Individueller Sanierungsfahrplan in Bayern und München: Regionale Förderung und Besonderheiten
Für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die anschließende Sanierung gilt in Bayern in erster Linie die bundesweite BAFA-Förderung. Ein eigenständiges Landesprogramm existiert aktuell nicht, einzelne bayerische Städte wie München und Regensburg bieten aber zusätzliche kommunale Zuschüsse. Dieser Beitrag ordnet die regionale Förderlandschaft ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Bayern hat kein eigenständiges Landesförderprogramm für die energetische Sanierung, das 10.000-Häuser-Programm endete am 24. April 2022 endgültig
- Die Landeshauptstadt München fördert Sanierungsmaßnahmen zusätzlich zur Bundesförderung über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
- Die FKG-Förderung gilt nur für Gebäude mit Münchner Postleitzahl (80331 bis 81929) und setzt einen iSFP mit Ziel-Effizienzhaus-55-Standard voraus
- Die Förderung der Energieberatung beziehungsweise der iSFP-Erstellung selbst ist in München seit dem 19. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Regensburg fördert über "Regensburg effizient" Dämmung und Photovoltaik, Nürnberg und Augsburg bieten aktuell kaum vergleichbare durchgehende Programme
- Denkmalschutz in bayerischen Altstädten schränkt Fassaden- und Fenstermaßnahmen ein, der Mehraufwand ist gesondert förderfähig
- Die dena-Expertenliste sowie die Bayerische Architektenkammer, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und der GIH Bayern helfen bei der Suche nach Energieberatung vor Ort
Gibt es eine bayerische Landesförderung zusätzlich zur Bundesförderung?
Nein, ein eigenständiges bayerisches Landesförderprogramm für die energetische Sanierung oder für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) existiert derzeit nicht. Das bekannteste bayerische Landesprogramm, das 10.000-Häuser-Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, wurde nach mehreren Neuauflagen zum 24. April 2022 endgültig eingestellt. Eine Wiederaufnahme ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Der Freistaat unterstützt Eigentümer:innen seither nur noch indirekt: über zinsverbilligte BayernLabo-Darlehen, die an den Erwerb oder Neubau von Wohneigentum gebunden sind und an Einkommensgrenzen geknüpft sind. Ein Zuschuss zur Sanierung oder zur Energieberatung ist damit nicht verbunden. Für Hausbesitzer:innen in Bayern bedeutet das: Die Bundesförderung über BAFA und KfW bleibt die zentrale Finanzierungsquelle, sowohl für den iSFP selbst als auch für die anschließenden Maßnahmen. Details zu Fördersätzen, Bonushöhen und Antragswegen der Bundesförderung fasst der Grundlagenartikel zum individuellen Sanierungsfahrplan zusammen, die konkreten Prozentsätze und Fristen stehen im vertiefenden Beitrag zur iSFP-Förderung. Bayerische Besonderheiten kommen, wenn überhaupt, ausschließlich auf kommunaler Ebene hinzu.
Welche kommunale Förderung bietet die Stadt München zusätzlich?
Die Landeshauptstadt München fördert energetische Sanierungsmaßnahmen zusätzlich zur Bundesförderung über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Das FKG hat das frühere Förderprogramm Energieeinsparung (FES) abgelöst und wurde zuletzt zum 11. Dezember 2025 inhaltlich neu ausgerichtet. Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik) setzt sich der Fördersatz aus einer Grundförderung von 5 Prozent und mehreren Zuschlägen zusammen: 5 Prozentpunkte Worst-First-Zuschlag für Gebäude der Energieeffizienzklasse G oder H, 5 Prozentpunkte Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab drei Wohneinheiten sowie 5 Prozentpunkte Gebietszuschlag für Standorte in bestimmten, im kommunalen Wärmeplan ausgewiesenen Gebieten. Die FKG-Förderung setzt zwingend einen iSFP voraus, der eine Schritt-für-Schritt-Sanierung bis mindestens zum Effizienzhaus-55-Standard (bei denkmalgeschützten Gebäuden: Standard "Denkmal") bis spätestens 2035 darstellt. Sie wird zudem erst gewährt, wenn für dieselbe Maßnahme bereits eine Bundesförderung über die BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie bewilligt wurde, das FKG ist also eine nachgelagerte Zusatzförderung, keine Alternative. Wichtig für die Einordnung: Eine Förderung ist ausschließlich für Gebäude innerhalb des Münchner Stadtgebiets möglich, erkennbar an den Postleitzahlen 80331 bis 81929. Wer außerhalb der Stadtgrenze saniert, etwa im Münchner Umland, kann das FKG nicht nutzen. Eine frühere Förderung der Energieberatung beziehungsweise der iSFP-Erstellung selbst ist zudem seit dem 19. Januar 2024 nicht mehr möglich, entsprechende Anträge werden von der Stadt nicht mehr angenommen. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans übernehmen München-Hausbesitzer:innen also über dieselbe Bundesförderung wie im übrigen Bundesgebiet, nachzulesen im Beitrag zu den iSFP-Kosten.
Die folgende Übersicht ordnet die Bundesförderung neben die bekannten regionalen Zusatzprogramme in Bayern ein:
| Ebene / Ort | Programm | Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen | Stand / Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bund | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 15 % Grundförderung, mit iSFP 20 % (5 Prozentpunkte Bonus) | bundesweit gültig |
| Bayern (Land) | kein eigenständiges Programm | kein Zuschuss, nur zinsverbilligte BayernLabo-Darlehen zum Immobilienerwerb | 10.000-Häuser-Programm seit 24.04.2022 eingestellt |
| München (Stadt) | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) | 5 % Grundförderung plus bis zu 15 Prozentpunkte Zuschläge zusätzlich zur BEG | nur PLZ 80331–81929, iSFP mit Ziel-EH-55 nötig, neu geregelt seit 11.12.2025 |
| Regensburg (Stadt) | "Regensburg effizient" | Zuschüsse für Dämmung und Photovoltaik | Gebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten |
| Nürnberg / Augsburg (Stadt) | kein durchgehendes Sanierungsprogramm | vereinzelte Zuschüsse, etwa für Wärmepumpen im Altbau in Nürnberg; Augsburger Solarförderprogramm zum 15.12.2025 ausgelaufen | aktuellen Stand bei der Stadtverwaltung erfragen |
In der Praxis heißt das für ein Münchner Mehrfamilienhaus, dass sich Bundes- und FKG-Förderung bei der Gebäudehülle auf bis zu 40 Prozent addieren können, bei Einfamilienhäusern ohne Mehrfamilienhaus-Zuschlag liegt die Summe entsprechend niedriger. Regensburg, Nürnberg und Augsburg zeigen, wie unterschiedlich die kommunale Förderlandschaft in Bayern ausfällt: Ein aktives, breites Programm wie in München oder Regensburg ist keine Selbstverständlichkeit.
Fördern auch andere bayerische Großstädte die Sanierung?
Der Umfang kommunaler Förderprogramme unterscheidet sich zwischen den bayerischen Großstädten erheblich. Regensburg betreibt mit "Regensburg effizient" ein aktives eigenes Programm, das unter anderem Dämmmaßnahmen und Photovoltaikanlagen bezuschusst und sich mit der Bundesförderung kombinieren lässt. Nürnberg verfügt über kein durchgehendes Sanierungsförderprogramm, bietet aber punktuelle Zuschüsse, etwa für den Einbau von Wärmepumpen im Altbau. Augsburg hatte ein Solarförderprogramm, das planmäßig zum 15. Dezember 2025 ausgelaufen ist. Für Hausbesitzer:innen in anderen bayerischen Städten und Gemeinden gilt deshalb: Eine pauschale Aussage zu kommunalen Zuschüssen ist nicht möglich. Der verlässlichste Weg ist eine direkte Anfrage bei der zuständigen Klimaschutz- oder Umweltabteilung der eigenen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, da sich solche Programme, wie die Beispiele Augsburg und München zeigen, kurzfristig ändern oder auslaufen können.
Wie wirkt sich Denkmalschutz auf die im iSFP empfohlenen Maßnahmen aus?
In denkmalgeschützten Altstädten wie München, Regensburg, Würzburg oder Bamberg schränkt der Denkmalschutz einzelne im iSFP vorgeschlagene Maßnahmen ein oder verändert sie. Eine Außendämmung der Fassade ist an vielen historischen Gebäuden nicht zulässig, weil sie das äußere Erscheinungsbild verändert. Fenstertausch und andere sichtbare Eingriffe müssen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, häufig sind denkmalgerechte Sonderlösungen wie Innendämmung oder spezielle Fensterprofile die Folge. Der individuelle Sanierungsfahrplan berücksichtigt das, indem er für denkmalgeschützte Gebäude nicht den regulären Effizienzhaus-Standard, sondern die Variante "Denkmal" ansetzt, wie es auch die Münchner FKG-Förderung vorsieht. Zusätzliche Kosten, die ausschließlich durch denkmalschutzrechtliche Auflagen entstehen, sind über die Bundesförderung als Mehraufwand gesondert förderfähig. Wie sich Denkmalschutz konkret auf Planung, Kosten und Fördersätze auswirkt, erläutert der Beitrag zur energetischen Sanierung im Denkmalschutz.
Sind Energieberater-Honorare und Handwerkerpreise in München und Bayern höher als im Bundesdurchschnitt?
Handwerkerpreise und Baukosten liegen in Bayern tendenziell über dem Bundesdurchschnitt, eine bundesweit einheitlich erhobene Kennzahl dafür gibt es jedoch nicht. Der amtliche Baupreisindex weist Bayern regelmäßig unter den Bundesländern mit den höchsten Baukosten aus, neben Baden-Württemberg und Hamburg. Im Großraum München führt die hohe Nachfrage nach Handwerksleistungen zu tendenziell höheren Stundensätzen und längeren Wartezeiten als in strukturschwächeren Regionen. Bei den Honoraren für die Erstellung eines iSFP gilt dagegen bundesweit derselbe Förderrahmen: Die BAFA-Höchstsätze von 650 bis 2.150 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sind unabhängig vom Bundesland festgelegt. In Ballungsräumen wie München können freie Marktpreise für Energieberatung dennoch am oberen Rand dieses Rahmens liegen, weil Energieberater:innen dort stärker ausgelastet sind. Eine belastbare, aktuelle Zahl zu regionalen Honorarunterschieden ist öffentlich nicht verfügbar, Interessierte klären das am besten direkt in Angeboten mehrerer Energieberatungen vor Ort.
Wie finde ich eine dena-gelistete Energieberatung in meiner bayerischen Region?
Über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) lässt sich per Postleitzahlensuche gezielt nach zugelassenen Energieberater:innen in der eigenen bayerischen Region suchen. Nur Personen, die in dieser bundesweiten Liste geführt werden, dürfen einen förderfähigen iSFP erstellen und online bei der BAFA einreichen. Die Stadt München weist ergänzend darauf hin, dass auch die Bayerische Architektenkammer, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sowie der GIH e.V., der bayerische Interessenverband der Gebäudeenergieberater:innen, eigene Verzeichnisse mit regional tätigen Energieberatungen anbieten. Für erste Orientierung ohne Kostenpflicht steht Münchner Hausbesitzer:innen zusätzlich das Bauzentrum München zur Verfügung, das kostenfreie, halbstündige Beratungsgespräche zu Sanierungsthemen anbietet, eine Ersterstellung des iSFP ersetzt das jedoch nicht. Ein Überblick über die grundlegenden Auswahlkriterien für eine Energieberatung findet sich im Grundlagenartikel zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Häufige Fragen zum iSFP in Bayern und München
Gibt es 2026 ein bayerisches Landesförderprogramm für den iSFP? Nein, ein solches Programm existiert derzeit nicht, maßgeblich ist ausschließlich die Bundesförderung über BAFA und KfW.
Lässt sich die Münchner FKG-Förderung mit der Bundesförderung kombinieren? Ja, das FKG wird grundsätzlich erst nach einer bereits bewilligten Bundesförderung für dieselbe Maßnahme gewährt und ergänzt diese um zusätzliche Prozentpunkte.
Gilt die FKG-Förderung auch für Häuser im Münchner Umland? Nein, förderfähig sind ausschließlich Gebäude mit einer Postleitzahl aus dem Münchner Stadtgebiet zwischen 80331 und 81929.
Übernimmt die Stadt München die Kosten für die Erstellung meines iSFP? Nein, diese kommunale Förderung ist zum 19. Januar 2024 ausgelaufen, die Kosten der iSFP-Erstellung laufen seither ausschließlich über die Bundesförderung.
Was gilt für denkmalgeschützte Häuser in bayerischen Altstädten? Der iSFP setzt für solche Gebäude den Energiestandard "Denkmal" statt eines regulären Effizienzhaus-Standards an, zusätzliche Kosten durch Denkmalschutzauflagen sind gesondert förderfähig.
Wie finde ich eine anerkannte Energieberatung in meiner bayerischen Stadt? Über die dena-Expertenliste per Postleitzahlensuche sowie über die Verzeichnisse der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und des GIH Bayern.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), Stand 2026; Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Stand September 2026; Stadt Regensburg, Förderprogramm "Regensburg effizient", Stand 2026; Deutsche Energie-Agentur (dena), Energieeffizienz-Expertenliste.


