Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026: Was jetzt gilt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bundestag und Bundesrat haben die Reform am 10. Juli 2026 beschlossen und damit die verpflichtende 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch gestrichen. Dieser Beitrag erklärt, was für Hausbesitzende jetzt gilt, welche Fördersätze die KfW zahlt und welches Datum für das Inkrafttreten wirklich zählt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): neuer Name des GEG, Kernregeln gelten seit 29.07.2026
- 65-Prozent-Regel für erneuerbare Wärme entfällt
- Beschluss: Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026, Bundestag mit 323 zu 271 Stimmen
- Neue KfW-Fördersätze (BEG 458) seit 21.07.2026
- Biotreppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand: 10 % Bioanteil ab 2029, 60 % ab 2040
- Verkündung: 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226
Was ist aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geworden?
Das GEG regelte bis Juli 2026 die energetischen Pflichten für Heizungen und Gebäude in Deutschland. Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich". Der Bundestag stimmte in namentlicher Abstimmung mit 323 zu 271 Stimmen zu. Der Bundesrat billigte das Gesetz am selben Tag. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Kernregeln gelten seit dem 29. Juli 2026.
Das Änderungsgesetz benennt das GEG in "Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)" um. Es ist also das bisherige Gesetz in geänderter Fassung, kein völlig neues Regelwerk. Viele Grundstrukturen bleiben bestehen, etwa die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten. Einzelne Paragrafen wurden neu nummeriert. Zentral gestrichen wurde die pauschale Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche kommentierte die Reform so: "Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt" (Quelle: Bundesregierung.de, 29. Juli 2026).
Was ändert sich beim Heizungstausch konkret?
Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt komplett, für Neubauten wie für Bestandsgebäude. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Erlaubt bleiben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen sowie neue Gas- und Ölheizungen (Quelle: Bundesregierung.de, 29. Juli 2026). Eine technische Vorschrift für eine bestimmte Heiztechnik gibt es damit nicht mehr.
| Regelung | GEG (bis 28.07.2026) | GModG (ab 29.07.2026) |
|---|---|---|
| Pflichtanteil erneuerbare Wärme | 65 Prozent bei Heizungstausch | entfällt |
| Wahlfreiheit Heizungsart | eingeschränkt durch 65-%-Pflicht | frei: WP, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas, Öl |
| Fossile Brennstoffe | 65-%-Nachweis nötig | erlaubt, mit steigender Bio-Beimischung ab 2029 |
| Kommunale Wärmeplanung | Anknüpfungspunkt für Fristen | bleibt teilweise erhalten |
Wann genau ein Heizungstausch für Sie ansteht, hängt weiter von Alter und Zustand Ihrer bestehenden Anlage ab, nicht mehr von einer festen Erneuerbaren-Quote.
Stimmt es, dass fossile Heizungen ab 2045 verboten sind?
Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Das GModG verbietet keine Heizungsanlagen ab 2045. Richtig ist: Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein (Quelle: Bundesregierung.de, 29. Juli 2026). Diese Pflicht richtet sich an die Brennstofflieferanten. Betroffen sind also die Brennstoffe, etwa Gas oder Heizöl, nicht der Heizkessel selbst. Eine bestehende Gasheizung darf grundsätzlich weiterlaufen, solange sie zunehmend mit klimaneutralem Brennstoff versorgt wird. Diese Unterscheidung zwischen Anlagenverbot und Brennstoffpflicht ist der Kern der Reform.
Was ist die Biotreppe – und ab wann gilt sie?
Die Biotreppe ist eine gesetzlich festgelegte, steigende Mindestquote für biogene Brennstoffe oder Wasserstoff in Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut werden. Sie steht in § 43 GModG, beginnt am 1. Januar 2029 und steigt in 4 festen Stufen bis 2040. Wird die neue Heizung nach einem irreparablen Ausfall der alten eingebaut, gilt nach § 43 Abs. 7 eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab dem Einbau.
| Jahr | Mindestanteil Bio/klimaneutral |
|---|---|
| ab 2029 | 10 Prozent |
| ab 2030 | 15 Prozent |
| ab 2035 | 30 Prozent |
| ab 2040 | 60 Prozent |
Diese Stufen stehen bereits im verabschiedeten Gesetz. Das Ziel von 100 Prozent klimaneutralem Brennstoff ab 2045 ist kein Teil der Biotreppe, sondern eine Pflicht für die Lieferanten. Dazu kommt eine Grüngas- und Grünheizölquote für Brennstofflieferanten ab 2028, die bei unter 1 Prozent beginnt. Ihre genaue Staffelung soll bis zum 1. Dezember 2026 in einem separaten Gesetz festgelegt werden. Verwechseln Sie die beiden Instrumente nicht: Die Biotreppe betrifft neue Heizungsanlagen, die Grüngasquote die Brennstoffanbieter.
Gilt das neue Gesetz auch für Neubauten?
Ja. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt für Neubauten ebenso wie für Bestandsgebäude. An ihre Stelle tritt gestaffelt der europäische Nullemissionsgebäude-Standard aus der EU-Gebäuderichtlinie. Für neue öffentliche Nichtwohngebäude gilt er ab 2028, für alle übrigen Neubauten ab 2030. Ab diesen Stichtagen dürfen Neubauten vor Ort keine CO2-Emissionen mehr aus fossilen Brennstoffen verursachen. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten. Eine Vereinfachung für kleine Kommunen regelt ein eigenes Gesetzgebungsverfahren zum Wärmeplanungsgesetz.
Was gilt für bereits eingebaute Heizungen?
Bestehende Gas- und Ölheizungen genießen weitgehenden Bestandsschutz. Sie müssen wegen der Reform nicht ausgetauscht werden. Die Biotreppe betrifft ausschließlich Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, nicht den Weiterbetrieb vorhandener Heizungen. Fällt die alte Heizung irreparabel aus, gilt für eine neue Gas- oder Ölheizung eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab Einbau, bevor die jeweils aktuelle Stufe der Biotreppe greift (§ 43 Abs. 7). Prüfen Sie Ihren individuellen Fall vor größeren Entscheidungen mit einer Energieberatung.
Wie hoch ist die neue KfW-Förderung für den Heizungstausch?
Parallel zur Gesetzesreform hat die KfW zum 21. Juli 2026 die Heizungsförderung im Programm 458 angepasst (Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2026). Eine Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 überbrückte den Wechsel; bereits erteilte Zusagen bleiben zu alten Konditionen gültig.
| Förderbaustein | Höhe ab 21.07.2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | unverändert |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent | vorher 20 Prozent; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 Prozent | bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen |
| Familienzuschlag | +10.000 € Einkommensgrenze | einmalig, bei mindestens einem Kind im Haushalt, unabhängig von der Kinderzahl |
| Effizienzbonus | entfällt | vorher 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 oder mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | max. 28.000 € | vorher 30.000 €; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € |
| Förderobergrenze | 70 bzw. 80 Prozent | 80 % bei Einkommen bis 30.000 €, mit Familienzuschlag bis 40.000 € |
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Er greift beim Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Details zur KfW-Förderung für Wärmepumpen und zur BEG-Förderung insgesamt haben wir separat zusammengestellt. Wer die Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) austauscht, plant weitere Sanierungsschritte gleich mit ein.
Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommt ein Beispiel-Haushalt
Ein Ehepaar mit einem minderjährigen Kind hat ein Haushaltsjahreseinkommen von 27.000 Euro. Es ersetzt eine 22 Jahre alte, funktionstüchtige Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten liegen bei 25.000 Euro.
Die Rechnung: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (Gasheizung älter als 20 Jahre) plus 40 Prozent Einkommensbonus (Einkommen unter 30.000 Euro) ergeben rechnerisch 86 Prozent. Die Förderobergrenze deckelt den Satz jedoch auf 80 Prozent, da das Einkommen unter 30.000 Euro liegt. Der Zuschuss beträgt damit 20.000 Euro (80 Prozent von 25.000 Euro). Die Familie zahlt 5.000 Euro Eigenanteil. Ohne Kind und mit 35.000 Euro Einkommen läge die Obergrenze dagegen bei 70 Prozent.
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft?
Die Kernregeln des GModG gelten seit dem 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seit dem 29. Juli 2026 gelten die freie Heizungswahl und die Regeln zur Biotreppe, deren erste Stufe am 1. Januar 2029 greift. Erste Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie folgen ab 2027, der Nullemissionsgebäude-Standard gestaffelt ab 2028 beziehungsweise 2030 (Quelle: gmodg.bund.de). Die neuen KfW-Fördersätze laufen davon unabhängig bereits seit dem 21. Juli 2026.
Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Es gibt keine Austauschpflicht durch die Reform. Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz.
Ist die Wärmepumpen-Pflicht komplett weg?
Ja, eine Pflicht zur Wärmepumpe gab es so nie; die 65-Prozent-Regel erlaubte mehrere Optionen. Diese Regel selbst ist jetzt gestrichen.
Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen?
Ja, das GModG erlaubt den Einbau. Ab 2029 gilt für neue fossile Heizungen die Biotreppe mit steigendem Bio-Anteil.
Gilt die neue KfW-Förderung rückwirkend?
Zusagen aus der Zeit vor dem 21. Juli 2026 gelten zu ihren ursprünglichen Konditionen fort. Neue Anträge ab diesem Datum folgen den reformierten Sätzen.
Bundesregierung.de (Neues Gebäudemodernisierungsgesetz, 29. Juli 2026), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Deutscher Bundestag (namentliche Abstimmung vom 10. Juli 2026), Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, GModG-Infoportal (gmodg.bund.de), GModG § 43, KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), KfW (Pressemitteilung vom 8. Juli 2026).


