Wärmepumpen Stromtarife - Tarifvergleich und Tipps im Überblick!
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2024
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Lesezeit:
4
Minuten
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Hannah Wirtz

Wärmepumpen Stromtarife - Tarifvergleich und Tipps im Überblick!

Wärmepumpen gelten als Zukunftstechnologie des klimafreundlichen Heizens. Sie nutzen Umgebungswärme als Energiequelle, ganz ohne Strom kommen Sie allerdings auch nicht aus. Die gute Nachricht: Mit einem speziellen Wärmepumpen Stromtarif können Sie Ihre Heizstrom-Kosten deutlich senken. Wie das geht, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wärmepumpen Stromtarif - Was ist das eigentlich?

Mit einem Wärmepumpen Stromtarif müssen Sie für Ihre Anlage nicht den standardmäßigen Strompreis eines regulären Tarifs bezahlen. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Wärmepumpe mit sogenanntem Heizstrom, auch als Wärmestrom bekannt, betreiben. Hierbei fallen geringere Kosten an.

Der Preis für Haushaltsstrom setzt sich, ebenso wie der für Wärmestrom, aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Alles in allem fallen die Kosten für den Heizstromtarif dabei günstiger aus. Anlagen mit eigenem Zähler können von der Umlage nach KWKG und der Offshore-Netzumlage befreit werden.

Als Gebühr für den Stromtransport erhebt der Stromnetzbetreiber das sogenannte Netzentgelt. Dieses fällt für Wärmepumpenstrom deutlich geringer aus als für gewöhnlichen Haushaltsstrom. Nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und Festlegung der Bundesnetzagentur sollen es ab 2024 einheitliche 60 % sein. Im Schnitt entspricht das Ersparnissen von rund 6 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Der Grund für diese Vergünstigungen ist ganz einfach: Wärmepumpen mit Heizstromtarif können Wärme zwischenspeichern. Heißt, sie müssen nicht ununterbrochen heizen, auch wenn die Heizleistung vorübergehend gesenkt wird, bleibt es in Ihren vier Wänden gemütlich warm. Der Netzbetreiber kann Ihren Stromverbrauch so drosseln, wenn das Stromnetz stark ausgelastet ist. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine Wärmepumpe sich netzdienlich verhält, weshalb sie von geringeren Netzgebühren profitieren kann.

Geringere Konzessionsabgaben für Heizstrom

Konzessionsabgaben werden der Stadt bzw. Gemeinde dafür gezahlt, dass eine Stromleitung durch ihren Bereich führt. Wärmestrom wird hier in der Regel ein Rabatt von 1 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gewährt.

2010 stellte das Bundeskartellamt fest, dass sich Heizstromtarife als Sonderverträge einstufen lassen. Infolge dessen sollte für sie bei der Konzessionsabgabe eine besonders niedrige Höchstgrenze gelten (0,11 Cent pro kWh). Im Regelfall werden Ihnen diese geringen Abgabesätze auch gewährt. Lediglich vereinzelte Netzbetreiber verlangen die regulären Konzessionsabgaben. Ist dies der Fall, kann es durchaus sein, dass der von Ihnen gewählte Anbieter den Preis noch einmal neu kalkulieren muss, beispielsweise wenn der Tarif über eines der gängigen Vergleichsportale abgeschlossen wurde. Den neuen Vertrag müssen Sie natürlich nicht annehmen.

Befreiung von KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage

Ist Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler angeschlossen, können Sie sich von der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage befreien lassen. Damit profitieren Sie zusätzlich von günstigem Wärmestrom. Dafür müssen Sie lediglich einen Antrag bei Ihrem Netzbetreiber stellen.

Wärmepumpen-Stromtarife Vergleich

Da die Wahl des passenden Stromtarifs bis zu einem gewissen Grad auch von individuellen Gegebenheiten abhängt wie dem jeweiligen Wohnort, ob ein separater Zähler vorhanden ist oder dem jährlichen Stromverbrauch, ist eine pauschale Angabe schwierig. Die folgenden Angaben beziehen sich aus Ergebnisse aus den gängigen Vergleichsportalen für eine Wärmepumpe mit durchschnittlichem Verbrauch in München.

Im Folgenden Wärmepumpen Stromtarife Vergleich finden Sie 5 empfehlenswerte Angebote. Die Daten beziehen sich auf Stand November 2024. Denken Sie zudem daran, dass die genauen Details entsprechend Ihrer individuellen Angaben variieren können

1. Vatterfall- Wärmepumpe Natur12

  • Arbeitspreis: 25,67 Cent pro kWh
  • Preisgarantie: 12 Monate
  • Erstlaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat: 106, 22 €
  • Neukundenrabatt von einmalig 225 €
  • Sofortbonus von einmalig 25 €

2. E.On ÖkoStrom Wärmepumpe ET12

  • Arbeitspreis: 25,72 Cent pro kWh
  • Preisgarantie: bis 31.03.2026
  • Erstlaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat: 108, 15 €
  • Neukundenrabatt von einmalig 219,50 €
  • Sofortbonus von einmalig 74,85 €

3. yello Strom Warm

  • Arbeitspreis: 23,09 Cent pro kWh
  • Preisgarantie: 12 Monate
  • Erstlaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat: 99,11 €
  • Sofortbonus von einmalig 13 % auf den Abschlag
  • Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme sind im Tarif enthalten

4. Grünwelt Enegie - Wärmestrom Easy 12

  • Arbeitspreis: 21, 62 Cent pro kWh
  • Preisgarantie: 12 Monate
  • Erstlaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat: 100,33 €
  • Neukundenrabatt von einmalig 199 €
  • Sofortbonus von einmalig 36 €

5. SimplyGreen - SimplyGreen 12

  • Arbeitspreis: 23,80 Cent pro kWh
  • Preisgarantie: 12 Monate
  • Erstlaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat: 104, 75 €
  • Neukundenrabatt von einmalig 154 €

Günstigerer Wärmepumpenstrom - Diese Voraussetzungen gelten

Durch die drei Komponenten, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Umlagen, reduziert sich der Wärmestromtarif verglichen mit herkömmlichen Stromtarifen.

Die größten Ersparnisse resultieren aus den reduzierten Netzentgelten. Um einen Wärmepumpen-Stromtarif abschließen zu können, muss Ihre Anlage zwei Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Wärmepumpe muss über einen eigenen Stromzähler, getrennt von dem für den Haushaltsstrom, angeschlossen werden. Auf diese Weise lässt sich der Strom für die Wärmepumpe separat abrechnen, was eine Voraussetzung für einen günstigeren Heizstromtarif ist.

Zudem muss es sich bei der Wärmepumpe um eine steuerbare Verbrauchseinheit handeln, heißt also, sie muss steuerbar sein. Durch ein Steuergerät am Stromzähler ist der Netzbetreiber dazu befähigt, den Stromverbrauch vorübergehend zu senken. Im Zuge einer Reform des Paragraf 14a des EnWG hat die ****Bundesnetzagentur entschieden, dass ab dem 01.01.2024 alle neu installierten Wärmepumpen, die dazu in der Lage sind, mehr als 4,2 Kilowatt an elektrischer Leistung aufzunehmen, steuerbar sein müssen. Langfristig gesehen, sollen alle Geräte mit dem Smart Meter, einem intelligenten Stromzähler, verbunden sein. Aktuell sind diese Gerätschaften allerdings noch nicht flächendeckend verfügbar, weshalb es genügt, wenn Sie Ihre Wärmepumpe bei einem Netzbetreiber anmelden und diese in der Theorie steuerbar ist.

Neben der direkten Steuerung können Wärmepumpen noch anderweitig gesteuert werden. Hierfür ist ein Energie-Management-System (EMS) nötig. Nicht selten werden solche Geräte zusammen mit einer Photovoltaikanlage angeboten. Das liegt daran, dass sie nicht nur die Vorgaben zur Steuerung der Leistung der Wärmepumpe umsetzen können, sondern auch regeln, dass Sie möglichst viel des eigens generierten Solarstroms selber nutzen können.

Nach der Bundesnetzagentur sollen Wärmepumpen nur in Ausnahmefällen und zeitweise gesteuert werden. Netzbetreiber müssen strenge Vorgaben einhalten, wenn es darum geht, die Menge der Stromaufnahme und so auch die Heizleistung zu senken. Anders als bei Geräten, die vor dem Jahr 2024 installiert wurden, ist ein völliges Abschalten der Wärmepumpe im neuen Modell unzulässig. Der Anlage müssen jederzeit mindestens 4,2 Kilowatt zur Verfügung stehen.

Vergünstigungen: Modul 1 und Modul 2

Wärmepumpen, die ab 2024 zum ersten Mal in Betrieb genommen werden, berufen sich auf Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das bedeutet, dass die Anlage, sollte sie mehr als 4,2 Kilowatt elektrische Leistung aufnehmen, steuerbar sein muss. Bei der Anmeldung haben Sie zwei Optionen, um von attraktiven Vergünstigungen für Wärmepumpen zu profitieren:

Modul 1

Teilen Sie Ihrem Netzbetreiber nichts anderweitiges mit, landen Sie automatisch im Modul 1. Hier kann der Netzbetreiber die Leistung der Wärmepumpe zeitweise senken. Dafür erhalten Sie einen pauschalen Rabatt von rund ****110 bis 190 Euro auf das Netzentgelt. Bei dieser Variante wird kein eigener Stromzähler benötigt, was Modul 1 besonders für Haushalte mit geringem Stromverbrauch attraktiv macht.

Modul 2

Diese Option ist nur dann nutzbar, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler verfügt. In diesem Fall können Sie einen speziellen Wärmepumpen-Stromtarif abschließen. Statt eines pauschalen Rabatts bekommen Sie 60 Prozent Ermäßigung ****auf die Netzentgelte und sparen somit mit jeder verbrauchten Kilowattstunde. Zusätzlich profitieren Sie von Umlagenbefreiungen und vergünstigten Konzessionsabgaben.

  • Verbrauch ab 3.000 kWh: Modul 2 kann die bessere Wahl sein.
  • Ab 4.500 kWh Stromverbrauch: Ein Wärmepumpen-Stromtarif wird besonders lohnenswert.
  • Verbrauch unter 3.000 kWh: Modul 1 ist oft günstiger, vor allem in Neubauten mit geringem Heizenergiebedarf oder wenn Photovoltaikstrom genutzt wird.

Fazit

Wärmepumpen gelten als eine umweltfreundliche Heiztechnologie mit hohem Einsparpotenzial, insbesondere durch die Nutzung spezieller Wärmepumpen-Stromtarife. Diese Tarife bieten attraktive Konditionen, da sie von reduzierten Netzentgelten, Konzessionsabgaben und einer Umlagenbefreiung profitieren. Dennoch lohnt sich ein Wechsel zu einem solchen Tarif nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem ausreichenden Stromverbrauch und einem separaten Stromzähler für die Wärmepumpe. Alternativ bieten die pauschalen Rabatte auf Netzentgelte in Modul 1 eine sinnvolle Option.

Hausbesitzer sollten individuell prüfen, welche Variante unter Berücksichtigung des Stromverbrauchs, der Betriebskosten und der technischen Ausstattung wirtschaftlich sinnvoll ist.

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