Grundwasserwärmepumpe 2026: Kosten, Genehmigung Bayern, Brunnentiefe
Eine Grundwasserwärmepumpe holt Wärme aus dem Grundwasser. Ein Förderbrunnen pumpt das Wasser zur Wärmepumpe, ein Schluckbrunnen leitet es abgekühlt zurück. Das Gerät kostet laut ADAC 10.000 bis 20.000 Euro, hinzu kommen Installation und die Brunnenanlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerät laut ADAC 10.000 bis 20.000 €, Installation 7.000 bis 15.000 €, Brunnenanlage laut Portalen 4.000 bis 15.000 €.
- Brunnen meist 5 bis 20 m tief, ab rund 15 bis 20 m oft unwirtschaftlich.
- Förder- und Schluckbrunnen mindestens 15 m auseinander, Schluckbrunnen in Fließrichtung dahinter.
- Wasserbedarf rund 0,25 m³/h je kW Verdampferleistung (LfULG Sachsen).
- Bayern: Erlaubnis bis 50 kJ/s nach Art. 70 BayWG mit PSW-Gutachten, gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen 3 Monaten nach vollständigem Antrag entscheidet.
- § 46 WHG seit 23.12.2025: Grundwasserentnahme für die Wärmeversorgung im Haushalt unter Bedingungen erlaubnisfrei, Wiedereinleitung nicht erfasst; das WWA München verlangt laut Formular 01/2026 weiter eine Erlaubnis.
- Für Grundwasser speziell gibt es kaum unabhängige JAZ-Messungen, Hersteller nennen 4,5 bis 5,0, ein älterer Feldtest in Lahr maß in Einfamilienhäusern im Mittel 3,1.
- KfW 458 seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung, max. 28.000 € förderfähig für die 1. Wohneinheit, kein Effizienzbonus mehr.
Was kostet eine Grundwasserwärmepumpe 2026?
Eine Grundwasserwärmepumpe kostet 2026 im Einfamilienhaus mit Gerät, Installation und Brunnenanlage zusammen rund 21.000 bis 50.000 Euro, hinzu kommen Genehmigung und Testbohrung. Die Spanne ist eine eigene Addition der ersten 3 Posten aus der Tabelle. Der Unterschied zur Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt vor allem in der Erschließung der Wärmequelle.
| Posten | Spanne 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Gerät) | 10.000–20.000 € | ADAC, Stand Sommer 2026 |
| Installation, Förderpumpe, Filtertechnik | 7.000–15.000 € | ADAC, Stand Sommer 2026 |
| Brunnenanlage mit 2 Brunnen | 4.000–15.000 € | Portal- und Anbieterangaben |
| Genehmigung mit Testbohrung | rund 4.000 € | Herstellerangabe Bosch |
| Wartung | rund 150 € pro Jahr | dena, Bosch |
Kurz eingeordnet: Der ADAC nennt für Wärmepumpen im Einfamilienhaus insgesamt meist 20.000 bis 50.000 Euro. Eine unabhängige Preiserhebung für die Brunnen liegt uns nicht vor. Ratgeberportale nennen 4.000 bis 7.000 Euro, andere Anbieter 8.000 bis 15.000 Euro. Hinzu kommen Pumpversuch, Wasseranalyse und das Gutachten für die Genehmigung. Holen Sie deshalb ein Angebot für die Brunnenanlage getrennt vom Gerät ein. Wie das Gerät selbst arbeitet, erklärt der Beitrag Wasser-Wasser-Wärmepumpe.
Für welche Grundstücke eignet sich eine Grundwasserwärmepumpe?
Eine Grundwasserwärmepumpe eignet sich nur, wenn Lage, Wassermenge, Wasserchemie und Platz gleichzeitig passen. Fällt ein Kriterium durch, scheidet das System meist aus. Die folgende Checkliste fasst Richtwerte aus Behörden- und Herstellerunterlagen zusammen.
| Kriterium | Richtwert | Quelle |
|---|---|---|
| Lage | außerhalb Wasserschutzgebiet und Altlastenfläche | Art. 70 BayWG, LfU Bayern |
| Grundwasserstockwerk | nur oberstes, nicht gespanntes Grundwasser | WWA München |
| Brunnentiefe | wirtschaftlich meist bis 15–20 m | co2online, Bosch |
| Wasserchemie | Eisen < 0,2 mg/l, Mangan < 0,1 mg/l, pH > 6,8 | Herstellerangabe ait-deutschland |
| Wassertemperatur | ganzjährig mindestens 7 °C | LfULG Sachsen, ait-deutschland |
| Brunnenabstand | mindestens 15 m | dena, Bosch |
Kurz eingeordnet: In Bayern zeigt die Standortauskunft im UmweltAtlas des Landesamts für Umwelt (LfU) eine erste Einschätzung. Sie stuft Standorte als „möglich“, „möglich (Einzelfallprüfung)“ oder „nicht möglich“ ein. Dazu nennt sie den Flurabstand und die Mächtigkeit des Grundwassers. Der Flurabstand ist die Tiefe vom Gelände bis zum Grundwasserspiegel. Ob genug Wasser fließt, zeigt erst ein Pumpversuch am Probebrunnen.
Welche Wasserwerte sind kritisch?
Kritisch ist sauerstoffarmes Grundwasser mit viel gelöstem Eisen oder Mangan, weil beide bei Kontakt mit Sauerstoff ausfallen. Diese Ablagerungen heißen Verockerung. Sie setzen Brunnen, Leitungen und Wärmetauscher zu. Der Hersteller ait-deutschland verlangt für seine Plattenwärmetauscher zur Systemtrennung unter anderem Eisen unter 0,2 mg/l, Mangan unter 0,1 mg/l und Chlorid unter 300 mg/l. Andere Hersteller setzen eigene Grenzwerte. Das sächsische Landesamt für Umwelt (LfULG) nennt sauerstoffreiches, weiches bis mittelhartes Grundwasser mit über 3 mg/l Sauerstoff als ideal.
Das Wasserwirtschaftsamt München empfiehlt eine Analyse von Sauerstoff, Eisen und Mangan, wenn das Grundwasser sauerstoffarm sein könnte. Diese Grenzwerte gelten bereits für den Zwischenwärmetauscher, der das Grundwasser vom Wärmepumpenkreis trennt. Liegen die Werte darüber, klären Sie mit dem Fachbetrieb, ob die Anlage machbar ist. Ursachen und Gegenmaßnahmen der Verockerung beschreibt der Beitrag Wasser-Wasser-Wärmepumpe im Überblick.
Wie viel Grundwasser braucht die Anlage?
Eine Grundwasserwärmepumpe braucht rund 0,25 Kubikmeter Wasser pro Stunde je kW Verdampferleistung. So beziffert es das Merkblatt des LfULG. Die Verdampferleistung ist der Teil der Heizleistung, der aus dem Grundwasser kommt. Den Rest liefert der Strom.
Für 10 kW Heizleistung und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,5 ergibt sich: 10 kW × (1 − 1 ÷ 4,5) = 7,8 kW Verdampferleistung. Das entspricht rund 1,9 Kubikmetern pro Stunde. Die JAZ beschreibt, wie viel Wärme die Wärmepumpe pro kWh Strom im Jahr liefert. Manche Ratgeber teilen die Heizleistung zusätzlich durch die JAZ. Damit kommen sie auf rund 460 Liter pro Stunde für 12 kW. Das ist etwa um den Faktor 4 zu niedrig. Richtig gerechnet sind es bei JAZ 5 und 4,5 Kelvin Abkühlung rund 1,8 Kubikmeter pro Stunde.
Wie tief muss ein Brunnen für die Wärmepumpe sein?
Brunnen für eine Grundwasserwärmepumpe reichen meist 5 bis 20 Meter tief, ab rund 15 bis 20 Metern wird die Anlage oft unwirtschaftlich. Diese Spanne nennen co2online und Bosch.
Die Grenze hängt vom Standort und der Anlagengröße ab. Das LfULG Sachsen nennt meist 20 bis 50 Meter. Ein Potenzialsteckbrief des Landkreises Ebersberg sieht ab rund 30 Metern Flurabstand nur noch eingeschränkt wirtschaftlichen Betrieb. In München erreichen die Bohrtiefen laut Stadtverwaltung selten mehr als 40 Meter, weil darunter die tertiären Schichten beginnen. Manche Standortauskünfte begrenzen die Bohrtiefe auch auf 5 bis 10 Meter. Tiefere Grundwasserstockwerke dürfen in Bayern nicht angebohrt werden. Ist das Grundwasser zu tief, bleibt die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit geschlossenem Kreislauf eine Alternative.
Welchen Abstand brauchen Förder- und Schluckbrunnen?
Förder- und Schluckbrunnen sollten mindestens 15 Meter auseinanderliegen. Das empfehlen die dena und der Hersteller Bosch. Der Schluckbrunnen gehört in Fließrichtung des Grundwassers hinter den Förderbrunnen. Sonst saugt der Förderbrunnen das abgekühlte Wasser wieder an. Fachleute sprechen von einem thermischen Kurzschluss. Laut LfULG hängt der nötige Abstand von den hydrogeologischen Verhältnissen ab. Die abgekühlte Wasserfahne reicht meist über die Grundstücksgrenze hinaus.
Welche Genehmigung braucht eine Grundwasserwärmepumpe in Bayern?
In Bayern braucht eine Grundwasserwärmepumpe eine Bohranzeige und eine wasserrechtliche Erlaubnis, bis 50 kJ/s im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). 50 kJ/s entsprechen 50 kW Verdampferleistung. Das deckt laut Behörden etwa Gebäude bis 3 Wohneinheiten ab. Bundesrechtlich sind Wiedereinleitung und Entnahme Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), für die § 8 WHG grundsätzlich eine Erlaubnis verlangt. Für die Entnahme gibt es seit dem 23.12.2025 eine Ausnahme in § 46 WHG, mehr dazu unter „Was hat sich 2025 und 2026 geändert?“.
Das vereinfachte Verfahren gilt nur unter 3 Bedingungen:
- Leistung: höchstens 50 kJ/s Verdampferleistung.
- Grundwasser: oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser, Rückleitung in denselben Grundwasserleiter.
- Lage: außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und eingetragenen Altlastenflächen.
Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. In München ist es das Referat für Klima- und Umweltschutz. Größere Anlagen brauchen eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG im regulären Verfahren ohne Zulassungsfiktion. Das Gutachten erstellt dann das Wasserwirtschaftsamt.
Wie läuft das Verfahren Schritt für Schritt?
Das Verfahren läuft in 5 Schritten, von der Standortauskunft bis zur Erlaubnis.
1. Standort prüfen: Standortauskunft im UmweltAtlas Bayern abrufen.
2. Bohrung anzeigen: Bohranzeige nach § 49 WHG mindestens 1 Monat vor Bohrbeginn einreichen. Die Brunnen muss laut WWA München ein nach DVGW W 120 oder gleichwertig zertifizierter Fachbetrieb bauen.
3. Probebrunnen testen: Pumpversuch und Wasseranalyse durchführen. Pumpversuche bis 144 Stunden sind erlaubnisfrei.
4. Gutachten einholen: Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) prüft die Anlage. Sein Gutachten ist Pflicht. Die Liste der PSW führt das LfU.
5. Erlaubnis beantragen: Antrag mit Lageplänen, Brunnenausbau, Versuchsergebnissen und Gutachten einreichen.
Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag, gilt die Erlaubnis als erteilt. Das heißt Zulassungsfiktion. Betreiben dürfen Sie die Anlage erst mit Erlaubnis. Die Landeshauptstadt München verlangt dafür in der Regel bis zu 200 Euro Gebühr. Die Erlaubnis gilt dort meist 15 bis 20 Jahre. Auch Temperaturgrenzen setzt die Behörde. Regensburg erlaubt höchstens 6 Kelvin Abkühlung, München höchstens 5 Kelvin.
Was hat sich 2025 und 2026 geändert?
Seit dem 23.12.2025 ist die Entnahme von Grundwasser für die Wärmeversorgung im Haushalt bundesrechtlich unter Bedingungen erlaubnisfrei, die Ausnahme erfasst aber nicht die Wiedereinleitung, und Behörden in Bayern verlangen weiter eine Erlaubnis. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) hat § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG ergänzt. Erlaubnisfrei ist danach die Entnahme „für den Haushalt einschließlich der Wärmeversorgung über den Entzug von Wärme aus dem Wasser“. Voraussetzung: Es sind keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen. Die Rückleitung über den Schluckbrunnen nennt die Vorschrift nicht, für sie sieht § 46 WHG keine Ausnahme vor. Nach § 46 Abs. 3 WHG können die Länder zudem für diese Fälle wieder eine Erlaubnis vorschreiben.
Das Wasserwirtschaftsamt München schreibt im Bohranzeige-Formular vom Januar 2026: „Die spätere Entnahme und Versickerung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.“ Klären Sie deshalb vor der Planung mit der Kreisverwaltungsbehörde, welches Verfahren gilt.
Neu ist in Bayern auch der Wassercent. Seit dem 01.07.2026 kostet entnommenes Grundwasser 10 Cent pro Kubikmeter. 5.000 Kubikmeter pro Kalenderjahr sind frei, 2026 anteilig 2.500 Kubikmeter. Ausgenommen sind Entnahmen zur thermischen Nutzung, wenn das Wasser ohne weitere Beeinträchtigung seiner Beschaffenheit zurückgeführt wird (Art. 78 Abs. 3 BayWG).
Wie effizient ist eine Grundwasserwärmepumpe wirklich?
Hersteller nennen für Grundwasserwärmepumpen Jahresarbeitszahlen von 4,5 bis 5,0, unabhängige Messdaten speziell für Grundwasser sind aber kaum vorhanden. Die dena gibt eine typische JAZ von 4,5 an. Das Fraunhofer ISE hat im Feldtest „WP Effizienz“ (2007 bis 2010) nur 3 Wasser-Wasser-Anlagen gemessen. Der Bericht schreibt: „Mit drei Anlagen sind Wasser-Wärmepumpen nur im geringen Maß vertreten und können daher nicht fundiert ausgewertet werden.“
Ein Feldtest der Lokalen Agenda 21 Lahr (2013) kam für Grundwasserwärmepumpen in Einfamilienhäusern im Mittel nur auf eine JAZ von 3,1. Die Werte sind älter. Als Ursache nennt der Bericht zu enge Bohrlöcher und zu stark ausgelegte Förderpumpen. Zum Vergleich ermittelte das Fraunhofer ISE im Bestand (Projekt WP-QS, 2025) für Erdreich-Wärmepumpen im Mittel 4,3 und für Luft-Wasser-Wärmepumpen 3,4.
Lohnt sich die Grundwasserwärmepumpe gegenüber der Luft-Wärmepumpe? Das 42watt-Rechenbeispiel
Im 42watt-Rechenbeispiel spart eine Grundwasserwärmepumpe gegenüber einer Luft-Wasser-Wärmepumpe rund 210 bis 450 Euro Strom pro Jahr. Annahmen: Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser. Die Luft-Wärmepumpe erreicht die Fraunhofer-JAZ von 3,4. Für die Grundwasserwärmepumpe gelten 3 Szenarien mit JAZ 4,0, 4,5 und 5,0, Brunnenpumpe eingerechnet. Strom kostet im Wärmepumpentarif im Schnitt 24 Cent pro kWh (Verbraucherzentrale NRW). Der Grundpreis ist bei beiden gleich und fällt aus dem Vergleich heraus. Die Mehrkosten gegenüber der Luft-Wärmepumpe setzen wir mit 10.000 Euro an. Mit Genehmigung, Testbohrung und teurerem Gerät können sie deutlich höher liegen.
| Szenario | Stromverbrauch | Stromkosten | Ersparnis | Amortisation 10.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser, JAZ 3,4 | 5.882 kWh | 1.412 € | – | – |
| Grundwasser, JAZ 4,0 | 5.000 kWh | 1.200 € | 212 € | rund 47 Jahre |
| Grundwasser, JAZ 4,5 | 4.444 kWh | 1.067 € | 345 € | rund 29 Jahre |
| Grundwasser, JAZ 5,0 | 4.000 kWh | 960 € | 452 € | rund 22 Jahre |
Kurz eingeordnet: Die Mehrkosten für die Brunnen holt die Stromersparnis in diesem Beispiel erst nach 22 bis 47 Jahren herein. Mit Haushaltsstrom zu 37,0 Cent (BDEW 2026) steigt die Ersparnis auf 326 bis 696 Euro. Die Amortisation sinkt dann auf rund 14 bis 31 Jahre. Günstiger wird die Rechnung bei flachem Grundwasser und niedrigen Brunnenkosten. Erreicht die Anlage nur die JAZ 3,1 aus dem Lahrer Feldtest, kostet sie im Betrieb sogar rund 140 Euro mehr pro Jahr als die Luft-Wärmepumpe. Nicht enthalten sind Preissteigerungen, Zinsen und Kosten für eine Brunnenregenerierung. Die Vergleichsanlage beschreibt der Beitrag Luft-Wasser-Wärmepumpe. Passende Tarife zeigt der Beitrag Wärmepumpen-Stromtarife.
Welche Förderung gibt es 2026 für die Grundwasserwärmepumpe?
Die Grundwasserwärmepumpe wird über die KfW-Heizungsförderung 458 mit 30 % Grundförderung gefördert, seit dem 21.07.2026 ohne eigenen Bonus für Wasser als Wärmequelle. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten ist entfallen. Die Erschließung der Wärmequelle zählt laut Bundesverband Wärmepumpe (Stand 10/2025) zu den förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte für Selbstnutzende beim Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozentpunkte bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Mit Familienzuschlag steigen die Grenzen einmalig um 10.000 Euro.
- Obergrenze: 70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag 40.000 Euro) 80 %.
- Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 Euro.
Wichtig für die Kostenrechnung: Schon eine Luft-Wärmepumpe liegt oft über 28.000 Euro. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ermittelte in 160 Angeboten im Schnitt rund 36.000 Euro. Die Mehrkosten der Brunnen bleiben dann ungefördert. Laut KfW-Ankündigung vom 08.07.2026 soll die Grundförderung ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 % sinken. Für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten angekündigt. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Häufige Fragen zur Grundwasserwärmepumpe
Kann eine Grundwasserwärmepumpe im Sommer kühlen?
Ja, eine Grundwasserwärmepumpe kann passiv kühlen, ohne dass der Verdichter läuft. Dabei nimmt das kühle Grundwasser Wärme aus dem Heizkreis auf. Die Behörde begrenzt die Einleittemperatur, in Regensburg und München auf höchstens 20 °C.
Gilt der bayerische Wassercent für Grundwasserwärmepumpen?
Nein, Entnahmen zur thermischen Nutzung sind vom Wassercent ausgenommen, wenn das Wasser ohne weitere Beeinträchtigung seiner Beschaffenheit zurückfließt. Zudem sind 5.000 Kubikmeter pro Kalenderjahr frei, 2026 anteilig 2.500 Kubikmeter. Eine Anlage mit 10 kW Heizleistung fördert bei 2.000 Volllaststunden und 1,9 Kubikmetern pro Stunde rund 3.900 Kubikmeter im Jahr.
Was tun, wenn das Grundstück nicht geeignet ist?
Ist Grundwasser nicht nutzbar, bleibt die Erdwärmesonde als Erdwärme-Alternative. Sie arbeitet mit geschlossenem Kreislauf und kommt ohne Wasserentnahme aus. Auslegung und Kosten erklärt der Beitrag Erdwärmesonde.
Lohnt sich ein Brunnen bei 30 Metern Tiefe?
Bei 30 Metern Tiefe lohnt sich ein Grundwasserbrunnen meist nicht mehr. Bosch sieht die Grenze bei rund 15 bis 20 Metern, der Landkreis Ebersberg bei rund 30 Metern Flurabstand. Bohrkosten und Pumpenstrom steigen mit jedem Meter.
ADAC (Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung, Stand 21.07.2026); Bosch Home Comfort (2026); dena (Factsheet Wasser-Wasser-Wärmepumpe, 01/2024); co2online (Wasser-Wasser-Wärmepumpe, 24.09.2026); ait-deutschland (Plattenwärmetauscher WT); LfULG Sachsen (Merkblatt Grundwasserwärmepumpenanlagen); Bayerisches Landesamt für Umwelt (UmweltAtlas Bayern, FAQ Geothermie); Wasserwirtschaftsamt München (Antragsunterlagen 03/2022; Bohranzeige 01/2026); Stadt Regensburg (Infoblatt Grundwasserwärmepumpe, 02/2023); Landeshauptstadt München (Referat für Klima- und Umweltschutz, 18.01.2024); Landratsamt München (29.09.2023); Energieagentur Ebersberg-München (Potenzialsteckbrief, 14.10.2022); Wasserhaushaltsgesetz §§ 8, 9, 46, 49 (Fassung 22.12.2025); Bayerisches Wassergesetz Art. 15, 65, 70; Bayerisches Umweltministerium und Rödl & Partner (Wassercent, 2026); Fraunhofer ISE (WP Effizienz, Kurzfassung; WP-QS, 11/2025); Lokale Agenda 21 Lahr (Feldtest Elektro-Wärmepumpen, 09/2013); Verbraucherzentrale NRW (Marktcheck Wärmepumpenstromtarife, 02/2026); BDEW-Strompreisanalyse 2026; Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Stiftung Warentest (06/2025); KfW (Merkblatt 458, Stand 09/2026; Pressemitteilung 08.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe (Förder-Ratgeber, 10/2025).


