Wärmepumpe nachrüsten 2026: nachträglich einbauen, Kosten, Förderung
Eine Wärmepumpe lässt sich in fast jedem Bestandsgebäude nachträglich einbauen und ersetzt dort eine Gas-, Öl- oder Nachtspeicherheizung. Gerät und Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kosten laut ADAC rund 15.000 bis 31.000 Euro vor Förderung, reale Angebote lagen in einer Auswertung der Verbraucherzentrale im Schnitt bei 36.000 Euro, und die KfW übernimmt seit dem 21.07.2026 30 bis 80 % von höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Dieser Ratgeber zeigt Kosten, Förderstufen, Voraussetzungen und Ablauf der Nachrüstung mit einem offenen 42watt-Rechenbeispiel.
Das Wichtigste in Kürze
- Luft-Wasser-Wärmepumpe nachträglich einbauen: rund 15.000–31.000 € (ADAC), reale Angebote im Schnitt 36.000 € vor Förderung.
- KfW 458 seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus 40/30/10 %.
- Deckel 70 %, 80 % nur bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €); förderfähig max. 28.000 € (1. Wohneinheit).
- Ab Antrag 01.02.2027 sinken Bonus (12 %) und förderfähige Kosten (27.250 €) – im Beispiel mit 46 % Fördersatz 1.435 € weniger Zuschuss.
- Fraunhofer-Feldtest 2025: Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand mit Jahresarbeitszahl Ø 3,4, Erdwärme Ø 4,3.
- Meist reicht der Tausch einzelner Heizkörper (Ø 679 € je Stück), eine Fußbodenheizung ist keine Voraussetzung.
- Montage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert einige Tage, Förderantrag zwingend vor Baubeginn.
- Keine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen; die 65-%-Regel ist mit dem GModG seit 29.07.2026 entfallen.
Was kostet es, eine Wärmepumpe nachträglich einzubauen?
Eine nachgerüstete Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus rund 15.000 bis 31.000 Euro vor Förderung, eine Erdwärmepumpe mit Sonde rund 25.000 bis 49.000 Euro. Die Kosten bestehen aus 3 Blöcken: Gerät, Installation und Erschließung der Wärmequelle. Die Erschließung entfällt bei Luft, bei Erdwärme und Grundwasser ist sie ein großer Posten. Eine Auswertung von 160 Angeboten durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Stiftung Warentest ergab für Luft-Wasser-Wärmepumpen 20.000 bis über 60.000 Euro, im Schnitt rund 36.000 Euro.
| Wärmepumpentyp | Gerät | Installation | Erschließung | Gesamt vor Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser | 8.000–16.000 € | 7.000–15.000 € | keine Bohrung | rund 15.000–31.000 € |
| Sole-Wasser mit Flächenkollektor | 10.000–18.000 € | 7.000–15.000 € | 3.000–10.000 € | rund 20.000–43.000 € |
| Sole-Wasser mit Erdsonde | 10.000–18.000 € | 7.000–15.000 € | 8.000–16.000 € | rund 25.000–49.000 € |
| Wasser-Wasser (Grundwasser) | 10.000–20.000 € | 7.000–15.000 € | Brunnen laut Portalen 4.000–15.000 € | rund 21.000–50.000 € |
Kurz eingeordnet: Die Spannen für Gerät, Installation und Bohrung stammen vom ADAC (Stand 21.07.2026), die Summen sind addiert. Reale Angebote liegen im Schnitt darüber. Dabei fehlte laut Verbraucherzentrale in fast 90 % der Angebote der oft nötige Heizkörpertausch. Für die Nachrüstung ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe meist die praktikable Wahl: keine Erdarbeiten, kein Wasserrecht, wenig Platz. Erdwärme kann sich bei hohem Wärmebedarf lohnen, weil sie effizienter arbeitet; Flächenkollektoren brauchen dafür ein großes Grundstück. Eine Aufschlüsselung nach Hausgröße liefert der Beitrag was eine Wärmepumpe mit Einbau kostet.
Welche Zusatzkosten fallen bei der Nachrüstung an?
Typische Zusatzkosten sind einzelne neue Heizkörper, der hydraulische Abgleich, ein Pufferspeicher und bei Ölheizungen die Tankentsorgung. Welche davon anfallen, zeigt erst die Planung. Die Werte für Heizkörper, hydraulischen Abgleich und Pufferspeicher stammen aus realen Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat.
| Posten | Kosten | Wann nötig |
|---|---|---|
| Heizkörper tauschen | 326–1.207 € je Stück, Ø 679 € | nur zu kleine Heizkörper |
| Hydraulischer Abgleich | 238–2.660 €, Median 1.098 € | Pflicht für die Förderung |
| Pufferspeicher | 449–3.749 €, Median 1.239 € | je nach Hydraulik |
| Öltank entsorgen (Keller, bis 3.000 l) | laut Fachportalen rund 300–1.500 € | bei Ölheizung |
| Erdtank stilllegen und verfüllen | laut Fachportalen 1.800–4.000 € | bei erdverlegtem Tank |
| Fußbodenheizung einfräsen | 30–120 € je m² (co2online) | selten nötig |
Kurz eingeordnet: Der hydraulische Abgleich stellt die Wassermenge je Heizkörper so ein, dass jeder Raum genau die nötige Wärme erhält. Beim Pufferspeicher nennen manche Ratgeber 50 bis 100 Liter je Kilowatt. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) nennt 20 bis 25 Liter je Kilowatt für längere Laufzeiten und 30 bis 40 Liter, wenn Sperrzeiten überbrückt werden müssen. Für Wärmepumpen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, gelten die neuen Regeln nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz: Der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe bei Engpässen auf mindestens 4,2 kW drosseln, dafür sinkt das Netzentgelt. Was beim Umstieg von Öl außerdem anfällt, erklärt der Beitrag Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
Wie hoch ist die Förderung für die Wärmepumpen-Nachrüstung 2026?
Die KfW fördert die Nachrüstung seit dem 21.07.2026 mit 30 % Grundförderung plus Boni, insgesamt mit höchstens 70 % oder bei niedrigem Einkommen 80 % der förderfähigen Kosten. Das Programm heißt KfW 458 und gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 19.600 Euro, mit 80-%-Deckel bei 22.400 Euro.
| Förderbaustein | Seit 21.07.2026 | Bis 20.07.2026 | Ausblick |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % | Q1 2027 geplant: 15 % plus 15 % Bonus für EU-Fertigung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 20 % | ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Punkte, ab 01.08.2028 entfallen |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € | 30 % bis 40.000 € | unverändert |
| Effizienzbonus | entfallen | 5 % | – |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 28.000 € | 30.000 € | ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € bis 22.000 € |
Kurz eingeordnet: Die Prozentsätze addieren sich bis zur Obergrenze von 70 %. 80 % gibt es nur für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kind im Haushalt bis 40.000 Euro. Manche Ratgeber nennen 80 % pauschal bis 40.000 Euro, das gilt laut KfW-Merkblatt nur mit Familienzuschlag. Dieser Zuschlag senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro, unabhängig von der Zahl der Kinder, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt. Für die 2. bis 6. Wohneinheit sind je 15.000 Euro förderfähig, ab der 7. je 8.000 Euro.
Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionierende Altheizung bestimmter Art ersetzen. Ohne Altersgrenze zählen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Gas- und Biomasseheizungen müssen bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Vermietende erhalten nur die 30 % Grundförderung. Der Einkommensbonus gilt ebenfalls nur für Selbstnutzende.
Wie beantragen Sie die Förderung richtig?
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, sonst entfällt die Förderung. Der Ablauf hat 4 Schritte: Das Fachunternehmen oder eine Energieberatung erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie schließen einen Liefervertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für den Fall einer Ablehnung. Danach stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW“. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. Fördervoraussetzungen sind eine raumweise Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650. Zusätzlich bietet die KfW einen Ergänzungskredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit, zinsverbilligt bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen. Landes- oder kommunale Zuschüsse lassen sich kombinieren, solange die öffentliche Förderung insgesamt 60 % nicht übersteigt.
Lohnt sich der nachträgliche Einbau einer Wärmepumpe?
Der nachträgliche Einbau lohnt sich vor allem, wenn die alte Heizung ohnehin ersetzt werden muss, die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl um 3,4 erreicht und Sie die Boni der Förderung nutzen. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage im Jahr aus 1 Kilowattstunde Strom erzeugt. Im Feldtest „WP-QS im Bestand“ des Fraunhofer ISE erreichten 61 Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel 3,4 (Spanne 2,6 bis 4,9). 16 Erdwärmepumpen kamen im Mittel auf 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4).
| Heizsystem | Effizienz | Energiebedarf pro Jahr | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Gasheizung (Bestand) | 90 % Nutzungsgrad | 22.222 kWh Gas | rund 2.650 € |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe, Mittelwert | JAZ 3,4 | 5.882 kWh Strom | rund 1.550 € |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe, schwache Anlage | JAZ 2,6 | 7.692 kWh Strom | rund 1.990 € |
| Erdwärmepumpe, Mittelwert | JAZ 4,3 | 4.651 kWh Strom | rund 1.260 € |
Kurz eingeordnet: Die Tabelle rechnet mit 20.000 kWh Wärmebedarf im Jahr. Annahmen: Gas 11,93 ct/kWh (BDEW, August 2026), Wärmepumpentarif 24 ct/kWh plus 140 Euro Grundpreis (Marktcheck Verbraucherzentrale NRW, Februar 2026). Eine durchschnittliche Luft-Wasser-Wärmepumpe spart so rund 1.100 Euro im Jahr, eine schwache Anlage mit JAZ 2,6 nur rund 660 Euro. Die Wartung kostet laut Verbraucherzentrale 150 bis 300 Euro im Jahr, der Schornsteinfeger für die Gasheizung entfällt.
42watt-Rechenbeispiel: Wie viel Förderung bleibt nach dem Deckel?
Bei einem Angebot über 36.000 Euro liegt der Eigenanteil je nach Einkommen zwischen 13.600 und 27.600 Euro. Annahmen: Einfamilienhaus, funktionierende Gasheizung mit mindestens 20 Jahren Betriebszeit, Luft-Wasser-Wärmepumpe für 36.000 Euro (Durchschnittsangebot laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz), Antrag bis 31.01.2027. Die Boni erhalten nur Selbstnutzende. Gefördert werden davon höchstens 28.000 Euro.
| Haushalt (zu versteuerndes Einkommen, ohne Familienzuschlag) | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Vermietende | 30 % | 8.400 € | 27.600 € |
| Selbstnutzende, Einkommen über 50.000 € | 46 % | 12.880 € | 23.120 € |
| Einkommen bis 50.000 € | 56 % | 15.680 € | 20.320 € |
| Einkommen bis 40.000 € | 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € | 16.400 € |
| Einkommen bis 30.000 € | 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € | 13.600 € |
Kurz eingeordnet: Mit 1.100 Euro Ersparnis pro Jahr amortisiert sich der Eigenanteil von Selbstnutzenden gegenüber dem Weiterbetrieb der alten Gasheizung in 12 bis 21 Jahren, ohne Preissteigerungen gerechnet. Bei 15 bis 20 Jahren Lebensdauer rechnet sich ein Umstieg ohne Austauschanlass damit vor allem mit hohen Boni. Muss die alte Heizung ohnehin ersetzt werden, zählen nur die Mehrkosten gegenüber einem neuen Kessel, dann verkürzt sich die Amortisation deutlich. Ein steigender CO2-Preis würde Gas zusätzlich verteuern. Der Zeitpunkt zählt: Ab einem Antrag am 01.02.2027 sinkt der Bonus auf 12 % und die förderfähige Summe auf 27.250 Euro. Im Szenario mit 46 % fallen dann 1.435 Euro weniger Zuschuss an. Zusätzlich hat die KfW für das 1. Quartal 2027 angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % zu senken und nur in der EU gefertigte Geräte mit 15 % Bonus auszugleichen; der Starttermin ist noch offen.
Welche Voraussetzungen muss das Haus für den Einbau erfüllen?
Ein Haus eignet sich für die Nachrüstung, wenn es mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C warm wird. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern fließt. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nennt als Mindestziel, die Vorlauftemperatur auf höchstens 55 °C zu begrenzen (Stand 02/2026). Ein Baujahr allein entscheidet nicht: Im Fraunhofer-Feldtest zeigte sich kein klarer Zusammenhang zwischen Gebäudealter und Effizienz.
Wie prüfen Sie die Eignung vor der Planung?
Ein einfacher Selbsttest ist, die Vorlauftemperatur der alten Heizung an kalten Tagen auf 55 °C zu begrenzen. Bleiben alle Räume warm, passt das Haus in der Regel ohne große Umbauten. Werden nur einzelne Räume nicht warm, sind dort meist die Heizkörper zu klein. Verbindlich ist erst die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie ermittelt den Wärmebedarf jedes Raums bei der Norm-Außentemperatur des Standorts und bestimmt die Größe der Wärmepumpe. Eine zu große Anlage taktet häufig und verliert Effizienz. Wie das in unsanierten Häusern gelingt, zeigt der Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Wie viel Platz braucht eine nachgerüstete Wärmepumpe?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht außen eine Stellfläche für das Außengerät und innen Platz für Hydraulik, Warmwasser- und gegebenenfalls Pufferspeicher. Im Haus eignen sich Heizungsraum, Keller oder Hauswirtschaftsraum, oft genau dort, wo der alte Kessel stand. Erdkollektoren brauchen eine freie Gartenfläche, Erdsonden nur einen Bohrplatz. Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht 2 Brunnen und ausreichend Grundwasser in passender Qualität.
Welche Genehmigungen sind nötig?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in vielen Bundesländern baurechtlich verfahrensfrei, etwa in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Am Fenster der Nachbarn muss sie trotzdem die Lärmwerte der TA Lärm einhalten. Erdsonden und Grundwasserbrunnen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige bei der unteren Wasserbehörde. Bei Erdwärme kann die Bohrgenehmigung Wochen dauern, planen Sie diese Zeit früh ein.
Müssen Sie für eine Wärmepumpe die Heizkörper tauschen?
Nein, ein kompletter Heizkörpertausch ist meist nicht nötig, oft genügt der Austausch einzelner zu kleiner Heizkörper. Laut Abschlussbericht des Fraunhofer-Feldtests heizte knapp ein Viertel der Gebäude nur mit Heizkörpern, etwa die Hälfte mit Heizkörpern und Fußbodenheizung. Ausreichend große Heizkörper kamen dort im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen aus wie Flächenheizungen. „Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass Wärmepumpen auch in älteren Gebäuden effizient betrieben werden können“, sagt Danny Günther vom Fraunhofer ISE (Pressemitteilung vom 03.11.2025).
Der Mythos, eine Wärmepumpe brauche im Altbau zwingend eine Fußbodenheizung, ist damit widerlegt. In der Praxis betrifft der Tausch meist Räume mit hohem Wärmebedarf und kleinen Heizkörpern, etwa Bad oder Wohnzimmer mit großer Fensterfläche. Bei 3 bis 5 Heizkörpern zum Durchschnittspreis von 679 Euro sind das rund 2.000 bis 3.400 Euro. Eine eingefräste Fußbodenheizung kostet dagegen für 100 m² laut co2online rund 3.000 bis 12.000 Euro. Wann sie sich trotzdem lohnt, erklärt der Beitrag Fußbodenheizung nachrüsten.
Wie läuft der Einbau einer Wärmepumpe Schritt für Schritt ab?
Der Einbau läuft in 6 Schritten ab, die eigentliche Montage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert nur einige Tage. Länger dauern Planung, Förderantrag und Lieferzeiten. Bei Erdwärme kommen Bohrung und Genehmigung hinzu.
1. Heizlast und Bestand prüfen: Der Fachbetrieb berechnet die Heizlast raumweise und bewertet Heizkörper, Rohrnetz und Stromanschluss.
2. Angebot und Förderantrag: Sie vergleichen Angebote, lassen die BzA erstellen, schließen den Vertrag mit Bedingung und beantragen die Förderung vor Baubeginn.
3. Vorbereitung: Das Fundament für das Außengerät wird gegossen, der Netzbetreiber wird informiert, bei Erdwärme wird gebohrt.
4. Demontage: Der alte Kessel wird ausgebaut und entsorgt, bei Öl auch der Tank.
5. Montage: Außengerät aufstellen, Leitungen durch die Wand führen, Wärmepumpe an Heizkreis und Strom anschließen, zu kleine Heizkörper tauschen.
6. Inbetriebnahme: Hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve und Dokumentation für die Förderung.
Kurz eingeordnet: Gegenüber dem Tausch eines Gaskessels ist der Aufwand größer, weil ein Außengerät, ein eigener Stromkreis und meist ein Fundament dazukommen. Eine Familie im Praxisprojekt der Deutschen Umwelthilfe berichtet: „Der Einbau hat ca. 1 Woche, mit Unterbrechung wegen Lieferzeiten, gedauert.“ In den ersten Wochen sind oft Anpassungen an Vorlauftemperatur und Thermostaten nötig.
Kann man eine Wärmepumpe zur bestehenden Gasheizung nachrüsten?
Ja, eine Wärmepumpe lässt sich als Hybridheizung zu einer bestehenden Gasheizung nachrüsten. Die Wärmepumpe deckt dann den Großteil des Jahres, der Gaskessel springt an sehr kalten Tagen ein. So kann die Wärmepumpe kleiner ausfallen, und unsanierte Häuser mit hohem Spitzenbedarf werden trotzdem warm. Gefördert werden laut Verbraucherzentrale nur die anteiligen Kosten der Wärmepumpe, der fossile Teil bleibt förderfrei. Nachteile sind 2 Systeme mit doppelter Wartung und weiterer Gasbezug. Einen Vergleich mit dem vollständigen Umstieg liefert der Beitrag Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
Was gilt bei Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus und Reihenhaus?
In Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus entscheidet die Eigentümergemeinschaft, im Reihenhaus vor allem der knappe Platz. Die Förderung steigt mit der Zahl der Wohneinheiten: 28.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die 2. bis 6. und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
Können Sie in einer Eigentumswohnung eine Wärmepumpe nachrüsten?
Ja, aber ein Außengerät am Gemeinschaftseigentum braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Nach § 20 Abs. 1 WEG kann die Gemeinschaft eine bauliche Veränderung beschließen oder einzelnen Eigentümern gestatten. Dafür reicht nach § 25 WEG die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Sorge vor späterem Lärm allein macht einen solchen Beschluss laut Bundesgerichtshof nicht anfechtbar (V ZR 105/24, Fall eines Split-Klimageräts). Bei Gas-Etagenheizungen ist eine gemeinsame zentrale Wärmepumpe oft sinnvoller als viele Einzelgeräte. Für die Umstellung auf eine zentrale Versorgung genügt laut Haus & Grund grundsätzlich ebenfalls die einfache Mehrheit.
Was ist im Mehrfamilienhaus zu beachten?
Im Mehrfamilienhaus versorgt meist eine zentrale Wärmepumpe oder eine Kaskade aus mehreren Geräten alle Wohnungen. Den Antrag bei der KfW stellt in einer Eigentümergemeinschaft die Verwaltung. Selbstnutzende beantragen ihre Boni zusätzlich für ihren Anteil. Dezentrale Geräte je Wohnung erlauben individuelle Entscheidungen, scheitern aber oft am Platz für die Außengeräte. Planung, Warmwasser und Kostenverteilung erklärt der Beitrag Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
Worauf kommt es im Reihenhaus an?
Im Reihenhaus entscheidet der Aufstellort, weil die Nachbarfenster nah liegen und die Gärten schmal sind. Ausblasrichtung und Abstand müssen so gewählt werden, dass die Lärmwerte am Nachbarhaus eingehalten werden. Split-Geräte mit kleinerem Außenteil oder innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen können bei wenig Platz helfen.
Müssen Sie Ihre Gas- oder Ölheizung austauschen?
Nein, eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Gas- und Ölheizungen gibt es nicht, die 65-%-Pflicht ist seit dem 29.07.2026 entfallen. Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10.07.2026 beschlossen. Es ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Bioanteil nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Diese Bio-Treppe steht bereits in § 43 GModG. Bis zum 01.12.2026 soll ein separates Gesetz nur noch die Grüngas- und Grünheizölquote für Lieferanten regeln. Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen klimaneutral sein. Welche Regeln für alte Kessel weiterhin gelten, fasst der Beitrag Heizungstausch zusammen.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Nachrüstung
Können Sie eine Wärmepumpe selbst einbauen?
Nein, für Förderung und Stromanschluss braucht es Fachbetriebe. Die Bestätigung zum Antrag stellt nur ein Fachunternehmen oder eine Energieberatung aus. Arbeiten an der Elektroanlage darf nach § 13 Abs. 2 NAV nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Installationsbetrieb ausführen.
Lässt sich in jedes Haus eine Wärmepumpe einbauen?
Technisch ja, wirtschaftlich sinnvoll ist sie, wenn das Haus mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur warm wird. Liegt der Bedarf darüber, helfen größere Heizkörper, gezielte Dämmung oder eine Hybridlösung.
Wie lange hält eine nachgerüstete Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe hält laut Bundesverband Wärmepumpe im Schnitt 15 bis 20 Jahre, genauso lange wie andere Wärmeerzeuger. Regelmäßige Wartung erhält die Effizienz und ist bei vielen Herstellern Bedingung für die Garantie.
Sollten Sie mit dem Einbau bis 2027 warten?
Nein, ab dem 01.02.2027 sinkt die Förderung, am stärksten für alle, die den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen können. Der Bonus sinkt dann auf 12 % und die förderfähigen Kosten auf 27.250 Euro. Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht das der Montage.
KfW Merkblatt 458 Heizungsförderung (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026; KfW Merkblatt 358/359 (ab 24.09.2026); Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (17.07.2026); Verbraucherzentrale (Heizungsförderung für Bestandsgebäude, 14.08.2026; Kosten einer Wärmepumpe, 17.04.2026); Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz/Stiftung Warentest, Angebotsauswertung (2025); Verbraucherzentrale NRW, Marktcheck Wärmepumpentarife (02/2026); ADAC (21.07.2026); Fraunhofer ISE, Feldtest WP-QS im Bestand (Pressemitteilung 03.11.2025); Deutsche Umwelthilfe, Factsheet 8 (31.05.2024); Bundesverband Wärmepumpe (Leitfaden Hydraulik); BDEW-Gaspreisanalyse (08/2026); Bundesnetzagentur (§ 14a EnWG); co2online (Fußbodenheizung, 2026); Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 42a, 43 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Deutscher Bundestag (10.07.2026); Wohnungseigentumsgesetz §§ 20, 25; BGH V ZR 105/24 (28.03.2025); Haus & Grund Infoblatt W17b (07/2026); Niederspannungsanschlussverordnung § 13; Landesbauordnungen; TA Lärm.


