Feuerstättenschau: Wie oft ist sie Pflicht?
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss jede Feuerungsanlage zweimal innerhalb von sieben Jahren besichtigen. Diese Regel gilt bundesweit und unabhängig davon, ob Sie in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder einem anderen Bundesland wohnen. Grundlage ist § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Feuerstättenschau ist bundesweit einheitlich in § 14 SchfHwG geregelt, unabhängig vom Bundesland
- Der Bezirksschornsteinfeger muss jede Feuerungsanlage zweimal innerhalb von sieben Jahren besichtigen
- Zwischen zwei Terminen müssen mindestens drei und höchstens fünf Jahre liegen
- Betroffen sind Öl-, Gas-, Holz- und Pelletheizungen sowie Kamine und Kachelöfen
- Reine elektrische Wärmepumpen ohne Feuerstätte fallen nicht unter die Feuerstättenschau-Pflicht
- Bei verpasstem Termin drohen ein Bußgeld nach § 24 SchfHwG von bis zu 5.000 Euro
- Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid zusammen kosten meist rund 30 bis 80 Euro
- Den Termin bestimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, eine freie Wahl gibt es hier nicht
Wie oft muss eine Feuerstättenschau stattfinden?
Die Feuerstättenschau ist gesetzlich zweimal innerhalb von sieben Jahren vorgeschrieben. Zwischen den beiden Terminen müssen mindestens drei und höchstens fünf Jahre liegen. Diese Frist ist an die Bestellungsperiode des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gekoppelt: Er ist für sieben Jahre für seinen Kehrbezirk zuständig und muss in dieser Zeit jede Feuerungsanlage zweimal begutachten (§ 14 SchfHwG).
Eine feste jährliche Wiederkehr wie beim TÜV für das Auto gibt es also nicht. Der genaue Rhythmus ergibt sich aus dem Feuerstättenbescheid, den Sie nach jeder Schau erhalten. Dort trägt der Schornsteinfeger den nächsten Termin und die bis dahin fälligen Arbeiten ein.
Zusätzlich zur regulären Frist ist eine Feuerstättenschau bei zwei weiteren Anlässen fällig: bei der Neuerrichtung einer Feuerstätte und bei einer wesentlichen Änderung des Nutzungsverhaltens. Wer beispielsweise einen bisher selten genutzten Kamin künftig regelmäßig betreibt, muss dies dem Bezirksschornsteinfeger melden.
Ist die Feuerstättenschau je nach Bundesland unterschiedlich geregelt?
Nein, die Feuerstättenschau ist bundesweit identisch geregelt – unabhängig vom Bundesland. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist ein Bundesgesetz. Es gilt in Nordrhein-Westfalen genauso wie in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein.
Viele Suchanfragen zu diesem Thema enthalten einen Bundesland-Zusatz, etwa „Feuerstättenschau wie oft NRW" oder „Feuerstättenschau wie oft Bayern". Das ist nachvollziehbar, da viele hoheitliche Aufgaben rund um Bauen und Wohnen tatsächlich Landesrecht sind. Bei der Feuerstättenschau trifft das aber nicht zu. Weder das Intervall von zwei Terminen in sieben Jahren noch die Zuständigkeit des Bezirksschornsteinfegers unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Auch bei den Kosten gibt es inzwischen keinen Unterschied mehr: Die Gebühren für Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid ergeben sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die bundesweit einheitliche Arbeitswerte festlegt. Bis 2020 variierte der Geldbetrag pro Arbeitswert noch leicht von Bundesland zu Bundesland, seither gilt bundesweit derselbe Satz. Weder wie oft die Schau stattfindet noch was sie kostet, hängt also vom Wohnort ab.
Was genau prüft der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?
Der Bezirksschornsteinfeger prüft bei der Feuerstättenschau die Betriebs- und Brandsicherheit der gesamten Feuerungsanlage. Die Kontrolle geht über die reine Heizung hinaus und umfasst mehrere Bereiche im und um den Aufstellraum.
Im Einzelnen gehört dazu:
- der Zustand von Abgasanlage, Schornstein und Lüftungsanlage
- die Einhaltung der vorgeschriebenen Brandschutzabstände zu brennbaren Bauteilen
- der Aufstellraum sowie die Verbrennungsluft- und Brennstoffversorgung
- Sicherheitseinrichtungen wie Leitern und Trittbretter für den Schornsteinzugang
- der bauliche Zustand der Feuerstätte selbst
- Zusatzeinrichtungen, etwa nicht brennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
Die Schau erfasst dabei alle vorhandenen Anlagen im Gebäude, auch selten genutzte oder derzeit stillgelegte Feuerstätten. Nach der Begehung stellt der Schornsteinfeger den Feuerstättenbescheid aus. Er listet auf, welche Arbeiten bis wann erledigt sein müssen.
Für welche Heizungsarten gilt die Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau betrifft alle Feuerungsanlagen, die einen Brennstoff verbrennen – unabhängig von der Brennstoffart. Dazu zählen Ölheizungen, Gasheizungen, Holz- und Pelletöfen sowie Kamine und Kachelöfen. Welche Kosten eine Gasheizung insgesamt verursacht, inklusive Schornsteinfeger, zeigt der Beitrag zu den Gasheizung-Kosten.
Reine elektrische Wärmepumpen ohne Verbrennung fallen dagegen nicht unter die Feuerstättenschau-Pflicht. Ohne Feuerstätte gibt es schlicht nichts zu beschauen. Das ist ein praktischer Nebeneffekt beim Umstieg auf eine Wärmepumpe: Die wiederkehrende Feuerstättenschau entfällt dauerhaft. Details zum Umbau zeigt der Ratgeber zum Umrüsten von Ölheizung auf Wärmepumpe. Bei einer Pelletheizung bleibt die Pflicht dagegen bestehen, da auch Holzpellets ein Verbrennungsvorgang sind – ein Aspekt, der beim Vergleich Pelletheizung oder Wärmepumpe mit einfließen sollte.
Was passiert, wenn ich den Termin zur Feuerstättenschau verpasse?
Wer den Termin verpasst, riskiert zunächst eine Erinnerung und danach ein Bußgeld. Meldet der Bezirksschornsteinfeger keine fristgerecht durchgeführte Feuerstättenschau, mahnt er üblicherweise zunächst schriftlich. Bleibt auch das ohne Reaktion, kann sich das zuständige Ordnungsamt einschalten.
Rechtsgrundlage ist § 24 SchfHwG. Die Vorschrift stuft eine unterlassene oder nicht rechtzeitig veranlasste Schornsteinfegerarbeit als Ordnungswidrigkeit ein. In diesen Fällen ist eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich.
Stellt der Schornsteinfeger bei der Schau selbst Mängel fest, gilt eine gesonderte Frist: Die Behebung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Termin nachgewiesen werden. Bleibt das aus, meldet der Bezirksschornsteinfeger den Vorgang der zuständigen Behörde. Diese kann die notwendigen Arbeiten im Zweifel per Ersatzvornahme selbst veranlassen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Kann ich den Termin zur Feuerstättenschau selbst bestimmen?
Nein, den Termin zur Feuerstättenschau legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest. Anders als bei der freien Kaminkehrer-Wahl für reine Kehrarbeiten gibt es hier kein Wahlrecht. Die Feuerstättenschau zählt zu den hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks. Nur der für Ihren Kehrbezirk zuständige Bezirksschornsteinfeger darf sie durchführen.
Der Schornsteinfeger lädt Sie in der Regel schriftlich zur Feuerstättenschau ein. Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie verpflichtet, ihm für den vereinbarten Termin Zutritt zur Anlage zu gewähren. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 liegt zudem die Verantwortung bei den Hausbesitzenden selbst, die im Feuerstättenbescheid genannten Fristen einzuhalten – nicht mehr allein beim Schornsteinfeger.
Was kostet eine Feuerstättenschau?
Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid zusammen kosten meist rund 30 bis 80 Euro, abhängig von der Anzahl der Feuerstätten und dem Bundesland. Die genaue Höhe legt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) über sogenannte Arbeitswerte fest.
| Position | Arbeitswerte |
|---|---|
| Feuerstättenschau, Grundwert (eine Nutzungseinheit) | rund 11,7 Arbeitswerte |
| Zuschlag je weiterer Feuerstätte | rund 6,0 Arbeitswerte |
| Feuerstättenschau an Abgasanlagen, je Meter | rund 1,0 Arbeitswert |
| Feuerstättenbescheid (bis zu drei Anlagen) | rund 10,0 Arbeitswerte |
Der Geldwert eines Arbeitswerts liegt seit Januar 2025 bundesweit einheitlich bei 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (zuvor 1,20 Euro ab 2020, davor je nach Bundesland zwischen 0,92 und 1,20 Euro). Damit ist inzwischen auch der letzte regionale Unterschied entfallen: Weder die Häufigkeit noch der Preis pro Arbeitswert schwanken heute noch zwischen den Bundesländern. Mehrere Feuerstätten im selben Gebäude erhöhen die Gesamtsumme über die Zuschläge zusätzlich.
Worin unterscheidet sich die Feuerstättenschau von der regulären Kehrung?
Die Feuerstättenschau ist eine seltene Sicherheitsprüfung, die reguläre Kehrung eine deutlich häufigere Reinigung. Beide Aufgaben regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung, beide führt meist derselbe Schornsteinfeger durch – der Unterschied liegt in Zweck und Takt.
| Feuerstättenschau | Kehrung / Abgaswegeüberprüfung | |
|---|---|---|
| Zweck | Betriebs- und Brandsicherheit der gesamten Anlage | Reinigung der Abgaswege bzw. Prüfung von Ruß, Zug und CO-Wert |
| Häufigkeit | zweimal in sieben Jahren | je nach Heizungsart jährlich bis alle drei Jahre |
| Zuständigkeit | bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (hoheitlich) | freie Schornsteinfeger-Wahl möglich |
| Ergebnis | Feuerstättenbescheid mit Fristenplan | Eintrag im Kehrbuch |
Die Kehrung ist eine rein handwerkliche Reinigungstätigkeit der Abgaswege. Die Abgaswegeüberprüfung misst zusätzlich technische Werte wie den Kohlenmonoxid-Anteil im Abgas. Beide Aufgaben können Sie seit einer Reform im Jahr 2013 bei einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen. Die Feuerstättenschau bleibt dagegen bei der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem Bezirksschornsteinfeger, da sie eine hoheitliche Aufgabe ist. Den regulatorischen Gesamtrahmen rund um Heizungen ordnet der Beitrag zum Heizungsgesetz 2026 ein – das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt die erlaubte Heizungsart, nicht die Schornsteinfeger-Pflichten aus dem SchfHwG.
Häufige Fragen zur Feuerstättenschau
Ist die Feuerstättenschau in Bayern anders geregelt als in NRW?
Nein. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist Bundesrecht. Die Frist von zweimal sieben Jahren gilt in Bayern genauso wie in Nordrhein-Westfalen.
Wie oft findet die Feuerstättenschau in Sachsen oder Niedersachsen statt?
Genauso wie überall in Deutschland: zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit mindestens drei und höchstens fünf Jahren zwischen den Terminen.
Muss ich bei einer reinen Wärmepumpe auch zur Feuerstättenschau?
Nein. Eine elektrische Wärmepumpe ohne Verbrennungsvorgang zählt nicht als Feuerstätte. Ohne Feuerstätte entfällt die Prüfpflicht vollständig.
Was passiert, wenn ich den Termin zur Feuerstättenschau verpasse?
Zunächst folgt meist eine Erinnerung des Bezirksschornsteinfegers. Bleibt die Reaktion aus, kann das Ordnungsamt ein Bußgeld nach § 24 SchfHwG verhängen, in der Regel bis zu 5.000 Euro.
Darf ich mir den Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau selbst aussuchen?
Nein. Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Aufgabe. Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihres Kehrbezirks darf sie durchführen.
Was kostet eine Feuerstättenschau ungefähr?
Zusammen mit dem Feuerstättenbescheid liegen die Kosten meist bei rund 30 bis 80 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Feuerstätten und vom Bundesland ab.
Gilt die Feuerstättenschau auch für selten genutzte oder stillgelegte Kamine?
Ja. Der Bezirksschornsteinfeger begutachtet alle vorhandenen Anlagen im Gebäude, auch wenn diese kaum oder gar nicht in Betrieb sind.
Worin unterscheidet sich die Feuerstättenschau von der jährlichen Schornsteinfeger-Kehrung?
Die Kehrung reinigt die Abgaswege und findet je nach Heizungsart jährlich bis alle drei Jahre statt. Die Feuerstättenschau prüft dagegen die Gesamtsicherheit der Anlage nur zweimal in sieben Jahren.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), § 14 und § 24, gesetze-im-internet.de; Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO); Verivox; heizsparer.de; Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.


