Energieausweis erstellen lassen 2026: Kosten, Ablauf, online/vor Ort
Einen Energieausweis für ein Einfamilienhaus erstellen zu lassen, kostet meist 50 bis 500 Euro. Der Preis hängt von der Ausweisart und von der Art der Datenaufnahme ab. Dieser Ratgeber zeigt Kosten, Aussteller, Unterlagen und Ablauf für bestehende Häuser.
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten Verbrauchsausweis: rund 50–120 € für ein Einfamilienhaus (ADAC, Stand 29.07.2026), online oft unter 100 €
- Kosten Bedarfsausweis: rund 300–500 € mit Vor-Ort-Termin, bei den Stadtwerken München ab 650 €; Mehrfamilienhaus 500–1.500 €
- Bedarfsausweis-Pflicht bis 31.12.2026: unter 5 Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977, kein WSchV-1977-Niveau (§ 80 Abs. 3 GModG)
- Aussteller: nur Fachleute nach § 88 GModG, etwa Architektur, Ingenieurwesen, Handwerk, Schornsteinfeger, Techniker, BAFA-Prüfung
- Verbrauchsdaten: mindestens 36 Monate, letzte Abrechnung höchstens 18 Monate alt (§ 82 GModG); ab 2027 laut VDIV 2 Jahre
- Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellung; Registriernummer vom DIBt, die keine Qualifikationsprüfung belegt
- Bußgeld: bis 10.000 € bei fehlender Vorlage oder fehlenden Pflichtangaben in Anzeigen (§ 108 GModG)
- Ab 01.01.2027 laut VDIV: digitaler Ausweis als Regelfall, Ausstellungsdatum in Anzeigen, Wahlrecht auch für kleine Altbauten
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet laut ADAC rund 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis rund 300 bis 500 Euro (Stand 29.07.2026). Der Verbrauchsausweis wertet die gemessenen Heizkosten aus. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Heizung. Für Mehrfamilienhäuser nennt der ADAC 100 bis 400 Euro beim Verbrauchsausweis und 500 bis 1.500 Euro beim Bedarfsausweis.
| Variante | Kosten Einfamilienhaus | Dauer und Aufwand | Zulässig bis 31.12.2026 |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis online | rund 50–100 € | Formular ca. 20 Min., Post 1–2 Wochen | nur bei Wahlrecht |
| Verbrauchsausweis über Verband (Beispiel Haus & Grund SH, Mitglieder) | 90 € | Fragebogen, ohne Begehung | nur bei Wahlrecht |
| Bedarfsausweis online mit Fotos | ab rund 100 € | Formular ab 45 Min. | immer, oft fehlerhaft |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin | 300–500 €, Stadtwerke München ab 650 € | mindestens 3–5 Tage plus Begehungstermin | immer |
| Schornsteinfeger (Beispielbetrieb) | Verbrauch ab 100 €, Bedarf ab 400 € | 80 €/Std. ohne Baupläne | wie oben |
Nach den ADAC-Spannen kostet ein Bedarfsausweis im Mittel rund 4,7-mal so viel wie ein Verbrauchsausweis. Der Ausweis gilt 10 Jahre. Umgelegt kostet der Verbrauchsausweis damit 5 bis 12 Euro pro Jahr, der Bedarfsausweis 30 bis 50 Euro pro Jahr (42watt-Rechnung auf Basis der ADAC-Spannen).
Die Werte stammen aus mehreren Quellen. Der Mitgliederpreis über Haus & Grund Schleswig-Holstein beträgt 90 Euro für den Verbrauchsausweis (Stand 01/2026). Die Stadtwerke München verlangen für den Bedarfsausweis ab 650 Euro, plus 130 Euro je Stunde Mehraufwand. Die Online-Werte und Bearbeitungszeiten nennt co2online (Stand 12/2021).
Die Kosten tragen Eigentümerinnen und Eigentümer. Vermietende dürfen sie laut Verbraucherzentrale nicht auf Mietende umlegen. Eine Energieberatung ist im Preis nicht enthalten. Eine bundesweite Förderung für den Energieausweis gibt es laut co2online nicht (Stand 12/2021).
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welchen müssen Sie erstellen lassen?
Bis zum 31.12.2026 brauchen Sie einen Bedarfsausweis, wenn 3 Bedingungen zusammenkommen: weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und kein Wärmeschutz auf dem Niveau von 1977. Das regelt § 80 Abs. 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Gemeint ist die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11.08.1977. Erfüllt Ihr Haus dieses Niveau seit dem Bau oder nach einer Sanierung, dürfen Sie frei wählen. In allen anderen Fällen gilt ebenfalls Wahlrecht.
| Ihr Haus | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 laut VDIV |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Bauantrag 1965, unsaniert | Bedarfsausweis Pflicht | Wahlrecht |
| Einfamilienhaus, Bauantrag 1965, auf WSchV-1977-Niveau gedämmt | Wahlrecht | Wahlrecht |
| Haus mit 4 Wohnungen, Bauantrag 10/1977, unsaniert | Bedarfsausweis Pflicht | Wahlrecht |
| Zweifamilienhaus, Bauantrag 03/1978 | Wahlrecht | Wahlrecht |
| Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, Bauantrag 1960 | Wahlrecht | Wahlrecht |
Die Tabelle zeigt: Für ein unsaniertes altes Haus mit bis zu 4 Wohnungen führt bis Ende 2026 kein Weg am Bedarfsausweis vorbei. Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Pflicht laut Verwalterverband VDIV (18.08.2026) und Verbraucherzentrale (31.08.2026). Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht das Jahr der Fertigstellung.
Auch mit Wahlrecht kann der Bedarfsausweis die bessere Grundlage sein. Er bewertet das Haus unabhängig vom Heizverhalten der Bewohnenden. Was beide Ausweisarten aussagen und wie die Seiten aufgebaut sind, erklärt der Beitrag zum Energieausweis als Gebäude-Steckbrief.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis dürfen nur Fachleute ausstellen, die § 88 GModG nennt: 5 Berufsgruppen sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Die 5 Gruppen nach § 88 Abs. 1 sind:
1. Personen mit Nachweisberechtigung für Wärmeschutz nach Landesbaurecht.
2. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, etwa aus Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Physik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.
3. Handwerkerinnen und Handwerker aus Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken sowie aus dem Schornsteinfegerhandwerk, mit Eintragungsvoraussetzung in die Handwerksrolle oder Meistertitel.
4. Staatlich anerkannte oder geprüfte Technikerinnen und Techniker mit Schwerpunkt Gebäudehülle, Heizung oder Lüftung.
5. Personen, die nach Landesrecht die Erfüllungserklärung nach § 92 ausstellen dürfen.
Die Gruppen 2 bis 4 brauchen zusätzlich eine von 3 Qualifikationen. Das ist ein Studienschwerpunkt im energiesparenden Bauen oder 2 Jahre Berufserfahrung im Hochbau. Alternativ zählt eine Schulung nach Anlage 11 GModG oder eine öffentliche Bestellung als Sachverständige oder Sachverständiger.
Ein amtliches Zulassungszertifikat gibt es laut Verbraucherzentrale nicht (Stand 09.10.2025). Lassen Sie sich die Berechtigung deshalb schriftlich bestätigen. Fragen Sie nach einer Berufshaftpflichtversicherung. Verlangen Sie einen Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung und zahlen Sie nicht im Voraus. Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) prüft die Qualifikation der Eingetragenen regelmäßig. Was eine Energieberatung über den Ausweis hinaus kostet, zeigt der Überblick zu den Kosten für Energieberater.
Was kostet ein Energieausweis beim Schornsteinfeger?
Ein Schornsteinfegerbetrieb nennt als Beispiel ab 100 Euro für den Verbrauchsausweis und ab 400 Euro für den Bedarfsausweis (abgerufen am 03.11.2026, ohne Angabe brutto oder netto). Fehlen Baupläne, berechnet der Betrieb 80 Euro je Stunde Mehraufwand. Bei 2 Stunden Mehraufwand steigt der Bedarfsausweis so auf 560 Euro. Die Grundpreise liegen damit im Rahmen der ADAC-Spannen. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger dürfen ausstellen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 88 GModG erfüllen. Welche Gebühren für Kehren und Messen anfallen, zeigt der Beitrag zu den Schornsteinfeger-Kosten.
Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?
Die Erstellung läuft in 5 Schritten ab: Ausweisart klären, Aussteller beauftragen, Daten liefern, Daten prüfen lassen und den registrierten Ausweis erhalten. Den Ausweis beantragen Sie nicht bei einer Behörde. Sie beauftragen eine ausstellungsberechtigte Person.
1. Klären Sie die Ausweisart anhand von Wohnungszahl, Datum des Bauantrags und Dämmstand.
2. Beauftragen Sie eine Person nach § 88 GModG mit schriftlichem Vertrag.
3. Liefern Sie die Daten per Fragebogen und Fotos oder ermöglichen Sie eine Begehung.
4. Lassen Sie die Daten prüfen: Bei begründeten Zweifeln darf die ausstellende Fachperson sie nicht verwenden (§ 83 GModG).
5. Erhalten Sie den Ausweis mit Registriernummer, die die ausstellende Fachperson vor der Übergabe einträgt (§ 85 GModG).
Für die Richtigkeit selbst gelieferter Daten sind Sie verantwortlich. Das schreibt § 83 Abs. 3 GModG vor. Laut Haus & Grund senkt die eigene Datenlieferung die Kosten erheblich (Infoblatt W15, Juli 2026). Haus & Grund weist auch auf ein mögliches Bußgeld bis 10.000 Euro bei falschen Eigentümerdaten hin.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?
Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie Verbrauchsabrechnungen über mindestens 36 Monate, für den Bedarfsausweis vor allem Baupläne und Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung.
| Unterlage | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Heizkosten- oder Energieabrechnungen, mind. 36 Monate | Pflicht | nicht Grundlage |
| Baujahr, Wohnfläche, Wohnungszahl, Baujahr der Heizung | ja | ja |
| Fotos von Fassade und Heizungsanlage | ja | ja |
| Baupläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten | nein | ja |
| Nachweise zu Dämmung, Fenstertausch und Heizungstausch | ja | ja |
Die Checkliste fasst Fragebögen von Ausstellern und die Hinweise der Verbraucherzentrale zusammen. Hilfreich sind zusätzlich Datenblätter der Anlagen und Leistungsbeschreibungen früherer Sanierungen. Fehlen Baupläne beim Bedarfsausweis, steigt der Aufwand für die Aufnahme vor Ort.
Für den Verbrauchsausweis gilt ein festes Datenfenster nach § 82 GModG. Die Abrechnungen müssen 36 zusammenhängende Monate abdecken. Das Ende der jüngsten Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Am 03.11.2026 muss die letzte Periode also frühestens am 03.05.2025 enden. Abrechnungen für 2022 bis 2024 enden am 31.12.2024 und liegen rund 22 Monate zurück. Sie reichen nicht mehr. Abrechnungen für 2023 bis 2025 sind dagegen zulässig. Längere Leerstände werden rechnerisch angemessen berücksichtigt.
Energieausweis online oder vor Ort: Was ist seriöser?
Ein Energieausweis online ist zulässig und günstig, ein Vor-Ort-Termin liefert aber verlässlichere Daten, besonders beim Bedarfsausweis. Laut Verbraucherzentrale sind Angebote unter 70 Euro meist Verbrauchsausweise ohne Begehung. Online-Angebote haben laut Verbraucherzentrale oft erhebliche Mängel bei der Datenerhebung. Für Bedarfsausweise empfiehlt sie eine Prüfung des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson.
| Kriterium | Online | Vor Ort |
|---|---|---|
| Datenaufnahme | Fragebogen und Fotos | Begehung durch Fachperson |
| Preis Bedarfsausweis | ab rund 100 € | 300–500 € |
| Datenqualität laut Verbraucherzentrale | häufig fehlerhaft | höher |
| Geeignet für | Verbrauchsausweis mit Wahlrecht | Bedarfsausweis, Sanierungsplanung |
Der Vergleich zeigt: Online sparen Sie beim Bedarfsausweis 200 bis 400 Euro, tragen aber ein höheres Fehlerrisiko. Fehlerhafte Angaben können teuer werden. Laut ADAC können Käuferinnen, Käufer oder Mietende bei Fehlern im Ausweis unter Umständen Schadenersatz verlangen.
Jeder gültige Ausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Das DIBt ist die Registrierstelle für Energieausweise. Die Nummer belegt die Registrierung, aber keine Qualifikation. Das DIBt schreibt in seinen FAQ: „Das DIBt überprüft im Rahmen der Anmeldung nicht, ob der Nutzer tatsächlich zur Ausstellung von Energieausweisen oder Inspektionsberichten für Klimaanlagen berechtigt ist.“ Die Länder kontrollieren Ausweise nur stichprobenartig. Auch Online-Verzeichnisse von Ausstellern helfen begrenzt. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Die Einträge beruhen in der Regel auf ungeprüften Selbstauskünften“.
Können Sie einen Energieausweis kostenlos oder selbst erstellen?
Einen gültigen Energieausweis dürfen Sie nur selbst erstellen, wenn Sie nach § 88 GModG ausstellungsberechtigt sind, und eine bundesweite Förderung für die Kosten gibt es nicht. Ohne Berechtigung und Registriernummer entsteht kein gültiger Ausweis.
Kostenlose Rechner liefern nur eine Orientierung. Damit können Sie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses aus dem Verbrauch berechnen. Das Ergebnis ersetzt keinen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung. Was die Klassen von A+ bis H bedeuten, erklärt der Beitrag zu den Energieeffizienzklassen für Häuser.
Wann ist der Energieausweis Pflicht, und was droht ohne ihn?
Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen; ohne ihn droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro nach § 108 GModG. Das Bußgeld entspricht damit dem 20-Fachen eines Bedarfsausweises für 500 Euro. Zuständig sind meist die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen oder Kreise.
Den Ausweis müssen Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder das Auslegen genügt. Ohne Besichtigung legen Sie ihn unverzüglich vor, spätestens auf Aufforderung. Nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn unverzüglich, als Original oder Kopie. Für Miete, Pacht und Leasing gilt das entsprechend (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).
Liegt bei einer Immobilienanzeige bereits ein Ausweis vor, verlangt § 87 GModG 5 Pflichtangaben für Wohngebäude:
- Art des Energieausweises.
- Endenergiekennwert in kWh/(m²a).
- Wesentlicher Energieträger der Heizung.
- Baujahr des Gebäudes.
- Energieeffizienzklasse.
Fehlen diese Angaben, droht ebenfalls ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Wer selbst im Haus wohnt und weder verkauft noch neu vermietet, braucht keinen Ausweis. Bestandsmietende haben laut Verbraucherzentrale keinen Anspruch auf einen Ausweis. Ausgenommen sind kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche. Für Baudenkmäler sind die Pflichten nach § 80 Abs. 3 bis 7 nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4 GModG). Weitere Pflichten für bestehende Häuser bündelt der Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung ist laut Haus & Grund nicht möglich. Nach größeren Änderungen an Außenbauteilen ist laut Haus & Grund ein neuer Ausweis nötig, wenn dabei Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden (§ 80 Abs. 2 GModG). Ein noch gültiger Ausweis darf für einen weiteren Verkauf oder eine neue Vermietung wiederverwendet werden.
Müssen Käuferinnen und Käufer ein Beratungsgespräch zum Energieausweis führen?
Ja, wer ein Wohngebäude mit höchstens 2 Wohnungen kauft, muss nach der Übergabe des Ausweises ein informatorisches Beratungsgespräch führen, wenn es kostenlos angeboten wird. Das regelt § 80 Abs. 4 GModG. Das Gespräch führt eine Person, die nach § 88 GModG Energieausweise ausstellen darf. Gibt es kein unentgeltliches Angebot, entfällt die Pflicht. Das Gespräch eignet sich, um die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis einzuordnen.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?
Ab dem 01.01.2027 wird der Energieausweis laut Verwalterverband VDIV digital, und der Verbrauchsausweis stützt sich nur noch auf 2 Jahre Verbrauchsdaten. Der VDIV schreibt am 18.08.2026: „Ab 1. Januar 2027 wird der digitale, maschinenlesbare Energieausweis zum Regelfall.“ Papier gibt es dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Die 2-Jahres-Regel bestätigt auch Haus & Grund (Infoblatt W15, Juli 2026).
Laut VDIV entfällt zudem die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen. Immobilienanzeigen nennen ab 2027 laut Haus & Grund 6 Angaben. Neu sind das Ausstellungsdatum und der Jahres-Primärenergiebedarf in kWh/(m²a). Bestehende Ausweise bleiben laut VDIV bis zum Ende ihrer 10 Jahre gültig. Diese Änderungen sind hier nach den Fachquellen Haus & Grund und VDIV wiedergegeben. Die konsolidierte Gesetzesfassung ab 2027 lag dafür nicht vor, und die Quellen weichen teils ab. Laut Verbraucherzentrale (31.08.2026) beruht der Verbrauchsausweis zwar auf 2 Jahren, darf aber nur ausgestellt werden, wenn Abrechnungen aus 3 aufeinanderfolgenden Jahren vollständig vorliegen. Das Haus-&-Grund-Infoblatt W15 nennt das Wahlrecht für kleine Altbauten nicht.
Energieausweis oder Sanierungsfahrplan: Was brauchen Sie für eine Sanierung?
Der Energieausweis dokumentiert nur den Ist-Zustand, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) plant die Sanierung in Schritten und kann einen Förderbonus ermöglichen. Den iSFP erstellen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten von der dena-Liste. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei einem Honorar von 1.350 bis 2.150 Euro bleiben so 700 bis 1.500 Euro Eigenanteil.
Der iSFP-Bonus bringt 5 Prozentpunkte mehr Förderung, etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026). Zugleich steigen die förderfähigen Kosten der 1. Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro je Kalenderjahr. Den Bonus gibt es auf den Teil über 30.000 Euro, bei mindestens 30.000 Euro Investition. Ihren Zuschuss mit und ohne iSFP berechnen Sie mit dem 42watt-Rechner.
Beide Dokumente ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Den direkten Vergleich zeigt der Beitrag iSFP vs. Energieausweis. Eine Preisstaffel nach Gebäudetyp liefert der Überblick zu den iSFP-Kosten.
Häufige Fragen zum Energieausweis erstellen
Wo beantragen Sie einen Energieausweis?
Einen Energieausweis beantragen Sie nicht bei einer Behörde, sondern Sie beauftragen eine nach § 88 GModG berechtigte Person. Das sind zum Beispiel Energieberatende, Architektinnen und Architekten, Schornsteinfegerbetriebe oder qualifizierte Handwerksbetriebe. Die Registriernummer beim DIBt beantragt die ausstellende Fachperson.
Wer zahlt den Energieausweis bei einer Vermietung?
Den Energieausweis zahlen die Vermietenden. Auf Mietende umlegen dürfen sie die Kosten laut Verbraucherzentrale und ADAC nicht.
Braucht ein altes Haus immer einen Bedarfsausweis?
Nein, bis zum 31.12.2026 braucht ein altes Haus nur unter 3 Bedingungen einen Bedarfsausweis: unter 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 01.11.1977, Wärmeschutz unter dem Niveau von 1977. Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Pflicht laut VDIV.
Wie lange dauert es, einen Energieausweis erstellen zu lassen?
Ein Energieausweis dauert laut ADAC mindestens 3 bis 5 Tage, beim Bedarfsausweis kommt der Termin für die Begehung hinzu. Für einen Online-Verbrauchsausweis nennt co2online rund 20 Minuten Eingabe und 1 bis 2 Wochen Postversand (Stand 12/2021).
Was passiert, wenn Sie ohne Energieausweis vermieten?
Wer bei einer Neuvermietung den Energieausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht vorlegt oder übergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten kann. Die Grundlage ist § 108 GModG. Zuständig ist meist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Muss ein alter Energieausweis ab 2027 ersetzt werden?
Nein, bestehende Energieausweise bleiben laut VDIV bis zum Ende ihrer 10-jährigen Gültigkeit gültig. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst nach Ablauf oder nach größeren Änderungen an Außenbauteilen.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) §§ 79, 80, 82, 83, 85, 87, 88, 98, 108, Fassung ab 29.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), FAQ GEG-Registrierstelle; Verbraucherzentrale (09.10.2025 und 31.08.2026); ADAC (29.07.2026); Haus & Grund Deutschland, Infoblätter W15 und W16 zum GModG (Juli 2026); Haus & Grund Schleswig-Holstein, Auftragsformular Energieausweis (01/2026); VDIV (18.08.2026); co2online (12/2021); Stadtwerke München; BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude; Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (17.08.2026).


