Max Nestler
October 8, 2026
Lesezeit
10
Minuten
Photovoltaik + Batterie
Arten & Systemleistung

Primärenergiebedarf 2026: Definition, Faktoren und Berechnung

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel nicht erneuerbare Energie ein Gebäude im Jahr rechnerisch verbraucht, inklusive Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger. Er entsteht aus dem Endenergiebedarf, multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers. Seit dem 29.07.2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz, diese Faktoren.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Primärenergiebedarf = Endenergiebedarf × Primärenergiefaktor (nicht erneuerbarer Anteil, Anlage 4 GModG).
  • Faktoren bis 31.12.2026: Erdgas und Heizöl 1,1, Netzstrom 1,8, Holz 0,2, Umweltwärme und PV-Strom 0,0.
  • Ab 01.01.2027 laut Haufe-Synopse des Änderungsgesetzes: Netzstrom 1,5, Holz und biogene Brennstoffe 0,7, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas weiter 1,1.
  • Die Effizienzklasse A+ bis H im Energieausweis beruht bei Wohngebäuden auf der Endenergie, nicht auf der Primärenergie.
  • 42watt-Rechenbeispiel: Wärmepumpe (JAZ 3,4) braucht 57 % weniger Primärenergie als eine Gasheizung, ab 2027 64 %.
  • Effizienzhaus 55 = höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes; KfW 261 mit 0 bis 15 % Tilgungszuschuss plus Boni.
  • Worst Performing Building: Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder Klasse H im Bedarfsausweis (Definition seit 17.07.2026).
  • Bis zu 70 % Förderung (bei geringem Einkommen 80 %) gibt es nur für den Heizungstausch über KfW 458, unabhängig vom Primärenergiebedarf.

Wie berechnet sich der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf eines Gebäudes, multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers. Die Formel lautet: Primärenergie = Endenergie × fP. Der Primärenergiefaktor (fP) bewertet, wie viel nicht erneuerbare Energie in der Vorkette steckt. Nutzt ein Haus mehrere Energieträger, wird jeder Anteil einzeln gewichtet und addiert. Die Werte stehen in Anlage 4 zu § 22 GModG. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellt klar: „In Berechnungen nach dem GModG wird der "nicht erneuerbare Anteil" der Primärenergiefaktoren verwendet.“

EnergieträgerfP bis 31.12.2026fP ab 01.01.2027
Erdgas, Heizöl, Flüssiggas1,11,1
Strom aus dem Netz1,81,5
Holz, Pellets0,20,7
Biogas, Bioöl1,10,7
FernwärmeWert des Netzes, mind. 0,3 (mit Erneuerbaren-Anteil bis 0,2)Standardwert 0,7 laut Fachquellen, Verfahren geändert
Umweltwärme, Solarthermie, PV-Strom vom Gebäude0,00,0

Kurz eingeordnet: Erdgas, Heizöl und Flüssiggas behalten ihren Faktor von 1,1. Netzstrom wird ab 2027 günstiger bewertet, Holz deutlich ungünstiger. Umweltwärme aus Luft oder Erdreich zählt in beiden Fassungen mit 0,0. Bei einer Wärmepumpe zählt deshalb nur der Strom, den sie aus dem Netz bezieht. Für neue Wohngebäude darf der Jahres-Primärenergiebedarf nach § 15 GModG derzeit höchstens das 0,55-Fache eines Referenzgebäudes betragen. Das Referenzgebäude hat dieselbe Geometrie, Fläche und Ausrichtung, aber gesetzlich festgelegte Bauteilwerte und Anlagentechnik.

Was ändert sich an den Primärenergiefaktoren ab 2027?

Ab dem 01.01.2027 gilt laut der Wiedergabe des Gesetzestexts in der Haufe-Synopse eine neue Anlage 4 mit 1,5 für Netzstrom und 0,7 für Holz und andere biogene Brennstoffe. Das regelt Artikel 2 des Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226). Laut BBSR fließt dann der Anteil erneuerbarer Energien in die Bewertung ein. Auch das Verfahren für Fernwärme ändert sich. Zusätzlich ersetzt der Gesetzgeber die Referenzgebäude und stellt die Berechnung auf die neue Norm DIN/TS 18599 um.

Der Stromfaktor sinkt damit erneut: Unter der Energieeinsparverordnung 2009 lag er bei 2,6, seit dem 01.01.2016 liegt er bei 1,8 und ab dem 01.01.2027 bei 1,5. Der Grund ist der wachsende Anteil von Wind- und Solarstrom im Netz. Das KfW-Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026) verweist auf das geltende Gesetz und enthält noch keine Übergangsregel für die Fassung ab 2027.

Wie wird Fernwärme bewertet?

Für Fernwärme gilt in der Regel der Primärenergiefaktor, den der Versorger für sein Netz ermittelt und veröffentlicht. Bis Ende 2026 muss dieser Wert mindestens 0,3 betragen. Für Anteile aus erneuerbaren Energien oder Abwärme sinkt diese Untergrenze um 0,001 je Prozentpunkt, rechnerisch bis 0,2. Den Wert Ihres Netzes finden Sie in den Veröffentlichungen Ihres Fernwärmeversorgers. Ab 01.01.2027 ändert sich laut BBSR das Berechnungsverfahren für Fernwärme, Fachquellen nennen einen Standardwert von 0,7.

Was ist der Unterschied zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Der Endenergiebedarf misst die Energie, die am Haus ankommt, der Primärenergiebedarf bewertet zusätzlich deren Herkunft. Endenergie ist das, was Sie einkaufen: Gas, Heizöl, Strom, Pellets oder Fernwärme. Sie enthält die Verluste von Heizkessel, Speicher und Leitungen sowie den Strom für Pumpen. Die Primärenergie rechnet die Vorkette dazu, also Förderung, Umwandlung im Kraftwerk und Transport. 3 Ebenen sind zu unterscheiden:

  • Nutzenergie: Wärme, die im Raum und im Warmwasser tatsächlich ankommt.
  • Endenergie: Energie, die Sie kaufen, inklusive Verluste der Heizungsanlage.
  • Primärenergie: Endenergie, gewichtet mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers.

Der Endenergiebedarf sagt mehr über Ihre Heizkosten. Der Primärenergiebedarf sagt mehr über Ressourcen und Klimawirkung. Beide Werte sind Bedarfswerte, also unter Normbedingungen berechnet. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann davon abweichen, etwa durch Raumtemperatur oder Zahl der Bewohnenden.

Wie schneiden Gas, Wärmepumpe und Pellets ab? Das 42watt-Rechenbeispiel

Im 42watt-Rechenbeispiel braucht die Wärmepumpe 57 % weniger Primärenergie als die Gasheizung, ab 2027 sind es 64 %. Die Annahmen: Einfamilienhaus mit 150 m² Gebäudenutzfläche und 18.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr für Heizung und Warmwasser. Der Gas-Brennwertkessel erreicht 90 % Jahresnutzungsgrad, der Pelletkessel 85 % (beides Annahmen). Die Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4. Die JAZ gibt an, wie viel Wärme pro kWh Strom entsteht. Der Wert 3,4 ist der Mittelwert aus dem Feldtest des Fraunhofer ISE in Bestandsgebäuden (2025). Hilfsstrom und die genaue Normrechnung sind vereinfacht weggelassen.

HeizungEndenergieEffizienzklassePrimärenergie 2026Primärenergie ab 2027
Gas-Brennwert133 kWh/(m²a)E147 kWh/(m²a)147 kWh/(m²a)
Luft-Wasser-Wärmepumpe35 kWh/(m²a)A64 kWh/(m²a)53 kWh/(m²a)
Pelletkessel141 kWh/(m²a)E28 kWh/(m²a)99 kWh/(m²a)

Kurz eingeordnet: Die Gasheizung braucht 20.000 kWh Gas, das ergibt 22.000 kWh Primärenergie. Die Wärmepumpe braucht 5.294 kWh Strom, gewichtet mit 1,8 sind das 9.529 kWh. Ab 2027 sind es mit 1,5 nur noch 7.941 kWh. Der Pelletkessel hat 2026 den niedrigsten Primärenergiebedarf, ab 2027 liegt er fast doppelt so hoch wie bei der Wärmepumpe. Die Effizienzklasse ändert sich im Beispiel nicht, weil sie auf der Endenergie beruht. In echten Energieausweisen ab 2027 können sich die Werte trotzdem verschieben, weil Berechnungsnorm und Bezugsfläche wechseln. Die JAZ beeinflusst das Ergebnis stark: Bei einer niedrigeren JAZ steigen Strombedarf und Primärenergie.

Warum hat die Wärmepumpe trotz Stromfaktor 1,8 einen niedrigen Wert?

Die Wärmepumpe gewinnt rund 7 von 10 kWh Wärme aus der Umgebung, und Umweltwärme zählt mit dem Faktor 0,0. Bei einer JAZ von 3,4 stammen nur knapp 30 % der Wärme aus Netzstrom. Der hohe Stromfaktor wirkt also nur auf einen kleinen Teil. Die Interessengemeinschaft Infrarot kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GModG (11.05.2026) trotzdem die Systematik: „Der PEF fossiler Brennstoffe liegt unterhalb des Faktors für netzbezogenen Strom.“ Für reine Stromdirektheizungen bleibt der Primärenergiebedarf deshalb hoch.

Welche Rolle spielt der Primärenergiebedarf im Energieausweis?

Der Energieausweis nennt den Primärenergiebedarf, die Effizienzklasse von A+ bis H beruht bei Wohngebäuden aber auf der Endenergie. Beide Werte sind leicht zu verwechseln. Die Klassengrenzen stehen in Anlage 10 GModG und beziehen sich auf kWh pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr:

  • A+ bis B: bis 30, bis 50 und bis 75 kWh/(m²a).
  • C bis E: bis 100, bis 130 und bis 160 kWh/(m²a).
  • F bis H: bis 200, bis 250 und über 250 kWh/(m²a).

Was die übrigen Angaben bedeuten, erklärt der Beitrag Energieausweis lesen. Die Klassen im Detail zeigt der Beitrag Energieeffizienzklassen für Häuser.

Was zeigen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berechnet den Primärenergiebedarf aus Bauweise und Technik, der Verbrauchsausweis leitet den Primärenergieverbrauch aus Abrechnungen ab. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Verhalten der Bewohnenden. Er enthält zusätzlich die Anforderungswerte des Gesetzes und die Treibhausgasemissionen. Der Verbrauchsausweis nutzt die gemessenen Werte für Heizung und Warmwasser. Pflicht ist der Bedarfsausweis nach § 80 Abs. 3 GModG für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Das gilt nicht, wenn das Haus das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

Ab dem 01.01.2027 müssen neue Ausweise Primär- und Endenergiekennwert und die Effizienzklasse enthalten, bei Wohngebäuden auch den absoluten Verbrauch in Megawattstunden. Die Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude laut Fachquellen auf Endenergiebasis bestehen. Bestehende Ausweise bleiben 10 Jahre gültig.

Was bedeutet der Primärenergiebedarf für Effizienzhaus und Förderung?

Beim Effizienzhaus ist der Primärenergiebedarf die zentrale Kennzahl: Die Stufe gibt an, wie viel Prozent des Referenzgebäudes erlaubt sind. Ein Effizienzhaus 55 darf höchstens 55 % des Jahres-Primärenergiebedarfs (QP) des Referenzgebäudes erreichen. Zusätzlich gilt eine Grenze für den Transmissionswärmeverlust (H'T), also die Wärme, die über Wände, Dach, Fenster und Boden verloren geht. Die Förderung läuft über den KfW-Kredit 261 (Merkblatt gültig ab 24.09.2026, Konditionen seit 21.07.2026).

Stufe (Bestand)QP max.H'T max.Tilgungszuschuss EE-Klasse
Effizienzhaus 8585 %100 %0 %
Effizienzhaus 7070 %85 %0 %
Effizienzhaus 5555 %70 %5 %
Effizienzhaus 4040 %55 %10 %

Kurz eingeordnet: Die Prozentwerte beziehen sich auf das Referenzgebäude nach GModG. Jede geförderte Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken. Die NH-Klasse mit Nachhaltigkeitssiegel bringt 5 Prozentpunkte mehr. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Stufen, Nachweise und Kosten erklärt der Beitrag KfW-Effizienzhaus.

Warum zählt beim Worst Performing Building die Endenergie?

Ein Worst Performing Building (WPB) ist ein Wohngebäude mit mindestens 300 kWh Endenergiebedarf pro m² und Jahr oder Effizienzklasse H im Bedarfsausweis. Diese Definition gilt seit dem 17.07.2026. Die Berechnung darf höchstens 1 Jahr alt sein. Für ein WPB gibt es bei KfW 261 einen Bonus von 10 Prozentpunkten, nicht aber in der Stufe Denkmal. Wie sich die Förderung seit den alten Programmen entwickelt hat, zeigt der Beitrag KfW-Förderung 151/152.

Gibt es 70 % Förderung für einen niedrigen Primärenergiebedarf?

Nein, die 70 % Förderung hängt nicht vom Primärenergiebedarf ab, sondern gilt nur für den Heizungstausch über KfW 458. Seit dem 21.07.2026 setzt sie sich aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus zusammen. Die Obergrenze liegt bei 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Familienzuschlag) bei 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € für die 1. Wohneinheit. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Selbstnutzende. 3 weitere Punkte widerlegen ältere Darstellungen:

1. Kombination: Effizienzhaus-Förderung und Einzelmaßnahmen schließen sich für 3 Jahre gegenseitig aus.

2. Gebäudehülle: Die BAFA fördert Dämmung und Fenster mit 15 %, der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur für förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 €.

3. Effizienzhaus: Der Tilgungszuschuss bei KfW 261 liegt je nach Stufe bei 0 bis 15 % plus Boni.

Wie senken Sie den Primärenergiebedarf Ihres Hauses?

Sie senken den Primärenergiebedarf auf 2 Wegen: weniger Endenergie durch Dämmung und ein Energieträger mit niedrigem Faktor. Eine gedämmte Gebäudehülle reduziert den Wärmebedarf und damit beide Kennzahlen. Ein Heizungswechsel verändert vor allem den Faktor. 3 Hebel wirken besonders stark:

  • Gebäudehülle: Dach, Fassade, Fenster und Kellerdecke senken den Wärmebedarf.
  • Wärmeerzeuger: Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme mit dem Faktor 0,0.
  • Eigenstrom: Strom aus der eigenen PV-Anlage zählt ebenfalls mit 0,0.

Die Reihenfolge beeinflusst die Kosten. Wer zuerst dämmt, kann die Wärmepumpe kleiner auslegen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Endenergie- und Primärenergiebedarf für den Ist-Zustand und für den Zustand nach der Sanierung. Worin er sich vom Energieausweis unterscheidet, erklärt der Beitrag iSFP vs. Energieausweis. Ablauf, Kosten und Förderung beschreibt der Beitrag individueller Sanierungsfahrplan.

Häufige Fragen zum Primärenergiebedarf

Welcher Primärenergiebedarf ist gut?

Einen festen Grenzwert für gut gibt es nicht, entscheidend ist der Vergleich mit dem Referenzgebäude. Ein Effizienzhaus 55 erreicht höchstens 55 % des Referenzwerts. Absolute Zahlen lassen sich nur bei gleicher Berechnungsnorm vergleichen.

Steht der Primärenergiebedarf auf der Heizkostenabrechnung?

Nein, die Abrechnung zeigt nur die gelieferte Endenergie in kWh, Litern oder Kilogramm. Den Primärenergiebedarf finden Sie im Energieausweis. Für eine grobe eigene Schätzung multiplizieren Sie den Verbrauch mit dem Faktor aus Anlage 4 GModG. Das Ergebnis ist ein Verbrauchswert, kein normierter Bedarfswert.

Werden bestehende Energieausweise durch die neuen Faktoren ungültig?

Nein, bestehende Energieausweise bleiben 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Die neuen Faktoren gelten ab dem 01.01.2027, bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Werte. Werte aus alten und neuen Ausweisen sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.

Warum steigt der Primärenergiebedarf einer Pelletheizung ab 2027?

Der Faktor für Holz steigt am 01.01.2027 von 0,2 auf 0,7. Am Gebäude ändert sich nichts. Im 42watt-Rechenbeispiel wächst der Wert von 28 auf 99 kWh/(m²a), die Effizienzklasse E bleibt gleich.

Quellen & Belege

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), §§ 15, 22, 80, 85 sowie Anlagen 4 und 10 (zuletzt geändert 23.07.2026); Änderungsgesetz BGBl. 2026 I Nr. 226 (verkündet 28.07.2026), Artikel 2 (in Kraft ab 01.01.2027), Wiedergabe Anlage 4 nach Haufe-Synopse GEG/GModG; BBSR GModG-Infoportal (Primärenergiefaktoren; Neuregelungen mit dem GModG, Stand 10/2026); Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Sachstand Primärenergiefaktoren (WD 5 – 3000 – 103/16); IG Infrarot, Stellungnahme zum Referentenentwurf GModG (11.05.2026); VDIV (Energieausweise ab 2027, 18.08.2026); KfW (Das Effizienzhaus, Stand 10/2026); KfW Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026); KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026); BEG-Definition Worst Performing Building (17.07.2026); BAFA BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (Stand 10/2026); Fraunhofer ISE, Pressemitteilung Wärmepumpen im Bestand (03.11.2025); dena/Gebäudeforum klimaneutral, iSFP-Vorlage.