Heizungsgesetz 2026: Was gilt und was sich ändert
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 (bundesregierung.de).
Das Wichtigste in Kürze
- 65-Prozent-Pflicht: entfällt seit 29.07.2026 (Bundestag-Beschluss 10.07.2026)
- Heizungswahl: frei für Neubau und Bestand
- Fossile Heizungen: bleiben erlaubt, Brennstoff klimaneutral ab 2045
- Biotreppe: steigender Bioanteil ab 2029
- BEG-458-Fördersätze: gelten ab 21.07.2026
Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das GModG hebt die zentrale Vorgabe des alten GEG auf. Bisher musste jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Diese Pflicht streicht das neue Gesetz komplett. Hausbesitzende entscheiden wieder selbst, welche Heizungsart sie einbauen. Das gilt für Neubau und Bestand gleichermaßen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche begründete den Kurswechsel: „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt" (Bundesregierung.de). Wer sich vorab über die politische Vorgeschichte informieren möchte, findet Details dazu, wie die Koalition das Heizungsgesetz rückgängig machen wollte.
Muss ich noch eine bestimmte Heizungsart einbauen?
Nein. Eine Pflicht zu einer bestimmten Heizungsart gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr (Bundestag-Beschluss bereits am 10. Juli 2026). Eigentümerinnen und Eigentümer wählen die Technik frei. Das gilt sowohl beim freiwilligen Austausch als auch bei einem Defekt der alten Heizung. Bestandsschutz für laufende Anlagen bestand ohnehin schon vorher.
Welche Heizungen sind 2026 weiterhin erlaubt?
Alle gängigen Heiztechniken bleiben zulässig. Das neue Gesetz schließt keine Technologie aus.
| Heizungsart | Status 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | erlaubt | keine Sonderpflicht mehr, aber weiter förderfähig |
| Fernwärme | erlaubt | Anschlusspflicht regelt weiter die Kommune |
| Hybridheizung | erlaubt | Kombination aus Wärmepumpe und Gas/Öl |
| Biomasse/Pellets | erlaubt | unverändert zulässig |
| Gasheizung | erlaubt | ab 2029 mit steigendem Bio-Anteil |
| Ölheizung | erlaubt | ab 2029 mit steigendem Bio-Anteil |
Mehr zu einzelnen Systemen zeigt der Vergleich zwischen Hybridheizungen für den Altbau und die Gegenüberstellung von Gasheizung und Wärmepumpe.
Stimmt es, dass fossile Heizungen ab 2045 verboten sind?
Nein, das ist ein verbreiteter Mythos. Das Gesetz verbietet keine Heizgeräte ab 2045. Es verlangt stattdessen klimaneutrale Brennstoffe. Konkret müssen ab 2045 die Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein (Bundesregierung.de). Eine Gas- oder Ölheizung darf also grundsätzlich weiterlaufen. Nur der verwendete Brennstoff muss sich bis dahin ändern, etwa zu Biomethan oder grünem Wasserstoff.
Was ist die Biotreppe, und ab wann gilt sie?
Die Biotreppe ist eine schrittweise Pflicht zur Beimischung von Bio-Anteilen in Gas und Öl. Sie greift ab 2029. Die genaue Staffelung legt die Bundesregierung noch fest. Ein separates Gesetz dazu muss bis zum 1. Dezember 2026 vorliegen (Bundesregierung.de). Bis dahin bleibt offen, wie schnell der Bio-Anteil steigt.
Wie hoch ist die Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026?
Parallel zum neuen Gesetz reformiert die KfW die Heizungsförderung. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze im Programm BEG 458 (KfW-Information für Multiplikatoren, 9. Juli 2026). Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Mehrere Boni kommen hinzu, ein Bonus entfällt komplett.
| Förderbaustein | Höhe ab 21.07.2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ≥20 Jahre alten Gasheizung; sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € (+10.000 € bei Kind im Haushalt) |
| Effizienzbonus | entfällt | zuvor 5 % für natürliche Kältemittel (z. B. R290), Ende zum 20.7.2026 |
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt nicht, bleibt aber gedeckelt: 28.000 Euro, ab 1.2.2027 halbjährlich um 750 Euro weniger. Die Kombination aus allen Boni darf 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen, bei einem Einkommen bis 40.000 Euro sind bis zu 80 Prozent möglich. Zwischen dem 9. und dem 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase: Neue Antragsbestätigungen gibt es in dieser Zeit nicht, bereits erteilte Bestätigungen gelten weiter zu den alten Konditionen. Einen Überblick über die Antragstellung liefert der Beitrag zur KfW-Förderung für Wärmepumpen; alternative Zuschusswege zeigt der Artikel zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen.
Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommt ein Musterhaushalt
Ein Ehepaar mit 35.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten liegen bei 25.000 Euro. Die Rechnung ab dem 21. Juli 2026: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus plus 30 Prozent Einkommensbonus ergeben 76 Prozent. Die Obergrenze von 80 Prozent (Einkommen unter 40.000 Euro) greift hier nicht, da 76 Prozent darunterliegen. Der Zuschuss beträgt damit 19.000 Euro. Das Paar zahlt 6.000 Euro selbst. Diese Beispielrechnung ist unverbindlich und ersetzt keine individuelle Förderberatung.
Was sagen Politik und Verbände zum neuen Gesetz?
Die Reaktionen fallen gegensätzlich aus. Die Bundesregierung wirbt für mehr Technologieoffenheit und Planungssicherheit. Umwelt- und Klimaschutzverbände kritisieren den Wegfall der 65-Prozent-Regel scharf. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), formulierte es im Vorfeld der Verabschiedung so: „Wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor" (DUH-Pressemitteilung, 24. Februar 2026). Auch der Bundesverband Geothermie und Agora Energiewende sehen die Wärmewende geschwächt. Die Heizungsindustrie äußert sich gemischt: Ein Teil begrüßt die größere Technologieoffenheit, ein anderer Teil fordert Nachbesserungen bei der Förderung.
Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist unabhängig vom Gesetzesstreit hoch. 2025 wurden in Deutschland rund 299.000 Wärmepumpen verkauft, ein Plus von 55 Prozent gegenüber 2024 (Bundesverband Wärmepumpe, 27. Januar 2026). Ihr Marktanteil unter allen neu eingebauten Heizungen lag 2025 bei knapp 48 Prozent. Im ersten Quartal 2026 kamen 83.500 weitere Geräte hinzu, ein Plus von 34 Prozent, bei einem Marktanteil von 48,7 Prozent. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel kommentierte: „Wir sehen nach zwei Jahren, in denen das Thema Heizen politisch stark polarisiert wurde, dass die Wärmepumpe nun vor allem mit Leistung überzeugt" (Bundesverband Wärmepumpe, 27. Januar 2026). Ob sich der Umstieg im Einzelfall lohnt, hängt von Gebäudezustand, Förderhöhe und dem Alter der bestehenden Heizung ab. Einen Kostenrahmen für den Einstieg zeigt der Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Wurde das Gasheizungsverbot gekippt?
Ein striktes Gasheizungsverbot gab es rechtlich nie. Diese Bezeichnung war eine verbreitete Vereinfachung der alten 65-Prozent-Pflicht im GEG. Diese Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen seitdem wieder uneingeschränkt neu eingebaut werden. Einzige neue Einschränkung ist die Biotreppe, die ab 2029 greift.
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Weder das alte GEG noch das neue GModG verpflichten zum Austausch einer intakten Heizung.
Darf ich ab sofort wieder eine reine Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 entfällt die 65-Prozent-Pflicht (Bundestag-Beschluss: 10. Juli 2026). Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt.
Gilt eine bereits erteilte Förderzusage nach dem 21. Juli 2026 weiter?
Ja. Bestehende, vor der Umstellung erteilte Antragsbestätigungen bleiben zu den bisherigen Konditionen gültig.
Was passiert, wenn die Biotreppe-Staffelung nicht bis Dezember 2026 vorliegt?
Das ist derzeit offen. Die Bundesregierung hat sich selbst die Frist bis zum 1. Dezember 2026 gesetzt.
Werden Wärmepumpen trotz der Gesetzesänderung weiter gefördert?
Ja. Die BEG-458-Förderung läuft unverändert weiter, nur die Fördersätze passen sich zum 21. Juli 2026 an.
Bundesregierung.de, Pressemitteilung „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz" (29. Juli 2026), KfW-Information für Multiplikatoren (9. Juli 2026), Deutsche Umwelthilfe (24. Februar 2026), Bundesverband Wärmepumpe e.V. (27. Januar 2026).


