Max Nestler
March 13, 2026
Lesezeit
11
Minuten
Wärmepumpe
Förderung & Service

Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026: Was jetzt gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, existiert seit dem 10. Juli 2026 nicht mehr in seiner bisherigen Form. Bundestag und Bundesrat haben an diesem Tag das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit die verpflichtende 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch gestrichen. Dieser Beitrag erklärt, was für Hausbesitzende jetzt gilt, welche Fördersätze die KfW zahlt und welches Datum für das Inkrafttreten wirklich zählt.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG seit 10.07.2026
  • 65-Prozent-Regel für erneuerbare Wärme entfällt
  • Bundestag stimmte mit 322 zu 272 Stimmen zu
  • Neue KfW-Fördersätze (BEG 458) seit 21.07.2026
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt stand bei Redaktionsschluss noch aus

Was ist aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geworden?

Das GEG regelte bis Juli 2026 die energetischen Pflichten für Heizungen und Gebäude in Deutschland. Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Amtlich heißt es "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich". Der Bundestag stimmte mit 322 zu 272 Stimmen zu (Quelle: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll vom 10. Juli 2026). Der Bundesrat billigte das Gesetz am selben Tag.

Das GModG ändert das GEG, ersetzt es aber nicht vollständig. Viele Grundstrukturen bleiben bestehen, etwa die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten. Zentral gestrichen wurde die pauschale Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche kommentierte die Reform so: "Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt" (Quelle: Bundesregierung.de).

Was ändert sich beim Heizungstausch konkret?

Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt komplett, für Neubauten wie für Bestandsgebäude. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Erlaubt bleiben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen sowie neue Gas- und Ölheizungen (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026). Eine technische Vorschrift für eine bestimmte Heiztechnik gibt es damit nicht mehr.

RegelungGEG (bis 09.07.2026)GModG (ab 10.07.2026)
Pflichtanteil erneuerbare Wärme65 Prozent bei Heizungstauschentfällt
Wahlfreiheit Heizungsarteingeschränkt durch 65-%-Pflichtfrei: WP, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas, Öl
Fossile Brennstoffe65-%-Nachweis nötigerlaubt, mit steigender Bio-Beimischung ab 2029
Kommunale WärmeplanungAnknüpfungspunkt für Fristenbleibt bestehen, vereinfacht

Wann genau ein Heizungstausch für Sie ansteht, hängt weiter von Alter und Zustand Ihrer bestehenden Anlage ab, nicht mehr von einer festen Erneuerbaren-Quote.

Stimmt es, dass fossile Heizungen ab 2045 verboten sind?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Das GModG verbietet keine Heizungsanlagen ab 2045. Richtig ist: Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026). Betroffen sind also die Brennstoffe, etwa Gas oder Heizöl, nicht der Heizkessel selbst. Eine bestehende Gasheizung darf grundsätzlich weiterlaufen, solange sie zunehmend mit klimaneutralem Brennstoff versorgt wird. Diese Unterscheidung zwischen Anlagenverbot und Brennstoffpflicht ist der Kern der Reform.

Was ist die Biotreppe – und ab wann gilt sie?

Die Biotreppe ist eine gesetzlich festgelegte, steigende Mindestquote für biogene Brennstoffe oder Wasserstoff in neu eingebauten fossilen Heizungen. Sie beginnt 2029 und verschärft sich in festen Schritten bis 2045.

JahrMindestanteil Bio/klimaneutral
ab 202910 Prozent
ab 203015 Prozent
ab 203530 Prozent
ab 204060 Prozent
ab 2045100 Prozent

Diese Stufen stehen bereits im verabschiedeten Gesetz. Getrennt davon plant die Bundesregierung eine Grüngasquote für Brennstofflieferanten ab 2028. Deren genaue Staffelung soll bis zum 1. Dezember 2026 in einem separaten Gesetz festgelegt werden (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026). Verwechseln Sie die beiden Instrumente nicht: Die Biotreppe betrifft neue Heizungsanlagen, die Grüngasquote die Brennstoffanbieter.

Gilt das neue Gesetz auch für Neubauten?

Ja. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt für Neubauten ebenso wie für Bestandsgebäude. An ihre Stelle tritt gestaffelt der europäische Nullemissionsgebäude-Standard aus der EU-Gebäuderichtlinie. Für neue öffentliche Nichtwohngebäude gilt er ab 2028, für alle übrigen Neubauten ab 2030. Ab diesen Stichtagen dürfen Neubauten vor Ort keine CO2-Emissionen mehr aus fossilen Brennstoffen verursachen. Die kommunale Wärmeplanung bleibt als Rahmen bestehen, wird aber vereinfacht.

Was gilt für bereits eingebaute Heizungen?

Bestehende Gas- und Ölheizungen genießen weitgehenden Bestandsschutz. Sie müssen wegen der Reform nicht ausgetauscht werden. Die neue Biotreppe betrifft ausschließlich neu eingebaute Anlagen ab 2029, nicht den Weiterbetrieb vorhandener Heizungen. Detaillierte Übergangsfristen für einzelne Fallkonstellationen, etwa bei einer Heizungshavarie, waren zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht abschließend im Gesetzestext veröffentlicht. Prüfen Sie Ihren individuellen Fall daher vor größeren Entscheidungen mit einer Energieberatung.

Wie hoch ist die neue KfW-Förderung für den Heizungstausch?

Parallel zur Gesetzesreform hat die KfW zum 21. Juli 2026 die Heizungsförderung im Programm 458 angepasst (Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2026). Eine Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 überbrückt den Wechsel; bereits erteilte Zusagen bleiben zu alten Konditionen gültig.

FörderbausteinHöhe ab 21.07.2026Hinweis
Grundförderung30 Prozentunverändert
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozentvorher 20 Prozent; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte
Einkommensbonus40 / 30 / 10 Prozentbis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen
Familienzuschlag+10.000 € Einkommensgrenzebei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
Effizienzbonusentfälltvorher 5 Prozent für natürliche Kältemittel wie R290
Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit28.000 €sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €
Förderobergrenze70 Prozent, bzw. 80 Prozentbei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €

Der Klimageschwindigkeitsbonus greift etwa beim Ersatz einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder Biomasseheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Details zur KfW-Förderung für Wärmepumpen und zur BEG-Förderung insgesamt haben wir separat zusammengestellt.

Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommt ein Beispiel-Haushalt

Ein Ehepaar mit einem minderjährigen Kind hat ein Haushaltsjahreseinkommen von 27.000 Euro. Es ersetzt eine 22 Jahre alte, funktionstüchtige Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten liegen bei 25.000 Euro.

Die Rechnung: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (Gasheizung älter als 20 Jahre) plus 40 Prozent Einkommensbonus (Einkommen unter 30.000 Euro) ergeben rechnerisch 86 Prozent. Die Förderobergrenze deckelt den Satz jedoch auf 80 Prozent, da das Einkommen unter 40.000 Euro liegt. Der Zuschuss beträgt damit 20.000 Euro (80 Prozent von 25.000 Euro). Die Familie zahlt 5.000 Euro Eigenanteil. Ohne den 2026 gestrichenen Effizienzbonus wäre die Förderung vor der Reform in einem vergleichbaren Fall niedriger ausgefallen, da der alte Klimageschwindigkeitsbonus zwar höher lag (20 statt 16 Prozent), der neue Effizienzbonus-Wegfall diesen Effekt aber teilweise ausgleicht.

Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft?

Hier ist Präzision wichtig: Ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist noch keine Verkündung. Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 verabschiedet. Zum Redaktionsschluss dieses Artikels stand die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch aus. Erst mit der Verkündung treten die Kernregelungen zur freien Heizungswahl in Kraft. Einzelne EU-rechtliche Vorgaben gelten erst sechs Monate nach Verkündung, der Nullemissionsgebäude-Standard gestaffelt ab 2028 beziehungsweise 2030 (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 10. Juli 2026). Die neuen KfW-Fördersätze laufen davon unabhängig bereits seit dem 21. Juli 2026.

Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Es gibt keine Austauschpflicht durch die Reform. Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz.

Ist die Wärmepumpen-Pflicht komplett weg?

Ja, eine Pflicht zur Wärmepumpe gab es so nie; die 65-Prozent-Regel erlaubte mehrere Optionen. Diese Regel selbst ist jetzt gestrichen.

Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen?

Ja, das GModG erlaubt den Einbau. Ab 2029 gilt für neue fossile Heizungen die Biotreppe mit steigendem Bio-Anteil.

Gilt die neue KfW-Förderung rückwirkend?

Zusagen aus der Zeit vor dem 21. Juli 2026 gelten zu ihren ursprünglichen Konditionen fort. Neue Anträge ab diesem Datum folgen den reformierten Sätzen.

Quellen & Belege

Bundesregierung.de (Pressemitteilung vom 10. Juli 2026), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll vom 10. Juli 2026), BBSR-GEG-Infoportal, KfW (Pressemitteilung vom 8. Juli 2026).