Kommunale Wärmeplanung Köln 2026: Was der Wärmeplan bedeutet
Der Rat der Stadt Köln hat die erste kommunale Wärmeplanung am 12.05.2026 beschlossen. Der Plan zeigt, wo künftig Fern- oder Nahwärme sinnvoll ist und wo Hausbesitzende auf eigene Lösungen wie Wärmepumpen setzen sollten. Pflichten für Ihre Heizung entstehen daraus nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ratsbeschluss zum Kölner Wärmeplan am 12.05.2026, Zieljahr 2045, Fortschreibung alle 5 Jahre.
- Der Plan unterscheidet Wärmenetzgebiete und Gebiete für dezentrale Versorgung, etwa mit Wärmepumpen.
- Keine Pflichten für Eigentümer, derzeit kein Anschlusszwang und kein Anspruch auf Fernwärme.
- Seit 29.07.2026 gilt das GModG: Die 65-%-Regel ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen folgen der Bio-Treppe ab 2029.
- RheinEnergie-Fernwärme deckt rund 18 % des Kölner Wärmebedarfs, maximal rund 30 % gelten als erreichbar.
- Großwärmepumpe Niehl: 150 MW, rund 50.000 Haushalte, Start Herbst 2028.
- 42watt-Rechenbeispiel: Wärmepumpe und Fernwärme liegen über 20 Jahre bei rund 54.000 bis 67.000 Euro.
- Städtisches Sanierungsprogramm nimmt seit 27.08.2024 keine Neuanträge an, KfW 458 bleibt die Hauptförderung.
Was steht im Kölner Wärmeplan 2026?
Der Kölner Wärmeplan teilt das Stadtgebiet in Wärmenetzgebiete und Gebiete für dezentrale Versorgung ein und zielt auf eine treibhausgasneutrale Wärme bis 2045. Dicht bebaute Bereiche wie die Innenstadt eignen sich laut Stadt langfristig für Fern- oder Nahwärmenetze. In den übrigen Quartieren stehen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund. Eine Karte zeigt die Zuordnung. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Eckdaten zusammen.
| Eckdaten | Wert | Stand |
|---|---|---|
| Ratsbeschluss | 12.05.2026 | Stadt Köln, PM 13.05.2026 |
| Gesetzliche Frist | 30.06.2026 | Großstädte über 100.000 Einwohner |
| Zieljahr Wärmeplan | 2045 | treibhausgasneutral |
| Fortschreibung | alle 5 Jahre | Stadt Köln |
| Gebäude mit fossiler Heizung | ca. 85 % | Stadt Köln, 05/2026 |
| Heizungen älter als 20 Jahre | über 50 % | Stadt Köln, 05/2026 |
| Gebäude vor 1979 gebaut | ca. 74 % | Bestandsanalyse 05/2025 |
Kurz eingeordnet: Der Rat hat den Plan 7 Wochen vor Ablauf der Frist beschlossen. Die Verwaltung hatte den Plan am 04.03.2026 fertiggestellt. Davor lag eine öffentliche Offenlage vom 07.11. bis 08.12.2025. Beteiligt waren die RheinEnergie, der Netzbetreiber RheinNetz und rund 150 weitere Fachakteure aus Unternehmen und Stadtgesellschaft. Die Pflicht zur Wärmeplanung ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das NRW mit dem Landeswärmeplanungsgesetz umsetzt. Wie die Fristen bundesweit geregelt sind, erklärt der Beitrag kommunale Wärmeplanung.
Welche Gebiete bekommen in Köln Fernwärme?
Ob Ihre Adresse in einem Wärmenetzgebiet liegt, zeigt die Gebietskarte des Wärmeplans, ob dort Fernwärme verfügbar ist, die Karte der RheinEnergie. Der Wärmeplan unterscheidet 2 Grundtypen: Wärmenetzgebiete und Gebiete ohne Wärmenetz. Eine verbindliche Stadtteilliste gibt es nicht, denn der Plan begründet laut Stadt keine Versorgungsansprüche. Listen auf Portalen sind deshalb keine amtliche Zusage. Die RheinEnergie bietet eine Online-Karte, in die Sie Ihre Adresse eingeben. Den Plan selbst finden Sie im Ratsinformationssystem unter Vorlage-Nr. 130374.
Wasserstoffnetze spielen im ersten Kölner Wärmeplan keine Rolle. Der Bericht sagt wörtlich: „Im Rahmen der ersten Kölner Wärmeplanung wird der Aufbau von Wasserstoffnetzen wegen vorhandener Unsicherheiten nicht betrachtet.“ Wer auf eine Gasheizung mit späterem Wasserstoff setzt, findet im Wärmeplan also keine Grundlage.
Ist der Wärmeplan für Hausbesitzende verbindlich?
Nein, der Kölner Wärmeplan ist eine strategische Planung ohne Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Auch für Energieversorger und Netzbetreiber enthält er laut Stadt keine verbindliche Planung, etwa für den Bau eines Fernwärmenetzes. Ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme besteht laut Stadt derzeit nicht. Sie haben umgekehrt auch keinen Anspruch auf einen Anschluss, nur weil Ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet liegt. Ob und wann die Leitung kommt, entscheidet die RheinEnergie.
Welche Heizungsregeln gelten in Köln seit dem 29.07.2026?
In Köln gilt seit dem 29.07.2026 dasselbe Heizungsrecht wie im übrigen Bundesgebiet: Die 65-%-Regel ist entfallen. An diesem Tag traten die zentralen Teile der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft. Das Gesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz galt in Großstädten für Heizungen, die nach dem 30.06.2026 eingebaut wurden, die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien. Mit dem GModG ist diese Kopplung an die Frist der Wärmeplanung entfallen. Auf den Internetseiten der Stadt Köln steht die alte Regel teils noch, etwa in den FAQ zur Wärmeplanung (Stand 05.10.2026).
Für neue Heizungen gelten 4 Punkte:
- Gas- und Ölheizungen: Der Einbau ist wieder erlaubt.
- Bio-Treppe: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 mindestens 10 % klimaneutralen Brennstoff, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % (§ 43 GModG).
- Ersatzwege: Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Quote ganz oder teilweise erfüllen.
- Brennstoffe 2045: Ab 2045 dürfen Lieferanten für Gebäudeheizungen nur noch klimaneutrale Brennstoffe in Verkehr bringen (§ 42a GModG). Die Details soll ein eigenes Gesetz regeln.
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Was die Bio-Treppe kostet und welche Fristen gelten, zeigt der Beitrag Heizungsgesetz 2026. Landesrechtliche Details aus dem Landeswärmeplanungsgesetz stehen im Beitrag kommunale Wärmeplanung NRW.
Wie baut die RheinEnergie die Fernwärme in Köln aus?
Die RheinEnergie deckt mit 3 Fernwärmenetzen rund 18 % des Kölner Wärmebedarfs und hält maximal rund 30 % für erreichbar. Für den Rest der Stadt nennt der Versorger selbst Nahwärmenetze für mittlere Quartiere, Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Biomasse- oder Hybridlösungen für spezielle Anforderungen. 2023 kündigte das Unternehmen an, das Netz von rund 380 km um weitere 200 km zu verlängern. Laut Stadt Köln (03/2026) investieren RheinEnergie und RheinNetz in den kommenden Jahren rund 4 Mrd. Euro in Energie- und Wärmeversorgung, davon fast 2 Mrd. Euro in Infrastruktur.
Die Anteile für Fernwärme unterscheiden sich je nach Quelle und Gebäudeart deutlich. Das liegt an der Bezugsgröße. Bei Wohngebäuden liegt Fernwärme laut Wärmeplan-Bericht bei rund 8 %, Erdgas bei rund 78 % und Heizöl bei rund 10 %. Bei öffentlichen Gebäuden liegt Fernwärme bei über 35 %. Für die gesamte Wärmeversorgung nannte die Stadt 2025 rund 16 %, die RheinEnergie bezogen auf den Wärmebedarf rund 18 %.
Was bringt die Großwärmepumpe in Niehl?
Die Großwärmepumpe in Köln-Niehl soll ab Herbst 2028 rund 50.000 Haushalte mit Wärme aus dem Rhein versorgen. Die Anlage hat 150 Megawatt Leistung in 3 Modulen. Sie kostet rund 280 Mio. Euro, davon kommen laut Fachmedien rund 100 Mio. Euro aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und von der EU. Die Grundsteinlegung war am 24.07.2026. Der Anteil erneuerbarer Wärme im Fernwärmenetz soll damit von fast null auf 30 % steigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte dazu: „Der Rhein ist nicht nur ein Fluss, sondern Kulturgut, Verkehrsweg, Standortfaktor und wird ab 2028 nun auch zur Heizung.“
Wie passt Klimaneutralität 2035 zum Wärmeplan 2045?
Köln verfolgt politisch Klimaneutralität bis 2035, der Wärmeplan rechnet nach Bundesgesetz mit dem Zieljahr 2045. Der Rat beschloss das Ziel 2035 am 24.06.2021. Die RheinEnergie vereinbarte im Juli 2021 mit der Initiative Klimawende Köln, Strom und Wärme bis 2035 zu dekarbonisieren. Der Wärmeplan folgt dagegen dem Wärmeplanungsgesetz, das bundesweit 2045 vorgibt. Für Ihr Haus ergibt sich aus dem Ziel 2035 keine Pflicht. Es zeigt aber, dass Stadt und RheinEnergie die Wärmeversorgung schneller dekarbonisieren wollen, als es das Bundesgesetz verlangt.
Wärmepumpe oder Fernwärme: Was lohnt sich in Köln?
Im 42watt-Rechenbeispiel liegen Wärmepumpe und Fernwärme über 20 Jahre eng beieinander, mit leichtem Vorteil für die Wärmepumpe bei einem Markttarif. Annahmen: Einfamilienhaus mit 18.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr, funktionstüchtige Gasheizung, mindestens 20 Jahre alt, selbstnutzende Eigentümer ohne Einkommensbonus. Förderung: KfW 458 mit 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027). Wärmepumpe: 35.650 Euro Kosten (Mitte der Fraunhofer-ISE-Spanne von 28.500 bis 42.800 Euro), Jahresarbeitszahl (JAZ, Verhältnis von Wärme zu Strom übers Jahr) 3,4 nach Fraunhofer ISE, 150 Euro Wartung pro Jahr. Fernwärme: 11.500 Euro Anschluss (Mitte der co2online-Spanne von 8.000 bis 15.000 Euro), Preisblatt RheinEnergie ab 01.10.2026. Fernwärme ohne Wartungskosten. Preise konstant, keine Zinsen.
| Variante | Eigenanteil nach Förderung | Kosten pro Jahr | Summe 20 Jahre |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, Markttarif 24 ct | 22.770 € | 1.561 € | rund 54.000 € |
| Wärmepumpe, RheinEnergie-Grundversorgung | 22.770 € | 1.929 € | rund 61.300 € |
| Fernwärme, 10 kW Anschlussleistung | 6.210 € | 2.639 € | rund 59.000 € |
| Fernwärme, 15 kW Anschlussleistung | 6.210 € | 3.023 € | rund 66.700 € |
Kurz eingeordnet: Die Fernwärme ist in der Anschaffung rund 16.500 Euro günstiger. Im Betrieb kostet sie aber je nach Variante rund 700 bis 1.500 Euro mehr pro Jahr. Ein wesentlicher Grund ist der Grundpreis von 76,84 Euro pro Kilowatt Anschlussleistung und Jahr, bei 10 kW rund 770 Euro. Der Arbeitspreis liegt bei 9,45 Cent pro kWh plus 0,72 Cent CO2-Kostenanteil (brutto, gültig ab 01.10.2026, nächste Anpassung zum 01.04.2027). Bei der Wärmepumpe zählt der Stromtarif. Der Wärmepumpen-Grundversorgungstarif der RheinEnergie (Eintarif, steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, Modul 1) kostet 29,19 Cent pro kWh und 233,43 Euro Grundpreis im Jahr (Stand 01.01.2026). Ein Markttarif mit rund 24 Cent pro kWh und rund 140 Euro Grundpreis im Jahr (Durchschnitt laut Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW) spart rund 370 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Eine Gasheizung braucht für dieselbe Wärme rund 20.000 kWh Gas und kostet bei 11,93 Cent pro kWh (BDEW, 2026) rund 2.390 Euro Brennstoff im Jahr. Ab 2028 kommt der EU-Emissionshandel ETS2 hinzu.
Wann spricht in Köln mehr für Fernwärme?
Fernwärme passt, wenn Ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet liegt und eine Wärmepumpe technisch schwierig ist. Das gilt etwa bei engen Innenhöfen ohne Platz für ein Außengerät, bei hohem Wärmebedarf oder bei Denkmalschutz. Fernwärme braucht wenig Platz im Keller und kein eigenes Heizgerät. Dafür binden Sie sich an einen Anbieter. Die RheinEnergie passt die Preise jeweils zum 01.04. und 01.10. an. Die Formel berücksichtigt unter anderem einen Erdgaspreisindex. Der Vertrag läuft unbefristet und ist für Kundinnen und Kunden mit 1 Monat Frist kündbar. Was Fernwärme bundesweit kostet, vergleicht der Beitrag Fernwärme Kosten.
Wann spricht in Köln mehr für die Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe passt, wenn Ihr Haus in einem Gebiet für dezentrale Versorgung liegt oder Fernwärme in den nächsten Jahren nicht verfügbar ist. Fernwärme kann laut RheinEnergie höchstens rund 30 % des Kölner Wärmebedarfs decken. Für mindestens rund 70 % braucht es also andere Lösungen. Sie sind unabhängig vom Netzausbau und wählen den Stromtarif frei. Mit Photovoltaik sinken die Stromkosten weiter. Wichtig ist eine niedrige Vorlauftemperatur. In vielen Altbauten reichen dafür größere Heizkörper. Worauf es im Bestand ankommt, erklärt der Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Welche Förderung gibt es in Köln 2026?
Für Heizung und Fernwärmeanschluss ist in Köln 2026 der KfW-Zuschuss 458 die zentrale Förderung, städtische Heizungszuschüsse gibt es derzeit nicht. Das städtische „Förderprogramm Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ nimmt seit dem 27.08.2024 keine Neuanträge an. Laufende Anträge werden weiter bearbeitet. Die Übersicht zeigt, was Kölner Hausbesitzende im Oktober 2026 beantragen können.
| Programm | Was wird gefördert | Höhe | Stand |
|---|---|---|---|
| KfW 458 (Bund) | Wärmepumpe, Anschluss an Wärmenetz | 30 % + Boni, max. 70 % (80 %) | seit 21.07.2026 |
| Stadt Köln Photovoltaik | PV, Steckersolar, Speicher | Pauschalen bis 10.000 € | bis 31.12.2026 |
| Stadt Köln Gebäudesanierung | Dämmung, Heizung | keine Neuanträge | seit 27.08.2024 |
| progres.nrw (Land) | Wärmeübergabestation am Wärmenetz | 25 %, max. 1.000 € | Stand 01.09.2026 |
Kurz eingeordnet: Bei KfW 458 sind für die erste Wohneinheit 28.000 Euro förderfähig. Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus beträgt 40, 30 oder 10 %. Die Obergrenze von 80 % gilt bei bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, mit Kind im Haushalt bis 40.000 Euro. Ab dem 01.01.2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Seit dem 01.01.2026 müssen geförderte Geräte 10 dB leiser sein als die Ökodesign-Grenze. Das Kölner PV-Programm hat 2026 ein Budget von 8 Mio. Euro. Bei progres.nrw sind Privatpersonen für Wärmepumpen im Bestand und für Solarthermie nicht antragsberechtigt. Die Förderung der Übergabestation setzt ein Netz mit mindestens 65 % Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien voraus und ist für Privatpersonen nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Klären Sie die Antragsberechtigung vorab bei der Bezirksregierung Arnsberg. Den Antragsweg erklärt der Beitrag KfW-Förderung Wärmepumpe.
Wie gehen Sie als Kölner Hausbesitzende jetzt vor?
Prüfen Sie zuerst die Lage Ihres Hauses im Wärmeplan und entscheiden Sie danach über die Heizung. Ein sofortiger Heizungstausch ist rechtlich nicht nötig. Bei einer funktionstüchtigen Gasheizung ab 20 Jahren oder einer Ölheizung lohnt aber ein Blick auf den Klimageschwindigkeitsbonus, der ab Februar 2027 sinkt. 4 Schritte helfen:
1. Gebiet prüfen: Adresse in der Gebietskarte des Wärmeplans und in der Fernwärme-Karte der RheinEnergie suchen.
2. Angebot einholen: Bei der RheinEnergie die Anschlusskosten und die nötige Anschlussleistung anfragen.
3. Wärmepumpe prüfen: Heizlast und Vorlauftemperatur von einem Fachbetrieb bestimmen lassen.
4. Beraten lassen: Das Kölner Energiemobil der Verbraucherzentrale NRW berät kostenlos.
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Köln
Muss ich in Köln jetzt meine Gasheizung austauschen?
Nein, eine funktionierende Gasheizung darf in Köln weiterlaufen. Weder der Wärmeplan noch das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangen einen Austausch. Neue Gasheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen.
Habe ich Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss?
Nein, aus dem Kölner Wärmeplan entsteht kein Anspruch auf Fernwärme. Der Plan zeigt nur, wo Netze wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Ob ein Anschluss möglich ist, prüft die RheinEnergie auf Anfrage.
Kommt Wasserstoff ins Kölner Gasnetz?
Der Kölner Wärmeplan sieht keine Wasserstoffnetze für die Wärmeversorgung vor. Die Stadt hat Wasserstoffnetze in der ersten Planung wegen Unsicherheiten ausdrücklich nicht betrachtet. Die nächste Fortschreibung folgt spätestens nach 5 Jahren.
Wie teuer ist Fernwärme der RheinEnergie?
Fernwärme der RheinEnergie kostet ab dem 01.10.2026 brutto 9,45 Cent pro kWh plus 0,72 Cent CO2-Kostenanteil und 76,84 Euro pro kW im Jahr. Hinzu kommt ein Verrechnungspreis von 40,16 Euro pro Wohnung und Jahr. Die nächste Preisanpassung erfolgt zum 01.04.2027.
Stadt Köln (Pressemitteilungen 15.05.2025, 06.11.2025, 04.03.2026, 13.05.2026; Seiten Kommunale Wärmeplanung, FAQ KWP, Klimaziele, Förderprogramm Gebäudesanierung, Stand 28.09.2026); Stadt Köln, Kommunale Wärmeplanung Bericht (Entwurf Offenlage, 06.11.2025); RheinEnergie (Seite Wärmewende; Preisblatt Fernwärme allgemeine Versorgung ab 01.10.2026; Preisblatt Strom Wärmepumpe ab 01.01.2026); ZfK (RheinEnergie Wärmewende-Paket, 16.06.2023; Dekarbonisierung bis 2035, 21.07.2021); edison.media (Großwärmepumpe Köln, 24.07.2026); Solarserver (10.08.2026); Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 (GModG); BBSR GModG-Portal (Gas- und Ölheizungen); Stiftung Warentest (24.07.2026); KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026); Bezirksregierung Arnsberg (Förderübersicht progres.nrw Klimaschutztechnik, 01.09.2026); Fraunhofer ISE (Wärmepumpen im Bestand, 03.11.2025); Verbraucherzentrale NRW (Marktcheck Wärmepumpenstromtarife, 02/2026); BDEW-Gaspreisanalyse 2026; co2online (Fernwärme finanzieren, 17.12.2025).


