Erdwärmebohrung Kosten, 02.09.2026); thermondo (Erdwärme-Tiefenbohrung, Stand 12.08.2026); Wasserhaushaltsgesetz §§ 8, 9, 49, 89; Bundesberggesetz § 127; Geologiedatengesetz § 8; Deutscher Bundestag (Geothermie-Beschleunigungsgesetz, BT-Drs. 21/1928, Beschluss 04.12.2025; BGBl. 2025 I Nr. 348); Bundesverband Geothermie (Lexikon Bergrecht, 2024); Bezirksregierung Arnsberg (Bohrungen und progres.nrw, Stand 2026); Geologischer Dienst NRW (Erdwärme-Fragen); Umweltministerium Baden-Württemberg (LQS EWS, Stand 12/2018); HLNUG (Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen, 6. Auflage 2019); Wasserwirtschaftsamt München (Antragsunterlagen EWS, 08/2018); Landratsamt München (Erdwärmesonden errichten); Senatsverwaltung Berlin (Pressemitteilung November 2025); DVGW W 120-2 (07/2013); Zert-Bau (Zertifizierungsprogramm W 120, 2025); Stadt Staufen (Hebungsrisse); ZfK (Staufen, 2017); IKZ (Risiken von Geothermiebohrungen, 10.06.2015); Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten (Böblingen); Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH (Bohrlochversicherung, FAQ); Bundesverband Wärmepumpe (Förder-Ratgeber 10/2025); KfW (Merkblatt 458, 09/2026); BEG-EM-Richtlinie (17.07.2026).