Max Nestler
April 20, 2026
Lesezeit
13
Minuten
Photovoltaik + Batterie
Wirtschaftlichkeit & Kosten

Photovoltaik Förderung 2026: KfW, Bundesländer & Kommunen im Überblick

Die Photovoltaik-Förderung 2026 in Deutschland besteht aus drei Bundesebenen, 16 Länderregelungen und Hunderten kommunaler Programme. Der entscheidende Fixpunkt: Die garantierte EEG-Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh für neue Anlagen bis 10 kWp gilt noch bis Ende 2026 – das Bundeswirtschaftsministerium plant ab 2027 marktorientierte Modelle. Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre. Hinzu kommen der KfW-270-Kredit ab 3,27 Prozent Effektivzins, der unbefristete Null-Mehrwertsteuersatz auf die gesamte Anlage und – je nach Bundesland und Wohnort – Landes- und Kommunalzuschüsse bis zu 10.000 Euro. Dieser Ratgeber erklärt alle Fördermöglichkeiten mit konkreten Beträgen, zeigt welche Landesprogramme 2026 aktiv sind, und berechnet, was unterm Strich bleibt.

Inhaltsverzeichnis
PV-Anlage mit optimaler Förderung planen

Individuelle Beratung zu Förderungen, Wirtschaftlichkeit und optimaler Anlagengröße für Ihr Zuhause – kostenlos und unverbindlich.

Was ist die Photovoltaik-Förderung 2026 in Deutschland?

Die Photovoltaik-Förderung 2026 ist kein einzelnes Programm, sondern ein Geflecht aus Steuerregelungen, Krediten, garantierten Vergütungen und Zuschsüssen auf drei Ebenen: Bund, Bundesland und Kommune. Auf Bundesebene trägt die 0-Prozent-Mehrwertsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG direkt zur Kostenersparnis bei – eine 15-kWp-Anlage kostet mit Speicher und Montage typischerweise 18.000 bis 22.000 Euro; der wegfallende MwSt-Anteil von 19 Prozent entspricht dabei 2.900 bis 3.500 Euro. Dazu kommt der KfW-Kredit 270 als zinsgünstige Vollfinanzierung und die EEG-Einspeisevergütung als staatlich garantierter Abnehmer jeder eingespeisten Kilowattstunde für 20 Jahre. Auf Landesebene sind 2026 noch fünf Bundesländer mit eigenen Programmen aktiv – Bayern, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben ihre Programme ohne Nachfolger eingestellt.

FörderinstrumentArtHöhe / KonditionenStatus 2026
KfW 270 „Erneuerbare Energien“KreditEff. Jahreszins 3,27–11,60 %, bis 150 Mio. €✓ Aktiv
0 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG)SteuerersparnisKomplette Anlage inkl. Speicher, Montage, EMS✓ Aktiv, unbefristet
EEG-EinspeisevergütungVergütung7,78 ct/kWh (bis 10 kWp, Teileinspeisung)✓ Aktiv, 20 Jahre
§ 3 Nr. 72 EStG SteuerfreiheitSteuerersparnisEinkommensteuerfreiheit bis 30 kWp✓ Aktiv
§ 14a EnWG Netzentgelt-ReduktionJährl. Ersparnis110–450 € pro steuerbarer Einrichtung/Jahr✓ Aktiv
BAFA-Direktzuschuss PVZuschussExistiert nicht✗ Nicht vorhanden
KfW 442 „Solarstrom für E-Autos“ZuschussEingestellt Februar 2024✗ Eingestellt

KfW 270: Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlage, Speicher und Wallbox

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher, Wechselrichter, Netzanschluss und Wallboxen zu 100 Prozent. Der effektive Jahreszins lag am 20. April 2026 bei 3,27 bis 11,60 Prozent p. a., abhängig von Bonität und Laufzeit – gut bewertete Privatpersonen erreichen Zinsen zwischen 3,27 und 3,80 Prozent. Die Kreditlaufzeit reicht von 2 bis 30 Jahren, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Der Antrag läuft zwingend über das Hausbankprinzip: Die eigene Bank stellt den Antrag bei der KfW, bevor der Kaufvertrag unterschrieben oder mit dem Bau begonnen wird. Eine nachträgliche Beantragung schließt die KfW aus. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Träger. Das frühere KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ ist seit Februar 2024 eingestellt und wird nicht neu aufgelegt.

Null-Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Was seit 2023 gilt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland 0 Prozent Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen nach § 12 Abs. 3 UStG – unbefristet und auch in 2026 unverändert. Erfasst sind Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung, Unterkonstruktion, Montage, Planungsleistungen und Energiemanagementsysteme. Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert werden. Die installierte Leistung ist auf 30 kWp begrenzt. Balkonkraftwerke sind ab 300 Wattpeak Modulleistung eingeschlossen.

Ergänzend gilt seit 2023 die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei; bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze von 15 kWp je Wohneinheit. Beide Regelungen zusammen bedeuten, dass eine typische 10-kWp-Privatanlage steuerlich vollständig neutral ist – weder bei der Investition noch im Betrieb entsteht steuerliche Belastung.

EEG-Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und was ab August gilt

Die Bundesnetzagentur legt die EEG-Vergütungssätze halbjährlich fest. Ab dem 1. Februar 2026 gelten folgende Sätze, die mit 1 Prozent Degression je Halbjahr abschmelzen. Für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2026 gilt der aktuelle Satz für die gesamten 20 Jahre Förderlaufzeit. Die Vergütung wird anteilig je Leistungsstaffel berechnet – eine 15-kWp-Anlage bekommt für die ersten 10 kWp den Satz der Stufe 1, für die restlichen 5 kWp den Satz der Stufe 2.

AnlagengrößeTeileinspeisung (Feb–Jul 2026)Volleinspeisung (Feb–Jul 2026)Hinweis
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWhGünstigster Eigenverbrauch-Spread
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWhAnteilig je Leistungsstaffel
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWhAb 75 kWp Direktvermarktungspflicht 2026
Ab Aug 2026 (Prognose)ca. 7,70 ct/kWhca. 12,21 ct/kWh1 % Halbjahresdegression
Eigenverbrauchswert (Vergleich)37,0 ct/kWhBDEW-Haushaltsstrompreis Q1 2026

Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025 für alle Neuanlagen. Es streicht die Einspeisevergütung in Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen und kappt die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Modulleistung, sofern kein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerbox eingebaut ist. Wer die Drosselung vermeiden will, braucht ein iMSys plus ZEREZ-Registrierung – de facto ein Batteriespeicher als wirtschaftlichste Lösung. Die Direktvermarktungspflicht greift 2026 ab 75 kWp und sinkt 2027 auf 25 kWp.

§ 14a EnWG: Die oft übersehene Netzentgelt-Ersparnis

Wer zusammen mit seiner PV-Anlage einen Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox mit über 4,2 kW Anschlussleistung betreibt, bekommt von seinem Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Die jährliche Ersparnis liegt je nach gewähltem Modul und Netzbetreiber zwischen 110 und 450 Euro pro steuerbarer Einrichtung und Jahr. Modul 1 (pauschaler Rabatt, kein Zweit-Zähler) ist der einfachste Weg. Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt) ist seit dem 1. April 2025 bundesweit verpflichtend angeboten. Bidirektionales Laden von Elektroautos (V2H/V2G) ist seit dem 1. Januar 2026 netzentgeltbefreit.

Photovoltaik-Förderung der Bundesländer 2026: Wer zahlt noch?

Die Landesförderungen sind 2026 die uneinheitlichste Ebene der PV-Förderung. Von 16 Bundesländern haben nur noch fünf Programme, die für Privatpersonen mit Einfamilienhäusern direkt zugänglich sind – Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen und eingeschränkt das Saarland. Bayern hat sein Speicherprogramm seit April 2022 eingestellt; Niedersachsen seit September 2021; Thüringen seit Dezember 2022; Sachsen-Anhalt seit 2024. Alle Landesprogramme setzen Anträge vor Baubeginn voraus.

BundeslandProgrammArtKonditionenStatus 04/2026
BerlinIBB SolarPLUS S/LZuschuss750 € Zählerschrank + bis 4.750 € Speicher (privat)✓ Aktiv bis 31.12.2026
Baden-WürttembergL-Bank „Wohnen mit Zukunft: PV“DarlehenAb 3,80 % eff., bis 100 % Kosten, 10 J. Laufzeit✓ Aktiv
HessenWIBank PV-Anlagen-DarlehenDarlehen10.000–50.000 €, 1,5 % Zinsverbilligung, 1 tilgungsfreies Jahr✓ Aktiv
BremenBAB „Photovoltaik nach Plan“Darlehen + ZuschussBis 50.000 €, 10 J. Laufzeit + swb bis 3.937 € Zuschuss✓ Aktiv
SachsenSAB Energie und SpeicherTilgungszuschussAb 30 kWp: 10 % PV + 20 % Speicher, max. 50.000 €⚠ Läuft 30.06.2026 aus
SaarlandSIKB WohnraumförderungDarlehen1,0 % p. a., bis 70.000 €, Einkommensgrenzen⚠ Nur indirekt
NRWprogres.nrwZuschussNur Gewerbe/Kommunen/Mehrfamilienhäuser, bis 90 %⚠ Nicht für EFH
BayernKein aktives Landesprogramm für Privatpersonen✗ Ausgelaufen
NiedersachsenNBank-Programm seit Sept. 2021 eingestellt✗ Ausgelaufen
ThüringenSolar Invest (TAB)Eingestellt 31.12.2022✗ Ausgelaufen
Sachsen-Anhalt„Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ 2024 ausgelaufen✗ Ausgelaufen
Schleswig-HolsteinZuschussprogramm Nov. 2023 gestoppt✗ Eingestellt

Berlin ist 2026 das attraktivste Bundesland für private PV-Investoren: Das IBB-Programm SolarPLUS S vergibt 750 Euro für den Zählerschrankumbau plus gestaffelte Zuschsüsse von 500 bis 4.750 Euro für Batteriespeicher, abhängig von der PV-Leistung. Das Gesamtbudget 2026 beträgt 13 Millionen Euro; das Programm läuft bis 31. Dezember 2026. Hessen bietet über die WIBank zinsverbilligte Darlehen zwischen 10.000 und 50.000 Euro mit 1,5 Prozent Zinsverbilligung aus Landesmitteln. Baden-Württemberg hält über die L-Bank ein Darlehen ab 3,80 Prozent eff. mit 100-Prozent-Finanzierungsanteil aufrecht. Sachsen fördert über den SAB Dachanlagen ab 30 kWp mit Tilgungszuschüssen; das Programm läuft am 30. Juni 2026 aus.

Kommunale Photovoltaik-Förderung 2026: Städte und Stadtwerke

Gerade weil viele Landesprogramme ausgelaufen sind, rücken kommunale Zuschsüsse in den Vordergrund. Die Förderhöhen reichen von 50 Euro Balkonkraftwerk-Pauschale bis zu 10.000 Euro für Dachanlagen. Anträge müssen fast überall vor der Beauftragung gestellt werden – nachträgliche Anträge lehnen die meisten Kommunen ab. Der Fördertopf von Frankfurt am Main für Balkonkraftwerke war im April 2026 bereits erschöpft; Essen, Gelsenkirchen und Kiel haben ihre Programme 2025/2026 wegen Haushaltsengpässen eingestellt.

StadtPV-DachanlageBatteriespeicherBalkonkraftwerk
Stuttgart350 €/kWp (450 € mit Gründach)200 € Pauschale
Köln250 €/kWp bzw. 1.000 € Pauschale100 €/kWh150 € (200 € mit Köln-Pass)
DüsseldorfBis 10.000 € inkl. SpeicherIm Kombipaket
Frankfurt a. M.20 % der Kosten20 % der KostenTopf erschöpft
Freiburg150 €/kWp, max. 1.500 €Seit Juni 2025 entfallen150 € (nur Mieter)
Bonn100 €/kWp bei Vollbelegung100–800 €/kWp (zielgruppenabhängig)
Hannover (proKlima)Bis 1.000 € KlimabonusIm Kombipaket
Nürnberg (N-ERGIE)Keine Dachförderung700 € Speicherbonus100 € (ab 800 Wp)
MünchenKeine Dachförderung (seit 2025)0,40 €/Wp, max. 800 Wp
Rhein-Erft-Kreis1.000 € Pauschale (ab 5 kWp)500 €Nicht separat

Stuttgart zahlt 350 Euro je kWp für Dachanlagen (450 Euro bei kombiniertem Gründach) und 200 Euro Pauschale für Balkonkraftwerke. Köln fördert 250 Euro je kWp bzw. 1.000 Euro als Pauschalzuschuss plus 100 Euro je kWh Speicher. Düsseldorf stellt bis zu 10.000 Euro als Kombipaket für PV und Speicher bereit. München hat seine direkte Dachförderung 2025 eingestellt und zahlt nur noch 0,40 Euro je Wattpeak für Balkonkraftwerke (maximal 800 Wp). Der Rhein-Erft-Kreis hat zum 5. Januar 2026 eine neue „Energieoffensive“ mit 1.000 Euro für PV-Anlagen ab 5 kWp plus 500 Euro Speicherbonus gestartet.

Balkonkraftwerk-Förderung 2026: Bundesregeln und kommunale Zuschsüsse

Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 sind die Bundesregeln für Steckersolargeräte großzügig und gelten 2026 unverändert: Die Wechselrichter-Einspeiseleistung ist auf 800 Voltampere begrenzt, die installierte Modulleistung darf bis zu 2.000 Wattpeak betragen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Schuko-Stecker sind seit der aktualisierten Norm DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) offiziell bis 960 Wattpeak zulässig. Seit Juli 2024 besteht nach § 554 BGB und § 20 WEG ein gesetzlicher Anspruch von Mietern und Eigentümergemeinschaften auf Installation.

Kommunale Förderungen für Balkonkraftwerke existieren 2026 noch punktuell: Mecklenburg-Vorpommern zahlt über die LEKA bis zu 500 Euro pro Wohneinheit; Sachsen 300 Euro für Mieter (Kontingent läuft am 30. Juni 2026 aus). Städte wie Köln (150 Euro), Stuttgart (200 Euro) und Nürnberg (100 Euro) zahlen Pauschalen. Berlin hat seine Balkonkraftwerk-Förderung zum 8. Januar 2026 eingestellt.

Wirtschaftlichkeit 2026: Was bleibt nach Förderung und Eigenverbrauch?

Der entscheidende Hebel 2026 ist nicht die Einspeisevergütung, sondern der Eigenverbrauchswert: Beim BDEW-Haushaltsstrompreis von durchschnittlich 37,0 ct/kWh (Q1 2026) und einer Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ist jede selbst genutzte Kilowattstunde 4,75-mal wertvoller als jede eingespeiste. Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet im April 2026 typischerweise 13.000 bis 16.000 Euro (Median 15.000 Euro). Modulpreise liegen bei 200 bis 225 Euro je kWp, Batteriespeicher bei rund 315 Euro je kWh nutzbarer Kapazität.

KonfigurationEigenverbrauchsquoteAutarkiegradAmortisation (Jahre)
PV ohne Speicher (10 kWp)25–35 %25–40 %12–15 Jahre
PV + 10 kWh Speicher56–70 %60–70 %10–12 Jahre
PV + Speicher + Wärmepumpe70–80 %60–75 %9–11 Jahre
PV + Speicher + WP + Wallbox75–85 %Bis 75 %8–11 Jahre
Mit Landes-/Kommunalzuschuss70–85 %Bis 75 %8–10 Jahre

Für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch ergibt sich mit Speicher eine Eigenverbrauchsquote von 60 bis 70 Prozent. Die Amortisationszeit liegt realistisch bei 10 bis 12 Jahren, die Rendite über 20 Jahre bei 5 bis 7 Prozent pro Jahr. Mit einem kommunalen Zuschuss von 2.000 bis 5.000 Euro sinkt die Amortisation auf 8 bis 11 Jahre. Das Solarspitzengesetz macht Batteriespeicher zum wirtschaftlichen Standard: Anlagen ohne Speicher verlieren im Schnitt 21 Prozent der möglichen Einspeiseerlöse durch die 60-Prozent-Drosselung. Wer Wärmepumpe oder Wallbox dazuplant, steigert die Eigenverbrauchsquote auf 75 bis 85 Prozent – und holt aus § 14a EnWG zusätzlich 110 bis 450 Euro Netzentgelt-Ersparnis pro Jahr.

Fazit: Photovoltaik-Förderung 2026 nutzen, bevor sich die Regeln ändern

2026 ist das letzte Jahr der garantierten EEG-Festvergütung für neue Anlagen unter 25 kWp. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre planbare Vergütung zu den aktuellen Sätzen. Die wichtigsten drei Handlungsschritte: Erstens KfW-270-Antrag vor Kaufvertrag bei der Hausbank stellen – dies kostet nichts und öffnet die zinsgünstigste Finanzierung. Zweitens Landes- und Kommunalzuschüsse vor Beauftragung beantragen, denn alle Programme schließen nachträgliche Anträge aus. Drittens Speicher und § 14a-Einrichtungen einplanen: Das Solarspitzengesetz macht Batteriespeicher wirtschaftlich notwendig, und jede Wärmepumpe oder Wallbox bringt zusätzlich bis zu 450 Euro Netzentgelt-Reduktion pro Jahr. Die Kombination aus Null-Mehrwertsteuer, KfW-Kredit und Eigenverbrauchshebel ergibt 2026 die höchste Rendite seit Einführung des EEG.