Minergie und Wärmepumpe 2026: Anforderungen, Kennzahl, Förderung
Minergie ist ein Schweizer Gebäudestandard für energieeffiziente Neubauten und Modernisierungen. Nach dem Reglement 2026.1 muss die Wärme in allen Minergie-Gebäuden fossilfrei sein, eine eigene Stromerzeugung ist Pflicht. Die Wärmepumpe ist damit in vielen Projekten die naheliegende Heizung.
Das Wichtigste in Kürze
- Reglement 2026.1 (gültig ab 01.01.2026): Wärme und Warmwasser in allen Minergie-Standards fossilfrei, eigene Stromerzeugung Pflicht.
- Die Minergie-Kennzahl ist projektabhängig; feste Werte wie 55/50/35 kWh/m² stammen aus dem Standard 2017.
- Strom zählt in der Kennzahl mit Faktor 2,0, Umweltwärme mit 0 – die JAZ der Wärmepumpe bestimmt den Heizanteil.
- PV im Neubau: Minergie rechnet mit 60 % der nutzbaren Dachfläche; die alte Regel von 10 W/m² EBF gilt nicht mehr.
- Lüftung: automatische Aussenluftzufuhr Pflicht, Wärmerückgewinnung nicht in jedem Fall; Fensterlüftung genügt nicht.
- 42watt-Rechenbeispiel (EFH 180 m²): Luft/Wasser (JAZ 3,5) rund 2.260 kWh Strom bzw. CHF 625 pro Jahr, Erdsonde (JAZ 4,9) rund 1.610 kWh bzw. CHF 447.
- Förderung EFH-Wärmepumpe bis 15 kW beim Ersatz fossiler Heizungen: Zürich 2026 CHF 2.900 (Luft/Wasser) bzw. CHF 6.800 (Erdsonde), Bern (Stand April 2025) CHF 6.000 bzw. CHF 10.000, meist mit WPSM.
- Zertifizierung EFH bis 250 m²: Minergie CHF 1.400, Minergie-P CHF 2.600, ECO-Zusatz CHF 2.300 (exkl. MWST).
Welche Anforderungen stellt Minergie 2026 an ein Haus mit Wärmepumpe?
Minergie verlangt 2026 eine fossilfreie Wärmeerzeugung, eine eigene Stromerzeugung und eine automatische Lüftung, je nach Standard mit strengeren Werten für Gebäudehülle und Energiebilanz. Grundlage ist das Produktreglement Version 2026.1, gültig ab 01.01.2026. Die Wärmepumpe erfüllt die Pflicht zur fossilfreien Wärme in allen 3 Varianten.
| Anforderung (Neubau) | Minergie | Minergie-P | Minergie-A |
|---|---|---|---|
| Energiebilanz ggü. Gesetz | mind. 25 % besser | mind. 30 % besser | mind. 60 % besser |
| Heizwärmebedarf | 90 % des Grenzwerts | 70 % des Grenzwerts | 90 % des Grenzwerts |
| Wärme und Warmwasser | fossilfrei | fossilfrei | fossilfrei |
| Stromerzeugung | Solarpotenzial nutzen | Solarpotenzial nutzen | Jahresbilanz positiv |
| Luftdichtheit | keine Messpflicht | Messung, q50 ≤ 0,8 m³/(h·m²) | Messung, q50 ≤ 0,8 m³/(h·m²) |
Kurz eingeordnet: Der Grenzwert für den Heizwärmebedarf stammt aus der Norm SIA 380/1 und den kantonalen Vorschriften. Minergie-A muss laut Reglement mehr gewichteten Strom erzeugen, als das Gebäude insgesamt an gewichteter Energie braucht. Die Luftdichtheit wird mit einem Blower-Door-Test gemessen. Der Wert q50 gibt an, wie viel Luft pro Stunde und m² Hüllfläche bei 50 Pascal Druckunterschied entweicht, bei Erneuerungen gilt 1,6 statt 0,8.
Was gilt zusätzlich für alle 3 Standards?
Für alle 3 Standards gelten 3 weitere Pflichten: Hitzeschutz, Grenzwerte für Emissionen beim Bau und ab einer Grösse ein Monitoring. Wohnbauten dürfen höchstens 100 Stunden pro Jahr über 26,5 °C liegen. Der Nachweis nutzt die Klimadaten 2035 von MeteoSchweiz. Seit der Anpassung 2023 gilt für Neubauten und wesentliche Erneuerungen zudem ein Grenzwert für Treibhausgasemissionen in der Erstellung, also für Baustoffe und Bauprozesse. Ein Monitoring von Verbrauch und Produktion ist bei mehr als 1.000 m² Energiebezugsfläche Pflicht, bei Minergie-A immer. Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die beheizte Geschossfläche.
Was bedeuten die ECO-Zusätze?
Der Zusatz ECO ergänzt Minergie, Minergie-P und Minergie-A um Anforderungen an Gesundheit und Bauökologie. Geprüft werden unter anderem Tageslicht, Schallschutz, Innenraumluft, Materialwahl und graue Energie. Graue Energie ist die Energie für Herstellung, Transport und Entsorgung der Baustoffe. ECO gibt es für Neubau und Modernisierung.
Was ist die Minergie-Kennzahl und gibt es noch feste Grenzwerte?
Die Minergie-Kennzahl ist der gewichtete Endenergiebedarf eines Gebäudes pro m² EBF und Jahr, ihr Grenzwert wird für jedes Projekt einzeln berechnet. Das Reglement hält fest, dass die Kennzahl „nicht als fixer Wert definiert“ ist. Feste Werte wie 55, 50 oder 35 kWh/m² stammen aus dem Standard von 2017 und gelten nach aktuellem Reglement nicht mehr.
Die Kennzahl addiert 5 Anteile: Heizung mit Lüftung und Kühlung, Warmwasser, Beleuchtung, Geräte und allgemeine Gebäudetechnik. Davon wird der angerechnete eigene Strom abgezogen. Jeder Energieträger wird mit einem Faktor gewichtet, laut Reglement 2025.1 mit diesen Werten:
- Strom: Faktor 2,0.
- Öl und Gas: Faktor 1,0.
- Holz und Biogas: Faktor 0,5.
- Fernwärme: Faktor 0,4 bis 1,0, je nach fossilem Anteil.
- Umweltwärme und Sonne: Faktor 0.
Für die Wärmepumpe zählt nur der Strom, den sie aufnimmt. Die Wärme aus Luft oder Erdreich geht mit 0 in die Rechnung ein.
Warum ist die Jahresarbeitszahl für die Kennzahl so wichtig?
Die Jahresarbeitszahl bestimmt, wie viel Strom die Wärmepumpe pro kWh Wärme braucht, und damit direkt ihren Anteil an der Kennzahl. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist das Verhältnis von abgegebener Wärme zu aufgenommenem Strom über ein ganzes Jahr. Eine JAZ von 3,5 heisst: Aus 1 kWh Strom entstehen 3,5 kWh Wärme. Jede kWh Strom zählt dabei doppelt. Eine doppelt so hohe JAZ halbiert deshalb den gewichteten Heizanteil. Wie Sie realistische Werte einschätzen, erklärt der Beitrag Jahresarbeitszahl.
Wie viel Energie braucht ein Minergie-Haus mit Wärmepumpe? Das 42watt-Rechenbeispiel
Im 42watt-Rechenbeispiel braucht ein Minergie-Einfamilienhaus mit 180 m² mit Luft/Wasser-Wärmepumpe rund 2.260 kWh Strom für Heizung und Warmwasser, mit Erdsonde rund 1.610 kWh. Die JAZ stammen aus einer Feldmessung der Hochschule OST (früher NTB Buchs) an Einfamilienhäusern. Im Neubau mit 35 °C Vorlauf erreichten Luft/Wasser-Anlagen mit Warmwasser eine JAZ von 3,5, Sole/Wasser-Anlagen 4,9. Der Vergleichswert 2,8 gilt dort für Luft/Wasser im Altbau mit 50 bis 55 °C.
Annahmen: 180 m² EBF, Heizwärmebedarf 30 kWh/m² pro Jahr (5.400 kWh), Warmwasser 2.500 kWh pro Jahr. Zusammen sind das 7.900 kWh Wärme. Strompreis 27,7 Rp./kWh, das ist der Median für einen typischen Haushalt 2026 laut Eidgenössischer Elektrizitätskommission (ElCom).
| Variante | JAZ | Strom pro Jahr | Gewichteter Anteil Kennzahl | Stromkosten pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Luft/Wasser, Neubau | 3,5 | 2.257 kWh | 25,1 kWh/m² | CHF 625 |
| Sole/Wasser (Erdsonde) | 4,9 | 1.612 kWh | 17,9 kWh/m² | CHF 447 |
| Luft/Wasser, Altbau-Wert | 2,8 | 2.821 kWh | 31,3 kWh/m² | CHF 782 |
Kurz eingeordnet: Die Erdsonde senkt den gewichteten Heizanteil um rund 7 kWh/m² gegenüber Luft/Wasser. Das spart in diesem Beispiel knapp CHF 180 Strom pro Jahr. Für 2027 meldet die ElCom einen Median von 26,5 Rp./kWh, die Kosten sinken dann um rund 4 %. Der Heizwärmebedarf von 30 kWh/m² ist eine Annahme. Den tatsächlichen Wert liefert der Energienachweis, die nötige Leistung die Heizlastberechnung.
Reicht die Photovoltaik für Minergie-A?
Schon mit der PV-Fläche, die Minergie im Neubau ansetzt, erreicht das Beispielhaus die Minergie-A-Bilanz rechnerisch deutlich. Minergie rechnet im Neubau mit 60 % der nutzbaren Dachfläche und 200 W pro m². Bei 100 m² nutzbarem Dach ergibt das 12 kWp. Mit angenommenen 950 kWh pro kWp entstehen 11.400 kWh Strom im Jahr. Gewichtet mit 2,0 sind das 126,7 kWh/m².
Der vereinfachte Bedarf umfasst die Luft/Wasser-Wärmepumpe (2.257 kWh) sowie angenommene 2.500 kWh Haushaltsstrom und 300 kWh für die Lüftung. Gewichtet ergibt das 56,2 kWh/m². Schon 6 kWp würden mit 63,3 kWh/m² reichen. Der offizielle Nachweis nutzt Standardwerte für Beleuchtung und Geräte. Das Beispiel ersetzt ihn nicht.
Welche Wärmepumpe passt zu einem Minergie-Haus?
Zu Minergie passen Luft/Wasser- und Erdsonden-Wärmepumpen, die Erdsonde arbeitet laut Messungen effizienter. Minergie schreibt keinen Wärmepumpentyp vor. Laut Minergie brauchen Erdsonden-Wärmepumpen weniger Energie als Luft/Wasser-Geräte. Das Erdreich ist im Winter wärmer als die Aussenluft. Dafür kostet die Bohrung mehr und braucht eine Bewilligung.
Die OST-Feldmessung umfasst nur 13 ausgewertete Häuser. Die Forschenden folgern, dass eine gut umgesetzte Anlage auch im unsanierten Haus mit Radiatoren eine fossile Heizung ersetzen kann, „ohne elektrischen Heizstabeinsatz“. Mehr dazu in den Beiträgen Luft-Wasser-Wärmepumpe und Erdwärmepumpe.
Was ist das Wärmepumpen-System-Modul?
Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist ein Qualitätszertifikat für die ganze Anlage bis rund 15 kW Heizleistung. Es umfasst Wärmequelle, Wärmepumpe, Speicher, Hydraulik, Wärmeabgabe, Warmwasser und Steuerung. Dazu kommen Planung, Inbetriebnahme und eine Kontrolle durch den Lieferanten im 2. oder 3. Betriebsjahr. Träger sind suissetec, die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS), GebäudeKlima Schweiz, der Ingenieurverein SWKI und das Bundesamt für Energie (BFE).
Die meisten Kantone verlangen das WPSM als Bedingung für Beiträge beim Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen. Das Zertifikat kostet je nach Angabe von FWS und WPSM-Stelle rund CHF 350 bis 380 plus MWST. Der Kanton Bern übernimmt diese Kosten laut Leitfaden bei Gesuchen ab 2024.
Sind Photovoltaik und Komfortlüftung bei Minergie Pflicht?
Eine eigene Stromerzeugung ist bei allen Minergie-Bauten Pflicht, eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung dagegen nicht in jedem Fall. Die alte Regel von 10 W pro m² EBF gilt seit der Anpassung 2023 nicht mehr.
Wie gross muss die Photovoltaikanlage sein?
Die Photovoltaikanlage muss das Solarpotenzial des Dachs nutzen, im Neubau rechnet Minergie mit 60 % der nutzbaren Dachfläche. Bei Erneuerungen sind es 30 %. Als nutzbar gelten Flächen über 20 m², mit 0 bis 20° Neigung in jede Himmelsrichtung oder mit 20 bis 60° Neigung, bei Einfamilienhäusern ausgerichtet zwischen Ost und West über Süd. Eigenverbrauchter Strom wird voll angerechnet, eingespeister Strom zu 40 %. Laut einer Minergie-Auswertung der Anträge seit September 2023 installieren Minergie-Gebäude nach der Anpassung im Schnitt 35 Wp pro m² EBF. Die MuKEn 2025 sehen für Neubauten 20 W vor.
Welche Lüftung verlangt Minergie?
Minergie verlangt eine automatische Zufuhr von Aussenluft, mit oder ohne Wärmerückgewinnung. Das Reglement 2026.1 sagt klar: „Eine unkontrollierte (manuelle) Fensterlüftung genügt für die Gebäudestandards von Minergie nicht.“ Bei Erneuerungen von Wohnbauten ist eine Grundlüftung zulässig. Bei Erneuerungen darf die Zuluft auch über offene Türen in der Wohnung verteilt werden. Bei mehr als 40 m³ pro Stunde je Zuluftöffnung muss sie dort per Wärmerückgewinnung vorgewärmt werden. Welche Systeme sich im Bestand eignen, zeigt der Beitrag Lüftungskonzepte nach der energetischen Sanierung.
Welche Förderung gibt es 2026 für Wärmepumpe und Minergie?
Die Förderung läuft über die Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen, Beiträge und Bedingungen unterscheiden sich stark. Das Gebäudeprogramm stützt sich auf Art. 34 des CO2-Gesetzes. Laut BFE (25.08.2026) zahlte es 2025 rund 516,4 Millionen Franken aus. Dabei wurden 20.097 Öl-, Gas- und Elektroheizungen ersetzt, in 82 % der Fälle durch Wärmepumpen. Das Gesuch stellen Sie vor Baubeginn.
| Massnahme (EFH) | Kanton Zürich (Programm 2026) | Kanton Bern (Leitfaden April 2025) |
|---|---|---|
| Luft/Wasser-WP bis 15 kW | CHF 2.900 | CHF 6.000 |
| Erdsonden-WP bis 15 kW | CHF 6.800 | CHF 10.000 |
| Minergie-Modernisierung | nur ECO: CHF 110/m² EBF | CHF 160/m² EBF |
| Minergie-P-Modernisierung | nur P-ECO: CHF 165/m² EBF | CHF 180/m² EBF |
| Obergrenze | 50 % der Investition | 35 % der Kosten |
Kurz eingeordnet: Die Beiträge für Wärmepumpen gelten beim Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen, bis 15 kW mit WPSM. Zürich fördert Neubauten und Ersatzneubauten nicht, auch nicht nach Minergie. In Bern gibt es für Minergie-A-Modernisierungen CHF 200 pro m² EBF. Bern verlangt für Gebäude der Kategorien 1 bis 6 zusätzlich einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) nach Abschluss der Massnahme. Prüfen Sie vor dem Gesuch die aktuellen Sätze.
Was bedeutet das Harmonisierte Fördermodell HFM 2015?
Das HFM 2015 nennt Mindestbeiträge, an denen sich die kantonalen Förderprogramme orientieren. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen nennt es 1.600 Franken plus 60 Franken pro kW Heizleistung. Für Erdsonden sind es 2.400 Franken plus 180 Franken pro kW. Für 10 kW sind das CHF 2.200 bzw. CHF 4.200, Zürich und Bern zahlen mehr.
Gibt es Boni für natürliche Kältemittel oder eine Klimaprämie?
Einen allgemeinen Bonus für natürliche Kältemittel sieht das Zürcher Programm 2026 nicht vor, die Klimaprämie gilt nicht für Einfamilienhäuser. Die von der Stiftung KliK finanzierte Klimaprämie schliesst den Heizungsersatz in Einfamilienhäusern ausdrücklich aus. Das Programm läuft voraussichtlich bis spätestens Ende 2027. Warum Propan und andere natürliche Kältemittel trotzdem sinnvoll sein können, zeigt der Beitrag natürliche Kältemittel.
Was verlangen MuKEn und CO2-Gesetz beim Heizungsersatz?
Beim Heizungsersatz geben die kantonalen Energiegesetze nach MuKEn den Rahmen vor, die MuKEn 2025 sehen künftig ein erneuerbares System vor. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) übernimmt jeder Kanton in eigenes Recht. Nach den MuKEn 2014 müssen beim Ersatz einer fossilen Heizung 10 % erneuerbar gedeckt oder eingespart werden. Laut Hauseigentümerverband wandten sie im September 2023 22 Kantone an.
Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) hat am 29.08.2025 die MuKEn 2025 verabschiedet. 4 Kernpunkte:
1. Heizungsersatz: Ersatz fossiler Heizungen durch ein System mit erneuerbaren Energien.
2. Photovoltaik: 20 W pro m² EBF im Neubau, 10 W bei umfangreichen Dachsanierungen.
3. Graue Energie: Grenzwerte für die Erstellung von Neubauten.
4. Ausblick 2050: verbleibende fossile Heizungen mit erneuerbaren Brennstoffen.
Zürich ist bereits weiter. Seit dem 01.09.2022 muss dort beim Heizungsersatz erneuerbar geheizt werden, wenn das technisch möglich ist und über den Lebenszyklus höchstens 5 % Mehrkosten verursacht. Im 1. Jahr waren über 98 % der neu eingebauten Heizungen klimaneutral, 54,6 % aller neuen Heizungen waren Luft/Wasser-Wärmepumpen.
Das revidierte CO2-Gesetz ist seit dem 01.01.2025 in Kraft. Die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas beträgt 120 Franken pro Tonne CO2. Ein Drittel der Einnahmen fliesst ins Gebäudeprogramm. Seit 2025 ergänzt ein Impulsprogramm nach dem Klima- und Innovationsgesetz die Förderung.
Was kostet eine Minergie-Zertifizierung?
Die Zertifizierung eines Einfamilienhauses bis 250 m² EBF kostet bei Minergie CHF 1.400, bei Minergie-P CHF 2.600, jeweils ohne MWST. Für den Zusatz ECO kommen bei dieser Grösse CHF 2.300 dazu. Hinzu kommen Kosten für Planung und Nachweis, bei Minergie-P und -A auch für die Luftdichtheitsmessung.
Häufige Fragen zu Minergie und Wärmepumpe
Ist eine Wärmepumpe bei Minergie Pflicht?
Nein, Minergie verlangt keine Wärmepumpe, aber eine fossilfreie Wärmeerzeugung. Möglich sind auch Holz oder Fernwärme. In der Praxis ist die Wärmepumpe wegen des Gewichtungsfaktors 0 für Umweltwärme meist die einfachste Lösung.
Kann ein Altbau mit Wärmepumpe Minergie erreichen?
Ja, über eine Minergie-Modernisierung oder eine der 5 standardisierten Systemerneuerungen für Wohnbauten. Die Systemerneuerung kommt ohne aufwendige Berechnung aus.
Welche JAZ sollte eine Wärmepumpe im Minergie-Haus erreichen?
Eine feste JAZ-Schwelle schreibt Minergie nicht vor, Feldmessungen zeigen im Neubau 3,5 für Luft/Wasser und 4,9 für Erdsonden. Eine tiefe Vorlauftemperatur verbessert die JAZ.
Muss ich die Förderung vor dem Bau beantragen?
Ja, das Fördergesuch muss vor Baubeginn beim Kanton eingereicht sein. Bei Erdsonden verlangt Zürich das Gesuch vor Bohrbeginn. Bis 15 kW brauchen Sie zusätzlich meist ein WPSM-Zertifikat.
Minergie Schweiz (Produktreglement Gebäudestandards 2026.1 und 2025.1; Minergie im Kontext der MuKEn 2025, Stand 01.01.2026; Websites der Standards, Stand 09/2026); OST/NTB Buchs (Feldmessung Wärmepumpen, 2020); WPSM und FWS (Stand 2026); BFE (Gebäudeprogramm, 25.08.2026); BAFU (CO2-Abgabe); EnDK/BFE (HFM 2015; MuKEn 2025, 29.08.2025); Kanton Zürich (Förderprogramm 2026; Heizungsersatz; Mai 2024); Kanton Bern (Leitfaden Förderprogramm, April 2025); HEV Schweiz (MuKEn); Stiftung KliK (Klimaprämie); ElCom (08.09.2026).


