Hannah Wirtz
March 5, 2025
5
min
Photovoltaik
Hilfestellung

KFW Antrag Schritt für Schritt Anleitung 2025

Hier zeigen wir dir in 17 Schritten wie du deine KFW Förderung beantragst.

Inhaltsverzeichnis

Was benötigen Sie für die Beantragung?

  1. Ihre Adress- und Kontaktdaten inkl. Email-Adresse
  2. BzA-ID. (Diese finden Sie auf der BzA (Beschreibung zur Antrangsstellung), welche Ihnen Ihr Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experte übermittelt hat)
  3. Liefer- und Leistungsvertrag mit 42watt (als PDF)
  4. Sollten Sie für den Einkommensbonus qualifiziert sein, haben Sie bitte Ihre Einkommensnachweise griffbereit

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Mein KfW aufrufen

Bei der ersten Anmeldung auf meine.kfw.de auf die Schaltfläche “Anmelden” klicken.

2. Account erstellen oder sich anmelden

Bei der ersten Anmeldung auf “Jetzt registrieren” klicken. Haben Sie schon einen Account? Dann bitte auf “Anmelden” klicken.

3. Account anlegen

Wenn Sie schon einen Account haben, dann können Sie diesen Schritt überspringen.

4. Anmelden

Sobald Ihr Konto verifiziert wurde (Sie erhalten hier eine Mail), können Sie sich auf mein.kfw.de anmelden.

5. Mit Antragstellung beginnen

Auf “Antrag stellen” um den Prozess der Antragstellung für die Förderung einer neuen Heizung zu beginnen.

6. Auswahl Ihrer individuellen Ausgangssituation

Anleitung zur Auswahl Ihrer Ausgangssituation für den Förderantrag
Bitte wählen Sie die korrekte Option basierend auf Ihrem Gebäudetyp:
  1. Option: Einfamilienhaus
    • Wann wählen? Nur, wenn Ihr Haus exakt eine Wohneinheit enthält. Nutzen Sie hier die Option "Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung)"
    • Achtung: Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheit, auch wenn Sie diese selbst nutzen. In diesem Fall ist es kein Einfamilienhaus im Sinne dieses Antrags.
  2. Option: Ungeteiltes Mehrfamilienhaus (MFH)
    • Wann wählen? Wenn Ihr Gebäude mehr als eine Wohneinheit hat. Nutzen Sie hier also die Option "Ungeteiltes Mehrfamilienhaus"
      • Schritt 1: Zuerst muss der Basisantrag für das gesamte Gebäude gestellt werden. Hierfür haben Sie von 42watt die BzA zur Verfügung gestellt bekommen.
      • Schritt 2: Danach stellen Sie für die selbstgenutze Wohneinheit einen Zusatzantrag mithilfe der gleichen BzA.
    • Achtung: Sie können immer nur eine Wohneinheit bei der Selbstnutzung geltend machen, egal, ob Sie mehrere Wohneinheiten im Gebäude selber nutzen
  3. Option: Geteilte Mehrfamilienhäuser (WEG)
    Die Antragstellung für eine WEG erfolgt in zwei Schritten: einem gemeinschaftlichen Basisantrag und möglichen individuellen Zusatzanträgen.
    • Der Basisantrag (für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum):
      • Was er umfasst: Grundförderung sowie ggf. Effizienzbonus und/oder Emissionsminderungszuschlag für Maßnahmen am gesamten Wohngebäude.
      • Wer stellt den Antrag? Nur eine bevollmächtigte Person darf den Antrag für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellen. Das ist:
        • Option A: Die bestellte WEG-Verwaltung
          • Benötigte Nachweise (bei Nachweiseinreichung hochladen):
            • Gültiges Protokoll der Verwalterbestellung (zum Zeitpunkt der Antragstellung).
            • Zusätzlich bei Verwalter-Gesellschaften: Handelsregisterauszug.
            • Falls kein Registereintrag vorhanden: Satzung oder Gesellschaftsvertrag, der die Vertretungsmacht belegt.
            • Bei Gesamtvertretung: Zusätzlich ausgefülltes „Vollmachtformular für Gesamtvertretungsbefugnis" und die gültige Vollmacht selbst.
        • Option B: Eine bevollmächtigte Eigentümerin / ein bevollmächtigter Eigentümer
          • Bedingung: Diese Option ist nur möglich, wenn die WEG keine Verwaltung bestellt hat.
          • Benötigter Nachweis (bei Nachweiseinreichung hochladen): Ausgefülltes „Vollmachtformular" (gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung).
    • Der Zusatzantrag (für individuelle Boni):
      • Wer kann ihn stellen? Selbstnutzende Eigentümer:innen für ihre selbstbewohnte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.
      • Wofür? Wenn Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus besteht.
      • Was wird benötigt? Die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID aus der Bestätigung des Basisantrags (BzA).
      • Wann stellen? Spätestens 6 Monate nach der Zusage für den Basisantrag.
      • Wichtig: Der Zusatzantrag muss vor der Einreichung der Nachweise für den Basisantrag gestellt werden.

7. Erste Informationen durchlesen

Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bereiten Sie sich auf die nächsten Schritte vor.

8. Fördervoraussetzungen lesen und bestätigen

Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bestätigen Sie, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

9. Subventionserhebliche Tatsachen zur Kenntnis nehmen

Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bestätigen Sie, dass Sie alle Tatsachen zur Kenntnis genommen haben.

10. Liefer- und Leistungsvertrag des neuen Wärmeerzeugers hochladen

Laden Sie hier den Liefer- und Leistungsvertrag, welchen Sie mit Ihrem Heizungsinstallateur geschlossen haben, als PDF hoch.

11. BzA-ID und Postleitzahl des Investitionsstandortes eintragen

Tragen Sie hier die BzA-ID und die Postleitzahl des Gebäudes ein, für welches Sie den Antrag stellen wollen. Die BzA-ID finden Sie auf der BzA, welche Ihnen Ihr Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experte übermittelt hat.

12. Angaben prüfen und bestätigen

Hier finden Sie die Informationen, welche Ihr Fachunternehmen während der Erstellung der BzA angegeben hat. Bitte prüfen Sie die Informationen und betätigen Sie die Richtigkeit. Sollten Sie Fehler sehen, brechen Sie die Antragstellung ab und wenden Sie sich an Ihr Fachunternehmen für einen aktualisierte BzA.

13. Ihre personenbezogenen Informationen

Tragen Sie hier die Informationen der antragstellenden Person ein.

14. Ihre Wohnadresse

Kontrollieren Sie Ihre Adresse und bestätigen Sie, ob es sich dabei um Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz handelt.

15. Einkommensbonus

Bitte geben Sie an, ob Sie von Einkommensbonus profitieren können. Die Konditionen hierfür finden Sie auf der Internetseite der KfW.

16. Voraussichtliche Fördersumme

Hier sehen Sie die voraussichtliche Fördersumme, welche Sie für Ihr Projekt beziehen können.

17. Finale Kontrolle

Überprüfen Sie die Zusammenfassung der angegebenen Informationen. Sollte hier etwas nicht stimmen, korrigieren Sie die Angaben oder brechen Sie die Antragstellung ab.

18. Antrag verbindlich stellen

Wenn alle Informationen korrekt sind, dann können Sie den Antrag verbindlich abschicken. Nach Bearbeitung durch die KfW erhalten Sie dann den Zuwendungsbescheid für Ihren Antrag.

Nach der Umsetzung

Nach der Umsetzung muss die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) angefertigt und an die KfW übermittelt werden. Diese erhalten Sie von 42watt.

Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung

Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug

Das Dokument laden Sie dann über mein.kfw.de bei Ihrem Antrag hoch. Folgende Fristen sind momentan kommuniziert:

  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) ist die Identifi­zierung und Nachweis­ein­reichung plan­mäßig ab November 2024 möglich.
  • Für Eigentümerinnen oder Eigentümer von ver­mieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern sowie von Eigen­tums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG), die Maß­nahmen am Sondereigentum umsetzen, ist die Identi­fizierung und Nach­weisein­reichung plan­mäßig ab Februar 2025 möglich.

Nach Bearbeitung erhalten Sie dann alle Informationen zu der Auszahlung der Förderung.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

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