Max Nestler
July 13, 2026
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13
Minuten
Photovoltaik + Batterie
Wirtschaftlichkeit & Kosten

Photovoltaik-Förderung 2026: KfW, Bundesländer und Kommunen im Überblick

Die Photovoltaik-Förderung 2026 in Deutschland setzt sich aus drei Bundesregelungen, 16 Länderprogrammen und Hunderten kommunalen Zuschüssen zusammen. Der zentrale Fixpunkt ist die garantierte EEG-Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh für neue Anlagen bis 10 kWp. Sie gilt noch bis Ende 2026. Das Bundeswirtschaftsministerium plant ab 2027 marktorientierte Modelle. Wer 2026 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre. Hinzu kommen der KfW-270-Kredit ab 3,27 Prozent Effektivzins, der unbefristete Nullsteuersatz auf die gesamte Anlage sowie je nach Bundesland und Wohnort Landes- und Kommunalzuschüsse bis zu 10.000 Euro.

Inhaltsverzeichnis
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Was ist die Photovoltaik-Förderung 2026 in Deutschland?

Die Photovoltaik-Förderung 2026 bündelt Steuervorteile, zinsgünstige Kredite, garantierte Einspeisevergütungen und Zuschüsse auf drei Ebenen. Bund, Länder und Kommunen fördern parallel. Zentral sind der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, der KfW-270-Kredit und die EEG-Vergütung über 20 Jahre. 2026 ist das letzte Jahr mit fester Einspeisevergütung.

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG bringt den größten Sofortvorteil. Bei einer 15-kWp-Anlage mit Speicher und Montage für 18.000 bis 22.000 Euro entfällt der Umsatzsteueranteil von 19 Prozent. Das entspricht 2.900 bis 3.500 Euro Ersparnis. Der KfW-270-Kredit senkt die Finanzierungskosten. Die EEG-Einspeisevergütung sichert 20 Jahre Ertrag. Auf Landesebene sind 2026 nur noch 5 Programme aktiv. Bayern, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben ihre Förderung eingestellt.

FörderinstrumentArtHöheStatus
KfW 270Krediteff. 3,27–11,60 % p. a., bis 150 Mio. €aktiv
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)Steuer0 % USt auf die gesamte Anlageaktiv, unbefristet
EEG-EinspeisevergütungVergütung7,78 ct/kWh bis 10 kWp (Teileinspeisung), 20 Jahreaktiv
Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 72 EStG)Steuereinkommensteuerfrei bis 30 kWpaktiv
Netzentgelt-Reduzierung (§ 14a EnWG)Entgelt110–450 €/Jahr Ersparnisaktiv
BAFA-Direktzuschuss PVexistiert nicht
KfW 442Zuschusseingestellt (Februar 2024)

Teileinspeisung bedeutet: Sie nutzen einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein.

Wie eine Anlage technisch Strom erzeugt, erklärt unser Beitrag zur Funktionsweise von Photovoltaik.

KfW 270: Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlage, Speicher und Wallbox

Der KfW-270-Kredit finanziert Photovoltaik-Anlage, Speicher, Wechselrichter, Netzanschluss und Wallbox zu 100 Prozent. Der effektive Jahreszins startet am 20. April 2026 bei 3,27 Prozent für Kundinnen und Kunden mit guter Bonität. Die Laufzeit reicht bis 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Die Spanne des effektiven Jahreszinses reicht laut KfW (kfw.de) von 3,27 bis 11,60 Prozent p. a. Bei guter Bonität liegt sie bei 3,27 bis 3,80 Prozent. Die Kreditsumme beträgt maximal 150 Millionen Euro. Es gilt das Hausbankprinzip. Sie stellen den Antrag also über Ihre Bank, nicht direkt bei der KfW. Stellen Sie den Antrag vor dem Kaufvertrag. Der KfW-Zuschuss 442 für Solarstrom mit Ladestation ist seit Februar 2024 eingestellt. Wer den Strom auch fürs Auto nutzen möchte, findet Details auf unserer Seite zur Wallbox.

Null-Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Was seit 2023 gilt

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 unbefristet. Käuferinnen und Käufer zahlen 0 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage. Das umfasst Module, Wechselrichter, Speicher, Verkabelung, Unterkonstruktion, Montage und Planung. Die Regelung gilt für Anlagen bis 30 kWp.

Auch das Energiemanagementsystem (EMS) fällt unter den Nullsteuersatz. Ein EMS steuert die Verteilung des Stroms zwischen Verbrauch, Speicher und Netz. Balkonkraftwerke ab 300 Wp profitieren ebenfalls. Ergänzend gilt § 3 Nr. 72 EStG: Der Betrieb der Anlage ist einkommensteuerfrei, bei Einfamilienhäusern bis 30 kWp und bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohneinheit.

EEG-Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und was ab August gilt

Die EEG-Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. Februar 2026 für Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung. Die Bundesnetzagentur legt die Sätze halbjährlich fest und senkt sie um 1 Prozent pro Halbjahr. Wer bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb nimmt, erhält den Satz für 20 Jahre.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh
ab August 2026 (Prognose)~7,70 ct/kWh~12,21 ct/kWh

Ab 75 kWp gilt 2026 die Direktvermarktungspflicht. Der Eigenverbrauchswert liegt laut BDEW im ersten Quartal 2026 bei 37,0 ct/kWh. Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Es streicht die Vergütung bei negativen Börsenpreisen. Zudem kappt es die Einspeisung auf 60 Prozent, solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) und keine Steuerbox verbaut sind. Die Direktvermarktungspflicht sinkt 2027 auf 25 kWp.

§ 14a EnWG: Die oft übersehene Netzentgelt-Ersparnis

Paragraf 14a EnWG senkt die Netzentgelte für steuerbare Verbraucher. Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Speicher über 4,2 kW betreibt, spart 110 bis 450 Euro pro Jahr und Einrichtung. Netzbetreiber dürfen die Leistung im Gegenzug kurzzeitig drosseln. Diese Ersparnis übersehen viele Hausbesitzende.

Eine steuerbare Einrichtung ist ein Gerät, dessen Leistung der Netzbetreiber bei Bedarf reduzieren darf. Modul 1 gewährt eine pauschale Ersparnis und ist der einfachste Weg. Modul 3 bietet zeitvariable Netzentgelte und ist seit dem 1. April 2025 bundesweit Pflicht. Bidirektionales Laden (V2H/V2G), also das Rückspeisen aus dem Fahrzeugakku ins Haus oder Netz, ist seit dem 1. Januar 2026 von Netzentgelten befreit. Wie eine Wärmepumpe davon profitiert, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Photovoltaik-Förderung der Bundesländer 2026: Wer zahlt noch?

Fünf Bundesländer fördern 2026 private Einfamilienhäuser: Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen und eingeschränkt das Saarland. Berlin stellt über die IBB das Programm SolarPLUS bereit, mit bis zu 4.750 Euro für Speicher. Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben ihre Programme auslaufen lassen.

BundeslandProgrammFörderungStatus
BerlinIBB SolarPLUS750 € Zählerschrank + bis 4.750 € Speicheraktiv bis 31.12.2026
Baden-WürttembergL-BankDarlehen ab 3,80 %aktiv
HessenWIBank10.000–50.000 € Darlehen, 1,5 % Zinsverbilligungaktiv
BremenBAB + swbbis 50.000 € + bis 3.937 €aktiv
SachsenSABZuschussläuft 30.06.2026 aus
SaarlandSIKBnur indirekteingeschränkt
NRWprogres.nrwnicht für Einfamilienhäuser
Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holsteinausgelaufen

Berlin stellt 2026 ein Budget von 13 Millionen Euro bereit. Töpfe können vorzeitig erschöpft sein. Unser Förderservice prüft für Sie, welche Programme an Ihrem Wohnort noch verfügbar sind.

Kommunale Photovoltaik-Förderung 2026: Städte und Stadtwerke

Kommunen und Stadtwerke zahlen 2026 Zuschüsse zwischen 50 und 10.000 Euro. Die Höhe hängt vom Wohnort ab. Stellen Sie den Antrag stets vor der Beauftragung. Viele Töpfe sind schnell erschöpft: Frankfurt hat seinen Balkonkraftwerk-Topf im April 2026 geleert. Essen, Gelsenkirchen und Kiel haben ihre Programme beendet.

Stadt / KreisFörderung DachanlageSpeicher / Balkon
Stuttgart350 €/kWp (450 € Gründach)200 € Balkon
Köln250 €/kWp bzw. 1.000 €100 €/kWh Speicher, 150 € Balkon
Düsseldorfbis 10.000 € inkl. Speicher
Frankfurt20 %
Freiburg150 €/kWp, max. 1.500 €
Bonn100 €/kWp
Hannover (proKlima)bis 1.000 €
Nürnberg (N-ERGIE)700 € Speicher, 100 € Balkon
Münchenkeine Dachförderung0,40 €/Wp Balkon, max. 800 Wp
Rhein-Erft-Kreis1.000 € ab 5 kWp500 € Speicher (ab 05.01.2026)

Balkonkraftwerk-Förderung 2026: Regeln und Zuschüsse

Balkonkraftwerke profitieren 2026 von vereinfachten Regeln. Das Solarpaket I erlaubt seit Mai 2024 Wechselrichter bis 800 VA und Module bis 2.000 Wp. Die Anmeldung erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister. Nach § 554 BGB und § 20 WEG haben Mietende und Eigentümer:innen seit Juli 2024 einen Anspruch auf Installation.

Der Schuko-Stecker ist seit der DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) bis 960 Wp zulässig. Kommunale Zuschüsse ergänzen die Regeln. Mecklenburg-Vorpommern zahlt über die LEKA bis 500 Euro. Sachsen fördert Mietende mit 300 Euro, noch bis zum 30. Juni 2026. Köln zahlt 150 Euro, Stuttgart 200 Euro, Nürnberg 100 Euro. Berlin hat seine Balkonkraftwerk-Förderung am 8. Januar 2026 eingestellt.

Wirtschaftlichkeit 2026: Wann sich Photovoltaik rechnet

Selbst genutzter Solarstrom lohnt sich 2026 stärker als die Einspeisung. Der Eigenverbrauchswert liegt laut BDEW bei 37,0 ct/kWh, die Einspeisung bei 7,78 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit rund 4,75-mal wertvoller. Eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet im April 2026 median 15.000 Euro.

Die Preisspanne reicht von 13.000 bis 16.000 Euro. Module kosten 200 bis 225 Euro pro kWp, Speicher rund 315 Euro pro kWh.

KonstellationAmortisationszeit
PV ohne Speicher12–15 Jahre
PV + Speicher10–12 Jahre
PV + Speicher + Wärmepumpe9–11 Jahre
PV + Speicher + Wärmepumpe + Wallbox8–11 Jahre
mit Zuschuss8–10 Jahre

Ein 4-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch erreicht mit Speicher einen Eigenverbrauch von 60 bis 70 Prozent. Die Rendite liegt bei 5 bis 7 Prozent pro Jahr über 20 Jahre. Anlagen ohne Speicher verlieren durch das Solarspitzengesetz rund 21 Prozent ihrer Einspeiseerlöse. Ein Speicher gleicht diesen Verlust aus. Passende Dachvarianten zeigt unser Beitrag zum Solardach.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die EEG-Einspeisevergütung 2026?

Die EEG-Einspeisevergütung liegt seit dem 1. Februar 2026 bei 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für Volleinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp. Die Bundesnetzagentur legt die Sätze halbjährlich fest. Wer bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich diesen Satz für 20 Jahre.

Gibt es 2026 noch einen BAFA-Zuschuss für Photovoltaik?

Nein. Einen bundesweiten BAFA-Direktzuschuss für Photovoltaik gibt es nicht. Auch der KfW-Zuschuss 442 für Solarstrom mit Ladestation läuft seit Februar 2024 nicht mehr. Auf Bundesebene bleiben der KfW-270-Kredit, der Nullsteuersatz und die EEG-Einspeisevergütung. Direkte Zuschüsse kommen 2026 nur von einzelnen Ländern und Kommunen.

Wann muss ich den KfW-270-Kredit beantragen?

Beantragen Sie den KfW-270-Kredit vor dem Kaufvertrag. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Beginnen Sie das Projekt erst nach der Zusage. Andernfalls entfällt die Förderung. Der effektive Jahreszins startet bei guter Bonität bei 3,27 Prozent.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Balkonkraftwerke?

Ja. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit 2023 auch für Balkonkraftwerke ab 300 Wp. Sie zahlen keine Umsatzsteuer auf Module, Wechselrichter und Zubehör. Voraussetzung ist die Lieferung an den Betreiber. Die Regelung gilt unbefristet und erfasst Anlagen bis 30 kWp.

Welche Bundesländer fördern 2026 noch Photovoltaik?

Fünf Länder fördern 2026 private Einfamilienhäuser: Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen und eingeschränkt das Saarland. Berlin zahlt über die IBB einen Speicherzuschuss bis 4.750 Euro. Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben ihre Programme eingestellt. Sachsen beendet die SAB-Förderung zum 30. Juni 2026.

Warum lohnt sich ein Speicher trotz niedriger Einspeisevergütung?

Selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom. Der Eigenverbrauchswert liegt laut BDEW bei 37,0 ct/kWh, die Einspeisung bei 7,78 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit rund 4,75-mal wertvoller. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent. Das Solarspitzengesetz erhöht den Nutzen eines Speichers zusätzlich.

Fazit: 2026 ist das letzte Jahr mit fester EEG-Vergütung

2026 ist das letzte Jahr mit garantierter EEG-Festvergütung für Anlagen unter 25 kWp. Ab 2027 plant das Bundeswirtschaftsministerium marktorientierte Modelle. Handeln Sie in drei Schritten: KfW-270-Kredit vor dem Kaufvertrag beantragen, Landes- und Kommunalzuschüsse vor der Beauftragung sichern, Speicher und § 14a EnWG von Anfang an einplanen.

Ihre individuelle Anlagengröße und die zu erwartende Rendite berechnen Sie im Photovoltaik-Konfigurator.

Quellen & Belege

Bundesnetzagentur (EEG-Sätze), KfW (270), Bundesfinanzministerium (§ 12 Abs. 3 UStG), § 3 Nr. 72 EStG, § 14a EnWG, BDEW, Solarpaket I, Solarspitzengesetz.