Einspeisevergütung 2025: Neue Regelungen und aktuelle Vergütungssätze
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erfährt 2025 wichtige Änderungen. Mit dem neu beschlossenen "Solarspitzengesetz" kommen auf Anlagenbetreiber einige Neuerungen zu, die sowohl die Vergütungshöhe als auch die Vergütungsbedingungen betreffen. Dieser Ratgeber erklärt, was die Einspeisevergütung ist, wie hoch sie aktuell ausfällt und welche Änderungen 2025 in Kraft treten.

Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom erhalten, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wurde als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um Investitionen in Solaranlagen attraktiver zu machen und die Energiewende voranzutreiben.
Das Prinzip ist einfach: Ihre PV-Anlage erzeugt Strom. Einen Teil davon können Sie selbst in Ihrem Haushalt nutzen (Eigenverbrauch), den Rest speisen Sie ins öffentliche Stromnetz ein. Für diesen eingespeisten Strom zahlt Ihnen der örtliche Netzbetreiber die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung.
Wichtig zu wissen:
- Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme garantiert
- Die Höhe der Vergütung wird bei Inbetriebnahme festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant
- Die Vergütungssätze für Neuanlagen sinken halbjährlich um 1 Prozent
Aktuelle Vergütungssätze 2025
Die aktuellen Einspeisevergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb gehen. Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße und der gewählten Einspeiseart ab.
Rechenbeispiel für anteilige Vergütung:
Bei PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsanteile anteilig berechnet.
Bei einer 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhalten Sie für die ersten 10 kWp 7,94 Cent/kWh und für die restlichen 5 kWp 6,88 Cent/kWh. Die Durchschnittsvergütung beträgt dann:(10 kWp × 7,94 Cent/kWh + 5 kWp × 6,88 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,59 Cent/kWh.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Bei der Entscheidung für Ihre PV-Anlage haben Sie die Wahl zwischen zwei Einspeisemodellen:
Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt):
- Sie verbrauchen einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst
- Nur der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist
- Die Einspeisevergütung ist niedriger als bei der Volleinspeisung
- Sie sparen Stromkosten durch den Eigenverbrauch (ca. 30-40 Cent/kWh aktuell)
Volleinspeisung:
- Der gesamte erzeugte Solarstrom wird ins Netz eingespeist
- Sie beziehen Ihren kompletten Strombedarf weiterhin vom Netzbetreiber
- Die Einspeisevergütung ist höher als bei der Teileinspeisung
Was lohnt sich mehr?
Für die meisten Privathaushalte ist die Teileinspeisung mit Eigenverbrauch wirtschaftlicher. Der Grund: Selbst erzeugter Strom kostet Sie etwa 10 Cent/kWh (Daumenregel bei Berücksichtigung der Anschaffungs- und Betriebskosten über 20 Jahre). Netzstrom kostet dagegen mindestens 30 Cent/kWh. Sie sparen also bei jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde mindestens 20 Cent.
Die Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn:
- Sie eine große Fläche für PV haben, aber nur wenig Strom selbst verbrauchen können
- Sie die Anlage sehr günstig erwerben können
- Der Strompreis sinkt und/oder die Einspeisevergütung steigt
Das ändert das Solarspitzengesetz 2025
Mit dem im Januar 2025 beschlossenen "Solarspitzengesetz" kommen mehrere Änderungen auf Betreiber von PV-Anlagen zu:
1. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Die wichtigste Neuerung: Bei negativen Strompreisen an der Börse erhalten neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. Das betrifft alle Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Ältere Anlagen sind nicht betroffen.
Was sind negative Strompreise?
Negative Strompreise entstehen, wenn mehr Strom erzeugt wird als verbraucht werden kann. Dies passiert typischerweise an sonnenreichen Feiertagen oder Wochenenden, wenn der Strombedarf niedrig ist.
Kompensation durch Zeitkonto:
Die Zeiträume ohne Vergütung werden auf einem Zeitkonto gesammelt und an die 20-jährige Vergütungsfrist angehängt. Dadurch verlängert sich die Gesamtförderdauer, sodass Anlagenbetreibern kaum Einnahmen entgehen sollten.
2. Einspeiseleistungsbegrenzung auf 60 Prozent
Neue PV-Anlagen, die noch nicht mit einem Smart Meter (intelligentes Messsystem) ausgestattet sind, dürfen nur noch 60 Prozent ihrer maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Diese Maßnahme soll Netzüberlastungen bei sehr starker Sonneneinstrahlung vermeiden.
3. Smart-Meter-Rollout
PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp sollen vorrangig mit Smart Metern ausgestattet werden. Diese intelligenten Stromzähler erfassen den Stromverbrauch und die Einspeisung in Echtzeit und ermöglichen eine bessere Steuerung des Stromnetzes.
So beantragen Sie die Einspeisevergütung
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie zwei Schritte durchführen:
- Anmeldung im Marktstammdatenregister:
Registrieren Sie Ihre PV-Anlage im Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de - Antrag beim Netzbetreiber:
Reichen Sie beim örtlichen Netzbetreiber folgende Unterlagen ein:- Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Anlage (erhalten Sie vom Installateur)
- Angabe, ob Sie Voll- oder Teileinspeisung wünschen
Hinweis: Viele Installationsfirmen übernehmen diese Anmeldungen für Sie im Rahmen der Inbetriebnahme.
Alternativen zur Einspeisevergütung
Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es auch alternative Vermarktungswege für Ihren Solarstrom:
Direktvermarktung mit Marktprämie
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren Strom nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen Direktvermarkter, der den Strom an der Strombörse handelt. Die Marktprämie gleicht dabei die Differenz zwischen dem Börsenpreis und dem gesetzlich festgelegten Referenzwert aus.
Vorteile der Direktvermarktung:
- Die Marktprämie liegt etwa 0,4 Cent/kWh über der regulären Einspeisevergütung
- Bei hohen Börsenstrompreisen können Sie zusätzlich profitieren
- Für PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 25 kWp sind keine besonderen technischen Voraussetzungen mehr nötig
Hinweis: Die Direktvermarktung ist für Anlagen ab 100 kWp verpflichtend. Für kleinere Anlagen ist sie optional, aber zunehmend interessant.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer (plus Inbetriebnahmejahr) gilt Ihre PV-Anlage als "ausgefördert". Sie haben dann folgende Optionen:
- Weiterbetrieb mit reduzierter Vergütung:
Für ausgeförderte Anlagen gibt es eine reduzierte Vergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar abzüglich Vermarktungskosten. Die Vergütung ist auf maximal 10 Cent/kWh gedeckelt und wird jährlich angepasst. - Vollständiger Eigenverbrauch:
Sie können den erzeugten Strom vollständig selbst verbrauchen und mit Speichern oder intelligenten Heimenergiesystemen den Eigenverbrauchsanteil maximieren. - Direktvermarktung:
Der direkte Verkauf Ihres Stroms an der Strombörse oder an regionale Abnehmer kann eine Alternative sein. - Repowering:
Der Austausch alter Module gegen neue, effizientere Modelle kann sich lohnen und berechtigt unter Umständen zu einer neuen Vergütungsperiode.
Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Trotz sinkender Vergütungssätze und neuer Regelungen bleibt die Einspeisevergütung eine verlässliche Einnahmequelle, die die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen unterstützt. Für die meisten Privathaushalte ist die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung (Teileinspeisung) nach wie vor die wirtschaftlichste Option.
Die Änderungen durch das Solarspitzengesetz können die Einnahmen aus der Einspeisevergütung zwar um bis zu 30 Prozent reduzieren, dies wird jedoch durch längere Laufzeiten kompensiert. Zudem wirken auch andere Faktoren positiv auf die Wirtschaftlichkeit:
- Sinkende Anschaffungskosten für PV-Anlagen
- Steigende Strompreise, die den Eigenverbrauch attraktiver machen
- Zusätzliche Fördermöglichkeiten wie steuerliche Vergünstigungen
Mit einer gut dimensionierten Anlage, einem hohen Eigenverbrauchsanteil und ggf. einem Stromspeicher bleibt Photovoltaik auch mit den neuen Regelungen zur Einspeisevergütung eine lohnende Investition – sowohl finanziell als auch für den Klimaschutz.
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