Max Nestler
September 8, 2026
Lesezeit
7
Minuten
Energetische Sanierung
Förderung & Service

Fenster-Förderung 2026: BAFA-Zuschuss & Steuerbonus

Die Fenster-Förderung 2026 besteht aus einem BAFA-Zuschuss von 15 bis 20 Prozent, einer steuerlichen Alternative nach § 35c EStG und einem ergänzenden KfW-Kredit. Den höheren Zuschusssatz erhalten Sie nur mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), und selbst dann greift der Bonus seit der BEG-458-Reform vom 21. Juli 2026 nicht mehr auf die gesamte Investition. Dieser Beitrag rechnet vor, welche Fördervariante bei welcher Investitionshöhe tatsächlich mehr bringt.

Inhaltsverzeichnis
Maximale Förderung für neue Fenster sichern

Nutzen Sie bis zu 20% BAFA-Förderung für energieeffiziente Fenster.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Grundförderung für Fenster: 15 % der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, seit 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 €/Wohneinheit
  • Förderfähige Kosten ohne iSFP: max. 30.000 €/WE/Jahr, mit iSFP max. 60.000 €
  • Alternative: Steuerbonus § 35c EStG, 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je Objekt
  • BAFA-Zuschuss und Steuerbonus sind nicht kombinierbar, nur eine Option je Maßnahme
  • Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein, sonst entfällt die Förderung vollständig
  • U-Wert-Voraussetzung: Uw ≤ 0,95 W/(m²K), Dachfenster Uw ≤ 1,0 W/(m²K)
  • KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert ergänzend bis zu 120.000 € je Wohneinheit

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für neue Fenster?

Für den Fensteraustausch stehen 2026 drei Förderwege zur Verfügung: der BAFA-Zuschuss, der Steuerbonus nach § 35c EStG und der KfW-Ergänzungskredit als Zwischenfinanzierung. Die folgende Tabelle vergleicht Fördersatz, Voraussetzung und Höchstbetrag der drei Programme.

ProgrammFördersatzVoraussetzungHöchstbetrag
BEG-Einzelmaßnahmen-Zuschuss (BAFA)15 %, mit iSFP-Bonus +5 Pp. auf Kostenanteil über 30.000 €/WEUw ≤ 0,95 W/(m²K), Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Auftragsvergabe4.500 € ohne iSFP, bis 10.500 € mit iSFP (Kostendeckel 60.000 €)
Steuerbonus § 35c EStG20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)Gebäude älter als 10 Jahre, Selbstnutzung, kein BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme40.000 € je Objekt
KfW-Ergänzungskredit (358/359)zinsgünstiger Kredit, kein Zuschussvorherige BAFA-Zusage bzw. -Bescheid für dieselbe Maßnahme erforderlichbis 120.000 € je Wohneinheit

Der BAFA-Zuschuss und der Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Der KfW-Ergänzungskredit ergänzt dagegen jeden bewilligten BAFA-Zuschuss um eine zinsgünstige Restfinanzierung. Einen Überblick über den gesamten Ablauf des Fenstertauschs liefert der Grundlagenartikel Energetische Sanierung: Fensteraustausch.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Fenster ohne iSFP?

Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die BAFA-Förderung für neue Fenster 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.500 Euro je Wohneinheit. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle deckelt die förderfähigen Kosten in diesem Fall auf 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Kosten oberhalb dieser Grenze bleiben ohne iSFP unberücksichtigt.

Diese Grundförderung gilt unabhängig davon, ob Sie ein einzelnes Fenster oder alle Fenster eines Hauses austauschen. Voraussetzung ist ein U-Wert der neuen Fenster von höchstens 0,95 W/(m²K). Ein Sanierungsfahrplan erhöht den Fördersatz zwar um 5 Prozentpunkte, wirkt aber nicht automatisch bei jeder Investitionshöhe, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Wie verändert der iSFP-Bonus die Fenster-Förderung seit der BEG-458-Reform?

Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Zuschuss für Fenster um 5 Prozentpunkte, wirkt seit dem 21. Juli 2026 aber nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Vor der BEG-458-Reform zahlte das BAFA den Bonus auf die komplette Investitionssumme. Seit der Reform gilt die neue Schwellenregel unabhängig von der Gesamthöhe der Maßnahme.

Mehrere Fensterportale rechnen weiterhin mit der alten Pauschale von 20 Prozent auf den vollen Betrag. Diese Rechnung ist seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr korrekt. Bei einer Einzelmaßnahme unterhalb von 30.000 Euro bringt der iSFP in diesem Kalenderjahr keinen zusätzlichen Fördereuro, selbst wenn ein gültiger Fahrplan vorliegt. Der Bonus lohnt sich rechnerisch erst, wenn die förderfähigen Kosten die Schwelle übersteigen, etwa durch die Kombination von Fenstertausch mit weiteren iSFP-Maßnahmen wie Dämmung oder Lüftung im selben Kalenderjahr. Mit iSFP verdoppelt sich zugleich der Kostendeckel von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Grundlagen zum Sanierungsfahrplan selbst erklärt der Beitrag Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Rechenbeispiel: Fenster-Förderung mit und ohne iSFP-Bonus

Ein Rechenbeispiel unterhalb und eines oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle zeigt, wann sich der iSFP-Bonus bei Fenstern tatsächlich auszahlt. Die folgende Tabelle vergleicht beide Fälle.

SzenarioFörderfähige KostenGrundförderung (15 %)iSFP-BonusGesamtförderung
Fenstertausch EFH, unter der Schwelle20.000 €3.000 €0 € (Kosten unter 30.000 €)3.000 €
Fenster + weitere iSFP-Maßnahmen, über der Schwelle45.000 €6.750 €750 € (5 % von 15.000 €)7.500 €

Bei 20.000 Euro förderfähigen Kosten bleibt die Förderung mit und ohne iSFP identisch bei 3.000 Euro, weil die gesamte Summe unter der Schwelle liegt. Bei 45.000 Euro förderfähigen Kosten wirkt der Bonus nur auf die 15.000 Euro oberhalb der Schwelle, das ergibt 750 Euro zusätzlich zur Grundförderung von 6.750 Euro. Ohne iSFP wären bei derselben Maßnahme nur 30.000 Euro förderfähig, macht 4.500 Euro Förderung, 3.000 Euro weniger als mit Sanierungsfahrplan. Eine Kostenaufschlüsselung für den Fenstertausch selbst liefert der Beitrag Was kostet ein Fenster mit Einbau?.

Welche Voraussetzungen gelten für die Fenster-Förderung?

Die BAFA-Förderung für Fenster setzt einen U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sowie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten voraus. Bei Dachflächenfenstern gilt eine strengere Grenze von 1,0 W/(m²K), weil der Wärmeverlust über geneigte Flächen höher ausfällt. Details zum Austausch von Dachfenstern zeigt der Beitrag Dachfenster austauschen.

4 Voraussetzungen gelten unabhängig vom Fördersatz: ein bestätigter U-Wert unterhalb der Grenzwerte, eine technische Projektbeschreibung durch einen Energieeffizienz-Experten, ein gestellter Antrag vor Auftragsvergabe an den Fensterbaubetrieb und die fachgerechte Montage durch ein Fachunternehmen. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gelten andere Voraussetzungen: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein, und Sie müssen es selbst bewohnen.

Wie beantragen Sie die Fenster-Förderung Schritt für Schritt?

Die Fenster-Förderung beantragen Sie in 6 Schritten, wobei die Reihenfolge zwischen Antrag und Auftragsvergabe entscheidend ist.

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen, der die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.

2. Antrag beim BAFA stellen, bevor Sie den Fensterbaubetrieb beauftragen.

3. Schriftliche Zuschusszusage abwarten, bevor der Auftrag rechtsgültig wird.

4. Fenster durch den Fachbetrieb gemäß TPB einbauen lassen.

5. Verwendungsnachweis einreichen, den der Energieeffizienz-Experte als Bestätigung nach Durchführung ausstellt.

6. Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung der Nachweise durch das BAFA erhalten.

Ausführliche Details zu Ablauf und Einbaumethoden liefert der Beitrag Fenster austauschen.

Fenster steuerlich absetzen: Wann lohnt sich § 35c EStG statt BAFA-Zuschuss?

Der Steuerbonus nach § 35c EStG lohnt sich als Alternative zum BAFA-Zuschuss vor allem, wenn Sie keinen Antrag vor Auftragsvergabe stellen konnten oder eine hohe Steuerlast über 3 Jahre verteilen möchten. Er beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, aufgeteilt auf 3 Steuerjahre mit 7 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent. Bei den 45.000 Euro aus dem Rechenbeispiel ergäbe der Steuerbonus 9.000 Euro, verteilt auf 3.150 Euro, 3.150 Euro und 2.700 Euro – nominal mehr als die 7.500 Euro BAFA-Förderung, allerdings erst über die Einkommensteuererklärung der folgenden Jahre.

Eine Kombination beider Wege für dieselbe Maßnahme ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie entscheiden pro Maßnahme, nicht pro Gebäude. Ob sich der Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben überhaupt lohnt, beantwortet der Beitrag Wann lohnt sich ein iSFP?.

Wie funktioniert der KfW-Ergänzungskredit für die Restfinanzierung?

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert den Eigenanteil, der nach Abzug des BAFA-Zuschusses übrig bleibt, mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage oder ein Bewilligungsbescheid für dieselbe Maßnahme, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Die zinsgünstige Variante 358 Plus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro, die Variante 359 steht weiteren Antragstellenden offen, etwa Wohnungseigentümergemeinschaften. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank.

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Bekomme ich Förderung auch für ein einzelnes Fenster?

Ja, das BAFA fördert auch den Austausch eines einzelnen Fensters mit 15 Prozent der Kosten. Voraussetzung bleibt ein U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) für das neue Fenster.

Was passiert, wenn ich den Antrag erst nach Auftragsvergabe stelle?

Die Förderung entfällt vollständig, wenn Sie den Fensterbaubetrieb vor der BAFA-Antragstellung beauftragen. Der Antrag muss vor Vertragsschluss vorliegen, eine nachträgliche Antragstellung akzeptiert das BAFA nicht.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, eine Kombination beider Förderwege für dieselbe Maßnahme ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie wählen pro Maßnahme entweder den BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Brauche ich für die Fenster-Förderung einen Energieeffizienz-Experten?

Ja, ein Energieeffizienz-Experte ist für die technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Durchführung verpflichtend. Ohne diese Nachweise zahlt das BAFA den Zuschuss nicht aus.

Gilt die Förderung auch für Dachfenster?

Ja, Dachflächenfenster sind förderfähig, unterliegen aber einer strengeren U-Wert-Grenze von 1,0 W/(m²K). Die restlichen Voraussetzungen entsprechen denen für Fassadenfenster.

Quellen & Belege

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie Gebäudehülle, Stand Juli 2026; KfW-Information für Multiplikatoren zur BEG-458-Reform vom 09.07.2026; KfW, Merkblatt Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359); § 35c Einkommensteuergesetz (EStG), gesetze-im-internet.de; Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 48 und Anlage 7.