§ 14a EnWG 2026: Module 1–3, Dimmung und Netzentgelt für Wärmepumpen
§ 14a EnWG erlaubt Netzbetreibern seit dem 01.01.2024, neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher über 4,2 kW bei drohender Netzüberlastung zu dimmen. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt, laut 4 Preisblättern 2026 um 122 bis 165 Euro pauschal oder um 60 % des Arbeitspreises. Dieser Ratgeber erklärt Module, Dimmung und EVU-Sperre mit Netzbetreiber-Preisen und offenem Rechenbeispiel.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 01.01.2024: Neue Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher (Netzbezug) über 4,2 kW sind steuerbar.
- Dimmung grundsätzlich nur bei akuter Netzüberlastung, bei direkter Steuerung nie unter 4,2 kW je Gerät; Haushaltsstrom bleibt unberührt.
- Modul 1 (Pauschale) 2026 laut 4 Preisblättern: 122,13 bis 165,05 € brutto pro Jahr.
- Modul 2: Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt um 60 %, Voraussetzung ist ein separater Zähler.
- Modul 3 (seit 01.04.2025): zeitvariables Netzentgelt, nur mit Modul 1 und Smart Meter.
- 42watt-Rechenbeispiel Westnetz, 5.000 kWh: Modul 1 165 €, Modul 2 340 €, Modul 1+3 238–420 €.
- Netzbetreiber dürfen den Anschluss nicht mehr wegen Netzengpässen verweigern.
- Altanlagen mit EVU-Sperre: bisherige Regeln längstens bis 31.12.2028.
Welches Modul nach § 14a EnWG spart wie viel?
Bei 5.000 kWh Wärmepumpenstrom spart Modul 2 im Westnetz-Gebiet 340 Euro, Modul 1 165 Euro und Modul 1 plus 3 rund 238 bis 420 Euro. Das Netzentgelt ist die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes. Es steckt in jedem Strompreis und besteht aus einem Arbeitspreis je kWh und einem Grundpreis.
| Modul | Was sinkt | Voraussetzung | Ersparnis im 42watt-Rechenbeispiel |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | feste Pauschale pro Jahr | keine, gilt ohne Auswahl | 165,05 € |
| Modul 2 | Arbeitspreis um 60 % | eigener Zähler für das Gerät | 340,34 € |
| Modul 1 + 3, ohne Lastverschiebung | Pauschale plus zeitvariabler Arbeitspreis | Smart Meter, Modul 1 | 238,09 € |
| Modul 1 + 3, mit Lastverschiebung | wie oben | Smart Meter, z. B. Wärmespeicher | 420,31 € |
Kurz eingeordnet: Grundlage ist das Preisblatt 2026 der Westnetz GmbH, alle Werte brutto mit 19 % Umsatzsteuer. Ohne Modul kostet der Netzentgelt-Arbeitspreis für 5.000 kWh dort 567,04 Euro. Modul 2 senkt ihn von 11,34 auf 4,53 Cent pro kWh. Nicht eingerechnet sind die Kosten für einen 2. Zähler und den Grundpreis eines 2. Stromvertrags. Für Modul 3 gelten 3 Annahmen. Die Westnetz-Zeitfenster gelten laut Preisblatt täglich, das Beispiel rechnet sie ganzjährig. Ohne Lastverschiebung läuft die Wärmepumpe gleichmäßig über 24 Stunden. Mit Lastverschiebung verlagert sie den Betrieb aus dem teuren Abendfenster (15 bis 20 Uhr) komplett in die Nacht (0 bis 7 Uhr). Haushaltsstrom am selben Zähler ist nicht berücksichtigt.
Wie unterscheiden sich die Netzbetreiber 2026?
Die Höhe von Modul 1 und der Vorteil von Modul 2 hängen direkt vom Arbeitspreis des örtlichen Netzbetreibers ab. Modul 1 besteht aus 80 Euro brutto plus einer Stabilitätsprämie. Diese berechnet sich aus 3.750 kWh mal Arbeitspreis mal 0,2. Die Bundesnetzagentur nannte bei der Einführung eine Spanne von 110 bis 190 Euro brutto (Stand 2023). Die folgende Tabelle zeigt 4 Netzbetreiber mit Preisblatt 2026.
| Netzbetreiber | Modul 1 pro Jahr | Ersparnis Modul 2 bei 5.000 kWh | Modul 2 lohnt sich ab |
|---|---|---|---|
| Bayernwerk Netz | 122,13 € | 168,39 € | 3.627 kWh |
| SWM Infrastruktur (München) | 137,74 € | 230,86 € | 2.983 kWh |
| Netze BW | 147,56 € | 270,13 € | 2.731 kWh |
| Westnetz | 165,05 € | 340,34 € | 2.425 kWh |
Kurz eingeordnet: Je höher der Arbeitspreis, desto stärker lohnt sich Modul 2. Aus der Modul-1-Formel der Bundesnetzagentur folgt, dass die Schwelle immer über 1.250 kWh liegt. Je 10 Euro brutto Zusatzkosten pro Jahr für Zähler und Vertrag verschieben sie um 147 bis 297 kWh nach oben. Den Arbeitspreis Ihres Netzbetreibers finden Sie im Preisblatt „Netzentgelte Strom 2026“ auf dessen Website.
Welches Modul passt zu Ihrem Haushalt?
Modul 2 passt meist zu Wärmepumpen mit hohem Verbrauch und eigenem Zähler, Modul 1 zu allen anderen Fällen. Sie wählen beim Netzbetreiber oder Stromlieferanten, ohne Auswahl gilt Modul 1. 4 typische Fälle:
- Modul 1: Wärmepumpe oder Wallbox laufen über den Haushaltszähler, der Verbrauch liegt unter der Schwelle.
- Modul 2: Die Wärmepumpe hat einen separaten Zähler und verbraucht deutlich mehr als die Schwelle.
- Modul 1 + 3: Ein Smart Meter ist eingebaut, und das günstige Zeitfenster passt zu Ihrem Verbrauch.
- Wechsel: Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend.
Was regelt § 14a EnWG?
§ 14a EnWG erlaubt Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei drohender Überlastung zu dimmen, und verpflichtet sie im Gegenzug zu reduzierten Netzentgelten. Der Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz gibt der Bundesnetzagentur die Befugnis, bundeseinheitliche Regeln festzulegen. Das hat sie mit 2 Festlegungen getan, die sie am 27.11.2023 veröffentlicht hat. BK6-22-300 regelt die Steuerung, BK8-22/010-A die Netzentgelte. Beide gelten seit dem 01.01.2024.
Für Hausbesitzende bringt das eine wichtige Änderung. Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr mit Verweis auf fehlende Netzkapazität ablehnen oder verzögern. Dafür ist die Teilnahme an der Steuerung für neue Geräte Pflicht. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sagte am 27.11.2023: „Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben.“
Welche Geräte fallen unter § 14a EnWG?
Unter § 14a fallen 4 Gerätearten mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind. Die Netzanschlussleistung ist die Leistung, die ein Gerät maximal aus dem Netz bezieht.
- Wärmepumpen: inklusive eingebautem Heizstab.
- Wallboxen: nur private, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.
- Klimageräte: Anlagen zur Raumkühlung.
- Stromspeicher: nur für das Laden aus dem Netz.
Mehrere kleinere Wärmepumpen oder mehrere Klimageräte werden jeweils zusammengezählt. 2 Klimageräte mit je 2,5 kW überschreiten so die Schwelle. Nachtspeicherheizungen behalten dauerhaft die bisherigen Regeln.
Wie funktioniert die Dimmung nach § 14a?
Der Netzbetreiber darf die Leistung grundsätzlich nur bei akuter Überlastung senken, bei direkter Steuerung nie unter 4,2 kW je Gerät. Dimmen bedeutet: Das Gerät läuft weiter, bezieht aber vorübergehend weniger Strom, bis die Gefahr vorbei ist. Der normale Haushaltsstrom für Licht, Herd oder Fernseher ist laut Bundesnetzagentur nicht betroffen.
Mit 4,2 kW können Wärmepumpen laut Bundesnetzagentur weiterlaufen. Ein E-Auto lässt sich damit „in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer“ nachladen. Für große Wärmepumpen und Klimaanlagen über 11 kW gilt eine höhere Grenze. Ihre Mindestleistung beträgt 40 % der Anschlussleistung. Eine 15-kW-Wärmepumpe darf also nur auf 6 kW gedimmt werden.
Wie verändert ein Energiemanagementsystem die Mindestleistung?
Mit einem Energiemanagementsystem (EMS) erhalten Sie eine gemeinsame Leistungsgrenze für alle Geräte, die Sie selbst verteilen. Ein EMS ist eine Steuerung, die Verbraucher, Photovoltaik und Speicher im Haus koordiniert. Die Grenze berechnet sich nach einer festen Formel mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser Faktor berücksichtigt, dass selten alle Geräte gleichzeitig volle Leistung brauchen.
| Steuerbare Geräte | Faktor | Garantierte Leistung mit EMS | Bei Einzelsteuerung |
|---|---|---|---|
| 1 | – | 4,2 kW | 4,2 kW |
| 2 | 0,8 | 7,56 kW | 8,4 kW |
| 3 | 0,75 | 10,5 kW | 12,6 kW |
| 4 | 0,7 | 13,02 kW | 16,8 kW |
Kurz eingeordnet: Mit EMS ist die garantierte Summe etwas kleiner. Dafür können Sie sie flexibel verteilen, etwa die volle Grenze an die Wärmepumpe und das Laden des E-Autos verschieben. Zusätzlich darf das EMS eigenen Solarstrom und Strom aus dem Batteriespeicher anrechnen. Wie solche Systeme arbeiten, erklärt der Beitrag Energiemanagementsysteme.
Wie oft dürfen Netzbetreiber dimmen?
Eine feste Obergrenze für die netzorientierte Dimmung gibt es nicht, sie ist aber nur bei gemessener Überlastung erlaubt. Fehlt dem Netzbetreiber noch die Messtechnik, darf er vorsorglich steuern. Diese präventive Steuerung ist auf 2 Stunden täglich begrenzt. Sie gilt höchstens 24 Monate je Netzbereich und längstens bis 31.12.2028.
Seit dem 01.03.2025 müssen Netzbetreiber ihre Steuerungsmaßnahmen monatlich veröffentlichen. Die Angaben stehen auf der gemeinsamen Plattform VNB-Digital, mit Postleitzahl, Zahl der Geräte und Dauer. Eine bundesweite amtliche Auswertung dieser Daten lag nach Recherche von 42watt bis Oktober 2026 nicht vor.
Was ist der Unterschied zwischen EVU-Sperre und Dimmung?
Die EVU-Sperre schaltete Wärmepumpen mit Sondertarif komplett ab, die Dimmung nach § 14a senkt nur die Leistung auf mindestens 4,2 kW. EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Vor 2024 bekamen Wärmepumpen ein reduziertes Netzentgelt, wenn der Netzbetreiber sie zeitweise sperren durfte. Das Signal kam meist über Rundsteuertechnik, also Funk- oder Netzsignale an einen Empfänger im Zählerschrank.
| Merkmal | EVU-Sperre (alt) | Dimmung nach § 14a (neu) |
|---|---|---|
| Eingriff | komplette Abschaltung | Drosselung auf mindestens 4,2 kW |
| Anlass | feste Sperrzeiten | nur bei Netzüberlastung |
| Dauer | z. B. bis 2 Stunden am Stück, bis 6 Stunden täglich | so lange wie die Überlastung |
| Gegenleistung | Sondertarif mit separatem Zähler | Modul 1, 2 oder 3 |
| Geltung | Altanlagen bis 31.12.2028 | Neuanlagen seit 01.01.2024 |
Kurz eingeordnet: Die Werte zur Sperrdauer sind ein historisches Beispiel aus den Bedingungen der Dessauer Stromversorgung (Stand 2017). Dort lagen die Sperrfenster am Morgen, am Mittag und am frühen Abend. Andere Netzbetreiber hatten eigene Zeiten. Ein Wärmespeicher kann solche Sperrzeiten überbrücken. Wie ein solcher Speicher hilft, zeigt der Beitrag Pufferspeicher für Wärmepumpen. Bei der Dimmung ist er nicht zwingend nötig, kann aber für Modul 3 nützlich sein.
Wann endet die alte EVU-Sperre?
Die EVU-Sperre gilt für Anlagen mit bestehender Steuerungsvereinbarung längstens bis 31.12.2028. Spätestens ab dem 01.01.2029 fallen diese Geräte unter § 14a. Für Bestandsanlagen gelten 3 Fälle:
1. Mit Steuerungsvereinbarung vor 2024: bisherige Regeln und Netzentgelte bis 31.12.2028, danach § 14a.
2. Ohne Steuerungsvereinbarung vor 2024: dauerhaft ausgenommen, solange das Gerät nicht ausgetauscht wird.
3. Freiwilliger Wechsel: vorzeitig möglich per Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, aber nicht umkehrbar.
Wie funktionieren Modul 2 und Modul 3 in der Praxis?
Modul 2 braucht einen eigenen Zähler für das Gerät, Modul 3 ein intelligentes Messsystem und gilt nur zusammen mit Modul 1. Beide bringen mehr als Modul 1, wenn Verbrauch und Betriebszeiten passen.
Was bedeutet der separate Zähler bei Modul 2?
Bei Modul 2 wird das Gerät über einen eigenen Zählpunkt abgerechnet, für den das Netzentgelt 40 % des normalen Arbeitspreises beträgt. Auf diesen Zählpunkt fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an. Kosten entstehen trotzdem: für den Messstellenbetrieb des 2. Zählers und den Grundpreis des Liefervertrags. Wer bereits einen separaten Wärmepumpenzähler hat, braucht für Modul 2 in der Regel keinen zusätzlichen Zähler. Über diesen Zähler können Sie zusätzlich einen Wärmepumpenstromtarif beziehen. Anbieter und Preise vergleicht der Beitrag Wärmepumpen-Stromtarife. Modul 2 lässt sich nicht mit Modul 3 kombinieren.
Wie funktioniert das zeitvariable Netzentgelt in Modul 3?
Modul 3 teilt den Tag in 3 Preisstufen: Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif. Es wird seit dem 01.04.2025 abgerechnet. Der Niedertarif liegt laut Festlegung bei 10 bis 40 % des Standardtarifs. Der Hochtarif darf höchstens doppelt so hoch sein und gilt mindestens 2 Stunden pro Tag. Jeder Netzbetreiber legt seine Zeitfenster für ein Kalenderjahr fest, in mindestens 2 Quartalen.
| Netzbetreiber | Niedertarif (brutto) | Hochtarif (brutto) | Gültig 2026 |
|---|---|---|---|
| Bayernwerk Netz | 0,56 ct, 10–15 Uhr | 10,75 ct, 17–22 Uhr | April bis September |
| SWM Infrastruktur | 3,08 ct, 0:45–6:45 Uhr | 8,50 ct, 8:30–20:45 Uhr | Januar bis März, Oktober bis Dezember |
| Netze BW | 3,61 ct, 10–14 Uhr | 13,16 ct, 17–22 Uhr | ganzjährig |
| Westnetz | 1,13 ct, 0–7 Uhr | 18,62 ct, 15–20 Uhr | laut Preisblatt täglich |
Kurz eingeordnet: Die Zeitfenster unterscheiden sich stark. Bei Bayernwerk liegt der Niedertarif im Sommer zur Mittagszeit. Das passt zu einer Wallbox mit Solarstrom, kaum zu einer Wärmepumpe. Bei SWM und Westnetz liegt er nachts, bei SWM nur im Winterhalbjahr. Das passt zur Heizsaison. Wichtig: Das zeitvariable Entgelt gilt in der Regel für den gesamten Bezug am Zähler, also auch für Haushaltsstrom am Abend.
Was tun, wenn der Netzbetreiber Modul 3 nicht anbietet?
Netzbetreiber sind seit dem 01.04.2025 zu Modul 3 verpflichtet, und die Bundesnetzagentur droht säumigen Netzbetreibern inzwischen Zwangsgelder an. Am 28.05.2026 drohte sie 2 Netzbetreibern Zwangsgelder an, mit Frist bis 30.09.2026. Müller: „Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen.“ Laut Liste der Beschlusskammer 8 (Stand 13.10.2026) läuft wegen Umsetzungsmängeln, insbesondere bei Modul 3, inzwischen eine Androhung gegen 4 Netzbetreiber: Syna, TEN Thüringer Energienetze, Energienetze Mittelrhein und enercity Netz. Eine Festsetzung gab es bis dahin nicht. Laut Branchenverband BDEW sollten Sie Modul 3 über Ihren Stromlieferanten bestellen.
Wie ändern sich die Werte 2027?
Erste Netzbetreiber haben im Oktober 2026 vorläufige Netzentgelte für 2027 veröffentlicht, die endgültigen Werte gelten ab 01.01.2027. Bei SWM Infrastruktur sinkt Modul 1 vorläufig leicht auf 136,49 Euro brutto. Der Niedertarif in Modul 3 fällt auf 1,51 Cent brutto und gilt dann ganzjährig von 23:00 bis 6:30 Uhr. Prüfen Sie im Dezember das endgültige Preisblatt Ihres Netzbetreibers, bevor Sie das Modul wechseln.
Welche Pflichten und Kosten haben Hausbesitzende nach § 14a?
Hausbesitzende melden das Gerät vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an und sorgen dafür, dass es steuerbar ist. Das übernimmt in der Praxis meist die Elektrofachkraft. 4 Punkte gehören dazu:
- Anmeldung: Die Inbetriebnahme wird dem Netzbetreiber vorab mitgeteilt.
- Steuerung: Das Gerät wird direkt oder über ein EMS angesteuert, meist über eine Steuerbox am Smart-Meter-Gateway.
- Messung: Für § 14a-Geräte ist ein intelligentes Messsystem vorgesehen. Die Preisobergrenze liegt bei 50 Euro pro Jahr, für die Steuerbox kommen höchstens 50 Euro hinzu.
- Zählerschrank: Ein nötiger Umbau ist nicht im Messentgelt enthalten und wird extra berechnet.
Bis Ende 2028 erlauben manche Netzbetreiber übergangsweise eine fest eingestellte Schaltuhr statt Steuerbox, etwa Netze BW. Was ein Smart Meter leistet und wann er Pflicht ist, erklärt der Beitrag Smart Meter. Auch eine neue Wärmepumpe im Altbau fällt unter § 14a, maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme.
Häufige Fragen zu § 14a EnWG
Gilt § 14a EnWG auch für Wallboxen?
Ja, private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW fallen seit dem 01.01.2024 unter § 14a. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind ausgenommen. Welche Zuschüsse es für Ladetechnik gibt, zeigt der Beitrag Wallbox-Förderung.
Können Hausbesitzende die Teilnahme an § 14a ablehnen?
Nein, für neue steuerbare Geräte über 4,2 kW ist die Teilnahme seit dem 01.01.2024 Pflicht. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss nicht wegen Netzengpässen verweigern. Geräte unter 4,2 kW fallen grundsätzlich nicht unter die Regel.
Was passiert mit einer Wärmepumpe unter 4,2 kW?
Eine einzelne Wärmepumpe mit höchstens 4,2 kW Netzanschlussleistung ist nicht steuerbar im Sinne von § 14a und erhält keine Netzentgeltreduzierung. Maßgeblich ist die Anschlussleistung inklusive Heizstab. Mehrere Geräte derselben Art werden addiert.
Wie stark senkt § 14a die Stromkosten einer Wärmepumpe?
§ 14a senkt nur das Netzentgelt, im 42watt-Rechenbeispiel um 165 bis 420 Euro pro Jahr. Eine vollständige Kostenrechnung zeigt der Beitrag Stromkosten einer Wärmepumpe.
Energiewirtschaftsgesetz § 14a (gesetze-im-internet.de, abgerufen 20.10.2026); Bundesnetzagentur, Festlegungen BK6-22-300 mit Anlage 1 und BK8-22/010-A (Beschluss BK8 vom 23.11.2023, veröffentlicht 27.11.2023, in Kraft 01.01.2024); Bundesnetzagentur, Verbraucherinformation „§ 14a EnWG – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ und FAQ für die Branche (Stand 2026); Bundesnetzagentur, Pressemitteilungen vom 27.11.2023 und 28.05.2026; Bundesnetzagentur Beschlusskammer 8, Veröffentlichung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen (Stand 13.10.2026); Bundesnetzagentur Beschlusskammer 6, Mitteilung Nr. 4 (05.02.2025); Bundesnetzagentur, FAQ Messeinrichtungen – Kosten; BDEW-Anwendungshilfe Modul 3 (V1.2, 17.07.2026); Preisblätter Netzentgelte Strom 2026 von Bayernwerk Netz, SWM Infrastruktur (Stand 12/2025), Netze BW (V1.2, 12.12.2025) und Westnetz; SWM Infrastruktur, vorläufige Netzentgelte 2027 (Stand 10/2026); Netze BW, Regelung § 14a EnWG; Dessauer Stromversorgung, Bedingungen für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Stand 09/2017).


