Jung kauft Alt KfW 308: Förderung und Sanierungspflicht
„Jung kauft Alt" ist der Marktname des KfW-Kredits 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb". Die KfW fördert damit Familien mit Kindern beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Der Kredit ist zinsverbilligt und an eine Sanierungspflicht gekoppelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Kreditbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro, gestaffelt nach Kinderzahl
- Zinssatz seit 23.10.2025: 1,12 Prozent effektiver Jahreszins bei 35 Jahren Laufzeit
- Sanierungspflicht auf Effizienzhaus 85 EE innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Zusage
- Nur Immobilien der Energieeffizienzklassen F, G oder H förderfähig
- Rechenbeispiel: 125.000 Euro Kredit sparen einer Familie mit 2 Kindern rund 22.500 Euro Zinsen
Was ist "Jung kauft Alt" (KfW 308)?
"Jung kauft Alt" ist der KfW-Förderkredit Nr. 308 für Familien, die eine bestehende, energetisch schwache Immobilie kaufen und anschließend sanieren. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die KfW vergibt den Kredit über Hausbanken, nicht direkt. Das Programm startete am 3. September 2024 und läuft seit dem als dauerhaftes Förderprodukt. Es kombiniert einen zinsgünstigen Erwerbskredit mit einer verbindlichen energetischen Sanierung der gekauften Immobilie.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Die Antragstellenden dürfen bei Antragstellung noch kein eigenes Wohneigentum besitzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine kinderabhängige Grenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also der Durchschnitt aus 2024 und 2023.
| Kinder im Haushalt | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € | 100.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € | 125.000 € |
| ab 3 Kinder | 110.000 € (+10.000 € je weiterem Kind) | 150.000 € |
Stand: KfW-Merkblatt Kredit Nr. 308, Stand 12/2025; live bestätigt auf kfw.de am 15.07.2026.
Käufer:innen müssen die Immobilie zu mindestens 50 Prozent im Miteigentum halten. Sie müssen dort mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst wohnen. Die Selbstnutzung darf höchstens 2 Jahre unterbrochen werden. Insgesamt gilt eine Wohnnutzungspflicht von 10 Jahren.
Welche Immobilien fördert die KfW mit Programm 308?
Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in einer der beiden schlechtesten Energieeffizienzklassen. Das Gebäude muss laut gültigem Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis in Klasse F, G oder H eingestuft sein. Gefördert wird nur eine Wohneinheit je Familie. Förderfähig sind der Kaufpreis und die anteiligen Grundstückskosten. Nicht förderfähig sind Kaufnebenkosten wie Notar-, Makler- oder Grunderwerbsteuerkosten. Die Sanierungskosten selbst zählen ebenfalls nicht zu den förderfähigen Kosten in diesem Kredit.
Ausgeschlossen sind unter anderem Ferienhäuser, Wochenendhäuser und der alleinige Grundstückskauf. Auch wer bereits Baukindergeld (KfW 424) erhalten hat, ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für frühere Empfänger:innen von KfW 300 oder KfW 308. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch sind Kreditbetrag und Zinssatz?
Der Kreditbetrag liegt je nach Kinderzahl zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Die KfW zahlt den Kredit zu 100 Prozent des zugesagten Betrags aus. Die Laufzeit reicht von mindestens 7 bis zu 35 Jahren, die Zinsbindung beträgt bis zu 10 Jahre. Seit dem 10. Dezember 2025 bietet die KfW keine 20-jährige Zinsbindung mehr an; zuvor war das möglich.
Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt. Seit dem 23. Oktober 2025 gilt bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung ein Satz von 1,12 Prozent effektivem Jahreszins (BMWSB, 22.10.2025). Zuvor, seit Programmstart am 3. September 2024, lag dieser Zins bei 1,51 Prozent effektiv. Der Zinssatz gilt jeweils zum Datum der KfW-Zusage. Die aktuellen Werte veröffentlicht die KfW unter kfw.de/konditionen. Prüfen Sie den gültigen Satz deshalb immer direkt vor der Antragstellung.
Welche Sanierungspflicht gilt nach dem Kauf?
Die gekaufte Immobilie muss binnen 54 Monaten nach der KfW-Zusage mindestens „Effizienzhaus 85 EE" erreichen. Alternativ genügt der Standard „Effizienzhaus Denkmal EE". 54 Monate entsprechen 4,5 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Förderzusage, nicht mit dem Kaufvertrag. Für den Nachweis ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte einzubinden. Sie oder er stellt die „Bestätigung nach Durchführung" aus.
Diese Anforderung wurde zum 23. Oktober 2025 abgesenkt. Bei Programmstart am 3. September 2024 verlangte die KfW noch mindestens „Effizienzhaus 70 EE". Seit dem 23. Oktober 2025 genügt der niedrigere Standard „Effizienzhaus 85 EE". Ältere Beiträge zu „Jung kauft Alt" nennen deshalb oft noch die frühere EH-70-Pflicht; aktuell gilt EH 85 EE.
Erreicht die Familie nur „Effizienzhaus 100 EE" statt EH 85 EE, erhöht sich der Sollzinssatz um 1,00 Prozentpunkt pro Jahr. Diese Regelung greift ab Abschluss der Sanierung, spätestens nach 54 Monaten. Nach BMWSB-Angaben verhindert dieser Puffer eine volle Rückzahlung bei nur teilweise erreichtem Sanierungsziel. Wird das Sanierungsziel gar nicht verfolgt, kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Das Gleiche gilt bei einer verletzten Selbstnutzungspflicht.
Wie lässt sich "Jung kauft Alt" mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Sanierungskosten selbst fördert die KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Kredit 308 deckt sie nicht ab. Dafür kommen der BEG-Wohngebäude-Kredit (KfW 261) oder die KfW-Wärmepumpenförderung (KfW 458) infrage. Beide Programme bieten zinsgünstige Kredite und zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten energetischen Niveau der Sanierung.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigt. Vor der Sanierung lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan. Er zeigt, mit welchen Schritten die Familie den Standard Effizienzhaus 85 EE innerhalb der 54-Monats-Frist erreicht. Welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz an Bestandsgebäude stellt, erklärt der GEG-Ratgeber.
Beispielrechnung: Familie kauft und saniert einen Altbau
Eine Familie mit zwei Kindern und 70.000 Euro Haushaltseinkommen kauft ein Haus der Energieeffizienzklasse H für 320.000 Euro. Sie bringt 30.000 Euro Eigenkapital ein. Über „Jung kauft Alt" erhält sie den Höchstbetrag von 125.000 Euro. Die restlichen 165.000 Euro finanziert die Familie über einen klassischen Bankkredit.
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis Altbau (Klasse H) | 320.000 € |
| Eigenkapital | 30.000 € |
| KfW-Kredit 308 (2 Kinder) | 125.000 € |
| Ergänzender Bankkredit | 165.000 € |
Beim KfW-Anteil zahlt die Familie 1,12 Prozent effektiven Jahreszins (Stand 23.10.2025). Das gilt bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Laut BMWSB liegt dieser Satz rund 2,5 Prozentpunkte unter einem vergleichbaren Hausbankdarlehen. Für den 125.000-Euro-Kredit ergibt sich daraus eine Zinsersparnis von rund 22.500 Euro. Diese Berechnung stammt aus dem offiziellen Rechenbeispiel des BMWSB vom 22. Oktober 2025.
Erhält die Familie die KfW-Zusage am 15. Juli 2026, muss sie die Sanierung bis zum 15. Januar 2031 abschließen. Das sind 54 Monate später. Für die Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE beauftragt sie eine Energieeffizienz-Expertin. Diese erstellt vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan und finanziert die Maßnahmen separat über den BEG-Wohngebäude-Kredit (261) mit Tilgungszuschuss.
Wie beantragen Familien den Kredit?
Der Antrag läuft über eine Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse oder einen Finanzvermittler – nicht direkt bei der KfW. Vier Schritte führen zur Förderung:
- Kredit bei einem Finanzierungspartner beantragen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.
- Nach der KfW-Zusage den Kaufvertrag abschließen und die Immobilie erwerben.
- Eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einbinden und die Sanierung innerhalb von 54 Monaten durchführen.
- Die „Bestätigung nach Durchführung" beim Finanzierungspartner einreichen.
Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung ist förderschädlich. Der Kaufvertrag darf jedoch unter einer aufschiebenden Bedingung zur Förderzusage stehen.
Häufige Fragen zu "Jung kauft Alt"
Ist "Jung kauft Alt" dasselbe wie KfW 300? Nein. KfW 300 fördert den Neubau oder Ersterwerb neu errichteter Häuser. KfW 308 „Jung kauft Alt" fördert ausschließlich den Kauf bestehender, sanierungsbedürftiger Immobilien.
Muss die Sanierung vor dem Einzug abgeschlossen sein? Nein. Die Familie hat ab der KfW-Zusage 54 Monate Zeit für die Sanierung. Der Einzug kann vorher erfolgen.
Kann die Förderung wegfallen, wenn das Sanierungsziel nicht erreicht wird? Teilweise. Erreicht die Familie mindestens „Effizienzhaus 100 EE", steigt nur der Sollzinssatz um 1,00 Prozentpunkt. Bei einer vollständigen Nichteinhaltung kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern.
Zählt ein volljähriges Kind noch für den Förderhöchstbetrag? Maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung. Wird ein Kind erst danach 18 Jahre alt, bleibt es für die Förderhöhe berücksichtigt.
KfW (Merkblatt Kredit Nr. 308, Stand 12/2025; Produktseite kfw.de/308, abgerufen 15.07.2026), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Pressemitteilungen vom 02.09.2024 und 22.10.2025).


