Max Nestler
September 29, 2026
Lesezeit
11
Minuten
Photovoltaik + Batterie
Wirtschaftlichkeit & Kosten

Strommarkt 2026: Was sich für Verbraucher ändert

Strom für Haushalte kostet 2026 im Schnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde und ist damit günstiger als 2025. Hauptgrund ist ein Bundeszuschuss zu den Netzentgelten. Für Hausbesitzende mit Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaik zählen zusätzlich neue Netzentgelt-Rabatte, Smart-Meter-Pflichten und die geplante EEG-Novelle 2027. Dieser Überblick zeigt den Stand September 2026 und ein Rechenbeispiel für einen Haushalt mit Wärmepumpe.

Inhaltsverzeichnis
Photovoltaik vom Profi zum Festpreis

Solaranlage ohne versteckte Kosten – garantiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltsstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW, August 2026).
  • Netzentgelte sinken 2026 laut BDEW um 1,7 ct/kWh, vor allem durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. €.
  • Stromsteuer für Haushalte bleibt bei 2,05 ct/kWh; der CO₂-Preis für Brennstoffe liegt 2026 im Korridor von 55–65 €/t.
  • § 14a EnWG: Modul 1 bringt je nach Netzgebiet eine Pauschale (bei Netze BW 110–190 € pro Jahr), Modul 2 senkt den Netz-Arbeitspreis um 60 %.
  • Smart Meter mit Wärmepumpe: Preisobergrenze 50 € pro Jahr, Steuerung bis 50 € zusätzlich.
  • Einspeisevergütung ab 01.08.2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp.
  • EEG 2027 (Kabinettsentwurf 29.07.2026): Die 20-jährige feste Vergütung für neue Kleinanlagen soll ab 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden.
  • 42watt-Rechenbeispiel 8.500 kWh: rund 160–200 € Ersparnis durch § 14a, mit Lastverschiebung gut 400 €.

Was ändert sich 2026 am Strommarkt für Hausbesitzende?

2026 sinken vor allem die Netzentgelte, während die Stromsteuer für Haushalte gleich bleibt. Für Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder Solaranlage sind weitere Regeln relevant. Die Tabelle fasst zentrale Änderungen zusammen.

ÄnderungGilt seitWirkungBetrifft
Zuschuss Netzentgelte 6,5 Mrd. €01.01.2026Netzentgelte −1,7 ct/kWhalle Haushalte
Gasspeicherumlage entfällt01.01.2026−0,289 ct/kWh GasGasheizungen
§ 14a EnWG, Module 1–301.01.2024 / 01.04.2025pauschaler Rabatt (z. B. 110–190 €) oder −60 % Netz-ArbeitspreisWärmepumpe, Wallbox
Energy Sharing (§ 42c EnWG)01.06.2026Solarstrom mit Nachbarn teilenPV-Betreibende
Einspeisevergütung sinkt01.08.20267,70 ct/kWh bis 10 kWpneue PV-Anlagen
EEG 2027 (Kabinettsentwurf)geplant 01.01.202720-jährige feste Vergütung für neue Kleinanlagen soll entfallenPV ab 2027

Kurz eingeordnet: Die Entlastung 2026 kommt fast vollständig aus den Netzentgelten. Steuern, Abgaben und Umlagen liegen laut BDEW unverändert bei 12,6 Cent pro kWh. Mehr bewegen § 14a EnWG, das Zählerkonzept und der Eigenverbrauch von Solarstrom.

Wie hoch ist der Strompreis 2026?

Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 Cent pro kWh. Das zeigt die BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Gegenüber 2025 ist der Preis gesunken.

Woraus setzt sich der Strompreis 2026 zusammen?

Der Strompreis besteht 2026 zu 41 % aus Beschaffung und Vertrieb, zu 25 % aus Netzentgelten und zu 34 % aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Netzentgelte sind die Gebühren für Bau und Betrieb der Stromnetze. Die folgenden Werte nennt der BDEW für 2026.

Bestandteilct/kWh 2026Veränderung zu 2025
Beschaffung und Vertrieb15,17–
Netzentgelte inkl. Messung9,24−1,7 ct
Stromsteuer2,05unverändert
Umlagen (Aufschlag besondere Netznutzung, Offshore, KWKG)2,95–
Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer7,58–

Kurz eingeordnet: Rund 19 Cent pro kWh entfallen auf Netz, Steuern und Umlagen, jeweils mit anteiliger Mehrwertsteuer. Diesen Block zahlen Sie unabhängig vom Anbieter. Wechseln lohnt sich daher nur beim Anteil für Beschaffung und Vertrieb. Lieferanten müssen gesunkene Netzentgelte nicht automatisch weitergeben.

Wird die Stromsteuer 2026 für Haushalte gesenkt?

Nein, private Haushalte zahlen 2026 weiterhin 2,05 Cent Stromsteuer pro kWh. Die Senkung auf 0,05 Cent gilt nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Um die Stromsteuer ebenfalls für private Haushalte zu senken, wären auch entsprechende Spielräume im Haushalt erforderlich.“ Auch für 2027 ist laut Haushaltsplanung keine Senkung für Haushalte vorgesehen (Stand August 2026).

Macht der CO₂-Preis Strom teurer?

Der nationale CO₂-Preis erscheint nicht als Posten auf der Stromrechnung. Er liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Er gilt nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe. Kraftwerke fallen unter den europäischen Emissionshandel. Dessen Kosten stecken indirekt im Börsenstrompreis. Der nationale CO₂-Preis verteuert damit Gas- und Ölheizungen direkt, Wärmepumpenstrom nicht. Ein Gesetzentwurf vom September 2026 hält den Korridor auch 2027 bei 55 bis 65 Euro. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) startet erst 2028.

Was bringt § 14a EnWG für Wärmepumpe und Wallbox?

§ 14a EnWG senkt die Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen pauschal, je nach Netzgebiet zum Beispiel um 110 bis 190 Euro pro Jahr, oder um 60 % beim Netz-Arbeitspreis. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Leistung. Die Pflicht gilt für Geräte mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei Netzengpässen vorübergehend drosseln.

Modul 1, 2 oder 3: Welches passt?

Modul 1 passt für viele Haushalte ohne zweiten Zähler, Modul 2 für Wärmepumpen mit hohem Verbrauch und eigenem Zähler. Die Regeln hat die Bundesnetzagentur festgelegt (BK8-22/010-A vom 23.11.2023).

ModulRabattVoraussetzungKombinierbar
Modul 1 (pauschal)80 € + 3.750 kWh × Netz-Arbeitspreis × 0,2 (netto)kein separater Zähler nötigmit Modul 3
Modul 2 (prozentual)Netz-Arbeitspreis −60 %separater Zählernein
Modul 3 (zeitvariabel)günstige Niedriglastzeiten, teurere HochlastzeitenModul 1 und Smart Meternur mit Modul 1

Kurz eingeordnet: Modul 1 ist ein fester Betrag pro Jahr. Netze BW nennt je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro brutto. Modul 2 wächst mit dem Verbrauch. Modul 3 gibt es seit 01.04.2025. Bei Schleswig-Holstein Netz kostet die Netznutzung 2026 laut Preisblatt im Niedrigtarif 0,64 Cent statt 6,40 Cent netto. Das gilt nachts zwischen 22 und 5 Uhr.

Wer muss 2026 einen Smart Meter einbauen lassen?

Ein intelligentes Messsystem ist Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen über 7 kW und bei Geräten nach § 14a EnWG. Ein intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter) besteht aus digitalem Zähler und Kommunikationseinheit. Es überträgt Verbrauchswerte im Viertelstundentakt. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt.

FallPreisobergrenze pro Jahr (brutto)
Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler ohne Funk)25 €
iMSys freiwillig30 €
iMSys 6.000–10.000 kWh40 €
iMSys § 14a-Gerät oder PV 7–15 kW50 €
Steuerungseinrichtung zusätzlich50 €

Kurz eingeordnet: Haushalte mit Wärmepumpe liegen meist bei 50 Euro pro Jahr für das Messsystem. Für die Steuerung kommen bis zu 50 Euro hinzu. Wer den Einbau vorzeitig selbst verlangt, zahlt laut Bundesnetzagentur in der Regel einmalig bis 100 Euro. Der Rollout kommt langsam voran. Zum 30.06.2026 waren 3,17 Millionen Smart Meter eingebaut, das sind 5,9 % aller Messstellen.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif 2026?

Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich 2026 vor allem, wenn Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher gezielt in günstige Stunden verschoben werden. Dynamische Tarife geben den stündlichen oder viertelstündlichen Börsenpreis weiter. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Voraussetzung ist ein Smart Meter.

Die Schwankungen sind groß. 2025 lag der Börsenpreis am Day-Ahead-Markt im Schnitt bei 89,32 Euro pro Megawattstunde. In 573 Stunden war er negativ. Im ersten Halbjahr 2026 stieg der Durchschnitt auf rund 99 Euro, bei 298 negativen Stunden. Netzentgelte, Steuern und Umlagen fallen trotzdem in jeder Stunde an. Wer nicht verschiebt, kann im Winter mehr zahlen als im Festtarif. Welche Tarifarten für Wärmepumpen es gibt, vergleicht der Beitrag Wärmepumpen-Stromtarife. Wie sich Geräte automatisch nach Preissignal steuern lassen, zeigt der Beitrag Wärmepumpen und Smart Home.

Das 42watt-Rechenbeispiel: Haushalt mit Wärmepumpe

Im 42watt-Rechenbeispiel spart ein Haushalt mit 8.500 kWh durch § 14a EnWG rund 160 bis 200 Euro pro Jahr, mit verschobenem Verbrauch bis gut 400 Euro. Angenommen sind 4.000 kWh Haushaltsstrom und 4.500 kWh für die Wärmepumpe. Der Festtarif kostet 37,0 Cent pro kWh (BDEW 2026), Grundpreise sind nicht enthalten. Der Netz-Arbeitspreis liegt bei angenommenen 7,0 Cent netto. Für Modul 2 fallen angenommen 100 Euro pro Jahr für zweiten Zähler und zweiten Vertrag an. Dafür entfallen am eigenen Wärmepumpen-Zähler KWKG- und Offshore-Umlage nach § 22 EnFG (1,39 Cent netto).

VarianteRabatt / EffektStromkosten pro Jahr
A: 1 Zähler, Festtarif, ohne § 14a–3.145 €
B: Modul 1−158 €2.987 €
C: Modul 2, eigener WP-Zähler−225 € Netz, −74 € Umlagen, +100 € Zähler2.946 €
D: Modul 1 + dynamischer Tarifzusätzlich −255 €2.732 €

Kurz eingeordnet: Modul 2 liegt hier nur rund 40 Euro vor Modul 1. Der Vorsprung hängt am Wärmepumpenverbrauch. Rechnerisch lohnt Modul 2 unter diesen Annahmen erst ab rund 3.900 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr. Ohne Zusatzkosten für den zweiten Zähler läge die Schwelle bei rund 2.400 kWh. Variante D setzt voraus, dass 30 % des Verbrauchs in Stunden laufen, die 10 Cent günstiger sind. Jeder Cent Preisunterschied über den Gesamtverbrauch entspricht 85 Euro pro Jahr, nach oben wie nach unten. Den Wärmepumpenverbrauch Ihres Hauses schätzen Sie mit der Formel im Beitrag Stromkosten Wärmepumpe.

Was gilt 2026 für neue Photovoltaik-Anlagen?

Neue PV-Anlagen erhalten 2026 bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung und speisen ohne Steuerung höchstens 60 % ihrer Leistung ein. Das regelt das Solarspitzengesetz seit 25.02.2025. Die ausgefallenen Stunden werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt. Die 60-%-Grenze gilt für Anlagen unter 100 kW, bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind. Bestandsanlagen können freiwillig wechseln und erhalten dann 0,6 Cent pro kWh mehr.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab August 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.08.2026 gibt es 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp. Von 10 bis 40 kWp sind es 6,66 Cent. Bei Volleinspeisung bis 10 kWp zahlt der Netzbetreiber 12,22 Cent. Eigener Solarstrom ersetzt dagegen Netzstrom für 37,0 Cent. Jede selbst genutzte kWh ist damit fast 5-mal so viel wert wie eine eingespeiste. Wie sich der Anteil erhöhen lässt, zeigt der Beitrag Eigenverbrauch vs. Einspeisung. Ob ein Batteriespeicher dafür wirtschaftlich ist, rechnet der Beitrag Stromspeicher Kosten durch.

Was plant die EEG-Novelle 2027?

Die EEG-Novelle 2027 soll die 20-jährige feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen ab 01.01.2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29.07.2026 beschlossen. Die Bundesregierung begründet: „Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich.“ Laut Fachberichten sind eine befristete Übergangszahlung, ein Bonus für den Verkauf über Direktvermarkter und eine Grenze der Einspeiseleistung auf 50 % geplant. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 in erster Lesung beraten. Ein Beschluss ist bis Ende Oktober geplant. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten laut Entwurf ihre Vergütung für 20 Jahre. Weitere Förderwege bündelt der Beitrag Photovoltaik-Förderung.

Was ist Energy Sharing nach § 42c EnWG?

Energy Sharing erlaubt seit 01.06.2026, Strom aus einer gemeinsamen Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Netz mit anderen Haushalten zu teilen. Alle Beteiligten müssen im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen. Ab 01.06.2028 sind auch angrenzende Netzgebiete derselben Regelzone möglich. 4 Bedingungen gelten:

  • Messung: Jede Verbrauchsstelle braucht eine viertelstündliche Messung, also meist einen Smart Meter.
  • Netzentgelte: Für den geteilten Strom fallen die vollen Netzentgelte an.
  • Reststrom: Jeder Haushalt braucht weiter einen eigenen Lieferanten für den Rest.
  • Betreiber: Die Anlage betreiben Privatpersonen oder nicht gewerbliche Gemeinschaften.

Der finanzielle Vorteil ist begrenzt, weil nur der Anteil für Beschaffung günstiger werden kann.

Wie entwickeln sich die Strompreise 2027?

Für 2027 zeichnet sich ein leichter Anstieg der Netzentgelte ab, weil der Bundeszuschuss auf gut 5,5 Milliarden Euro sinkt. Das Kabinett hat den Zuschuss für 2027 bis 2029 am 03.09.2026 beschlossen. Das sind rund 1 Milliarde Euro weniger als 2026. Das Vergleichsportal Verivox schätzt den Effekt auf rund 0,25 Cent pro kWh netto. Ein Haushalt mit 4.000 kWh zahlt dadurch etwa 12 Euro mehr pro Jahr. Die vorläufigen Netzentgelte 2027 erscheinen ab 01.10.2026, die endgültigen gelten ab 01.01.2027.

Unsicher ist der Einkauf. Der BDEW stellt fest: „Der aktuelle Anstieg der Großhandelspreise infolge des Iran-Kriegs spiegelt sich bisher nicht nennenswert in den Neutarifpreisen wider.“

Was sollten Hausbesitzende jetzt tun?

Hausbesitzende sollten bis Jahresende 5 Punkte prüfen.

1. Arbeitspreis prüfen: Vergleichen Sie Ihren Tarif mit 37,0 Cent pro kWh. Fragen Sie nach, ob gesunkene Netzentgelte weitergegeben wurden.

2. § 14a-Modul wählen: Rechnen Sie Modul 1 gegen Modul 2 mit Ihrem Wärmepumpenverbrauch.

3. Smart Meter anfragen: Klären Sie beim Messstellenbetreiber Termin und Kosten.

4. Verbrauch verschieben: Nutzen Sie Zeitsteuerung oder Energiemanagement, bevor Sie einen dynamischen Tarif abschließen.

5. PV-Termin planen: Nach dem aktuellen Entwurf sichert eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre.

Häufige Fragen zum Strommarkt 2026

Wird Strom 2027 teurer?

Die Netzentgelte steigen 2027 voraussichtlich leicht, um rund 0,25 Cent pro kWh netto. Grund ist der um 1 Milliarde Euro geringere Bundeszuschuss. Die Umlagen für 2027 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis 25.10.2026. Wie sich die Einkaufspreise entwickeln, bleibt unsicher.

Gilt § 14a EnWG auch für ältere Wärmepumpen?

Die Pflicht nach § 14a EnWG gilt nur für Geräte mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024. Für ältere Geräte gelten Übergangsregeln. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, ob ein Wechsel in die neuen Module möglich ist.

Brauche ich für einen dynamischen Tarif einen Smart Meter?

Ja, ein dynamischer Stromtarif setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Nur so lässt sich der Verbrauch je Viertelstunde abrechnen. Ohne Smart Meter bleibt nur ein Tarif mit festen Zeitfenstern.

Gilt die neue EEG-Regel auch für meine bestehende PV-Anlage?

Nach dem aktuellen Entwurf nicht: Bestehende PV-Anlagen behalten ihre Einspeisevergütung für 20 Jahre. Der Entwurf zur EEG-Novelle 2027 betrifft nur neue Anlagen. Stand ist der Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026.

Quellen & Belege

BDEW-Strompreisanalyse (August 2026); Bundesregierung (Niedrigere Netzentgelte, 03.09.2026; Abschaffung Gasspeicherumlage; Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket, 29.07.2026); Bundesnetzagentur (Festlegung BK8-22/010-A, 23.11.2023; Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme; Pressemitteilung Rollout, 21.09.2026; Strommarktdaten 2025, 05.01.2026); Netze BW (Neuregelung § 14a EnWG, 2026); Schleswig-Holstein Netz (Preisblatt Netzentgelte 2026); Deutscher Bundestag (hib, BEHG-Änderung, 08.09.2026); Bundesverband Solarwirtschaft (FAQ Solarspitzengesetz); pv magazine (Einspeisevergütung ab August, 31.07.2026; EEG-Novelle, 10.09.2026); ZfK (Strompreis 2027, 13.08.2026; Negative Strompreise 2026); Verivox via t-online (Netzentgelte 2027); GÖRG (Energy Sharing nach § 42c EnWG, 13.04.2026); § 41a EnWG; § 22 EnFG.