
KFW Antrag Schritt für Schritt Anleitung 2025
Hier zeigen wir dir in 17 Schritten wie du deine KFW Förderung beantragst.

Was benötigen Sie für die Beantragung?
- Ihre Adress- und Kontaktdaten inkl. Email-Adresse
- BzA-ID. (Diese finden Sie auf der BzA (Beschreibung zur Antrangsstellung), welche Ihnen Ihr Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experte übermittelt hat)
- Liefer- und Leistungsvertrag mit 42watt (als PDF)
- Sollten Sie für den Einkommensbonus qualifiziert sein, haben Sie bitte Ihre Einkommensnachweise griffbereit
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Mein KfW aufrufen
Bei der ersten Anmeldung auf meine.kfw.de auf die Schaltfläche “Anmelden” klicken.

2. Account erstellen oder sich anmelden
Bei der ersten Anmeldung auf “Jetzt registrieren” klicken. Haben Sie schon einen Account? Dann bitte auf “Anmelden” klicken.

3. Account anlegen
Wenn Sie schon einen Account haben, dann können Sie diesen Schritt überspringen.

4. Anmelden
Sobald Ihr Konto verifiziert wurde (Sie erhalten hier eine Mail), können Sie sich auf mein.kfw.de anmelden.

5. Mit Antragstellung beginnen
Auf “Antrag stellen” um den Prozess der Antragstellung für die Förderung einer neuen Heizung zu beginnen.

6. Auswahl Ihrer individuellen Ausgangssituation
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7. Erste Informationen durchlesen
Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bereiten Sie sich auf die nächsten Schritte vor.

8. Fördervoraussetzungen lesen und bestätigen
Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bestätigen Sie, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

9. Subventionserhebliche Tatsachen zur Kenntnis nehmen
Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam und bestätigen Sie, dass Sie alle Tatsachen zur Kenntnis genommen haben.

10. Liefer- und Leistungsvertrag des neuen Wärmeerzeugers hochladen
Laden Sie hier den Liefer- und Leistungsvertrag, welchen Sie mit Ihrem Heizungsinstallateur geschlossen haben, als PDF hoch.

11. BzA-ID und Postleitzahl des Investitionsstandortes eintragen
Tragen Sie hier die BzA-ID und die Postleitzahl des Gebäudes ein, für welches Sie den Antrag stellen wollen. Die BzA-ID finden Sie auf der BzA, welche Ihnen Ihr Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experte übermittelt hat.

12. Angaben prüfen und bestätigen
Hier finden Sie die Informationen, welche Ihr Fachunternehmen während der Erstellung der BzA angegeben hat. Bitte prüfen Sie die Informationen und betätigen Sie die Richtigkeit. Sollten Sie Fehler sehen, brechen Sie die Antragstellung ab und wenden Sie sich an Ihr Fachunternehmen für einen aktualisierte BzA.

13. Ihre personenbezogenen Informationen
Tragen Sie hier die Informationen der antragstellenden Person ein.

14. Ihre Wohnadresse
Kontrollieren Sie Ihre Adresse und bestätigen Sie, ob es sich dabei um Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz handelt.

15. Einkommensbonus
Bitte geben Sie an, ob Sie von Einkommensbonus profitieren können. Die Konditionen hierfür finden Sie auf der Internetseite der KfW.

16. Voraussichtliche Fördersumme
Hier sehen Sie die voraussichtliche Fördersumme, welche Sie für Ihr Projekt beziehen können.

17. Finale Kontrolle
Überprüfen Sie die Zusammenfassung der angegebenen Informationen. Sollte hier etwas nicht stimmen, korrigieren Sie die Angaben oder brechen Sie die Antragstellung ab.

18. Antrag verbindlich stellen
Wenn alle Informationen korrekt sind, dann können Sie den Antrag verbindlich abschicken. Nach Bearbeitung durch die KfW erhalten Sie dann den Zuwendungsbescheid für Ihren Antrag.

Nach der Umsetzung
Nach der Umsetzung muss die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) angefertigt und an die KfW übermittelt werden. Diese erhalten Sie von 42watt.
Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug
Das Dokument laden Sie dann über mein.kfw.de bei Ihrem Antrag hoch. Folgende Fristen sind momentan kommuniziert:
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung planmäßig ab November 2024 möglich.
- Für Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.
Nach Bearbeitung erhalten Sie dann alle Informationen zu der Auszahlung der Förderung.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.
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