KfW 430 2026: Nachfolger, Zuschüsse und Steuerbonus im Vergleich
KfW 430 war der Investitionszuschuss „Energieeffizient Sanieren“ für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Neue Anträge sind seit dem 01.07.2021 nicht mehr möglich, Einzelmaßnahmen liefen schon ab dem 01.01.2021 über das BAFA. Heute teilen sich 4 Wege die Aufgabe: BAFA-Zuschuss, KfW-Heizungsförderung, KfW-Kredit und Steuerbonus.
Das Wichtigste in Kürze
- KfW 430 war bis 30.06.2021 beantragbar, Einzelmaßnahmen nur bis 31.12.2020
- Effizienzhaus 55 erhielt bis zu 40 % bzw. 48.000 € Zuschuss je Wohneinheit
- Seit 28.07.2022 gibt es keinen Zuschuss für die Effizienzhaus-Sanierung mehr, nur Kredit KfW 261
- BAFA fördert Dämmung und Fenster mit 15 %, iSFP-Bonus +5 % erst ab 30.000 € (seit 21.07.2026)
- KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung, Selbstnutzende können Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus erhalten, max. 70 % (80 %) von 28.000 €
- § 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €, Abschluss vor 01.01.2030
- Altzusagen: Unterlagen 10 Jahre ab Zusage aufbewahren
- 42watt-Rechenbeispiel: 22.530 € (BEG, 84.800 € Kosten) bzw. 23.380 € (KfW 458 + § 35c, 83.000 € Kosten ohne iSFP)
Was ersetzt KfW 430 im Jahr 2026?
KfW 430 ersetzen 2026 4 Instrumente: der BAFA-Zuschuss für Hülle und Anlagentechnik, die KfW-Heizungsförderung 458, der KfW-Kredit 261 und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Die ersten 3 gehören zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Einen Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es für Privatpersonen nicht mehr. Die Tabelle zeigt den Stand 10/2026 nach den KfW-Merkblättern (gültig ab 24.09.2026), den BAFA-Angaben und § 35c EStG.
| Programm | Maßnahme | Förderung | Förderfähige Kosten (1. WE) | Antrag |
|---|---|---|---|---|
| KfW 430 (bis 30.06.2021) | Effizienzhaus | 25–40 % Zuschuss | 120.000 € | KfW, vor Beginn |
| BAFA BEG EM | Dämmung, Fenster, Lüftung | 15 % (+5 % mit iSFP ab 30.000 €) | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) | BAFA, vor Beginn |
| KfW 458 | Heizungstausch | 30 % + Boni, max. 70 % (80 %) | 28.000 € | KfW, vor Beginn |
| KfW 261 | Effizienzhaus EE | Kredit, 0–10 % Tilgungszuschuss + Boni | 150.000 € Kredit | Hausbank, vor Beginn |
| § 35c EStG | Einzelmaßnahmen | 20 % Steuerermäßigung über 3 Jahre | 200.000 € (Ermäßigung max. 40.000 €) | Steuererklärung, nach Abschluss |
Kurz eingeordnet: KfW 430 deckte Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen aus einer Hand ab. Heute trennt die BEG nach Maßnahme und Träger. Die Abkürzung WE steht für Wohneinheit, iSFP für individueller Sanierungsfahrplan. Das ist ein geförderter Plan eines Energieberaters mit den Sanierungsschritten für Ihr Haus. Wie die Programme zusammenhängen, zeigt der Überblick zur BEG-Förderung.
Gibt es heute noch einen Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Nein, für Privatpersonen gibt es seit dem 28.07.2022 keinen Zuschuss mehr für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, nur noch den Kredit KfW 261. Der direkte Nachfolger von KfW 430 war der Zuschuss KfW 461. Er startete am 01.07.2021 und endete gut 1 Jahr später. Seitdem erhalten Sanierende einen Tilgungszuschuss. Das ist ein Teilerlass des Kredits nach Nachweis der erreichten Stufe.
Seit dem 21.07.2026 sind die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesunken, zudem entfällt der Bonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse, die nun Pflicht ist. Ein Effizienzhaus 55 EE erhält 5 %, ein Effizienzhaus 40 EE 10 %. Die Stufen 85 EE und 70 EE bekommen keinen Tilgungszuschuss mehr. EE bedeutet: Erneuerbare Energien decken mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs. Zuschläge gibt es für die Nachhaltigkeitsklasse (+5 Prozentpunkte) und für Worst Performing Buildings (+10 Prozentpunkte). Das sind Gebäude mit besonders hohem Energiebedarf. Details zu Zinsen und Stufen stehen im Beitrag KfW 261 und 262.
Was war KfW 430?
KfW 430 war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der KfW für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Der offizielle Name lautete „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“. Antragsberechtigt waren natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber. Gefördert wurden Ein- und Zweifamilienhäuser mit höchstens 2 Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erhielt die Gemeinschaft den Zuschuss.
Für Fachplanung und Baubegleitung gab es den separaten Zuschuss KfW 431. Ein Energieeffizienz-Experte war Pflicht. Das ist ein Energieberater auf der Expertenliste des Bundes. Er erstellte vor Beginn die Bestätigung zum Antrag und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung. Ab dem 24.01.2020 galten diese Sätze:
| Förderstufe | Zuschuss | Maximaler Zuschuss je WE |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | 40 % | 48.000 € |
| Effizienzhaus 70 | 35 % | 42.000 € |
| Effizienzhaus 85 | 30 % | 36.000 € |
| Effizienzhaus 100 | 27,5 % | 33.000 € |
| Effizienzhaus 115 und Denkmal | 25 % | 30.000 € |
| Einzelmaßnahmen (bis 31.12.2020) | 20 % | 10.000 € |
Kurz eingeordnet: Beim Effizienzhaus waren bis zu 120.000 € je Wohneinheit förderfähig, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 €. Als Einzelmaßnahmen galten Dämmung, Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen, der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme und die Heizungsoptimierung. Die Zahl hinter „Effizienzhaus“ gibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Neubau-Referenzgebäude in Prozent an. Ein Effizienzhaus 55 braucht also 55 % davon.
Seit wann gibt es KfW 430 nicht mehr?
Anträge für KfW 430 waren bis zum 30.06.2021 möglich, seit dem 01.07.2021 läuft die Sanierungsförderung über die BEG. Der Ausstieg verlief in mehreren Schritten. Einzelmaßnahmen wechselten bereits zum 01.01.2021 zum BAFA. Heizungs- und Lüftungspakete hatte die KfW schon Anfang 2020 gestrichen. Heizungen förderte damals das BAFA, den Austausch einer Ölheizung mit 45 %.
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 24.01.2020 | KfW 430 erhöht die Zuschüsse, EH 55 auf 40 % |
| 01.01.2021 | Einzelmaßnahmen nur noch beim BAFA (BEG EM) |
| 30.06.2021 | Letzter Antragstag für KfW 430 und 431 |
| 01.07.2021 | Start BEG Wohngebäude: Kredit 261, Zuschuss 461 |
| 28.07.2022 | Zuschuss 461 endet, nur noch Kredit 261 |
| 27.02.2024 | Start KfW 458 für den Heizungstausch |
| 21.07.2026 | BEG-Reform mit neuen Sätzen und Höchstbeträgen |
Kurz eingeordnet: Die Umstellung betraf auch die Kreditprogramme 151 und 152. Sie endeten am selben Tag wie KfW 430. Was aus diesen Krediten wurde, erklärt der Beitrag KfW 151/152. Einige Banken nahmen schon vor dem 30.06.2021 keine KfW-Anträge mehr an. Maßgeblich war daher auch der Annahmeschluss der eigenen Bank.
Was gilt für bestehende KfW-430-Zusagen?
Für KfW-430-Zusagen gilt vor allem die Aufbewahrungspflicht: Rechnungen und Nachweise müssen 10 Jahre ab Zusage verfügbar bleiben. Bei den letzten Zusagen aus dem Jahr 2021 reicht diese Pflicht bis 2031. Die KfW darf die Unterlagen jederzeit prüfen und eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen. Werden die technischen Mindestanforderungen nicht nachgewiesen, kann sie den Zuschuss zurückfordern.
Die Frist für den Nachweis betrug 36 Monate ab Zusage. Bei Anträgen bis zum 30.06.2021 ist diese reguläre Frist im Laufe des Jahres 2024 abgelaufen. Ein nicht abgerufener Zuschuss lässt sich 2026 regulär nicht mehr auszahlen. Klären Sie Sonderfälle direkt mit der KfW.
Für neue Maßnahmen am selben Haus gilt: Eine alte Zusage schließt eine neue Förderung für andere Maßnahmen grundsätzlich nicht aus. Ausgeschlossen ist die doppelte Förderung derselben Kosten. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt es nicht für Maßnahmen, die mit KfW 430 bezuschusst wurden. Wer ein saniertes Haus gekauft hat, sollte sich die Unterlagen der Vorbesitzenden geben lassen.
Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen 2026?
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördert das BAFA 2026 mit 15 %, den Heizungstausch die KfW mit 30 % bis 70 %, in Ausnahmen bis 80 %. Die Sätze gelten für Anträge seit dem 21.07.2026. Für beide Programme stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Schließen Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb vor dem Antrag, braucht er eine Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist.
Was zahlt das BAFA für Dämmung und Fenster?
Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz und Lüftungsanlagen, höchstens auf 30.000 € für die 1. Wohneinheit. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €. Seit dem 21.07.2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 % aber erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten je Antrag. Er gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Bei 60.000 € ergibt das 10.500 €, also effektiv 17,5 %.
3 Punkte sollten Sie beachten:
- Experte: Ein Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten.
- Mindestinvestition: Gefördert werden Maßnahmen ab 300 € brutto.
- Baubegleitung: Das BAFA bezuschusst sie mit 50 %, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf höchstens 5.000 € Kosten.
Ab voraussichtlich dem 1. Quartal 2027 soll ein Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings hinzukommen. Den iSFP selbst fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 458?
Die KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümer können 2 Boni zusätzlich erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 %. Er gilt für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie für Gas- oder Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebszeit. Der Einkommensbonus beträgt 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €. Mit Kind im Haushalt steigen diese Grenzen einmalig um 10.000 €.
Die Summe ist auf 70 % begrenzt. Bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) liegt die Grenze bei 80 %. Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 750 €. Für das 1. Quartal 2027 ist zudem geplant, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % zu senken. Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen dafür einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten. Ablauf und Auszahlung erklärt der Beitrag zur KfW-Wärmepumpenförderung.
Wann lohnt sich § 35c EStG statt eines Zuschusses?
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG lohnt sich vor allem für Hüllmaßnahmen, weil sie 20 % bringt, statt 15 % beim BAFA (mit iSFP effektiv höchstens 17,5 %). Sie verteilt sich auf 3 Jahre: 7 %, 7 % und 6 %. Höchstens 40.000 € Steuerermäßigung sind je Objekt möglich. Die Kosten des Energieberaters für Planung und Baubegleitung mindern die Steuer um 50 % dieser Kosten, und zwar im Jahr des Abschlusses.
Die Voraussetzungen sind eng gefasst. Sie müssen das Haus selbst bewohnen, und es muss älter als 10 Jahre sein. Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Sie zahlen per Überweisung. Die Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus. Sie dürfen aber die Heizung über die KfW fördern und die Dämmung steuerlich absetzen. Mehr dazu im Beitrag energetische Sanierung steuerlich absetzen.
42watt-Rechenbeispiel: Wie viel Förderung bekommt eine typische Sanierung?
Im 42watt-Rechenbeispiel erhält ein Einfamilienhaus für Wärmepumpe, Dach und Fenster 22.530 € über die BEG oder 23.380 € mit KfW 458 und Steuerbonus. Annahmen: Baujahr 1975, selbst genutzt, funktionstüchtige Ölheizung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 65.000 €, Antrag vor dem 01.02.2027. Kosten brutto: Luft-Wasser-Wärmepumpe 35.000 €, Dachdämmung 25.000 €, Fenster 20.000 €, Baubegleitung 3.000 €, iSFP 1.800 €. Dach und Fenster laufen in einem gemeinsamen BAFA-Antrag.
| Posten | Kosten | Weg A: BEG (BAFA + KfW 458) | Weg B: KfW 458 + § 35c |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 35.000 € | 12.880 € (46 % von 28.000 €) | 12.880 € |
| Dach und Fenster | 45.000 € | 7.500 € (15 % + 5 % ab 30.000 €) | 9.000 € (20 %) |
| Baubegleitung | 3.000 € | 1.500 € | 1.500 € |
| iSFP | 1.800 € | 650 € | nicht nötig |
| Förderung gesamt | 84.800 € bzw. 83.000 € | 22.530 € (26,6 %) | 23.380 € (28,2 %) |
| Eigenanteil | – | 62.270 € | 59.620 € |
Kurz eingeordnet: Weg B bringt rund 850 € mehr und spart den iSFP. Die Steuerentlastung kommt aber zeitversetzt: 4.650 € im 1. Jahr, 3.150 € im 2. Jahr und 2.700 € im 3. Jahr. Sie setzt voraus, dass Sie genug Einkommensteuer zahlen. Weg A zahlt das Geld nach Abschluss und Nachweis aus. Ohne iSFP würde das BAFA nur 30.000 € fördern, also 4.500 €. Der iSFP bringt hier 3.000 € mehr und kostet nach Zuschuss 1.150 €. Bei einem Antrag ab dem 01.02.2027 sinkt der KfW-Anteil auf 11.445 €, sofern die Grundförderung dann noch 30 % beträgt. Das Beispiel ist eine Modellrechnung, die tatsächliche Förderung hängt von Angebot und Bescheid ab.
Warum sind die Nachfolger nicht großzügiger als KfW 430?
Die Nachfolger von KfW 430 zahlen für Gebäudehülle und Effizienzhaus deutlich weniger, beim Heizungstausch hängt der Vergleich von Altheizung und Einkommen ab. Für dieselbe Hülle von 45.000 € hätte KfW 430 im Jahr 2020 9.000 € gezahlt (20 %). Das BAFA zahlt heute mit iSFP 7.500 €, ohne iSFP 4.500 €. Beim Effizienzhaus 55 gab es aus KfW 430 bis zu 48.000 € Zuschuss. Die KfW 261 erlässt heute bei 150.000 € Kredit 7.500 €. Ob sich die Sanierung zum Effizienzhaus trotzdem rechnet, zeigt der Beitrag zum KfW-Effizienzhaus.
Teilweise ist zu lesen, die neue Förderung biete „bis zu 90.000 €“ statt 48.000 €. Für die Effizienzhaus-Sanierung stimmt das 2026 nicht. Es gibt dafür keinen Zuschuss mehr, und der Tilgungszuschuss liegt bei höchstens 10 % ohne Zusatzboni.
Häufige Fragen zu KfW 430
Kann man KfW 430 heute noch beantragen?
Nein, KfW 430 ist seit dem 01.07.2021 geschlossen. Für Einzelmaßnahmen stellen Sie den Antrag beim BAFA, für die Heizung bei der KfW (458). Für die Komplettsanierung gibt es den Kredit KfW 261.
Was war der Unterschied zwischen KfW 430 und KfW 431?
KfW 430 förderte die Sanierung selbst, KfW 431 die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Beide Zuschüsse liefen bis zum 30.06.2021. Heute fördert das BAFA die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen mit 50 %.
Können Sie BAFA-Zuschuss und KfW 261 kombinieren?
Nein, für dasselbe Gebäude schließen sich BEG Einzelmaßnahmen und KfW 261 aus. Zwischen beiden Förderungen müssen laut KfW-Merkblatt mindestens 3 Jahre nach Abschluss des ersten Vorhabens liegen. Das gilt in beide Richtungen.
Lohnt sich ein Heizungsantrag vor dem 01.02.2027?
Ja, ein Antrag vor dem 01.02.2027 sichert 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € Höchstbetrag. Danach sinken der Bonus auf 12 % und der Höchstbetrag auf 27.250 €. Im Rechenbeispiel macht das 1.435 € weniger Zuschuss aus, sofern die Grundförderung bei 30 % bleibt.
KfW Merkblatt 430 Investitionszuschuss (Stand 03/2020 und 01/2021); Verbraucherzentrale NRW, Infoblätter KfW-Effizienzhäuser (Stand 10.01.2021 und 20.06.2021); VDIV (26.01.2021 und 01.08.2022); KfW Merkblatt 458 (gültig ab 24.09.2026); KfW Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026); KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026; BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026; BAFA Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung für Wohngebäude (Stand 10/2026); BMWE-FAQ zum iSFP-Bonus; § 35c EStG; Finanzverwaltung NRW zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen; BMF-Schreiben vom 21.08.2025 zu energetischen Maßnahmen.


